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IGNORED

Zivilcourage ? Den Staat machen lassen?


piffpaff

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http://www.derwesten.de/staedte/attendorn/...-id2378917.html

In der Nacht zum 25. April 2009 wurde ein Attendorner Gymnasiast vor dem Imbiss in der Ennester Straße von einem 19-Jährigen angegriffen und schwer verletzt. Das Opfer lag mit einem doppelten Kieferbruch zwei Wochen im Jung-Stilling-Krankenhaus und wurde zweimal operiert
Als die Antworten nicht wie gehofft ausfielen, wurden die Mädchen mit „Schlampe” und Üblerem beschimpft. Diese Beleidigungen hörte der damals 18-jährige Gymnasiast und forderte die drei auf, die Mädchen in Ruhe zu lassen.

Daraufhin wurde er ohne Vorwarnung niedergeschlagen.

Verantworten musste sich der Angeklagte auch wegen eines Vorfalls, der sich im April 2009 ereignet hat. Damals hatte er gemeinsam mit anderen einen stark angetrunkenen Schüler vor der Volksbank niedergeschlagen, der Geld am Automaten abgehoben hatte
Die dritte Anklage lautete auf „Beleidigung”: Im Juli 2009 hatte der Angeklagte im Fasskeller einer Frau, die zur Toilette wollte, in den Schritt gefasst.

So, und was gab es wohl als Jugendstrafe für den Albaner ? Für alle 3 Delikte zusammen - mit Schwerpunkt auf die schwere KV gegen den 18jährigen, der den belästigten Mädchen beigestanden ist??? Ich empfehle, erst zu raten, und dann zu lesen.

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ich würde jetzt hier gerne meine wahre meinung kund tun .... lass ich aber

der verteigiger hat ihn bestimmt rausgeboxt weil er ja eine soooooo schwere kindheit hatte....

und bekommt noch vom jugendamt einen urlaub mit therapie bezahlt

da kommt mir die galle hoch.... und zwar konzentriert....

manchmal denke ich ich stehe auf der falschen seite...

Gruß Elli

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Aus dem Strafgesetzbuch Paragraph 226 geht hervor:

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

In diesem Fall sollte die Staatsanwaltschaft definitiv Berufung einlegen.

Ich frage mich was einen Richter dazu bewegt, bei einem derartigen Fall nach solch einem niederigen Strafmaß zu urteilen. :confused:

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Aus dem Strafgesetzbuch Paragraph 226 geht hervor:

In diesem Fall sollte die Staatsanwaltschaft definitiv Berufung einlegen.

Ich frage mich was einen Richter dazu bewegt, bei einem derartigen Fall nach solch einem niederigen Strafmaß zu urteilen. :confused:

Deine Frage ist berechtigt, der § 226 trifft hier aber nicht zu. Hier geht es um eine gefährliche, nicht um eine schwere Körperverletzung.

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Hallo,

ich denke mal der bekommt ca. 2 - 3 Jahre - bei der über-über-übernächsten Straftat. Will ich nicht mal unbedingt am Migrationshintergrund festmachen. Ich denke auch, das ich mit meiner Meinung nicht alleine stehe, das die (deutsche) Justiz nicht geeignet erscheint durch entsprechendes Handeln einen Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstätern zu erreichen.

Viele Grüße, Reinhard

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An den Fuchs

Danke für die Korrektur, da war ich wohl ein bisschen übereifrig.

Dann gehen wir eben zum § 224, der da besagt..

(1) Wer die Körperverletzung

[....]

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Nichtsdestotrotz ein viel zu geringes Urteil.

Wieder einmal eine Person mit Angst vor Repressionen, die ihn bei hoher Strafe mit fremdenfeindlichen Hintergründen in Verbindung bringen könnten (oder würden).

Durch ein gewisses politsches Medientrara puschen sich die Leute regelrecht in antideutsches Verhalten. Scheinliberalismus, der jeden einzelnen Hauch von Patriotismus im Keim erstickt. In diesem Fall ist es nicht der Patriotismus, sondern wie oben geschildert die Angst mit Menschen mit Migrationshintergrund umzugehen, wenn diese auch nur ansatzweise mit einen der drei Gewalten (verfasste Gewalt) in Kontakt geraten.

