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IGNORED

Fahrt zum Schiessen


maiky11

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Oh mein Gott, Fragenkataloge und der menschliche Faktor.

Es soll schon frischgebackene Jungjäger gegeben haben, die steif und fest behaupteten, Fledermäuse hausen auf der Unterseite von Eichenblättern, weil das schließlich so im Fragenkatalog drinsteht.

Und der muß es ja quasi wissen...:rolleyes:

Stimmt ja auch, es steht da wirklich drin!

Ist halt nur eine der falschen Antworten im multiple Choice :)

Und schwupps, :s2: ward schon wieder eine Legende geboren....

Geschrieben

Mann.-oh Mann !!

So was von "fahden " Ansichten !!!

Waffensachkunde????--größter Teil der Teilnehmer???-Vorderladerschützen !!!!!!

Thema?-Vl-Revolver !

Vortragender Sachkundiger???-----????? (wird nicht verraten-geheim:-wegen Blamage)

Vl Revolver können auch mit anderen Mitteln als Sp -geladen werden!!!!!-

"auch NC-----ist heute ohne weiteres möglich"

Mir standen die Haare zu Berge;-aber es war sein voller Ernst!!!

"Ich;-und mein Nachbar-sind mit der Bemerkung gegangen-

bist noch dicht !!!" (oh-seltsames Gesicht)

"Kreisschützenmeister"-noch mehr Erleuterungen!!!!

Geschrieben
Stell Dir mal vor, Du fährst zum Wettkampf hunderte von Kilometern und dürftest an keiner Tanke anhalten... Waffenbesitz nur im Zusammenhang mit einem 1-Liter Auto oder wie? Anderweitige menschliche Grundbedürfnisse dürfen die Fahrt dann auch nicht unterbrechen.

Waffenbesitz nur dann, wenn ein Blasenkatheter gelegt wurde...

:crazy:

Für die entsprechende Waffenbeförderung nach § 12 (3) Nr. 2 WaffG ist lediglich maßgeblich, dass wischen dem Zielort

und dem behördlich anerkannten waffenrechtlichen Bedürfnis des Beförderers ein Zusammenhang festgestellt werden kann.

So ist es. Alles andere ist Quark.

Was von Sachkundenachweis-"Ausbildern" (ich kenne "Ausbilder" im Wortsinne übrigens nur von der Bw) immer mal wieder so behauptet wird,

spottet in manchen Fällen jeglicher Beschreibung...

Geschrieben
Vortragender Sachkundiger???-----????? (wird nicht verraten-geheim:-wegen Blamage)

Vl Revolver können auch mit anderen Mitteln als Sp -geladen werden!!!!!-

"auch NC-----ist heute ohne weiteres möglich"

Ähm....Pyrodex oder Triple Seven, schon mal gehört? Sog. Schwarzpulverersatzstoffe...

Geschrieben
blei;-"Er"-hatte "normales" NC gemeint !

Wie lange sind die Ersatzstoffe hier schon bekannt?

Die WSK-war "früher" !

Pyrodex gibts seit Anfang der 80er....

Es liegt halt der Verdacht nahe, dass er dieses gemeint und sich nur unglücklich ausgedrückt hat...

Geschrieben
Bei der Abfahrt vom Wohnort wird das Fahrzeug von der dortigen Polizei von außen verschlossen. Erst am Zielort wird es von der dortigen Polizei geöffnet. Zulässiges Schließsystem derzeit nur Autotix.

Früher hiess das "Interzonenzug".

Isses schon wieder soweit ?

abs4

Geschrieben
Pyrodex gibts seit Anfang der 80er....

Es liegt halt der Verdacht nahe, dass er dieses gemeint und sich nur unglücklich ausgedrückt hat...

Pyrodex ist aber nunmal kein NC,auch wenn es in die gleiche Lagergruppe fällt.

Gruß André

Geschrieben
Das dumme daran ist nur,daß die rechtlich weniger bewanderten anderen Teilnehmer dann als Multiplikatoren für solchen Unsinn fungieren,weil wurde ja schließlich so gelehrt.

Das gibt dann jedesmal nervende Diskussionen aufm Stand,wenn derartig geschultes Personal sein frisch angelerntes "Wissen" durchsetzen will...

Gruß André

Das habe ich auch schon durch.

