Zum Inhalt springen
IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


WERWOLF79

Empfohlene Beiträge

Die wurden mit der bayerischen Verwaltungsvorschrift ruhig gestellt.

Ist das jetzt Deine Vermutung oder Fakt? Unglaublich!

Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde vor dem BVerfG muss binnen 12 Monaten nach dem Inkrafttreten eingereicht sein.

Sie kostet nichts (außer natürlich Kosten für die eigenen Juristen, die sie abfassen), hat auf jeden Fall (da der betreffende Bundesminister zu einer Stellungnahme aufgefordert wird) "disziplinierenden Charakter"/Wirkung bei der Politik und ist immer dann möglich, wenn man unmittelbar und direkt betroffen ist. Nach früheren BVerfG-Entscheidungen ist dies auch dann der Fall, wenn zwar die Behörde erst einen vermittelnden Verwaltungsakt dazwischenschalten muss bevor die Zuverlässigkeit weg ist, sie dabei aber aufgrund des Gesetzes KEINEN Entscheidungsspielraum mehr hat.

Beispiel:

1. Behörde (bzw. von ihr beauftragte Minijobber/Rentner) kommen unangekündigt und ohne Verdacht zum Haus des Legalwaffenbesitzers und wollen kontrollieren.

2. Der LWB sagt nein und beruft sich auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

3. Die Behördenvertreter sagen: Überlegen Sie sich das gut, dann ist ihre Zuverlässigkeit (ggf. auch der Beruf und natürlich die Waffen etc.) weg. Wir kommen heute abend zum Schluß unserer Runde nochmal bei Ihnen vorbei und erkundigen uns, ob Sie es sich anders überlegt haben.

4. Beim erneuten Besuch verweigert der LWB wieder unter Berufung auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

5. Die Behörde kann nun nicht anders, Sie MUSS ihm die Zuverlässigkeit entziehen, da sich der LWB wiederholt dem Kontrollbegehren verweigert und damit wiederholt gegen das WaffG verstoßen hat. Bei wiederholten Verstößen ist die Zuverlässigkeit weg - kein Ermessensspielraum. Aus.

Weil dieses Szenario allen grundrechtsliebenden Legalwaffenbesitzern droht, genau deswegen ist auch eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde m.E. klar zulässig. Selbst der vielfach als Advocatus diaboli auftretende Glöckner hat dies nicht völlig ausgeschlossen. Ich würde daher gerne für eine solche Rechtssatzverfassungsbeschwerde spenden und als Mitkläger auftreten.

Hier könnten sich beide, Pro Legal wie auch FvLW mal beweisen!

Wir haben gute Anwälte, die immer mal wieder gegen BKA (denkt an Waffen-Schumachers jüngsten Sieg im Streit um den Tommy-Gun Nachbau) und sogar BMWi (denkt an Carcanos Sieg beim SIG 90 PE) vor Gericht obsiegen - die Iren haben über 30 Jahre prozessiert und ihre in den 70er Jahren eingezogenen Waffen teilweise wieder zurückbekommen, sogar IPSC ist/war teilweise wieder möglich! Auch die Amis/das NRA prozessiert immer wieder - und siegt! Nicht immer, aber doch so oft, dass die Politik vorsichtig wird. Und wir? Das FWR will "Ruhe für die Verhandlungen", Prozesse stören nur bei den Kuschelrunden mit den Politikern...

Wenn wir jetzt NICHT prozessieren, wird die Legislative bald nachtreten, die Hauskontrollen ausweiten, kostenpflichtig machen und uns geradezu damit terrorisieren. JETZT ein STOP-Zeichen setzen, solidarisch und mit guter Unterstützung durch Anwälte und Verbände - und die Sache läuft! Wie lange wollen wir uns noch treten lassen?

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das spiegelt, insbesondere der letzte Absatz, genau meine Meinung wieder.

Eine Einschränkung: Die Folge (Punkt 5) ist strittig. Es gibt dazu keinen Bezug.

