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IGNORED

Blockierung von Erbwaffen


Free69fly

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Geschrieben

Hallo,

ich habe das Problem, die Erbwaffen meines Vaters blockieren zu lassen. Ich bekam von der zuständigen Waffenbehörde eine Frist bis Ende April 2010.

Ich entschloss mich nun, die besten Stücke blockieren zu lassen, was immerhin einen Betrag von ca. 2000 € betragen würde. Als ich nun bei den umliegenden Waffenläden nachfragte, wurde mir mitgeteilt, das es wohl kaum jemanden gibt, der die Verantwortung auf sich nimmt, die Systeme von Armatix einzubauen, weil sie nicht sicher wären und die Büchsenmacher die Verantwortung bei einem Mißbrauch tragen müßten.

Es wurde mir angeboten, die Läufe verschweissen zu lassen usw...

Da es sich um ein Andenken an meinen Vater handelt und ich eventuell in Erwägung ziehe in 2-3 Jahren den Jagdschein zu machen habe ich nun ein Problem damit.

Gibt es in der Richtung schon ein gerichtliches Urteil?

Das Widerspricht jeglicher Vernunft, nur weil so ein Psychophat in Winnenden Leute umgebracht hat. Wenn jemand eine Bluttat anrichten will gibt es unzählige Möglichkeiten. Der Bundestag kommt mir vor wie ein großer gackernder Hühnerhaufen, in dem kein Huhn weiß was denn im realen Leben abgeht.

Über eine Hilfe wäre ich Euch dankbar.

Gruß

Karl

Gast solideogloria
Geschrieben

Hallo, es gibt aber tatsächlich Büchsenmacher, die diese Blockierung für dich einbauen. Die müssen selber garnichts garantieren, das macht der Hersteller des Blockiersystems. Der hat nämlich eine Zertifizierung von der BAM. Also frag nochmal bei einem anderen. Zuschweißen geht garnicht, dann lieber verkaufen.

Geschrieben
... was immerhin einen Betrag von ca. 2000 € betragen würde. ... die Systeme von Armatix einzubauen,

Es gibt auch Erbenblockiersysteme von mindestens einem anderen Hersteller - zu wesentlich günstigeren Preisen.

Es wurde mir angeboten, die Läufe verschweissen zu lassen usw...

Den Lauf "nur" zu verscghweißen würde dir nicht weiterhelfen.

Der Umbau auf Deko z.B. erfordert die Erfüllung mehrerer Auflagen, inkl. einer "Abnahme"... die Kosten dafür sind ähnlich hoch oder höher als für Blockiersysteme.

Das Widerspricht jeglicher Vernunft, nur weil so ein Psychophat in Winnenden Leute umgebracht hat.

Das "Erbenblockiergesetz" hat mit Winnenden nichts zu tun - das haben wir der Rot-Grünen Regierung von 2002 zu verdanken.

Mein Tipp:

Da es sich um ein Andenken an meinen Vater handelt und ich eventuell in Erwägung ziehe in 2-3 Jahren den Jagdschein zu machen habe ich nun ein Problem damit.

Mach den Jagdschein jetzt sofort - und überlasse die Waffen so lange einem Berechtigten, z.B. einem Händler deines Vertrauens. (Kostet vielleicht ein paar EURO für das Parken beim Händler).

Geschrieben
Der Bundestag kommt mir vor wie ein großer gackernder Hühnerhaufen....

Gude....

leider geht es dir nicht allein so. :lol: Was die Waffen betrifft schließe ich mich meinen Vorrednern an: Mach den Jagdschein und parke die Waffen bei einem Händler solange. Die Waffen zu Deko´s umzubauen ist einfach ein Frevel, lass das besser sein.

Edit: ß

Gruß

Turrican

Geschrieben

Ich würde an deiner Stelle versuchen, ob ein Waffenhändler die Erbwaffen für dich bis zur Erteilung deines Jagdscheines in Verwahrung nimmt!

Auf keinen Fall würde ich durch Erwerb von Verschlusssystemen die von Armatix entwickelten Sicherheitsphilosophien unterstützen!

Geschrieben

Eben, wenn Du gerade dabei bist, durch Jägerprüfung Sachkunde und Bedürfnis zu bekommen, muss Dir die Behörde unblockiert einen Zeitraum bis zur Prüfung, notfalls auch für eine Nachprüfung, einräumen. Sie kann Dir dann keine teure Blockierung zumuten.

Wenn es eine anständige Behörde ist, lässt sie Dir bis dahin sogar die Erbwaffen unblockiert.

Generell lohnt sich blockieren nie. Es gibt immer bessere Lösungen !

