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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@Lobo-S:

Gerade die Äußerungen von Sachbearbeiter zeigen doch, daß es nicht bei allen Behördenmitarbeitern, ob Beamter oder nicht, nicht so ist. Außerdem stehen die ersten 19 Artikel des GG weit vor allen weiteren gesetzlichen Vorgaben und wenn jemand, der ggf. einen Auftrag durchzuführen hat, der an der Grenze der Grundrechte mindestens so entlangschrammt wie die Titanic am Eisberg, der sollte dies mit dem notwendigen Feingefühl tun.

Wir sind einer Meinung! Aber wie immer sind Menschen beteiligt. Damit wir es individuelle Wurfweiten geben.

Aber das ist kein Grund mal wieder den Fehler zu machen, den wir unseren Gegnern vorwerfen: Alle über einen Kamm scheren.

Geschrieben
Warum? Schon mal darüber nachgedacht dass diese Anordnungen/Gesetze in UNSEREM Auftrag (indirekt) erlassen wurden (weil wir blöd waren und uns unsere andere Dinge wichtiger waren als einmal über die Konsequenzen nachzudenken - gilt zumeist für den größten Teil der Bevölkerung) und durch UNSERE von UNS gewählten Politiker manifestiert wurden?

....

Es gibt mehr als genug Beispiele in denen Vertreter der Exekutive diese Gesetze eben nicht eingehalten haben, sondern sie weit überzogen.

Und nein, das sind keine Ausnahmefälle.

Irgendwann ist man vielleicht zu lange dabei und vergisst was man einmal ganz am Anfang gelernt hat, von wegen GG und so weiter.

Ich kenne leider auch Beispiele aus meiner beruflichen Tätigkeit, wo es Behördenvertretern hauptsächlich darum geht ihrem Gegenüber (dem Betroffenen) "eine rein zu würgen".

Da werden Verdächtige gleich zu Tätern gemacht.

Es ist nicht nur so, es gibt noch Viele die standhaft versuchen ihren Job "grade" zu machen.

Leider wird es diesen aber auch nicht gedankt, im Gegenteil.

Und leider versaut oftmals schon ein schwarzes Schaf die ganze Herde.

Gast solideogloria
Geschrieben
Er meint bestimmt mich,

Nö mir läufts mitunter auch schon mal eiskalt den Rücken runter. Aber auch ein Sachbearbeiter ist ja nur ein Mensch, gefangen in seiner Meinung. Ihn daraus zu befreien gelingt aber mehr durch Überzeugung denn durch Haue.

Geschrieben
..., gefangen in seiner Meinung. Ihn daraus zu befreien gelingt aber mehr durch Überzeugung denn durch Haue.

Daher ist auch "Selektion" eine interessante Variante. Oft sind diese Menschen ein echter Gewinn für Wochenmärkte und Sondernutzungserlaubnisse. :rolleyes:

Da Einstellung oft mit Affektion verbunden, ist es schwer sie zu überwunden. => Einstellungen (auch Werte, Mormen und Meinungen)

Geschrieben
Es gibt mehr als genug Beispiele in denen Vertreter der Exekutive diese Gesetze eben nicht eingehalten haben, sondern sie weit überzogen.

Soweit richtig! Das wichtigste Wort war "Beispiele"

Und nein, das sind keine Ausnahmefälle. Doch!

Irgendwann ist man vielleicht zu lange dabei und vergisst was man einmal ganz am Anfang gelernt hat, von wegen GG und so weiter.

Dann haben wir jede Menge Möglichkeiten, den Betreffenden sehr nachdrücklich wiedr daran zu erinnern. Klappt das nicht, verschafft man ihm ein weniger anstrengendes Tätigkeitsfeld.

Ich kenne leider auch Beispiele aus meiner beruflichen Tätigkeit, wo es Behördenvertretern hauptsächlich darum geht ihrem Gegenüber (dem Betroffenen) "eine rein zu würgen". Auch die gibt es leider!

Da werden Verdächtige gleich zu Tätern gemacht. Stimmt, ich gehöre auch zu denen, aus denen man seit mehreren Jahren verzweifelt versucht einen "Täter" zu machen. Aber das lässt mich nicht auf alle schließen, sondern dieser speziellen Person mit allen zu Gebote stehenden Mitteln - auch wenn es lange dauert- nachdrücklich ihre Pflichten und die Grenzen ihrer Position klar zu machen.