Gruß

Hallo orange73,

§5, Abs. 2 Nr. 5 spricht regelhaft allen Personen die Zuverlässigkeit ab, die wiederholt gegen das WaffG verstossen haben (wiederholt = 2 malige Verweigerung der Kontrolle im Haus des LWB):

5.wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

Eine Ausnahme von dieser Regel ist vom Gesetzgeber für die Grundrechte-bewussten LWB nicht intendiert - vielmehr wurde von der Legislative/der Regierungsseite immer wieder lauthals in den Medien geäußert, dass derjenige, der solche Kontrollen verweigere, dann eben seine Zuverlässigkeit (und Waffen) verliere. Besonders die Berufung auf die Grundrechte lässt ja erkennen, dass der Legalwaffenbesitzer die Kontrolle nicht nur jetzt gerade mal nicht will (weil es ihm irgendwie ungeschickt ist), sondern ganz prinzipiell nicht will. Wer aber aus Prinzip gegen das WaffG verstossen will, bei dem muss - hier gibt es nicht den Hauch von Ermessensspielraum - die Zuverlässigkeit entzogen werden.

Genau dies macht dann m.E. wiederum die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde möglich - ohne aufwändiges, teures und riskantes Durchexerzieren irgendeines Präzedenzfalles!

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Schwarzwälder,

Genau betrachtet ist von dem Krakele der Politiker im Vorfeld nichts im WaffG übriggeblieben. Ganz im Gegenteil sind Wohnräume explizit geschützt ("Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden")

Wer sich darauf beruft, kann demzufolge keinen Verstoß begehen und demnach auch keinerlei Sanktionierung erfahren.

Dieser Punkt wird aber in Zukunft sicher noch viele Fragen aufwerfen.

Gruß

o73

Bearbeitet von orange73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn wir jetzt NICHT prozessieren, wird die Legislative bald nachtreten, die Hauskontrollen ausweiten, kostenpflichtig machen und uns geradezu damit terrorisieren. JETZT ein STOP-Zeichen setzen, solidarisch und mit guter Unterstützung durch Anwälte und Verbände - und die Sache läuft! Wie lange wollen wir uns noch treten lassen?

Grüße

Schwarzwälder

Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben mein Lieber. Es ist nicht fünf vor Zwölf, es ist Zwölf.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Schwarzwälder,

Ganz im Gegenteil sind Wohnräume explizit geschützt ("Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden")

Wer sich darauf beruft, kann demzufolge keinen Verstoß begehen und demnach auch keinerlei Sanktionierung erfahren.

Hallo orange73,

Du hast recht - "gegen den Willen" kann eine Kontrolle zuhause nach wie vor nur bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfolgen. Nur wird eben durch das neue WaffG Dein Wille, Deine Grundrechte auch wirklich wahrnehmen zu wollen, massiv sanktioniert: Es werden Dir ja nicht nur die Waffenbesitzrechte entzogen, sondern Deine Zuverlässigkeit - das kann im Einzelfall den Entzug Deiner beruflichen Existenz bedeuten - und das ist schon ein empfindliches Übel, mit dem LWB bedroht werden, wenn sie nur ihre Grundrechte wahrnehmen wollen. Die Grundrechte sind so zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar bedroht und daher gehört diese Gesetzespassage vor das Bundesverfassungsgericht.

@karlyman:

Ich bin schon der Meinung, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch das neue WaffG tangiert wird. Sieh Dir mal Parallelfälle vor Gericht (hier geht es um das Grundrecht auf Freizügigkeit für Sozialhilfeempfänger) an, zitiert vom OVG Bremen, S2 B 558/08, S2 B 559/08:

Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 Abs. 1 GG umfasst das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnung zu nehmen. Hierzu gehört die Freizügigkeit zwischen Ländern, Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde. Eine Grundrechtsbeeinträchtigung liegt nicht nur dann vor, wenn eine Regelung den Betroffenen unmittelbar an der Wahl eines anderen Wohnortes hindert. Grundrechte können auch durch mittelbare Maßnahmen beeinträchtigt sein. Das Grundgesetz bindet den Schutz vor Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht an den Begriff des Eingriffs oder gibt diesen inhaltlich vor. Auch staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können Grundrechte beeinträchtigen und müssen daher von Verfassungs wegen hinreichend gerechtfertigt sein. Solche Maßnahmen können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie dieser behandelt werden. Ein wirtschaftlich spürbarer Nachteil wie das Vorenthalten einer Sozialhilfeleistung, die an die Wahl des Wohnortes anknüpft, kann einen Eingriff in das Freizügigkeitsgrundrecht darstellen (BVerfG, Urt. v. 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00 - BVerfGE 110, 177-199).