Mit diesem Text trete ich zwar einigen Leuten auf die Füße, aber raus muss es trotzdem einmal.

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Tja...das dumme ist nur...wenn du dich noch gegen solche Leute wehrst die dich tätlich angehen bist du am Ende noch der Dumme! Es hätte gut sein können das der Gymnasiast dem Typen auch noch Schmerzensgeld oder evtl. noch andere Strafen bekommen hätte wenn er in der Lage gewesen wäre sich gegen den Angriff zu verteidigen und das auch getan hätte.

Mit Gerechtigkeit hat das was manchmal in deutschen Gerichten als Recht gesprochen wird teilweise gar nichts zu tun.

Fakt ist...das ich als Verletzter mich mit diesenm Urteil nicht zufrieden geben würde und wenn möglich in Berufung gehen würde. Der Typ ist ganz klar Wiederholungstäter, hat keinen Respekt vor Gesetz und Mitmenschen, für mich ist es nur eine Frage der Zeit bis der noch schwerere Straftaten begeht.

Über dieses Strafmaß kann der eigentlich nur noch lachen.

Gruß

Carsten

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Ähmmm Leute habt ihr den Artikel gelesen??

Ich will mich nur vergewissern, dass ich den richtigen gelesen habe!!!!

Was der Staatsanwalt geforder hat und was der Schläger bekommen hat Steht in den letzten Absätzen...

Staatsanwalt Stephan Krieger erkannte einerseits schädliche Neigungen beim Angeklagten, wie seine Aggressivität und der Umgang mit falschen Freunden, sah anderseits aber auch Reife- und Entwicklungsverzögerungen, die für die Anwendung des Jugendstrafrechts im Bereich Arrest sprachen. Er forderte die maximal möglichen vier Wochen Dauerarrest und eine einjährige Betreuung durch die Jugendhilfe.

Verteidiger Klaus Hesse appellierte an das Gericht, seinen Mandanten nur für das zu bestrafen, was tatsächlich geschehen sei und nicht für „Volkes Wut” in Attendorn.

Das Urteil von Richter Sondermann: vier Wochen Dauerarrest wegen vorsätzlicher und gemeinschaftlicher sowie gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.

Meiner bescheidenen und unbedeutenden Meinung nach ist das ein Witz!

4 Wochen Knast und dann ein Jahr Betreuung???

Hallo was soll denn das?

1) Der Vorfall am Imbiss bei dem das Opfer 2 fachen Kieferbruch davon getragen hat

2) Einen 18 Jährigen am Geldautomaten niedertschlagen

3) Einer Frau während sie zur Toilette wollte in den Schritt gefasst (und das wird nur als Beleidigung angesehen, ist das nicht sexuelle Belästigung??)

Also die milde Strafe trift nicht mein Rechtsverständnis!

Ich schließe mich hier mal an und habe bis zum Schluss des Artikels mit 2-3Jahren gerechnet.

Aber 4 Wochen Jugendarest und 1 Jahr Betreuung????

Nein, das verstehe ich nicht!

Ist unsere deutsche Justiz denn Handlungsunfähig geworden???

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ich würde jetzt hier gerne meine wahre meinung kund tun .... lass ich aber

der verteigiger hat ihn bestimmt rausgeboxt weil er ja eine soooooo schwere kindheit hatte....

und bekommt noch vom jugendamt einen urlaub mit therapie bezahlt

da kommt mir die galle hoch.... und zwar konzentriert....

manchmal denke ich ich stehe auf der falschen seite...

Gruß Elli

Und wie kommst du darauf?

Nur Präventiv schon mal, ich billige sowas nicht und finde das Urteil auch nicht angemessen. Kenne aber auch wesentlich geringere Vergehen mit einer wesentlich höheren Strafe. Hängt also vom Richter ab.

Eine Therapie wird übrigens von der Krankenkasse bezahlt nicht vom Jugendamt!

Gruß Earl66!

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So, und was gab es wohl als Jugendstrafe für den Albaner ? Für alle 3 Delikte zusammen - mit Schwerpunkt auf die schwere KV gegen den 18jährigen, der den belästigten Mädchen beigestanden ist??? Ich empfehle, erst zu raten, und dann zu lesen.

Ich tippe mal auf Diversion nach § 45 II 2. Alternative JGG.

