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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

Empfohlene Beiträge

Die Kanzlei sagte, es sei höchstwahrscheinlich an der Zulässigkeit gescheitert.

Und ob eine Beschwerde zulässig ist oder nicht, lässt sich eigentlich im Vorfeld prüfen.

Ob sie dann auch begründet ist, ist eine andere Frage.

Warum musste man auch erst mit anderen Rücksprache halten? Entweder man ist auf Verfassungsrecht spezialisiert oder nicht.

Mumpitz

Behauptungen ohne Begründung sind Mumpitz.

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Moin Moin !

Wenn es einen Gang nach Straßburg geben sollte wegen der Beschränkung des § 13 GG, bin ich mmit einem Hundrter dabei. Soweit ich mich erinnere, sind in den letzten Jahren einige Entscheidungen aus dieser Richtung gekommen, die gefestigte Rechtsprechung deutscher Gericht elemeniert haben.

Und ja, mir ist ist schon klar, wie viele Superideen wir der der EU-Bürokratie zu verdanken haben. Aber die Hoffnung usw. (noch bin ich nicht bereit auszuwandern).

MfG

Randall-Fan

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Ohne Kenntnis der Schriftsätze bzw. der vorbereitenden gutachterlichen Stellungnahme verbietet sich schlicht jeglicher Vorwurf.

Sofern neben einer Darstellung der Chancen auch die einem Erfolg entgegenstehenden Faktoren bzw. Risiken hinreichend Eingang gefunden haben und die daraus resultierende Einschätzung der Erfolgsaussichten (welche naturgemäß durch subjektive Wertungen geprägt ist) nicht offensichtlich fehlsam erscheint, ist anwaltlichen Pflichten Genüge getan.

Die Entscheidung über eine Klageerhebung trifft der Mandant und es mag aus Sicht der fvlw auch gute Gründe gegeben haben, diesen Schritt letztlich zu gehen. Allein der hier vorherrschende Hurrapatriotismus hätte es einer Interessenvertretung bereits weitgehend unmöglich gemacht, sich anders zu entscheiden.

Im Übrigen fungiert eine Anwaltssozietät eher selten als Nebenstelle der Caritas oder des örtlichen Sozialamtes. Soweit juristisch vertretbar, hört der Mandant aus Gründen, die wohl nicht näher spezifiziert werden müssen mithin das, was er hören möchte. Dies dürfte nun aber auch keine grundlegend neue Erkenntnis sein.

Bearbeitet von Gloeckner
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Im Übrigen fungiert eine Anwaltssozietät eher selten als Nebenstelle der Caritas oder des örtlichen Sozialamtes. Soweit juristisch vertretbar, hört der Mandant aus Gründen, die wohl nicht näher spezifiziert werden müssen mithin das, was er hören möchte.

Es gibt auch Anwälte die sind nicht darauf angewiesen von ihrem Einkommen zu leben. Die vertreten ihre Mandanten aus Überzeugung. Eine "Sozietät" die ihren Mandanten ausschließlich wegen Geld vertritt darf ein solches Vorhaben (Klage EU) überhaupt nicht führen! Wer sucht in feindlichen Reihen der übersieht seine eigenen Helden!

just my 2 centavos

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Die vertreten ihre Mandanten aus Überzeugung.

Und leben vom Taxifahren, was die anwaltliche Qualität immens steigert :-)))

Gradmesser für die "Überzeugung" ist dann wahrscheinlich das Maß, mit welchem der Mandant in seiner Überzeugung bestätigt wird.

Der Anwalt ist häufig nicht das Problem, das hast du gerade trefflich belegt :-)

Bearbeitet von Gloeckner
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Wenn ich als Handwerker meine Arbeit nicht richtig mache krige ich auch kein Geld!

Die Arbeit machen die schon richtig. Sonst machen die sich Schadensersatzpflichtig. Bezahlst Du Deinen Arzt auch nicht, wenn die Grippe mal wieder länger dauert oder Deine Knochen nicht richtig zusammenwachsen wollen?

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Moin Moin !

Ich wage mal die These, daß die Tätigkeit als Handwerker etwas berechenbarer ist als die Juristerei. Eine M5-Gewindeschraube ist nunmal nicht "auslegungsbedürftig" oder braucht einen ermessensfehlerfreien Gebrauch, um zu funktionieren.

Ist es eigentlich möglich, als Partei in Karlsruhe Akteneinsicht zu nehmen ?