Wenn sie dabei von anderen Unterstützung erfährt, werden dies in die Korrekturmaßnahme einbezogen. Ohne Wenn und Aber!

Es ist nicht nur so, es gibt noch Viele die standhaft versuchen ihren Job "grade" zu machen.

Leider wird es diesen aber auch nicht gedankt, im Gegenteil.

Und leider versaut oftmals schon ein schwarzes Schaf die ganze Herde. Bei mir nicht! Ich selektiere da genau so scharf, wie ich es von den SB`s erwarte! Alles andere wäre sich mit diesen, ihre Aufgabe falsch interpretierenden "Möchte-Gern-Ministern" Gemein zu machen. Das werde ICH nicht tun!

Geschrieben

Hier ist wohl was falsch rübergekommen. Natürlich sind die grundgesetzlichen Rechte zu wahren, aber eine Aufforderung wird vorab trotzdem von der Waffenbehörde ergehen.

Bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Möglichkeit zur Durchführung der Kontrolle ist die Waffenverwahrung halt (sofern nicht eh schon geschehen) anderweitig nachzuweisen.

Wenn die Waffen nicht in Wohnräumen verwahrt werden, wirds aber eng mit der zickigen Dame. :rolleyes:

Geschrieben
Wenn die Waffen nicht in Wohnräumen verwahrt werden, wirds aber eng mit der zickigen Dame. :rolleyes:

Ich glaube, ich brauche doch mal eine "zickige Dame". Muss man den Beseitzer dieser dann nachweisen ?

Mit Foto?

Geschrieben
Bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Möglichkeit zur Durchführung der Kontrolle ist die Waffenverwahrung halt (sofern nicht eh schon geschehen) anderweitig nachzuweisen. Wenn die Waffen nicht in Wohnräumen verwahrt werden, wirds aber eng mit der zickigen Dame. :rolleyes:

Jetzt mal ohne Spott. Bei mir ist die Grenze bei unangemeldet Kontrollen in meinem Haus überschritten. Nachweise, ok, Kontrolle mit Termin ok, wenn es den sein muss. Aber unangemeldet? Nein, da hört es auf!

Und jemand der eines seine Grundrechte wahrnimmt ist alles, aber keine Zicke!

BBF

Geschrieben
Bei mir ist die Grenze bei unangemeldet Kontrollen in meinem Haus überschritten. Nachweise, ok, Kontrolle mit Termin ok, wenn es den sein muss.

Völlig korrekt. Aber hier bei Max ging's ja nochmals ein wenig härter her:

unangemeldete Kontrolle ohne Verdacht.

Ich habe übrigens (fern-)schriftlich von meiner Waffenbehörde, daß ich den Nachweis der sicheren Aufbewahrung i.S.d. §36 WaffG erbracht habe. Eine unangemeldete Nachschau, zudem noch ohne Verdachtsmomente einer unmittelbar drohenden Gefahr wäre logischerweise ausgeschlossen.

Bis der Nachbar sich ärgert und mich anschwärzt...

Geschrieben
Bis der Nachbar sich ärgert und mich anschwärzt...

DAS wird eins unserer Probleme in der Zukunft AB JETZT sein! Da werden auch in bestimmten Zirkeln genau diese Tips weiter verbreitet.

Geschrieben
...

Und jemand der eines seine Grundrechte wahrnimmt ist alles, aber keine Zicke!

BBF

... und was ist jemand, der einfach nur von § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG Gebrauch macht? :rolleyes:

Geschrieben

Den Satz 3 schon mal genau gelesen? Das sollten einige mal tun, dann wüssten sie, dass die Behörde hier doch ERHEBLICHE Probleme haben dürfte.

Geschrieben

..war mir irgendwie klar, dass du einer der wenigen bist - und es wohl auch verstanden hast. Nicht umsonst ist es so abgefasst worden, denn alles andere, insbesondere das zweite "vergessene" Wort hätte zu deftigen Problemen vor jedem Gericht geführt, hätte sich eine Behörde darauf bezogen.

So sind die Hürden höher als mancher annehmen will.