Geschrieben

Die Liste der zugelassenen Blockiersysteme gibt es hier bei der PTB:

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/_zulassungsliste.htm

Neben Armatix gibt es das System gunblock, dass wesentlich günstiger ist. Halt reine Mechanik, und kein anfälliger Elektronikkram.

Wenn der Jagdschein sowieso ansteht, dann könnte man ja die Langwaffen bei einem Händler/Jagdkollegen "zwischenparken", ohne ein Blockiersystem zu kaufen.Mit dem Jagdschein kannst du sie alle wiederholen. Die Kurzwaffen würde ich behalten, falls es mehr als 2 sind, und blockieren. Als Jäger bekommt man normalerweise nur 2 Kurzwaffen ohne Bedürfnisprüfung, und es wäre doch schade wenn die Erbstücke deshalb nicht bei dir bleiben dürfen.

Geschrieben

Die vorübergehende sichere Aufbewahrung nach §12 des Waffengesetzes ist nicht an die Frist von einem Monat gebunden, wie die Leihe! Es muß nur ein Ende der Frist absehbar sein und nicht zu weit in der Zukunft liegen.

Wenn Du in der Jagdschule eingeschrieben bist, hast Du einen ungefähren Endtermin. Das reicht aus, um die vorübergehende sichere Aufbewahrung zu begründen.

Sofern nicht geschehen, schreib Dich bei einer Jagdschule ein, und überlasse die Waffen solange einem befreundeten Jäger oder einem Büchsenmacher. Die machen das auch oft, wenn Du dafür bezahlst. Billiger als als Blockierung ist es aber sicher.

Übrigens bist Du mit der Blockierung für 2.000,-€ nicht so viel günstiger als mit dem Jagdschein.

Also mach den Jagdschein jetzt gleich, dann ist alles in Butter.

Geschrieben
... Die Kurzwaffen würde ich behalten, falls es mehr als 2 sind, und blockieren. Als Jäger bekommt man normalerweise nur 2 Kurzwaffen ohne Bedürfnisprüfung, und es wäre doch schade wenn die Erbstücke deshalb nicht bei dir bleiben dürfen.

Ein Zement mal: Wenn er dann "Berechtigter im Sinne des Gesetzes" ist, hat es sich doch

sowieso mit der Blockiererei. Oder liege ich da falsch ?

Gast solideogloria
Geschrieben

Nope liegst richtig. Berechtigter Erbe muss nicht blockieren.

Geschrieben
Ein Zement mal: Wenn er dann "Berechtigter im Sinne des Gesetzes" ist, hat es sich doch

sowieso mit der Blockiererei. Oder liege ich da falsch ?

Nee, du liegst absolut richtig!

Geschrieben

Grazie !

Muss Töchterlein nächstes Jahr (mit 21) nur noch eine WBK erlangen :gutidee: und wegen

der furchtbaren Großkaliber zum Püschater :gaga: Deckt sich mit der Aussage des zuständigen SB

Geschrieben
Hallo,

ich habe das Problem, die Erbwaffen meines Vaters blockieren zu lassen. Ich bekam von der zuständigen Waffenbehörde eine Frist bis Ende April 2010.

Ich entschloss mich nun, die besten Stücke blockieren zu lassen, was immerhin einen Betrag von ca. 2000 € betragen würde. Als ich nun bei den umliegenden Waffenläden nachfragte, wurde mir mitgeteilt, das es wohl kaum jemanden gibt, der die Verantwortung auf sich nimmt, die Systeme von Armatix einzubauen, weil sie nicht sicher wären und die Büchsenmacher die Verantwortung bei einem Mißbrauch tragen müßten.

Es wurde mir angeboten, die Läufe verschweissen zu lassen usw...

Da es sich um ein Andenken an meinen Vater handelt und ich eventuell in Erwägung ziehe in 2-3 Jahren den Jagdschein zu machen habe ich nun ein Problem damit.

Gibt es in der Richtung schon ein gerichtliches Urteil?

Das Widerspricht jeglicher Vernunft, nur weil so ein Psychophat in Winnenden Leute umgebracht hat. Wenn jemand eine Bluttat anrichten will gibt es unzählige Möglichkeiten. Der Bundestag kommt mir vor wie ein großer gackernder Hühnerhaufen, in dem kein Huhn weiß was denn im realen Leben abgeht.

Über eine Hilfe wäre ich Euch dankbar.