Er schreibt einen Aufsatz und ist raus! :traurig_16:

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Sehr richtig, im Namen des Volkes. Richter machen das was das Gesetz vorgibt.

...in der Brutalität des Angeklagten ein Zeichen der Zeit, dem man beikommen müsse.

Vielleicht sollte der Gesetzgeber mal drüber nachdenken, kein Jugendstrafrecht mehr ab 18 Jahren,

Absenkung des Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre.

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Den Unterschied wird der junge Mann mit dem doppelt gebrochenen Kiefer garantiert zu schätzen wissen ...............

Und was möchtest du mir damit sagen?

PS.: Auch bei mir kocht "der Volkszorn" oftmals hoch und ich möchte am liebsten einen Lynch-Mob anführen, zum Glück schaltet sich aber schnell wieder der Verstand ein.

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Jugendarrest ist die "milde" Form der Bestrafung, damit der Täter merkt dass er was falsch gemacht hat. Und den gibt es bis maximal 4 Wochen.

Eine Jugendstrafe gibt es erst, wenn schädlicher Neigungen oder eine besondere Schwere der Schuld vorliegen. Mindeststrafe hier 6 Monate Gefängnis.

Scheinbar braucht der Täter hier nur einen "Warnschuss", dann wird er bestimmt ein vorbildliches Mitglied unserer Gesellschaft.

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Ich hoffe mal, dass ich das jetzt so richtig wiedergebe...

die 4 Wochen Dauerarrest sind die Höchststrafe, da der Täter nach Jungendstrafrecht verurteilt wurde.

Wäre er als Erwachsener Verurteilt worden, wären andere Strafrahmen möglich und denkbar.

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Hallo,

ich möchte zu dem vorher vorgetragenen Punkt, das mildere Vergehen oft härter bestraft werden mal folgendes Beispiel erwähnen:

Meine Mutter ist mit ihrem Wagen auf einen anderen aufgefahren weil sie einen Schwächeanfall erlitten hat. Sprich also wirklich

absolut nichts dafür konnte. Dummerweise hat Sie das auch so bei der Polizei angegeben. Im Auto des Unfallgegners befanden

sich 4 Leute (mit Migrationshintergrund), die komischerweise erst nach 2 Tagen bemerkten das sie ein Schleudertrauma hatten?!

Der Rest war Blechschaden und richtig zu Personenschäden ist es nicht gekommen.

Nun hätte nach Ansinnen des Richters meine Mutter eine Geldstrafe von 2000€ und 2 Monate Fahrverbot aufgeprumpt bekommen sollen.

Wohlgemerkt...für einen UNFALL!!! Noch dazu für den Sie wirklich nichts konnte, da sie vorher nie gesundheitliche Probleme hatte, und

bei dem letztenendes niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist.

Wenn ich das Verhältnis zu der Straftat die hier beschrieben wurde sehe, hätte meine Mutter meines Erachtens mit 50€ Strafe davon

kommen müssen.

Ausgegangen ist das Ganze letztenendes bei Mutter so das das Fahrverbot fallen gelassen wurde, und sie eine erhöhte Geldstrafe

zahlen musste.

Gruß

Carsten

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man kanns nicht glauben....

Ich stelle mir gerade vor wenn ICH sowas getan hätte.

Ordentliche Familienverhältnisse

2Berufschulabschlüsse

Mittlere Reife

Arbeit im Familienbetrieb

Mehrfach geprüft und für "zuverlässig" befunden

Oh mann...

Ich hätte keinerlei ausreden und ginge ohne umschweife in den Knast und zwar mindestens ein Jahr.

Waffen Weg

Jagdschein weg

Geldstrafe

----------------------------------------

So gings einem 23Jährigen hier aus dem Nachbarort, der hatte aber allerdings keine Waffenrechtlichen erlaubnisse.

Er wird BESCHULDIGT eine vergewaltigung begangen zu haben und dann wird er noch beschuldigt eine körperverletzung begangen zu haben.

Er sitzt bereits in U-Haft und wird mit ziemlicher sicherheit einfahren, da die alte sagt es war so und er keine beweise dagegen hat.

Auch klasse.

Aber den ARMEN Albaner stecken wir 4Wochen in Urlaub und hinterher ist die Sache vergessen

mehr Text spar ich mir jetzt lieber....

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