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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

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All das hat mit der Zurueckweisung nichts zu tun.

Das BVG darf ohne Begruendung Antraege ablehnen. Diese Entscheidung ist entgueltig und unanfechtbar, eine Begruendung ist zwar theoretisch vorgeschrieben, erfolgt jedoch ueblicherweise nicht und kann auch nicht eingeklagt werden, da es Ausnahmeregelungen gibt auf die sich das BVG jederzeit berufen koennte.

Die Gutachter und Anwaelte haben ihre Arbeit getan, und wurden dafuer bezahlt. Bei einer Annahmequote des BVG von ca. 2% (!) wuerdest Du keinen Anwalt und keinen Gutachter finden der bei nicht erfolgter Annahme der Beschwerde seine Honorare zurueck zahlen muesste.

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Es wurde nach der Grafe Sache gefragt.

Moin,

wird wohl, gemäß nachfolgender Pressemeldung, noch bearbeitet.

Zitat aus der WAZ online:

" Das Bundesverfassungsgericht will noch 2012 über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz urteilen. Gerichtssprecherin Judith Blohm sagte am Freitag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe: "Die Richter sind bemüht, in diesem Jahr zu entscheiden."

Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will noch 2012 über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz urteilen. Gerichtssprecherin Judith Blohm sagte am Freitag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe: "Die Richter sind bemüht, in diesem Jahr zu entscheiden."

Eltern von Opfern des Amoklaufs von Winnenden und der Autor Roman Grafe als Sprecher der bundesweiten Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" hatten im Juli 2010 Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz eingereicht. Ziel der Klagen ist ein "Verbot aller tödlichen Sportwaffen". Grafe kritisierte am Freitag, die Beschwerden lägen "seit zwei Jahren nahezu unbearbeitet in Karlsruhe".

Blohm wies diese Kritik zurück. Sie verwies zugleich auf die extrem hohe Arbeitsbelastung des zuständigen Zweiten Senats. Derzeit seien die Richter durch die für September angekündigte Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm oder das am kommenden Mittwoch erwartete Urteil zum Wahlrecht stark gebunden."....

Zitat Ende.

Quelle: www.derwesten.de

Gruß

Spopi

Bearbeitet von Spopi
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.... Ziel der Klagen ist ein "Verbot aller tödlichen Sportwaffen"....

Hoffentlich macht die deutsche Waffenlobby einen Sprung über die hobbyorientierte Daseinsberechtigung des Waffenbesitzes. Ansonsten schneidet man im direken Vergleich mit höheren Werte, Leben und Gesundheit, tatsächlich schlecht ab. Bei NRA und IWö steht die Selbstschutzdebatte an erster Stelle, hier traut man sich nicht einmal das Thema anzusprechen.

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war länger nicht im Netz, habe ich was verpasst?

Keine Sorge.

Du wirst es rechtzeitig merken,

falls Grafes Beschwerde entsprochen wird.

Die Waffenbehörde schreibt Dich dann an und teilt Dir mit, daß für alle Deine Waffen das Bedürfnis entfallen ist

und

wie lange Du Zeit hast,

die Vernichtung bzw. die Abgabe an einen Berechtigten (wird es dann in Deutschland kaum noch welche geben)

nachzuweisen B)

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die Vernichtung bzw. die Abgabe an einen Berechtigten (wird es dann in Deutschland kaum noch welche geben)

nachzuweisen B)

Und das wäre der Supergau, schon alleine finanziell gesehen. Szenarien wie die +2000 Euro SVI Edelpuffen die für 250 Euro den Besitzer wechselt oder die +3000 Euro 08 Ari/Mauser C96 im Topzustand mit Zubehör die für 400 Euro den Besitzer wechseln, wären dann durchaus denkbar. :ninja:

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Keine Sorge.

Du wirst es rechtzeitig merken,

falls Grafes Beschwerde entsprochen wird.