Gruß

Karl

das mit dem blockieren ist doch eine sauerei, bin neugierig wann diese S******e nach österreich kommt.

das schwule sperrsystem ist die überfrechheit. ist mir schon klar warum das so genannt wird wie alle sagen.

gruß hunter

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hatte vor einem Jahr einen ähnlichen Fall. Ein Freund unserer Familie verstarb und hinterließ 2 GK Kurzwaffen. Da ich in einem Verein mit nur KK bin, hatte ich keine Möglichkeit die Waffen zu erwerben(die Frau des Verstorbenen wollte sie mir als Andenken vererben). Ich bin zum zuständigen Ordnungsamt. Der Verantwortliche machte mit den Vorschlag erst einmal eine WBK für Erben für die Frau zu beantragen und daß ich in einem Verein für GK 1 Jahr meine Trauiningseinheiten ableiste um dann einen Bedürfnisantrag zu stellen. Klappte dann auch. Wir haben eine WBK für Erben ohne Munitionserwerb und mit dem Eintrag, daß ein sicheres Blockiersystem eingesetzt werden soll, so es denn verfügbar wäre. Die Waffen wurden dann mit behördlicher Genehmigung in dem Verein geparkt, in dem ich jetzt fast 1 Jahr Mitglied bin und mit den Waffen meine 18 Trainingseinheiten absolviert habe. Demnächst stelle ich den Bedürfnisantrag und hoffe, daß alles klappt. Habe nämlich noch eine KK Kurzwaffe und hätte dann 3 Kurzwaffen. Sind allerdings 3 verschiedene Sportarten, .22, .38WC Pistole und .357 Magnum Revolver. Der Verein ist ok und gibt die Unterschrift.

Gruß, Joke

Geschrieben

Hallo,

wenn du deinen Jagdschein machen willst, dann mach ihn jetzt...und parke die Waffen, macht mehr Sinn als Geld in diesen Unsinn zu investieren.

Bezüglich der Klage...ich frage mich ob diesbezüglich nicht wirklich eine Sammelklage angebracht wäre, vergleichbar der derzeitigen Verfassungsklage.

Die Gründe hierfür liegen ja auf der Hand, warum 2 Sicherungssysteme? Wieviele sollen es denn noch sein? Der Erbe darf eh keine Mun erwerben,

und die Waffen sind in einem Schrank weggeschlossen von daher gesichert.

Mich würde auch interessieren wo dabei der Sicherheitsgewinn nachweisbar liegt? Wieviele Straftaten wurden denn in den letzten Jahren mit Erbwaffen durchgeführt?

Welche Deliktrelevanz haben diese Waffen? Meines Wissens nach....KEINE!!!!

Gruß

Carsten

Geschrieben
Mich würde auch interessieren wo dabei der Sicherheitsgewinn nachweisbar liegt? Wieviele Straftaten wurden denn in den letzten Jahren mit Erbwaffen durchgeführt?

Welche Deliktrelevanz haben diese Waffen? Meines Wissens nach....KEINE!!!!

Gruß

Carsten

Genau das ist der Punkt, den niemand versteht ! Die harmloseste aller Waffenbesitzergruppen, deren alten und oftmals verrosteten, unvollständigen Waffen etliche Jahre unbenutzt in irgendeinem Waffentresor vor sich hingammeln, soll zusätzlich zur Verwahrung im Tresor die Waffen blockieren.

Und das, obwohl die nicht mal eine Munitionsbesitzerlaubnis haben !!! :gaga:

Geschrieben

4mmM20 sollte nicht reichen, weil:

Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.

nie ein Bedürfnis glaubhaft gemacht wurde. So hat also jemand mit Sachkunde dennoch die Pflicht zu blockieren.

Geschrieben

Richtig. Sachkunde und Bedürfnis müssen vorhanden sein bzw. neu nachgewiesen werden. Bloßer WBK-Inhaber (z.B. für Altbesitz oder frühere Erbwaffen) zu sein, reicht nicht aus.

In den in Klammern genannten Fällen ist die Sachlage übrigens interessant, weil ein Waffenbesitzer ohne Sachkunde und Bedürfnis dann nur einen Teil seiner Waffen - nämlich die frisch geerbten - blockieren lassen muss und den Rest so behalten darf.

Genau diese Fällen zeigen, wie sinnfrei die Blockierung eigentlich ist.

Geschrieben

Moin,

welche Kaliber sind vorhanden?

Da es noch nicht alle Kaliber als Blockierung gibt, wäre dis auch ein Weg.

Ansonsten: Wenn die einige Büchsenmacher nicht wollen, die Behörde sollte Firmen kennen, die da smachen.

Bei einem Hersteller sind sogar die geschulten Partner genannt, di das angeblich machen.

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