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IGNORED

Angezeigt von der eigenen Anwältin - Hausdurchsuchung!


JoergS

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Dann stelle ich mir aber schon die Frage, warum die StA das überhaupt gemacht hat.

wird bei Waffenbesitzern grundsätzlich durchgeführt. Geht darum um eine Nullnummer zu erzeugen, sprich nichts zufinden oder eben doch. Wobei in diesen Fällen geht es den Staatsanwälten um eine Absicherung.

Würde jemand nur eine Vermutung äußern, wie z.B. "der Karlyman hat neben XY legalen Waffen noch 2 auf'm Dachboden...... hast er mir mal beim saufen erzählt......" der Durchsuchungsbeschluß wäre trotz reinem hörensagen garantiert.

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das ist voll für nen ar...

eine krähe hackt der anderen kein auge aus

So könnte man meinen, aber vielleicht möchte man auch Nest-beschmutzende Konkurrenz loswerden?

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...

Nach der geschilderten Sachlage hätte eine Strafanzeige hier wohl Aussicht auf Erfolg.

Einspruch euer Ehren!

Aus der Schilderung geht doch hervor, das die Anwältin und JoergS ihr Vertragsverhältnis beendet hatten bevor es zu einer Entscheidung in Sachen LEP kam.

Wie kann sie ihn also bewusst und damit vorsätzlich (wider besseren Wissens) falsch verdächtigen?

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Dann stelle ich mir aber schon die Frage, warum die StA das überhaupt gemacht hat.

DIE Frage stelle ich mir wiederum überhaupt nicht! Mehr Kommentar gibs dazu aber nicht.

@JoergS: Die Stichworte Parteiverrat und Anwaltskammer wurden ja schon genannt. Kostet nichts. Auch mit einer Strafanzeige, die für´n A* ist, kann man ja mal winken.

Und ich an Deiner Stelle würde alles, was beweisbar ist, möglichst breit publizieren. Aber auch nur das. Z.B.: Eine Homepage kostet nicht viel. Leute mit so feinem Charakter haben oft noch mehr Freunde, trotz der 2 Krähen. Dein Einsatz ist ja überschaubar.

Über das nicht beweisbare muß man halt schweigen ;)

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Ich will die Sache sicher auch nicht eskalieren lassen, also werde ich von bühnenreifen Aktionen Abstand nehmen und auch keine Schmäh-Webseite einrichten.

Gefallen lassen kann und will ich mir das alles aber auch nicht.

Ich habe mich entschlossen, zunächst den Weg über die Anwaltskammer zu gehen. Auch wenn dabei nichts herauskommt, wird die Denunziantin zumindest reichlich Erklärungen liefern müssen. Das wird sicher unangenehm für sie. Streng genommen ist das fair, denn auch mir sind ja ausser Unannehmlichkeiten keine Nachteile entstanden. Meine Waffen wurden nicht sichergestellt und es wurde kein Chaos hinterlassen. Es gab keine hetzerische Berichterstattung in der Lokalpresse, mit den üblichen Bildern von Tischen voller Waffen.

Sollte die Anwaltskammer dann so entscheiden, dass Sanktionen beschlossen werden, kann ich die Strafanzeige immer noch nachschieben - vielleicht sogar mit etwas mehr "Pfund" aufgrund der Haltung der Rechtsanwaltskammer.

Ich werde Euch informieren! Vielen Dank für die Tipps. Manchmal hilft es schon, wenn man sich ein solches Ärgernis "von der Seele reden" kann.

Gruß, Jörg

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:heuldoch:

Ein zwielichtiger Typ mit merkwürdigen Hobbies hat mal vor Gericht ausgesagt, er würde mich kennen, es ging um ein Auto. Der war nicht ungefährlich, der Typ sollte jeden kennen, der nicht in eine Hafenkneipe reinkommt.

Da habe ich meinem Anwalt einfach detailiert geschildert, wieso der meinen Namen weiss usw. Vor Gericht habe ich dann meinen Anwalt zum Richter geschickt, laber rababer, dann durfte ich wieder gehen, ohne grossartig in seinem Beisein etwas gasagt zu haben *gg*

So ein Eskalationsstop ist manchmal sinnvoll, dass der Anwalt Schweigepflicht oder sowas hat, das war mir ziemlich egal *g*

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Hallo,

für mich stellt sich da eine ganz andere Frage: Beschert dir diese Hausdurchsuchung, auch wenn sie erfolglos war, irgendwelche Einträge in irgendeinem Register das dir später zum Nachteil gereichen kann?

Das würde ich mal klären lassen, nicht das du bei der nächsten Waffe oder Bedürfnisprüfung ein Problem bekommst.

