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IGNORED

Neue Gewichtsgrenzen für Tresore?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

bisher gab es bei Kurzwaffenaufbewahrung immer eine 200kg Grenze was den Tresor i.v.m. Verankerung betrifft (je nach Konstallation 5/10/>10). Gestern war ich bei uns im Landratsamt, um eine Waffe eintragen zu lassen. Dort hängt seit neuestem eine Tabelle mit den Grenzen 1000kg. Und darüber hinaus auch noch was mit Wiederstandgrad II und III. So was habe ich noch nie gehört. Im Anhang mal das Ganze als PDF.

Kennt jemad diese Neuregelung?

Grüße

Schoffi

Geschrieben

Da hat wieder jemand den Text des Herstellers der sich auf die VDS Richtlinien bezieht falsch verstanden und nicht korrekt in seinem Merkblatt umgesetzt.

Gruß Tauschi

Edit=Rechtschreibung

Geschrieben
Hast Du es denn auch mal ganz gelesen?

Mehrmals sogar. Und nun?

Ich habe einen Schrank Klasse 1. Bisher durfte ich reinstopfen was geht, da der Schrank 335kg wiegt und musste nichts verankern. Man kann sagen, dass das Haus um den Tresor gebaut wurde :rolleyes: den schleppt keiner raus.

Steh ich irgendwie auf der Leitung? :peinlich:

Geschrieben
Mehrmals sogar. Und nun?

Ich habe einen Schrank Klasse 1. Bisher durfte ich reinstopfen was geht, da der Schrank 335kg wiegt und musste nichts verankern. Man kann sagen, dass das Haus um den Tresor gebaut wurde :rolleyes: den schleppt keiner raus.

Steh ich irgendwie auf der Leitung? :peinlich:

Könnte sein. Nochmal lesen. Man unterscheidet zwischen den Tresoren (wie bisher) und den Wertbehältnissen!

Wiegt ein Wertbehältnis unteer 1000 Kg., erhält es den angestrebten Sicherungsgrad eben nur mit einer den Herstallerangaben entsprechenden Verankerung.

Bei den Tresoren/Waffenschränken finde ich nicht derartiges, aber dort dürfen ja auch nur sehr begrenzte Anzahl und Zusammenlegung eingelagert werden.

Geschrieben

Wo ist jetzt das Problem?

Da steht doch nichts neues drin?

:confused:

Nur die 30 Kurzwaffen im I-er Schrank irritieren mich, der Rest ist so wie bekannt.

Geschrieben
Wo ist jetzt das Problem?

Da steht doch nichts neues drin?

Zu a) habe keines gefunden

zu B) Nein

Geschrieben

Die 30-KW-Beschränkung ist lediglich eine Empfehlung eines Polizei-Arbeitskreises und hat keine gesetzliche Grundlage. Insofern können die Ier-Schrank-Inhaber weiter hineinstopfen, was paßt.

Quelle: LKA BaWü auf telefonische Nachfrage zu einem entsprechenden Übersichtsblatt vor einigen Monaten.

Also kein Grund zur Panik.

Geschrieben
... eine Empfehlung eines Polizei-Arbeitskreises und hat keine gesetzliche Grundlage...

BDK...? :rotfl2:

Tschuldigung, mußte sein.

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Nur die 30 Kurzwaffen im I-er Schrank irritieren mich

Das mit der ominösen "30er-Beschränkung" kann schon aus Gleichheitsgründen nicht funktionieren...

Denn was ist mit den Waffensammlern, die ihre (auch KW umfassenden) Sammlungen im Wafenraum mit zertifizierter Tresortür

lagern (wir sprechen hier häufig von dreistelligen Stückzahlen...) und dies ausdrücklich abgenommen bekommen?

Da haben wir auch nur EIN "Behältnis".

Geschrieben

Hi schoffi,

den gleichen Fehler habe ich auch bis vor kurzem gemacht.

Hier wird eine Herstellerempfehlung mit dem Waffengesetz verwechselt.

Die meisten Versicherer gewähren nur dann den vollen Versicherungsschutz, wenn Würfel unter einer Tonne verankert sind, und daraufhin gibt der Tresorhersteller diese Empfehlung raus.

Das hat keinerlei Auswirkung auf die Erlaubnis, alles reinstopfen zu dürfen, was du gerade so in die Finger bekommst :D

Geschrieben

Wegen Versicherungsschutz:

Am besten mit dem eigenen Versicher abklären.

Mein Versicherer meinte z.B. es ist wurscht welches Gewicht der Tresor hat und dass ich auch nicht verankern muss - Hauptsache Tresor, dann zahl meine Versicherung entsprechend.

Geschrieben
Wegen Versicherungsschutz:

Am besten mit dem eigenen Versicher abklären.

Mein Versicherer meinte z.B. es ist wurscht welches Gewicht der Tresor hat und dass ich auch nicht verankern muss - Hauptsache Tresor, dann zahl meine Versicherung entsprechend.