Geschrieben
Als solch ein Mann würd ich mich übrigens schämen und mal ernsthaft drüber nachdenken, was die Ehe eigentlich noch wert ist, wenn man als Partner nicht mal eigenverantwortlich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen darf. :rolleyes:

Meine Gattin kann der gesetzlichen Verpflichtung gar nicht nachkommen, weil die Waffenschränke in meinem Arbeitszimmer stehen und dieses ist abgesperrt! :P

Das hat jetzt nix mit Mißtrauen gegen meine Frau zu tun, aber mit Bosheit gegen evtl. Kontrolleure!

Geschrieben
...

So sind die Hürden höher als mancher annehmen will.

... und falls es auch noch eine anlaßlose Nachschau hätte sein sollen, wird

  1. versucht eine schriftliche Auskunft über das Auswahlsystem der Besitzer nach § 36 Abs. 3 S. 2 HS 1 WaffG zu erhalten, gerne auch per Petitionsbeschwerde, :spiteful: und
  2. dann die Doppelkeule wegen Art. 3 Abs. 1 GG und wegen Verschwendung von Haushaltsmitteln ausgepackt. :keule:

Ich bin mir sicher, dass mein SB ahnt, was da passieren könnte :rolleyes: ; beim SB-jefe bin ich mir da nicht so sicher. :huh:

Geschrieben

Yupp! Aber die Cheffes sind meist Cheffes, weil sie "ahnen" wo es stinken könnte. Wenn dann der Indianer noch leise "Vorsicht" flüstert----

Geschrieben

Wir (also SB und ich) haben immer, wenn jefe sich einbrachte, in uns hinein lächeln müssen :rotfl2: . Nur einmal, da war es so schlimm, dass SB jefe mal dezent auf das WaffG verwieß :blush: . Jefe scheint WaffG und AWaffV nur vom Hörensagen zu kennen und macht auf mich den Eindruck, nach dem Motto zu arbeiten: "Was soll ich denn wissen, was hier mache? Ich will eh nicht so lange hier bleiben, dass sich das lohnte."

... nur ist jefe eben immer noch da und nicht weg. :closedeyes:

Ich denke, dass jefe solange dort bleiben wird, wie ein(e) kompetente SB da ist und nirgendwo ein "Kompetenzpuffer" zwischen zwei anderen Hirachieebenen benötigt wird. Nicht wenige Organisationen sind nach diesem Schichtensystem aufgebaut. :rolleyes:

  1. kann was
  2. Puffer mit fachlichen oder persönlichen Schwächen
  3. kann was
  4. Puffer mit fachlichen oder persönlichen Schwächen
  5. kann was
  6. Puffer mit fachlichen oder persönlichen Schwächen
  7. ...

So hat sich der Chef, der was kann, immer gegen direkte Konkurenz von unten abgesichert und weil die übernächste Ebene wieder was kann, läuft es trotzdem. :hi:

Aber mit diesen inoffiziellen, psychologischen Grundlagen der Betriebsorganisation wird's doch schon etwas OT.

Geschrieben

Morgen,

es gibt Neues zu berichten:

In Abstimmung mit den Anwälten werde ich eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin und eine gleich lautende an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, mit der Bitte um Bearbeitung und Stellungnahme richten. Des weiteren formulieren die Anwälte eine Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde. Von einer Strafanzeige wurde abgeraten, da nach deren Meinung zwar der Tatbestand der Nötigung vorliegen könnte, aber wahrscheinlich nicht Gerichtsfest zu beweisen wäre.

Außerdem wurde ich Heute in einem mehrstündigen Interview von einem Journalisten einer großen Berliner Tageszeitung (nein, nicht B..d und auch nicht BZ) zu den "Kontrollen" befragt. Der Herr hat Ahnung vom WaffG und ist auch über gewisse Aktivitäten, Absichten und gewisse Vorkommnisse innerhalb der Berliner Waffenbehörde informiert und kann sich gar nicht damit anfreunden. Nach seiner Einschätzung wird wohl in der nächsten Woche ein nicht kleiner Artikel auf Seite 3 erscheinen. Wir werden sehen.

Sobald dieser Artikel erschienen ist, werde ich ihn einstellen bzw. einen Link dazu setzen.

Grüße

Max

Archiviert

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