Gruß

Carsten

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für mich stellt sich da eine ganz andere Frage:

Wenn es tatsächlich so läuft, wie ich das mal gelernt habe, dann ist im Staatsanwaltlichen Zentralregister tatsächlich ein Vermerk, das gegen den JoergS ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt worden ist, wegen des Verdachts auf unerlaubten Waffenbesitz und Verstoß gegen WaffG (Herstellung). Dieser Vermerk beinhaltet auch, daß die Durchsuchung mit negativem Ergebnis verlief und das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Bei der Erteilung der nächsten waffrecht-Erlaubnis wird der zuständige Sachbearbeiter möglicherweise drüber stolpern, lesen und verstehen. Aha: Anzeige von ANONYM, kein Befund, geht i.O.

Wenn dieser SB sich nicht ohnehin schon an den Vorgang erinnert.

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Die Beamten meinten sogar, dass die nächste Anzeige wahrscheinlich gar nicht erst zur Hausdurchsuchung führen würde, da schon aufgrund der Vergangenheitserfahrungen keine "Funde" zu erwarten sind.

Ein WBK-Besitzer muss ja sowieso ständig mit "Besuchen" rechnen, und wer sogar eine Hausdurchsuchung mitgemacht hat wird wohl kaum plötzlich anfangen jede Menge illegaler Waffen horten - er weiß ja, wie schnell das aufkippen kann.

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Diese Vermerke heissen Falldaten. Diese wurden gerne gehortet, können bei unmittelbarer Nachfrage z.B. Sprengstoffschein aus den Tagebüchern der Polizei abgelesen werden, sollten aber wieder gelöscht werden. Ergibt die polizeiliche Nachfrage etwas, dann kann es zum Versagen von Erlaubnissen kommen *g*. Im Normalfall sollten die aber nur die aktuellen flüchtigen Zuordnen oder schauen, ob etwas anliegt. Zum juristischen Ur Register, es gibt definitiv nur ein Register. Kein BZR oder Bonn Datei, das BZR ist in Bonn.

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Bei der Erteilung der nächsten waffrecht-Erlaubnis wird der zuständige Sachbearbeiter möglicherweise drüber stolpern, lesen und verstehen. Aha: Anzeige von ANONYM, kein Befund, geht i.O.

...oder auch nicht. Mußt nur einen Gutmenschen als SB kriegen, dann kannste dich erstmal durchklagen oder eine MPU vorweisen.

Dann kommen Jahre danach Fragen wie:......erzählen Sie mal, wie war das damals. Man wird doch nicht ohne Grund angezeigt.....

Einen Durchsuchungsbeschluss bekommt man doch nicht so leicht, da muß doch mehr dahintergesteckt haben....Was? Eine Anwältin hat sie angezeigt.

also sowas hab ich ja noch nie gehört.....Die hat doch Schweigepflicht, also wenn Sie mir nicht die Wahrheit erzählen, dann muß ich vorerst Ihr

Bedürfniss ablehnen und ihre bestehende Zuverlässigkeit erneut prüfen.......

Will jetzt keine Panik machen, aber es könnte ja mal so ein Fall eintreten. Und irgendwann ist das verjährt, da kannste dann nicht mehr dagegen vorgehen (gegen die Anwältin, mein ich).

Just meine 2ct´s.

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@JoergS

Die Frage ist ja, WANN hat die gute Dame Kenntnis von den LEP erhalten und wann wurdest Du zuletzt von ihr vertreten?

Wenn sie Dich z.B. NACH Kenntniserhalt über die LEP noch in anderer Sache offiziell vertreten hat, sehe ich diese Anzeige schon als Bruch eines bestehenden Vertrauensverhältnisses an.

Sie wäre zu der Zeit ja quasi "Deine" Anwältin gewesen.

Ich kenne jedenfalls keinen Anwalt, der einen Mandanten reinreißt nur weil momentan keine Vertretung in irgendeiner Sache stattfindet.

Ich bin kein Jurist, aber vielleicht könnte das ja ein Aufhänger zur weiteren Bewertung durch sonstwen sein.

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Hallo,

für mich stellt sich da eine ganz andere Frage: Beschert dir diese Hausdurchsuchung, auch wenn sie erfolglos war, irgendwelche Einträge in irgendeinem Register das dir später zum Nachteil gereichen kann?

Das würde ich mal klären lassen, nicht das du bei der nächsten Waffe oder Bedürfnisprüfung ein Problem bekommst.

Gruß

Carsten

Bei der Nachfrage durch den Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde wird der Abfragegrund schon protokolliert, das Ergebnis wird in der Regel auch mitgeteilt.

Habe aber auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man nach Beendigung des Verfahrens einen Antrag auf Löschung der bei der Polizei gespeicherten Daten stellen sollte!

Von alleine wird so schnell nichts gelöscht.

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Meine SB ist klasse, da habe ich (ausser einem Personalwechsel) nichts zu befürchten.