Na, dann warte mal ab, was Deinem Versicherer im Schadensfall so alles einfällt, um nicht oder nur das absolute Minimum zahlen zu müssen.

Die Geschäftsphilosophie jedes Versicherers besteht in erster Linie darin, leistungsfrei zu bleiben.

Auch HIER mal lesen.

CM :)

Geschrieben

Ich denke diese Übersicht gibt den aktuellen Stand nach Waffenrecht übersichtlich und verständlich wieder.

Übersicht Aufbewahrung DSB

Das Waffenrecht gibt nun mal die geforderten Vorgaben. Empfehlungen von Versicherungen oder Polizei-Arbeitskreisen kann man berücksichtigen, muss man aber nicht (um dem Waffenrecht zu genügen).

Diese ominöse 1000kg / max. 30 KW Angabe taucht auch in den Empfehlungen des LKA Baden-Württemberg auf, leider ohne Verweis auf irgendeine gesetzliche Grundlage oder sonstige Erklärung.

LKA-BW Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Entweder kann der DSB oder das LKA-BW das Waffengesetz und die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz nicht lesen, oder ich bin einfach nur zu blöd um das zu verstehen. :confused:

Geschrieben

Also was den "B" Schrank angeht, sehe ich keine Änderung.

</= 5 Kurzwaffen muss nicht verankert werden

> 5 Kurzwaffen (max. 10) muss der Waffenschrank mit einem Abrißgewicht von 200Kg. verankert werden.

Was das Thema Versicherung angeht.

Als ich meinen Waffenschrank gekauft habe, hatte ich meinen Versicherungsspezi auch mal danach gefragt.

Seine Antwort (leider habe ich den genauen Betrag nicht mehr im Kopf) aber z.B. Geldbeträge bis, ich glaube, € 30.000,- (aber da bin ich mir wirklich nicht mehr sicher, was den Betrag angeht) können auch offen auf dem Eßtisch rumliegen. Die sind von der Hausrat gedeckt.

Diese Angaben von den Herstellern der Waffenschränke á la Versicherbar bis € 5.000,- oder so, sind blödsinn, da die Hausrat, zumindest meine, bei Einbruch Bargeldbeträge bis zu dem o.g. Betrag eh übernimmt.

Davon mal abgesehen, dass ich solche Beträge eh nicht habe und froh bin, wenn ich mal € 20,- im Portemonaie habe.....

Geschrieben
Seine Antwort (leider habe ich den genauen Betrag nicht mehr im Kopf) aber z.B. Geldbeträge bis, ich glaube, € 30.000,- (aber da bin ich mir wirklich nicht mehr sicher, was den Betrag angeht) können auch offen auf dem Eßtisch rumliegen. Die sind von der Hausrat gedeckt.

Diese Angaben von den Herstellern der Waffenschränke á la Versicherbar bis € 5.000,- oder so, sind blödsinn, da die Hausrat, zumindest meine, bei Einbruch Bargeldbeträge bis zu dem o.g. Betrag eh übernimmt.

Das ist falsch. Die Hausratversicherung übernimmt nur den Schaden am Hausrat. Besonders wertvolle Einzelstücke gehören da nicht zwingend dazu! Wer einen einzelnen Diamantring im Wert von 2.000,-€ besitzt, muß diesen extra versichern, und dazu muß er auch extra gesichert sein. Dazu sind die Angaben bei Tresoren da. Der Wert der extra versicherten Teile fällt übrigens aus der Hausrat raus. Es kann also unter Umständen sinnvoll sein, die Waffen getrennt zu versichern, da die 30.000,-€ Hausratsversicherungssumme dann im vollen Umfang für andere Dinge zur Verfügung stehen, im Fall der Fälle.

  • 4 Monate später...
Gast solideogloria
Geschrieben
:huh: Du verwirrst mich. Wie darf ich die Frage verstehen?
Geschrieben

geht es jetzt an anderer Stelle weiter???

das ist ein Waffenschrank der Stufe B & damit für KW geeignet,

da er nur 63 kg wiegt dürfen dort drin nur max 5 KW aufbewahrt werden

oder aber er wird verdübelt mit einem Abreißgewicht von 200kg.

alles klar??????

Geschrieben

Bitte Thema beenden, ich entschuldige mich für meine naiven und törichten Fragen (bin aus dem Osten und war in der Schule nicht besonders helle).

Ich verneige mein bescheidenes Haupt voll inbrünstiger Verehrung ob all dieser vielen, gescheiten Forumsteilnehmer.

Geschrieben

Quatsch,

aber warum glaubst Du den Leuten hier nicht wenn Sie was schreiben???

oder benutzt die Suchfunktion???

die Leute hier reagieren nur dann genervt wenn sie 5 x was sagen oder/und

einen Link posten wo etwas nach zu lesen ist und dann immer noch das gleiche

gefragt wird.

Geschrieben

Irgendwie mache ich mir immer wieder mal so meine Gedanken um die WSK............... ^_^ .....

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