Wie Du siehst: Die Rechtssprechung wäre sehr wahrscheinlich auf unserer Seite. Da sich aber keiner wehrt, wird eben weitergemacht, die Daumenschrauben für den LWB noch ein Stückchen mehr angezogen.

@General: Freut mich, dass wir einer Meinung sind! Es wäre schön, wenn alle Verbandsmitglieder in FWR, FvLW und PL da einmütig Rechtsschritte einfordern!

Grüße

Schwarzwälder

Bearbeitet von Schwarzwälder
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo orange73,

Du hast recht - "gegen den Willen" kann eine Kontrolle zuhause nach wie vor nur bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfolgen. Nur wird eben durch das neue WaffG Dein Wille, Deine Grundrechte auch wirklich wahrnehmen zu wollen, massiv sanktioniert: Es werden Dir ja nicht nur die Waffenbesitzrechte entzogen, sondern Deine Zuverlässigkeit - das kann im Einzelfall den Entzug Deiner beruflichen Existenz bedeuten - und das ist schon ein empfindliches Übel, mit dem LWB bedroht werden, wenn sie nur ihre Grundrechte wahrnehmen wollen. Die Grundrechte sind so zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar bedroht und daher gehört diese Gesetzespassage vor das Bundesverfassungsgericht.

Schwarzwälder

Hallo Schwarzwälder

Woraus leitest du etwaige Sanktionen ab? Ich habe keinen Einzug einer Sanktion in WaffG oder Verwaltungsvorschrift gefunden. Die bloße Willensbekundung Einzelner auf dem Weg der Gesetzgebung ist irrelevant. Im Gesetzgebungsverfahren hat sich nichts davon durchgesetzt. Damit ist m.M.n. der Wille des Gesetzgebers ausreichend dokumentiert.

Es gibt kein "wenn nicht, dann...". Es ist zu befürchten, dass es in der Praxis trotzdem Probleme bringen wird bis eine gerichtliche Feststellung erfolgt ist.

Gruß

P.S.: Du hast absolut recht, dass wir uns unser Recht nur noch auf dem Rechtswege erkämpfen können. Eine vernünftige Lobby/Bürgerbewegung unterstützt die Kläger bei grundsätzlichen Sachen. Sonst bleibt die Gefahr, dass mangels Geld und damit ordentlicher anwaltlicher Vertretung Negativurteile unseren Untergang manifestieren. Man kann sich viel von Umwelt- und Bürgerbewegungen der vergangenen Jahrzehnte abschauen. Letztes Beispiel ist das sog. Bombodrom. Eine 1992 gegründete Bürgerbewegung von 4500 Bürgern hat den Staat letztendlich 2009 in seine Grenzen gewiesen.

Bearbeitet von orange73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre eine Sammelklage sinnvoll oder muß das jeder einzeln durchboxen?

Hallo Martin B,

man kann entweder den Weg durch die Instanzen gehen, also gegen seine Behörde klagen wegen der Kontrolle zuhause beim Verwaltungsgericht, dann in die nächste Instanz gehen (OVG), dann BVG und schließlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das ist ein (auch zeitlich) langer Rechtsweg mit Anwaltszwang ab OVG, somit teuer, riskant und m.W. ohne Sammelklagemöglichkeit. Den Päzedenzfall kann ein Verband natürlich dennoch (finanziell bzw. auch durch Juristenhilfe) unterstützen.

Das, was ich aber vorgeschlagen habe, ist eine sog. Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Deren Vorteil ist, dass man diese Klage DIREKT an das BVerfG schicken kann, im Prinzip nicht mal einen Anwalt dazu braucht und hier natürlich auch eine Sammelklage möglich ist.

Allerdings ist der Legalwaffenbesitzersache besser gedient, wenn nicht Einzelpersonen ohne Anwalt hier vorgehen.

Ideal wäre, wenn ein Verband das organisiert:

1. Einholung eines (oder mehrerer) Rechtsgutachten (z.B. durch Verfassungsrechtler an Unis)

2. Auswahl bestimmter Personen als Kläger

==> z.B. Berufsjäger, Wachdienstler, Büma, der durch Aberkennung seiner Zuverlässigkeit seine berufliche Existenz verlieren würde und daher besonders beschwert ist

==> Besitzer einer originären 4mm M20 Waffe (mit lt. Makalu max. 5 J Mündungsenergie), der unverhältnismäßig beschwert ist (z.B. im Vergleich zur 7,5J Lupi-Fraktion)

==> Bewohner von Einzimmerappartements (die ihre GESAMTE Wohnsphäre den Kontrolleuren offenbaren müssen)

==> Besitzer von zusätzlich freien Waffen ( Verletzung des Gleichheitsgebots, wenn sie ihren Gaser im Schlafzimmer zusätzlich zeigen müssen)

usw.