Kleine Randbemerkung:

Die Waffenstelle hier hatte alle WBK-Besitzer angeschrieben und um Angaben zur Aufbewahrung der Waffen gebeten. Also welcher Schrank wo im Haus steht etc.

Ich habe "erst" auf die erste Erinnerung geantwortet und hatte ein schlechtes Gewissen deshalb. Die Beamten meinten, da wäre ich aber noch super im Schnitt, denn es sind insgesamt NEUN Erinnerungen rausgegangen. Bei denen, die also auf ZEHN Schreiben nicht reagiert haben, gibt es jetzt Hausbesuche.

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Bevor ich Geld für einen Anwalt ausgebe, würde ich, wie schon manche geraten haben, die Anwaltskammer einschalten undmich beschweren!

Aus der Antwort kannst Du dann entnehmen, ob hier eine ev. Strafbarkeit vorliegt, wenn nicht lasse es sein, es kommt nicht viel dabei raus, außer dass Du Deine Nerven schädigst.

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Wenn sie Dich z.B. NACH Kenntniserhalt über die LEP noch in anderer Sache offiziell vertreten hat, sehe ich diese Anzeige schon als Bruch eines bestehenden Vertrauensverhältnisses an.

Sie wäre zu der Zeit ja quasi "Deine" Anwältin gewesen.

So war das auch. Sie war nachweislich von 2001 bis Ende 2008 für mich als Anwältin tätig. Meine erste LEP-Waffe habe ich 2004 gekauft, meine letzte in 2007. Über die LEP-Waffen haben wir Anfang 2008 gesprochen, als die WaffG-Änderung langsam konkreter wurde.

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So war das auch. Sie war nachweislich von 2001 bis Ende 2008 für mich als Anwältin tätig. Meine erste LEP-Waffe habe ich 2004 gekauft, meine letzte in 2007. Über die LEP-Waffen haben wir Anfang 2008 gesprochen, als die WaffG-Änderung langsam konkreter wurde.

Also (Stand Anfang 2008) hättest Du sie auch bei der LEP Geschichte mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragt sofern es notwendig gewesen wäre?

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Also (Stand Anfang 2008) hättest Du sie auch bei der LEP Geschichte mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragt sofern es notwendig gewesen wäre?

Ja, natürlich. Allerdings war das nicht notwendig. Ergebnis des Beratungsgesprächs war, dass ich mich zunächst telefonisch mit der Waffenstelle abstimmen sollte. Das habe ich dann auch getan.

Ich habe im April 2009 mit der SB telefoniert, die hat mich beruhigt und mir geraten, erstmal nichts weiter zu tun, sie würde mich benachrichtigen, sobald etwas aus dem Ministerium kommen würde. Das war dann im September der Fall, "dann melden Sie die Waffen mal an". Gesagt, getan, und noch vor dem 1.10. (das war die Deadline zur Anmeldung) kamen meine WBKs.

Die weitere Einschaltung der Anwältin war also nicht notwendig, da es keine Probleme bei den WBKs mehr gab. Diese Rückmeldung habe ich ihr dann aber nicht mehr geliefert, deshalb ging sie wohl davon aus, ich hätte die Waffen nicht angemeldet. In ihrer Strafanzeige hat sie mich ausserdem beschuldigt, die LEP-Waffen "scharfgemacht" zuu haben, was frei erfunden war - die Beamten haben das gründlich kontrolliert.

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Die Beamten meinten, da wäre ich aber noch super im Schnitt, denn es sind insgesamt NEUN Erinnerungen rausgegangen. Bei denen, die also auf ZEHN Schreiben nicht reagiert haben, gibt es jetzt Hausbesuche.

ist zwar OT, aber da hast dich bestimmt verhöhrt!

Gerade Gestern hat sich mein SB dahingehend geäußert, das nach der unbeantworteten 1. Erinnerung der Hausbesuch und als 2. der Einzug der WBK ansteht!

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ist zwar OT, aber da hast dich bestimmt verhöhrt!

Gerade Gestern hat sich mein SB dahingehend geäußert, das nach der unbeantworteten 1. Erinnerung der Hausbesuch und als 2. der Einzug der WBK ansteht!

Nee, ich habe extra nachgefragt. In Hagen scheint man entspannter zu sein als anderswo. Oder einfach fauler.

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Hallo,

mit welcher Begründung wollen die dir die WBK entziehen nachdem Sie einen Hausbesuch gemacht haben?

Und überhaupt...schicken die die Schreiben per Einschreiben? Vielleicht warst du im Urlaub oder die Post hat mal wieder Mist gebaut?

Also ich würde für meinen Geschmack sagen das das dünnes Eis ist. Wenn die das in Persona kontrollieren und für Ok gefinden gibts keinen

Grund dir die WBK zu entziehen.

Gruß

Carsten

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