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IGNORED

Eintrag WBK Rot


snorre

Empfohlene Beiträge

Wir haben einen neuen Sachbearbeiter. Dieser ist von meiner Roten WBK total überfordert. Früher: Hingehen, Anmeldung abgeben, Plausch halten, Geld adrücken und nach 15 min war man draußen. Heute: Hingehen, "sie müssen ihre WBK hierlassen", natürlich nicht gemacht, nach 6 Wochen eine Schreiben, das ich eine Haftpflichtversicherung nachweisen soll.

Spinnen die Römer?

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Servus !

Zeige dem Sachbearbeiter, das Du eine Police über eine Verwaltungs-RS-Versicherung hast !

Da lobe ich mir meine 3 SB hier. Heute mit der "grünen" hin um nen Revolver .44 eintragen lassen. Keine 10 Min. später war alles erledigt.

Was meine "rote" angeht, so trage ich alles was ich kaufe selbst ein und geh dann nur noch zum Abstempeln hin. Der SB macht sich ne Kopie und das war´s dann schon.

Lass Dir das nicht gefallen.

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So ist es zum Glück auch bei meiner freundlichen SBerin: netter Plausch, eintragen, zahlen und ein freundliches "bis

nächstes Mal". Ich trage meine Neuerwerbungen auch lieber selber ein und laß abstempeln und Kopie machen. Ist

aber zum Glück bei anderen Ämtern wie Zulassungsstelle, Einwohnermeldeamt etc. hier genau so: alle gut drauf,

freundlich und bügernah orientiert. Finde ich auch klasse - und sage das auch mal gern! Gemeckert wird immer gern,

aber auch der Kollege hinter dem Schreibtisch freut sich mal über ein Lob ... :icon14:

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Wir haben einen neuen Sachbearbeiter. Dieser ist von meiner Roten WBK total überfordert. Früher: Hingehen, Anmeldung abgeben, Plausch halten, Geld adrücken und nach 15 min war man draußen. Heute: Hingehen, "sie müssen ihre WBK hierlassen", natürlich nicht gemacht, nach 6 Wochen eine Schreiben, das ich eine Haftpflichtversicherung nachweisen soll.

Spinnen die Römer?

Scheinbar ist der gute Mann wirklich überfordert. Haftpflichtversicherung ist was für den Jagdscheininhaber, sowie für die Leute, die einen Waffenschein haben. Für den Rest ist das unerheblich.

Bei meiner ehemaligen Behörde ist auch vor Jahren einmal ein SB ins kalte Wasser geworfen worden, der hatte zu allem Überfluss auch noch nicht einmal einen Kollegen zur Seite, den er fragen konnte, da das Ressort nur von einem SB betreut wird. Aber ein paar nette Hinweise haben damals immer geholfen, so dass unter dem Strich das Richtige herauskam (Abgesehen von etwas mehr Wartezeit).

Also versuche es doch erst einmal mit ein paar freundlichen Hinweisen. Der Spruch: Wie man in den Wald......soll ja auch für SB gelten.......von denen die meisten ja sogar auch richtige Menschen sein sollen :00000733:

Gruß

Frank

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Muss auch mal was über meine Sachbearbeiterin loswerden----DANKE!!!Die Frau ist der Hammer,sie sieht gut aus :-) um nicht zu sagen Hammer,ist immer sehr nett und gutgelaunt,und wenn ich alles dabei habe,

geht es ruck zuck.Noch ein bisschen plaudern und alles ist schick----ich glaub die herate ich!! :00000733: Achso und selbst ist sie noch Jäger DER Traum.

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Muss auch mal was über meine Sachbearbeiterin loswerden----DANKE!!!Die Frau ist der Hammer,sie sieht gut aus :-) um nicht zu sagen Hammer,ist immer sehr nett und gutgelaunt,und wenn ich alles dabei habe,

geht es ruck zuck.Noch ein bisschen plaudern und alles ist schick----ich glaub die herate ich!! :00000733: Achso und selbst ist sie noch Jäger DER Traum.

Das hört sich sehr nach meiner an. :00000733:

Du kommst noch zufällig aus EN?

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Was meine "rote" angeht, so trage ich alles was ich kaufe selbst ein und geh dann nur noch zum Abstempeln hin.

So gehts nicht, denn eintragen darf nur der Händler oder die Waffenbehörde ! Du selbst hast den Erwerb innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen. Nicht mehr und nicht weniger.

Hier eine Haftpflichtversicherung zu fordern ist natürlich totaler Nonsens (sofort Rechtsgrundlage anfordern und klarstellen !).

