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IGNORED

Waffenaufbewahrung im Verein


Mathes

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Moin

bei uns im Kreis Ostholstein ist es nicht mehr erwünscht Privatwaffen und Munition im Tresorraum des Vereins zu lagern .Wenn man das weiterhin tun möchte dann in einem eigenen Tresor der in der Waffenkammer steht damit kein Vereinskamerad an fremde Waffen kommt. Wer hat schon von ähnliche seltsamer auslegung des neuen Waffengesetzes gehört?

Gruß Mathes

Geschrieben
Wer hat schon von ähnliche seltsamer auslegung des neuen Waffengesetzes gehört?

Verstehe nicht wehalb das seltsam sein soll.

Jeder der seine eigene Waffen hat, ist dafür verantwortlich. Zudem haben Private Waffen nichts im Verein zu suchen, denn wie soll man sonst auf Wettbewerben mitschießen, oder wie schaut es sonst mit der Waffenpflege aus. Eine Waffenlagerung im Verein, nö käm für mich nie in den Sinn, ausserhalb lagern, wo andere einen Zugriff hätten. Ist ja nur Umlegung der Waffengesetzes und sehr sinnvoll.

Schlussendlich, wer eine Waffe besitzt, hat auch einen entsprechenden Tressor zu haben (es gibt wirklich nie eine Wohnung die zu klein für einen Tressor ist).

Geschrieben

Yup,

völlig korrekt. Jeder hat nur Zugriff auf seine eigenen Waffen. Aber selbst wenn Ihr im Vereinsheim jetzt Waffenschränke wie in Schwimmbädern Spinte aufstellt, kann es nur aufbewarungsrechtlich lustig werden.

Nehmt Eure Waffen mit nach Hause und verwahrt sie dort vorschriftsmäßig! :gutidee:

Geschrieben

Wir haben nur Privattresore für Privatwaffen! Die Vereinswaffen sind in Vereinstresoren. So ist gewährleistet, daß jeweils nur der Berechtigte Zugriff hat. Wobei die Privattresore hauptsächlich für Langwaffen sind, die man nicht immer rumschleppen will.

Geschrieben
In einem unbewohnten Gebäude?

Habt ihr euer Aufbewahrungskonzept absegnen lassen?

Das hat mit dem unbewohnten Gebäude nichts zu tun - blättere mal einen Paragraphen weiter und Du wirst fündig. Auch hier braucht man ein Aufbewahrungskonzept, aber es ist eben kein "nicht dauerhaft bewohntes Gebäude", sondern eben eine Schießstätte.

Geschrieben
Das hat mit dem unbewohnten Gebäude nichts zu tun - blättere mal einen Paragraphen weiter und Du wirst fündig. Auch hier braucht man ein Aufbewahrungskonzept, aber es ist eben kein "nicht dauerhaft bewohntes Gebäude", sondern eben eine Schießstätte.

... und steht da in der AWaffV?

§ 14

Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eines Betreibers eines Schützenhauses, einer Schießstätte oder eines Waffengewerbes Abweichungen von den Anforderungen des § 13 Abs. 1 bis 5 und 6 Satz 1 und 2 zulassen, wenn ihr ein geeignetes Aufbewahrungskonzept vorgelegt wird. Sie hat bei ihrer Entscheidung neben der für die Aufbewahrung vorgesehenen Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und des Grades der von ihnen ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Belegenheit und Frequentiertheit der Aufbewahrungsstätte besonders zu berücksichtigen.

Also entweder abgesegnetes Konzept oder eben keine Abweichung und damit i.d.R. "nicht dauerhaft bewohntes Gebäude". :rolleyes:

Geschrieben

Zusätzlich:

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition:

...

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu

deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung

darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden

Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf

die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag

zulassen.

...

Somit ist die Lagerung von Kurzwaffen und mehr als 3 Langwaffen ohne Weiteres gar nicht zulässig, zumal die Anforderungen an den Schrank ungleich höher sind.

Geschrieben
Somit ist die Lagerung von Kurzwaffen und mehr als 3 Langwaffen ohne Weiteres gar nicht zulässig, zumal die Anforderungen an den Schrank ungleich höher sind.

... und steht da in der AWaffV?

Also entweder abgesegnetes Konzept oder eben keine Abweichung und damit i.d.R. "nicht dauerhaft bewohntes Gebäude". :rolleyes:

Eben.

Eine böse Falle für alle Verantwortlichen in den Vereinen.

Geschrieben
Eben.

Eine böse Falle für alle Verantwortlichen in den Vereinen.

Neee,

eher für alle Verantwortungslosen in Vereinsfunktionen. :bad:

Leider gibt es vielzu viele Funktionäre, die meinen, dass die Vereine und Verbände für sie zu funktionieren hätten, und nicht umgekehrt. :angry2:

Geschrieben

Schön, dass es mal von anderen so wie es ist dargestellt wird. Wenn man als SSV dieses Thema bei den Abnahmen anspricht, sind zwar vier (??) Tresore da, aber natürlich wird nie eine Waffe darin verwahrt, man hat sie nur "günstig gekriegt" und vielleicht muss ja "doch mal einer beim Umzug oder so"......

Es ist tatsächlich so, dass leider die meisten Vereinsvorstände nicht wirklich viel Ahnung haben. Von den Konsequenzen erst Recht nicht.

Geschrieben
Eine böse Falle für alle Verantwortlichen in den Vereinen.

