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IGNORED

Fahrt zum Schiessen


maiky11

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Nein.

Na dann waren meine Kumpels wohl beim selben Ausbilder wie ich damals, der hat mir erzählen wollen " Waffenbesitz nur bei Wohneigentum".

Bei der Waffensachkunde, lautete die Frage: ist es Ihnen erlaubt auf der Fahrt zum Schiessstand bei der Tankstelle anzuhalten. Richtige Antwort :NEIN

:00000733:

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Stell Dir mal vor, Du fährst zum Wettkampf hunderte von Kilometern und dürftest an keiner Tanke anhalten... Waffenbesitz nur im Zusammenhang mit einem 1-Liter Auto oder wie? Anderweitige menschliche Grundbedürfnisse dürfen die Fahrt dann auch nicht unterbrechen. Daher: 1-Liter Wohnmobil mit Einbauküche und Toilette! Da man während der Fahrt aber schlecht kochen und auch nicht ohne besondere fahrzeugbauliche Maßnahmen das stille Örtchen nutzen kann, muss flugs noch eine Haushälterin (mit Führerschein) beschäftigt werden. Bloß nicht anhalten! Nein im Ernst: wie soll das gehen...

Für die entsprechende Waffenbeförderung nach § 12 (3) Nr. 2 WaffG ist lediglich maßgeblich, dass wischen dem Zielort und dem behördlich anerkannten waffenrechtlichen Bedürfnis des Beförderers ein Zusammenhang festgestellt werden kann.

Na dann waren meine Kumpels wohl beim selben Ausbilder wie ich damals, der hat mir erzählen wollen " Waffenbesitz nur bei Wohneigentum".

Nicht auszuschließen.

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Bei der Waffensachkunde, lautete die Frage: ist es Ihnen erlaubt auf der Fahrt zum Schiessstand bei der Tankstelle anzuhalten. Richtige Antwort :NEIN

:00000733:

Ich hab jetzt nicht extra Nachgeschaut und geben auch zu das ich den Fragenkatalog nicht mehr 100% auf der Platte habe. Ich bin mir jedoch fast sicher das so eine Frage gar nicht vorkam!

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Im BVA-Fragenkatalog ist die natürlich nicht enthalten. D.h. aber nicht, dass das eine entsprechende freie Frage eines SK-"Spezialisten" ausschließt oder irgendwie verhindern kann...

Konnte ich mir auch nicht vorstellen, aber die Jungs glauben dem Typen mehr als mir.

Gruß

Maiky

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Richtig, die muss ja allgemein berechtigt sein, sonst kann man die Gerätschaften nicht in ihrer Obhut lassen.

Man könnte jetzt natürlich anstelle der Haushälterin einen Büchensmacher anstellen, der dann auch für die Wartung der Gerätschaften zuständig ist.

Wäre dann ebenfalls von einem Bedürfnis gedeckelt. Nur ob der Büchser kochen kann, ist die andere Frage.

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Im BVA-Fragenkatalog ist die natürlich nicht enthalten. D.h. aber nicht, dass das eine entsprechende freie Frage eines SK-"Spezialisten" ausschließt oder irgendwie verhindern kann...

Ich hab ja nie eine Sachkunde besucht, ich glaube ich hab da echt ein Erlebnisdefizit!

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Aber mal ernsthaft:

Wenn ich abends zum Schiessen fahre, habe ich davor oft die Waffe(n) den ganzen Tag dabei.

Idealerweise weiss niemand etwas davon, auch nicht die engsten Freunde. Echte Freunde wollen auch gar nicht wissen, was sie nix angeht.

Ich transportiere sie gesetzeskonform in einem mit den "Schikaneschlösschen" "gesicherten" Behältnis möglichst ständig am Mann (Schon wieder so eine frauenverachtende Aussage von mir, ich glaube, ich muss mal zum Gender Mainstreaming Kurs :bad_15: )

Das ganze ist eine Gratwanderung. Mein Glöckchen in einem Futteral kann ich locker verbergen. Bei der LW wird das schon schwieriger.

Mein Rat (nicht rechtlich bindend,gell):

Wende gesunden Menschenverstand an und beachte das 11te Gebot: Lass Dich nicht erwischen!

Falls es Dir um die "richtige " Beantwortung einer Prüfungsfrage geht: Lass Dir vom Prüfer bzw Korrektor die entspr. Gesetzestexte zeigen. GESETZEStexte. Keine, von selbstherrlichen Verwaltungen in VG herausgegebenen Schriebe.

Gruß

TB

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Für die entsprechende Waffenbeförderung nach § 12 (3) Nr. 2 WaffG ist lediglich maßgeblich, dass wischen dem Zielort und dem behördlich anerkannten waffenrechtlichen Bedürfnis des Beförderers ein Zusammenhang festgestellt werden kann.