Die Waffenbehörde schreibt Dich dann an und teilt Dir mit, daß für alle Deine Waffen das Bedürfnis entfallen ist

und

wie lange Du Zeit hast,

die Vernichtung bzw. die Abgabe an einen Berechtigten (wird es dann in Deutschland kaum noch welche geben)

nachzuweisen B)

Hallo Herr Gottfried Tabor,

ich hoffe dieser Suppergau geht an uns vorbei, denn Recht muss Recht beleiben. Den Oberleher lassen Sie bitte weg, denn der nützt nicht..

Zur Verfassungsbeschwerde hatte ich mich damals hier als Kläger gemeldet, ohne Erfolg denn es wurden viele User vor mir zugelassen.

Ich hatte in letzter Zeit zwecks meines Waffenscheines zwei waffenrechtliche Klagen gegen meine Ordnungsbehörden bestritten, ohne den gewünschten Erfolg.

Aus gegeben Anlass bin ich der FDP beigetreten, im Bezug auf unseren Waffenbesitz tätig.

Ich brauche sehr viel Freizeit um die Position als stellv. Kreisvorsitzender und Delegierter bei der FDP im Bezug auf unseren Waffenbesitz nun zu nutzen.

Mich befriedigt es nicht mich nur hier den ungerechte Anschuldigung unsere Waffengegner zu rechtfertigen, ich habe so viel im Bezug auf unseren Waffenbesitz einzubrigen.

Ich habe viele WbK´s, Waffensammler WBK, Wiederladerschein und eine Waffenhandelserlaubnis. Ich verkaufe auch Waffen ins Ausland.

Sollte der Suppergau statt finden so werde ich meinen Waffenbestand ins Ausland verbringen, auf Ihren Wunsch Herr Tabor nehme ich Ihre Waffen mit.

Nun aber Oberlehrertum beseite, 2013 findet die Landtagswahl in Bayern und die Bundestagswahl statt, bitte wählen Sie im Bezug auf unseren Waffenbesitz FDP.

Viele Grüße

Benzin

bitte wählen Sie im Bezug auf unseren Waffenbesitz FDP :gutidee: :gutidee:

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Ironie ist etwas anderes als "den Oberlehrer spielen". ;) Und nein, FDP werde zumindest ICH nicht mehr wählen und mit Sicherheit auch keine Wahlempfehlung mehr abgeben. Das Stimmvieh wurde mal gebraucht, jetzt ist es überflüssig. Dafür haben Brüderle, Westerwelle und "wie-heisst-er-noch-gleich" Rösler mit ihrer Klientelpolitik gesorgt. Steuergeschenke für die Großindustrie zu Lasten derer, die außer steigenden Kosten nichts, aber auch rein gar nichts damit zu tun haben. Alles unter dem fadenscheinigen Deckmäntelchen der "Standortsicherung". Hoffentlich reiht sich diese Wendehalstruppe (schielt der Bundesvorstand nicht schon nach der Ampel?) bald in die Reihe der Parteien ein, die nicht länger in der Regierungsverantwortung stehen. Schlimm genug, dass der Steuerzahler (zusätzlich zu den Honoraran aus der Wirtschaft) diese überbezahlten Lobbyisten auch noch alimentieren darf.

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Ironie ist etwas anderes als "den Oberlehrer spielen". ;) Und nein, FDP werde zumindest ICH nicht mehr wählen und mit Sicherheit auch keine Wahlempfehlung mehr abgeben. Das Stimmvieh wurde mal gebraucht, jetzt ist es überflüssig. Dafür haben Brüderle, Westerwelle und "wie-heisst-er-noch-gleich" Rösler mit ihrer Klientelpolitik gesorgt. Steuergeschenke für die Großindustrie zu Lasten derer, die außer steigenden Kosten nichts, aber auch rein gar nichts damit zu tun haben. Alles unter dem fadenscheinigen Deckmäntelchen der "Standortsicherung". Hoffentlich reiht sich diese Wendehalstruppe (schielt der Bundesvorstand nicht schon nach der Ampel?) bald in die Reihe der Parteien ein, die nicht länger in der Regierungsverantwortung stehen. Schlimm genug, dass der Steuerzahler (zusätzlich zu den Honoraran aus der Wirtschaft) diese überbezahlten Lobbyisten auch noch alimentieren darf.