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So gehts nicht, denn eintragen darf nur der Händler oder die Waffenbehörde ! Du selbst hast den Erwerb innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen. Nicht mehr und nicht weniger.

Hier eine Haftpflichtversicherung zu fordern ist natürlich totaler Nonsens (sofort Rechtsgrundlage anfordern und klarstellen !).

:confused: das stimmt so nicht. Ich habe eine rote WBK nach §18 und da trage ich erstens selbst ein und gehe nur alle drei Monate mal hin zum abstempeln.

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Auch für Dich gilt aber § 10 Abs. 1a WaffG:

"(1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen."

:boese040:

Es gibt lediglich hinsichtlich der zweiwöchigen Eintragungsfrist eine Ausnahme für Waffensachverständige, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird. Aber auch danach dar dieser nicht selbst die Waffe eintragen.

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So gehts nicht, denn eintragen darf nur der Händler oder die Waffenbehörde !

Ich hatte meine Sachbearbeiterin ganz am Anfang bei Erhalt meiner "Roten" hierzu befragt;

sie hatte dagegen ausdrücklich nichts (bis heute) einzuwenden. So wie manche Verkäufer in

immerhin amtlichen Dokumenten rumschmieren bin ich auch ganz froh darüber.

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Auch für Dich gilt aber § 10 Abs. 1a WaffG:

"(1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen."

:boese040:

Es gibt lediglich hinsichtlich der zweiwöchigen Eintragungsfrist eine Ausnahme für Waffensachverständige, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird. Aber auch danach dar dieser nicht selbst die Waffe eintragen.

Das war jetzt wirklich peinlich. Vielleicht sollte man vorher lesen, was ich geschrieben habe. Hinter Paragraph 18 WaffG verbirgt sich nämlich "Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige" und da heißt es so schön: "Auf den Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs einer Schusswaffe § 10 Abs. 1a keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird."

Wie hast Du das so schön als Smiley dargestellt: :boese040:

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Huhu

Ich trage meine Waffen auch selber ein , hat mein SB mir so gesagt . Im HSK gibt es da wohl eine Ausnahme Regelung wie er sagte . Anzeigen innerhalb von 14 Tagen ist ja logo , aber eintragen kann ich selber . Dann bei der jährlichen Vorlage der WBK wird abgestempellt , wobei ich da öfter hinfahre zum abstempelln , sonst gibt es immer eine Überraschung wenn ich 1 Jahr warte ( finanziell gesehen ) :peinlich:

Waa

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Das war jetzt wirklich peinlich. Vielleicht sollte man vorher lesen, was ich geschrieben habe. Hinter Paragraph 18 WaffG verbirgt sich nämlich "Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige" und da heißt es so schön: "Auf den Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs einer Schusswaffe § 10 Abs. 1a keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als drei Monate ausgeübt wird."

Wie hast Du das so schön als Smiley dargestellt: :boese040:

Und das bedeutet eben nur, daß eben gerade gar keine Eintragung stattfindet...

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Was macht Ihr die Sache mit dem Selbsteintrag so kompliziert?

Tatsache ist klar die Rechtslage wie von Sachbearbeiter beschrieben.

Ebenso Tatsache ist, daß sehr viele Sammler selbst eintragen und das so mit der Behörde abgesprochen ist bzw. toleriert wird. Nachdem ich z.B. wirklich haufenweise haarsträubende Falscheinträge gesehen und leider auch von Behörde und Händlern schon mal welche in die eigenen WBKen bekommen habe, trägt da i.d.R. außer mir gar niemand was ein. Ich sag das z.B. dem Händler, mach vor seinen Augen den Eintrag und laß mir von ihm den Stempel reinmachen oder manuell abzeichnen. Es gab auch schon Fälle, bei denen beispielsweise die genaue Hersteller-oder Waffenbezeichnung erst nachgeforscht werden mußte. Geht halt nicht immer gleich an Ort und Stelle. Was soll denn der Überlasser da eintragen? Irgend nen Humbug, nur weils im Handelsbuch oder auf der Vorbesitzer-WBK so (falsch) stand? Und wie erklär ich meinem Sachbearbeiter, daß die laut Eintrag vermeintliche 9mm Podbyrin eigentlich eine stinknormale P38 des Herstellers Mauser ist? Und glaubt mir, Fälle in dieser Art (natürlich nicht so übertrieben falsch) gibt es haufenweise! Grenzfälle (wenn z.B. Hersteller, Typ oder Waffennummer gar nicht stimmen wollen) werden vor dem Eintrag mit dem Sachbearbeiter abgeklärt.