Das ist der springende Punkt. :icon14: Vorübergehende sichere Verwahrung der Waffen muss nach den Möglichkeiten des § 13 Abs. 11 AWaffV erfolgen.

Man muss hier also ein Tankbedürfnis haben. Wenn man noch mehr als Reserve im Tank hat hat oder gar nur pinkeln muss, ist das ein anderes Bedürfnis. :D

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Falls es Dir um die "richtige " Beantwortung einer Prüfungsfrage geht: Lass Dir vom Prüfer bzw Korrektor die entspr. Gesetzestexte zeigen. GESETZEStexte. Keine, von selbstherrlichen Verwaltungen in VG herausgegebenen Schriebe.

Falsch... ganz falsch!

Pass während des Unterrichtes auf und schreibe in den Antworten das was der Prüfer lesen will.

Noch besser: Viele Prüfer lassen im Unterricht die von ihnen erwarteten Antworten ducrhblicken... nimm genau diese.

(Das sage ich aus fast 30-jähriger Schützenerfahrung und Besuchen von mehreren verschiedener Sachkundekursen mit verschiedenen Ausbilder und Prüfer.)

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Falsch... ganz falsch!

Pass während des Unterrichtes auf und schreibe in den Antworten das was der Prüfer lesen will.

Noch besser: Viele Prüfer lassen im Unterricht die von ihnen erwarteten Antworten ducrhblicken... nimm genau diese.

(Das sage ich aus fast 30-jähriger Schützenerfahrung und Besuchen von mehreren verschiedener Sachkundekursen mit verschiedenen Ausbilder und Prüfer.)

Lusumi hat recht!

(ich erinnere mich ...)

(jetzt suche ich gerade nach dem Smilie "Asche auf mein Haupt")

Aber später, im richtigen Leben, also wenn und falls Du Deine Prüfung bestanden hast, kannst Du nochmal über meine Meinung nachdenken.

Gruß

TB

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Aber später, im richtigen Leben, also wenn und falls Du Deine Prüfung bestanden hast, kannst Du nochmal über meine Meinung nachdenken.

:icon14:

Selbstverständlich!

(Gilt übrigens für alle Prüfungen und dem Unterschied zum richtigen Leben... ;) )

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Zumindest kommt man mit der von Lusumi beschriebenen Methode nervenschonender durch die Veranstaltung.

Ich hingegen bin so doof und setzte mich regelmäßig in die Nesseln. Mit Schaudern erinnere ich mich beispielsweise noch an die Qualifikation zur Standaufsicht und die dort vom Lehrgangsleiter vorgetragenen Inhalte... Da hat es mich hin- und hergerissen. Einerseits kann man den Mann vor versammelter Mannschaft nicht wie einen D****n dastehen lassen, andererseits waren manche Aussagen so dermaßen falsch, dass sie schon gefährlich waren.

Fast alle Büchser haben eine "Hexenküche" in der Werkstatt, da wird Stahl gekocht bis dieser schwarz ist.

Und ich habe gedacht, dort werden säumige Zahler weichgekocht...

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also bei meiner Sachkunde wurde mir das ein wenig anders beigebracht

1.nur den Weg von A(zu Hause) nach B(Schiessplatz)oder Büchser und zurück

2.Zwischenstops sind erlaubt,aber das Auto soll im Sichtbereich bleiben und natürlich verschlossen

falls das Auto gemopst wird und man halt nicht da war,handelt man grob fahrlässig was ja jedem bekannt sein dürfte

aber ehrlich gesagt sieht die realität meist anders aus

wenn man dem Gesetz genüge tun will sollte man sogar beim Klogang denn verschlossenen Waffenkoffer mitschleppen,wo erst recht andere Leute aufmerksam werden :gaga:

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Hier ist es so, das man zu jeder Zeit "Hand über seine Waffe haben muss"

d.h. wenn ich das Auto verlasse muss ich die Waffe verdeckt mitführen. Oder die vitalen Teile demontieren und mitzunehmen.

Wenn wir zu nem Wettkampf fahren, und was Essen gehen, nehmen wir unsere Taschen,Koffer und Rucksäcke (Waffen) mit und stellen sie unter den Tisch an dem wir sitzen. :00000733:

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Zumindest kommt man mit der von Lusumi beschriebenen Methode nervenschonender durch die Veranstaltung.

Das dumme daran ist nur,daß die rechtlich weniger bewanderten anderen Teilnehmer dann als Multiplikatoren für solchen Unsinn fungieren,weil wurde ja schließlich so gelehrt.

Das gibt dann jedesmal nervende Diskussionen aufm Stand,wenn derartig geschultes Personal sein frisch angelerntes "Wissen" durchsetzen will...

Gruß André

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