3. Organisation, Klageschrift erstellen lassen von kundigen Juristen, diese Einreichen usw.

Natürlich kostet all das Zeit und Geld und bedeutet einen organisatorischen Aufwand. Das ist aber für einen Verband mit mehreren 1000 Mitgliedern viel leichter zu stemmen als für eine Einzelperson.

Ich bin gerne bereit, den Verband, der das in die Hand nimmt, mit 100 EUR Spende (und ggf. auch als Mitkläger) zu unterstützen.

Pro Legal, FvLW ,und Co. wollen doch immer die deutsche NRA für uns sein. OK, beim Thema SV will man der NRA nicht nacheifern. Beim Thema Wahlkampfspenden für Politiker kann man das mangels

Masse auch nicht so. Aber bei Prozessen/Sammelklagen könnte man der NRA schon nacheifern. Für einen Verband mit 1000 Mitgliedern oder mehr sollte so eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde finanziell+organisatorisch machbar sein!

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das, was ich aber vorgeschlagen habe, ist eine sog. Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Deren Vorteil ist, dass man diese Klage DIREKT an das BVerfG schicken kann, im Prinzip nicht mal einen Anwalt dazu braucht

Vor dem BVerfG braucht man einen Anwalt, da gibst wohl wie ab LG Anwaltszwang und nicht jeder kann das, wie mir gesagt wurde.

Klagen vor dem BVerG müssen sauber und umfangreich begründet werden warum das ein Verfassungsverstoß ist sonst nehmen die das gar nicht erst an.

Nur einfach etwas behaupten das wird nicht reichen.Rechtsgutachten beilegen wäre schon mal ein guter Weg.

Ich habe voriges Jahr auch mal wegen einer Verwaltungsrechtssache (Baurecht) das BVerfG angerufen weil das OVG eine Revision nicht zugelassen hat.

Hat mich beim BVerfG nichts gekostet, denn der Anwalt hat auch auf sein Honorar verzichtet weil er das aus eigenen Interesse zwecks grundsätzlicher Klärung vorangetrieben hat ( und weil er Sch.. gebaut hat), Gebühren vom Gericht fielen keine an.( wohl aber bei den unteren Gerichten)

Hat mir aber auch nichts gebracht weil das BVerG die Beschwerde gar nicht angenommen hat und das ohne Begründung. Das dürfen die und das machen sie auch in 95 % aller Klagen wie mir gesagt wurde.

Allerdings sehe ich bei unserem Problem hier ganz andere Chancen, würde sagen das sieht gut aus und es wird wohl an der Zeit daß dem populistischen Treiben des Gesetztgebers mal ein Riegel vorgeschoben wird.

Ich unterstütze das nach meinen Möglichkeiten gerne und wenns paar Euro sind.

Das teuerste werden Gutachten sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor dem BVerfG braucht man einen Anwalt, da gibst wohl wie ab LG Anwaltszwang

Beim Weg durch die Instanzen (so wie Du ihn beschritten hast) brauchst Du einen Anwalt. Beim direkten Weg einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde brauchst Du ihn nicht.

Diehe hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html (Punkt IV lesen ! )://http://www.bundesverfassungsgericht...V lesen ! )

Allerdings gebe ich Dir Recht: Man sollte einen Spezialisten hinzuziehen.

Hat mir aber auch nichts gebracht weil das BVerG die Beschwerde gar nicht angenommen hat und das ohne Begründung. Das dürfen die und das machen sie auch in 95 % aller Klagen wie mir gesagt wurde.

Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde liefert das BVerfG idR schon eine ausführliche Begründung, warum sie diese zur Entscheidung nicht angenommen hat.

Wobei wir uns einig sind:

Allerdings sehe ich bei unserem Problem hier ganz andere Chancen, würde sagen das sieht gut aus und es wird wohl an der Zeit daß dem populistischen Treiben des Gesetztgebers mal ein Riegel vorgeschoben wird.