Obwohl ich falsche Aussagen nicht einfach stehen lassen kann, habe ich gelernt nicht alles sofort zu kommentieren. Manchmal recherchiere ich dann nochmal und gebe meine Fundstellen an solche Besser-, Nix-, oder was-Falsches-Wisser weiter. Ist auf jeden Fall besser als sich die Köpfe heiß zu reden und sich aufzuregen.

Geschrieben
Ist auf jeden Fall besser als sich die Köpfe heiß zu reden und sich aufzuregen.

Richtig, wenn sich jemand päpstlicher als der Papst verhalten will, soll er es tun. Schlimm wird es nur, wenn Gesetze zu leichtfertig ausgelegt werden.

Ansonsten kann er doch in sein Auto pinkeln, so viel er will und können die Fledermäuse, wenn sie wollen, auch unter Eichenblätter leben.

Geschrieben
dass man auf dem Weg zum Schiessen nicht mal bei der Tankstelle anhalten darf.

Und wenn man neben der Tankstelle zufällig im Stau steht? :blink::gaga:

Geschrieben

Nee, so´n Unsinn. Es heißt halt direkter Weg von Wohnung zu Schiessstätte oder Büchsi. Ist wohl aber auch genug beantwortet worden jetzt. Bei uns hieß es, kurz aber nicht ganz OT, dass wir ohne Sprengstoffschein die Hülsen nicht zusammenfegen dürfen. DAS fand ich persönlich ein wenig strange!

Geschrieben
Es heißt halt direkter Weg von Wohnung zu Schiessstätte oder Büchsi.

Kannst Du mir einen offiziellen Text zeigen, in dem das genau so steht?

Nicht die mangelhaften Sachkundeunterlagen von Verband XYZ.

Danke.

Geschrieben

WaffG §12 Absatz 3 Satz 2:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. [...]

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt

--> Schießstand, Büchsenmacher, evtl. auch Waffenbehörde, Polizei, Waffenhändler, einem eventuellen Käufer etc.

NICHT zum Freund, weil er sie mal sehen will (oder ähnliches).

Wie immer gilt: Theorie != Praxis

Geschrieben
WaffG §12 Absatz 3 Satz 2:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. [...]

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt

--> Schießstand, Büchsenmacher, evtl. auch Waffenbehörde, Polizei, Waffenhändler, einem eventuellen Käufer etc.

NICHT zum Freund, weil er sie mal sehen will (oder ähnliches).

Wie immer gilt: Theorie != Praxis

Siehst Du. Die Formulierung sieht ganz anders aus.

Geschrieben

Also, ich wollte damit nicht den vorigen Wortlaut bestätigen.

Dies ist zumindest die Stelle im Gesetz, wo geregelt wird, wohin du deine Waffe transportieren darfst.

10 Richter, 15 Meinungen, 20 Urteile... :)

Geschrieben
Also, ich wollte damit nicht den vorigen Wortlaut bestätigen.

Dies ist zumindest die Stelle im Gesetz, wo geregelt wird, wohin du deine Waffe transportieren darfst.

10 Richter, 15 Meinungen, 20 Urteile... :)

Das weiß ich. Wollte doch nur auf die Unterschiede im Gesetzestext und der Formulierung davor eingehen.

Geschrieben
Das weiß ich. Wollte doch nur auf die Unterschiede im Gesetzestext und der Formulierung davor eingehen.

Und hättest du es nicht gemacht, hätt ichs getan.......... denn dieses Halbwissen ist eines der ganz großen Probleme bei den Schützen, die seit längerem ihr Wissen, hier ihre Sachkunde, nicht mehr aufgefrischt haben..... es ist aber auch nicht auszumerzen.... das kommt immer wieder hoch.... und hast dus einem erklärt.... kommen gleich 2 nach, die.......

gruß alzi

Geschrieben
denn dieses Halbwissen ist eines der ganz großen Probleme bei den Schützen, die seit längerem ihr Wissen, hier ihre Sachkunde, nicht mehr aufgefrischt haben.....

Was soll sich ändern wenn dieselben Idioten von Ausbildern, die dieses Halb-/Dummwissen in der SK vermittelt haben, dann im Auffrischungskurs denselben Schwachsinn ablassen?

Ich will hier jetzt keine der Stilblüten ablassen, die auf unseren regelmäßigen Ausbildertreffen so kommen...

Geschrieben

Nennt sich "Streifenfertig" : Waffe geladen, d.h. es befindet sich eine Patrone im Patronenlager, ein gefülltes Magazin ist eingeführt, die Waffe entspannt. Ein gefülltes Reservemagazin befindet sich am Mann/Frau.

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