Hallo Herr Kühne,

da Sie hier bei Waffen-online schreiben kann ich es hier im Forum nicht so stehen lassen.

Da sich die Wählerstimmen zur Zeit laut Schätzungen von CDU + FDP zu SPD + Grünen die Wage halten ergiebt sich bei einem Ergebnis der FDP unter 5% bei der Bundestagswahl sicherlich eine

Mehrheit für Rot-Grün. Was das für uns legale Waffenbesitzer bedeudet ist Ihnen sicherlich bewusst. Die FDP ist für keine Verschärfung im Bezug auf das Waffengestz.

Mehrheitsfähige Beschlussvorlagen von Rot + Grün im Bundestag wie: keine Waffen mehr in Privathaushalten, keine sportlichen Disziplinen mehr für Großkaliberwaffen, keine militärischen Selbstladegewehr für Sportschützen und .......

Hoffendlich überdeken Sie Ihre Haltung oder wünschen Sie sich solche Beschlussvorlagen?

Viele Grüße

Benzin

bitte wählen Sie im Bezug auf unseren Waffenbesitz FDP :gutidee: :gutidee: :gutidee: :gutidee:

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Hoffentlich macht die deutsche Waffenlobby einen Sprung über die hobbyorientierte Daseinsberechtigung des Waffenbesitzes. Ansonsten schneidet man im direken Vergleich mit höheren Werte, Leben und Gesundheit, tatsächlich schlecht ab.

Sollte der Klage von Herrn Grafe&Konstorten tatsächlich entsprochen - also eine für uns negative "Nutzen-Risiko"-Abwägung von Sportwaffen im Hinblick auf Grundrechte getroffen - werden, so werden wir noch bitter bereuen, nicht schon vor Jahren diesen Weg gegangen zu sein.

Wobei ich mir angesichts

- der relativ geringen Zahlen des Missbrauchs legaler Waffen "mit Todesfolge" in D

- so vieler anderer (vermeidbarer und größerer) Risiken in diesem Land, die Gesetzgeber und Bevölkerung bereit sind einzugehen

eigentlich nicht vorstellen kann, dass das Gericht das WaffG unter dem Aspekt "Lebensschutz" als grundgesetzwidrig kippen würde.

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Sollte der Klage von Herrn Grafe&Konstorten tatsächlich entsprochen - also eine für uns negative "Nutzen-Risiko"-Abwägung von Sportwaffen im Hinblick auf Grundrechte getroffen - werden, so werden wir noch bitter bereuen, nicht schon vor Jahren diesen Weg gegangen zu sein.

Das wird genauso nicht angenommen wie "unsere" Klage. Dazu fehlt einfach die Relevanz.

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Das wird genauso nicht angenommen wie "unsere" Klage. Dazu fehlt einfach die Relevanz.

Dann stellt sich die Frage, warum die Klage nicht schon längst wie "unsere" Klage abgewiesen bzw. nicht zur Entscheidung verwiesen wurde.

Allerdings zweifele ich auch an einer Veröffentlichung einer solchen Nachricht, denn als öffentliche Mitteilung wird das über die Pressestelle des Gerichts nicht bekannt werden und Graefe wird seine Niederlage wohl auch nicht bekannt geben. Deswegen gehe ich davon aus, wir werden da wohl nichts mehr von hören.

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Das wird genauso nicht angenommen wie "unsere" Klage. Dazu fehlt einfach die Relevanz.

Grafe selbst ist gar nicht klageberechtigt. Dazu müsste er nachweisen, dass er betroffen ist. Ist er aber nicht. Denn wäre er betroffen, hätte er schon zu dem alten Gesetz klagen müssen. Das neue Gesetz ist strenger als das alte, also kann für ihn kein neuer Betroffenheitsaspekt auftauchen. Und da die Klagefrist von 1 Jahr schon bei dem alten Gesetz abgelaufen ist, ist seine Klage schon rein formal abzuweisen.

Wie das bei den anderen Klägern aussieht, die da noch mit dran hängen, kann ich aber nicht sagen.

bye knight

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