Ich unterstütze das nach meinen Möglichkeiten gerne und wenns paar Euro sind.

Ich auch! :s75:

Das teuerste werden Gutachten sein.

Das Forum Waffenrecht hat 31000 Waffenbesitzer als Mitglieder, die alle brav Jahr für Jahr 12 EUR = 372000 EUR zahlen, dazu kommen die großen Verbände und Händler, die weitaus mehr als 12 EUR bezahlen. Der DSB baut - wenn ich recht informiert bin - gerade eine neue Zentrale für 16 Mio. EUR, der kleine BDMP macht auch 20.000 x 52 EUR = über 1 Mio. EUR allein an Mitgliedsbeiträgen Jahr für Jahr usw. Wo ein Wille ist, sind auch die paar 1000 EUR für ein Rechtsgutachten allemal drin.

@Orange73:

Die Prüfung eines Einzelfalles durch ein Gericht ist zeitaufwändig und riskant (v.a. für den Kläger). Der jahrelange Weg durch die Instanzen birgt zudem das Risiko, dass wir längst durch neue Verschärfungen eingeholt werden, bevor wir unsere Sache über VG, OVG und BVG endlich vor das Bundesverfassungsgericht bringen dürfen. Deshalb wäre eine Sammelklage direkt vor dem BVerfG als Rechtssatzverfassungsbeschwerde ein dringlicher erster Schritt.

Welcher Verband zieht für und mit uns vors Verfassungsgericht? Ich zahle (und klage) gerne mit!

Grüße

Schwarzwälder

Bearbeitet von Schwarzwälder
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Orange73:

Die Prüfung eines Einzelfalles durch ein Gericht ist zeitaufwändig und riskant (v.a. für den Kläger). Der jahrelange Weg durch die Instanzen birgt zudem das Risiko, dass wir längst durch neue Verschärfungen eingeholt werden, bevor wir unsere Sache über VG, OVG und BVG endlich vor das Bundesverfassungsgericht bringen dürfen. Deshalb wäre eine Sammelklage direkt vor dem BVerfG als Rechtssatzverfassungsbeschwerde ein dringlicher erster Schritt.

Welcher Verband zieht für und mit uns vors Verfassungsgericht? Ich zahle (und klage) gerne mit!

Grüße

Schwarzwälder

Das streite ich auch garnicht ab. Ich zweifle etwas ganz anderes, nämlich die Sanktionsmöglichkeit an.

Ansonsten bin ich diesmal ganz nah an deiner Seite. Für mich ergibt sich genau aus diesem Fall ein Gradmesser für die sog. Lobbyorganisationen und Verbände. Mal sehen, ob es jemand angeht. Wenn nicht können wir einpacken. Dann ist es nämlich nicht weit her mit uns.

Gruß

P.S.: Bitte verschont mich mit diesen: "Klag du doch!"

Bearbeitet von orange73
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für mich ergibt sich genau aus diesem Fall ein Gradmesser für die sog. Lobbyorganisationen und Verbände. Mal sehen, ob es jemand angeht.

Exakt so sehe ich das auch: ein Gradmesser für Lobbyarbeit.

Die NRA betreibt in zahlreichen Bundesstaaten und natürlich auf Bundesebene Gerichtsverfahren - das gehört einfach zur erfolgreichen Lobbyarbeit wie die Butter zum Brot.

Die Ausreden vom FWR diesbezüglich kennen wir ("Ruhe für die Verhandlungen") - diese Ausreden sind nicht nur faule Ausreden, sondern auch schlicht falsche. Ich bin mir ziemlich sicher, dass z.B. mancher FDP-Politiker glücklich wäre, wenn wir gegen den rotschwarz(grünen) Grundrechteklau bei Legalwaffenbesitzern vor das BVerfG zögen. Das würde den liberaleren Positionen in der Politik sogar Rückenstärkung verschaffen.

Leider denke ich aber auch, dass ein Teil der Verbände schlicht deswegen nicht will, weil wir ja "nix zu verbergen" hätten - und beim DSB ganz sicher auch, weil man es sich mit der Regierung/dem Staat nicht verscherzen will, man will ja weiter der Fördermillionen einstreichen können...

Genau deswegen sind unabhängigere Verbände jetzt gefragt: Pro Legal, FvLW, ELF (die ja auch noch einen Topf mit Geldern hätte - für z.B. Rechtsgutachten etc.) und natürlich weiterhin das FWR.