Zumindest einen Aktenvermerk über die Gründe der Nichtannahme sollte sich doch finden lassen. Ich weigere mich immer noch, zu glauben, daß das höchste deutsche Gericht eine VB ohne Papierspuren einfach so "in der Rundablage" entsorgen kann.

Schönes WE

Randall-Fan

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(...) Akteneinsicht zu nehmen ?

(...)

Und schon wäre § 93d I 3 BVerfGG ausgehebelt ;-)

Zumindest einen Aktenvermerk über die Gründe der Nichtannahme sollte sich doch finden lassen

Ein Sachbericht, ggf. ein kurzes Gutachten, nebst Entscheidungsvorschlag des zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiters dürfte schon existieren. Er wird nur niemals das Licht Öffentlichkeit erblicken.

Bearbeitet von Gloeckner
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Naja, die Verfassungsklage ist nunmal nicht angenommen worden, den Punkt muß man einfach abhaken.

EuGH ja oder nein ist die Frage.

Meine Meinung ist immer noch "Ja" - und sei es um Zeit zu schinden. Ich halte es durchaus für denkbar, dass man in der einen oder anderen Amtsstube etwas vorsichtiger agierte gerade wegen der anhängigen Klage. Das wollen wir doch jetzt nicht ändern :)

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...

Ich halte es durchaus für denkbar, dass man in der einen oder anderen Amtsstube etwas vorsichtiger agierte gerade wegen der anhängigen Klage. Das wollen wir doch jetzt nicht ändern :)

...

:rolleyes: ich würde eher vermuten das 99% der Amtsstuben von der Klage überhaupt nichts mitbekommen haben.. und selbst wenn dürfte kaum jemand deswegen in Unruhe geraten sein!

Die Klage war zwar eine gute Sache (ich habe auch dafür gespendet) aber man sollte schon so realistisch sein um zu erkennen das die Erfolgsaussichten sehr sehr gering waren.. und das dürfte auch den wenigen in den Amtsstuben die es mitbekommen haben klar gewesen sein!

Gruß

Hunter

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Meine Meinung ist immer noch "Ja" - und sei es um Zeit zu schinden.

Wieso um Zeit zu schinden?

Es ist zwingend NOTWENDIG diesen Weg zu beschreiten!

Jede Möglichkeit ist legitim wenn es dazu führt das diese Ungleichbehandlung möglichst bald beendet wird!

Nur sollte diese Möglichkeit (damit der Effekt nicht im Nirvana verpufft ) ausschließlich im Verbund mit anderen Flächendeckenden Aktionen die Medienwirksam aufbereitet werden, kombiniert gestartet werden.

Mit einer Anwaltskanzlei die den Auftraggeber nicht im Dunkeln sterben läßt! Und die auch etwas mit Grundrechten und Waffenrecht zu tun hat.

Noch sinnvoller wäre es in allen Europäischen Ländern über die jeweiligen LWB Organisationen einen Anwalt mit dieser Aufgabe zu betrauen, das ergäbe dann etwas mehr Durchschlagskraft.

Denn der Grund der zu der Einschränkung des Grundrechtes für Deutsche LWB geführt hat, (Bedrohung durch Legale Waffen in Privaten Händen) hat nachgewiesen (selber recherchieren ist erwünscht) NIE EXISTIERT! Solange dieses Grundrecht für Nicht LWB gilt, und für LWB nicht, ist es ein Verstoss gegen das Europäische Grundrecht auf Gleichheit aller vor dem Gesetz!

Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

KAPITEL III

GLEICHHEIT

Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

just my 2 centavos

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Das sähe deiner Meinung nach praktisch wie aus?

Dass Anwalts - Mandanten Verhältnis ist in erster Linie ein Vertrauensverhältnis.

Im Vertrauen darauf das auch ohne Aufforderung durch den Mandanten vonseiten des Anwalts alles unternommen wird um Transparenz und objektiven Nachvollzug der von dem Anwalt geleisteten Arbeit dem Mandanten verständlich zur Verfügung gestellt wird.

So etwas nennt man nachhaltiges Bejagen der Mandanten Population. So etwas nennt man auch Qualitäts Management.

Wenn der Anwalt das nicht versteht,(es gibt auch mündige Mandanten die nicht nur wissen möchten WAS SIE NICHT KÖNNEN!), dann sollte er lieber in den Wald gehen und ehrenamtlich Müll sammeln!

Das machen unsere Reservisten auch!

just my 2 centavos

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