Sollte dann wider Erwarten noch was am Eintrag falsch im Sinne von nicht 100%ig korrekt geschrieben sein, dann war ich das wenigstens selbst.

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Das ist der Grund warum ich auch selbst eintrage.

Leztens beim Büchser: "Ich hab ne Makarow mit wechsellauf". Ach das KK Wechselsystem. "Nein, Wechselauf in 7,65." Na las mal sehen. Was wars? Ne VZ 52 in 9mm Para mit 7,62 Tok Lauf. Jetzt muß der sein Handelsbuch anpassen.

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Leztens beim Büchser: "Ich hab ne Makarow mit wechsellauf". Ach das KK Wechselsystem. "Nein, Wechselauf in 7,65." Na las mal sehen. Was wars? Ne VZ 52 in 9mm Para mit 7,62 Tok Lauf. Jetzt muß der sein Handelsbuch anpassen.

Jou, das ist genau so ein Fall. Wurde mir u.a. schon als Tokarev angeboten, das gute Stück. Aber nen Wechsellauf in .22lfB hätt ich dafür gern genommen...ärmlich, wenn der Büchser den 7,62x25 Tokarev-Lauf dafür hält! :00000733:

Oder Eintrag bei einer 08 beim Vorbesitzer (DWM wurde ja recht verschnörkelt eingeschlagen): "Hersteller unbekannt, Typ 08, Kaliber vermutlich (sic!) 8mm". Noch schlimmer (erst diesen Winter so vorgetragen bekommen beim renommierten Büchsenmacher): "Wir hätte hier für Sie eine Mauser 08 von DWM". Peinlich. Zumal ich beim selben Händler dann eine P38 kaufte, die mit byf für Mauser gestempelt war und trotz meines Hinweises darauf als "P38, Hersteller Walther" auf der Rechnung stand. Konnte glücklicherweise noch vor Meldung vom Händler ans LRA den Fehler korrigieren lassen.

Was mich immer wieder stutzig macht: Wenn man mal schaut, wie geradezu haarspalterisch genau es bei der Beantragung von Voreinträgen geht ist es immer wieder verwunderlich, welchen Scheiß (Entschuldigung, aber anderes fällt mir dazu nicht mehr ein) "Fachleute" und Behörden da immer wieder eintragen oder es zumindest versuchen.

Anders ausgedrückt: Man kann es so formulieren, daß Behörden (wie auch Verbände, aber das ist ein anderes Thema) zum Teil bei der Waffenbeantragung sagen "ich hab hier meine Vorschriften und auf denen reite ich rum bis es ausgereizt ist" und auf der anderen Seite haben genau die Leute, die dann für den Eintrag zuständig sind und vorher alles ach so genau wissen wollten wirklich null Ahnung. Ich finde, da hilft auch keine Ausrede. Daß sich sowohl Händler als auch Behörden zu Waffenherstellern und -typen informieren hat zum Berufswissen zu gehören. Niemand verlangt ja, daß man alles aus dem Stegreif sofort weiß, aber nachlesen oder sich befragen kann jeder, insbesondere wenn es Hinweise seitens des Käufers gibt.

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Mein SB war regelrecht irritiert, was ich ihm sagte er dürfte die Waffe ruhig selbst eintragen...ermeinte dann, das die meisten Sammler das nicht so gerne sehen und lieber alles selbst eintragen, er stempelt dann nur noch ab..

Mal was offtopic...seit ich meinen Firefox geupdated habe funtioniert der Cursor nicht mehr und Tippfehler kann man irgendwie auch nicht mehr "erreichen"...hat jemand ne´Lösung...das nervt!

Ich hatte meine Sachbearbeiterin ganz am Anfang bei Erhalt meiner "Roten" hierzu befragt;

sie hatte dagegen ausdrücklich nichts (bis heute) einzuwenden. So wie manche Verkäufer in

immerhin amtlichen Dokumenten rumschmieren bin ich auch ganz froh darüber.

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und was soll das helfen? Leider nichts!..Ich sehe auch weiterhin keinen Cursor und muss quasi "blind" schreiben...was bisher nie ein problem

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Was ist denn DAS für einer ? :huh:

Na bei uns im Rhein-Neckar-Kreis ist es aber auch so. Mir wurde extra gesagt, daß ich selber die Einträge machen soll. Dann sähe das Einheitlicher aus und man könnte es besser lesen. Ich finde die Idee gut. Geht scnell, ich brauch nicht lange beim Amt. Natürlich muss ich ganz normal innerhalb 14 Tage melden.

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