Sehr richtig, in dem Zusammenhang nochmals zur Erinnerung der Mordfall Eislingen und die Entwendung der

Tatwaffen aus einem Schützenhaus. Wenn da einer kein absegnetes Konzept hat, ist er in Teufels Küche.

Geschrieben

Und außerdem:

wenn die Schützen ihre Waffen und Munition jetzt

schon freiwillig im Verein lagern, dann ist das doch

Wasser auf die Mühlen derer, die eine zentrale Lagerung

planen und einführen wollen...

Geschrieben
Und außerdem:

wenn die Schützen ihre Waffen und Munition jetzt

schon freiwillig im Verein lagern, dann ist das doch

Wasser auf die Mühlen derer, die eine zentrale Lagerung

planen und einführen wollen...

Praktisch ist es für den Gewehrschützen der mit Motorrad oder Fahrrad an den Stand kommt schon.

Karl

Geschrieben
Ja und?

nur haben dort die uncoolen DSB-Waffen keinen der Eigentumsübertrager interessiert.

Karl

In Schützenvereinen wird des öfteren eingebrochen.

Aus meiner Zeit in Nordhessen weiss ich, dass dort auch uncoole DSB-Waffen gestohlen wurden.

Eine Konzentration von Schusswaffen in einem Vereinsheim führt dazu, dass wenn was weg kommt, zuweilen viel wegkommt.

Auch das haben Politiker erkannt und sind von ihren Zentrallagerungsforderungen abgekommen.

Oder in welche Richtung willst Du den Thread manipulieren?

Geschrieben
Oder in welche Richtung willst Du den Thread manipulieren?

Ich will überhaupt nicht manipulieren, ich wollte nur die Vorteile einer Lagerung am Stand aufzeigen.

Karl

Geschrieben
Ich will überhaupt nicht manipulieren, ich wollte nur die Vorteile einer Lagerung am Stand aufzeigen.

Karl

Ich zitiere den Kommentar auf meinen ersten Link.

Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen:

17.05.2010 Chris@WI, dieser Kommentator ist bei uns registriert.

Gut das die Schützen ihre Waffen daheim hatten

Es zeigt sich, das die Forderung der Lagerung von Sportwaffen in den Gebäuden der Schützenvereine, hier fatale Folgen gehabt hätte. Die Einbrecher konnten so nur mit ein paar Euro abziehen und nicht mit den sicherlich dort vermuteten Waffen.

Der beste Ort für die Waffen des Sportschützen ist demnach bei ihm zu Hause.

Geschrieben
Ich zitiere den Kommentar auf meinen ersten Link.

Der beste Ort für die Waffen des Sportschützen ist demnach bei ihm zu Hause.

Zur Kenntnis genommen, dann nutze ich halt den zweitbesten Ort.

Karl

Geschrieben
Und außerdem:

wenn die Schützen ihre Waffen und Munition jetzt

schon freiwillig im Verein lagern, dann ist das doch

Wasser auf die Mühlen derer, die eine zentrale Lagerung

planen und einführen wollen...

Das ist seit Jahrzehnten eine beliebte Zusatzeinnahmequelle bei vielen KK-Match-EL-Gewehre stemmenden, einmal jährlich durch die Straßen ziehenden, Uniformen tragenden, meist dem DSB angehörenden Traditionsschützenvereinen. Den Stellplatz für den 50 Jahre alten KK-UIT-EL gibt es natürlich nicht für lau. Der kostest dann so zwischen 50 und 300 Oiois Miete im Jahr. :hi: . Natürlich ist die Miete zusätzlich zum Vereinsbeitrag zu zahlen. :spiteful:

  • Manche Schützenvögte opfern sich für Ihren Verein auf,
  • andere Schützenvögte machen ihren Schützenbrüdern und- schwestern erst Angst und plündern sie dann aus. :huh:

Geschrieben
In einem unbewohnten Gebäude?

Habt ihr euer Aufbewahrungskonzept absegnen lassen?

Ups, da habe ich ungewollt eine Diskussion losgetreten. Wir sind kein dauerhaft unbewohntes Gebäude, weil in einem "Schul.- und Sportzentrum" mit Hausmeistern, Gastronomie, laufenden Schulbetrieb, Alarmanlagen und vielen dicken Türen. Natürlich haben wir bei unserer Behörde nachgefragt wg. Aufbewahrungskonzept. In unserem Fall sind die rechtlichen Anforderungen genau so wie bei einer Privatwohnung. D.h. die Anzahl der Waffen ist jeweils unter der Höchstzahl für die einzelne Tresore. Meist ist pro A-Schrank nur ein bis zwei KK-Gewehre. An die Privat-Schränke kommt man auch nur wenn jemand vom Verein vorher den Raum aufschließt. Es ging hauptsächlich darum, daß viele ihr Gewehr nicht rumschleppen wollten. Da haben wir dann eine größere Anzahl Schränke besorgt und gut Rabatt gekriegt. Für diesen Preis wurden die Schränke an die Nutzer verkauft, also nix Zusatzeinnahmen... Für Vereinsschränke haben nur diejenigen Schlüssel, die als "Verwahrer" in der WBK eingetragen sind.

Aber wie gesagt, natürlich nicht in dauerhaft unbewohnten Gebäude. Und Einbrecher müßten bei uns wirklich hart arbeiten... :gutidee:

Und Edit sagt: Natürlich haben wir unsere Kurzwaffen zuhause!

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