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die Arschklemmer vom DSB können wir vergessen,

Also den DSB können wir tatsächlich vergessen, der hängt am staatlichen Fördertropf (Millionengelder) und hat außerdem früh verlauten lassen (via Vizepräsident Kohlheim), dass er die WaffG-Änderungen "gut" und "gelungen" findet. Jetzt kann Richter Kohlheim nicht im Nachhinein kommen und sagen, die Regelungen seien verfassungsfeindlich.

Auch die Jägerverbände, jedenfalls der DJV, sind zu durchsetzt mit Regierungspolitikern, die würden niemals ihre Parteikollegen vor das BVerfG zerren. Ähnliches gilt für den VdRBw.

Es bleiben:

1. "unabhängige" Verbände (Fwr, Pro Legal, FvLW, ELF)

2. kleinere Verbände (DSU, BdMP, BDS)

3. VISIER und Co. (bzw. von VISIER initiierte/mitgetragene Aktionen kleinerer "Klagegemeinschaften")

VISIER nenne ich deshalb, weil Dr. Schiller selbst vor einigen Monaten bei WO eine Klage vor dem BVerfG vorgeschlagen hatte.

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum nicht einfach "einfach-nicht-zuhause" sein, wenn die "unangekündigte Kontrolle" kommt ???

Ich glaube, ich habe es bereits irgendwo hier geschrieben.... ich bewahre sicher auf, das weiss meine Behörde !

Wenn sie trotzdem kommt, bin ich einfach nicht da, Türe bleibt zu, Thema durch.....bis sie die Lust verliert und sich anmeldet.

Govt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum nicht einfach "einfach-nicht-zuhause" sein, wenn die "unangekündigte Kontrolle" kommt ???

Klar, im Moment gibt es noch so einige Tipps und Lücken, wie man die Hauskontrollbesuche für sich abmildern kann.

Wenn wir aber jetzt nicht mittels Klage ein STOP-Schild setzen, wird in diesem Bereich ständig erweitert.

Dann zahlst Du für jeden Kontrollversuch oder wirst gebeten, Zeitfenster anzugeben, wo eine Kontrolle stattfinden kann oder wirst beim nächsten Amtsbesuch gleich nach Hause zur Kontrolle eskortiert usw.

Kann nie kontrolliert werden, könnte irgendwann auch eine abstrakte Gefahr für die öff. Sicherheit konstruiert werden...

Also an Repressalien wird es nicht mangeln - und wenn wir uns wie bisher alles so brav gefallen lassen, wird die Politik geradezu eingeladen, sich auf Kosten der sich ängstlich-nie wehrenden LWB- Masse mit immer noch abstruseren Regulierungen weiter zu profilieren...

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich möchte da mal ein paar Fragen stellen.

Wieviele von uns wurden bereits kontrolliert?

Wieviele von uns kennen jemanden der kontrolliert wurde?

Mein Eindruck, den ich bislang gewonnen habe ist, dass diese ganzen Kontrollen zwar in gewissem Rahmen stattfinden, aber aus meiner Sicht eher zaghaft.

Bei uns im Hochtaunuskreis z.B. finden zwar Kontrollen statt, habe ich irgendwo mal gehört, aber es wird kein grosser Hehl daraus gemacht. Ich habe in noch keiner Zeitung etwas über die Kontrollen lesen können, besonders nicht wieviel kontrolliert wurden und wieviel Beanstandungen es dabei gab.

Bitte korregiert mich wenn ich falsch liege, aber ist es in den meisten anderen Bundesländern nicht auch so?

Sind es nicht primär unsere Problembundesländer die so einen Wind darum machen. BW und NRW?

Ist es nicht sehr seltsam, dass ausgerechnet in dem Budnesland und ausgerechnet in dem Landkreis (Rems Murr) scheibar die meisten Beanstandungen zu finden waren, in dem der Amoklauf stattgefunden hat? Zumindest ist das aus meiner Sicht der einizige Landkreis der so massiv die angeblich ach so schlimmen Ergebnisse publik macht.

Wird sich das ganze mit den Kontrollen nicht über kurz oder lang somit von selbst erledigen?

Die meisten Länder sind pleite. Mehr als Pleite. Haben somit keine Gelder um zusätzliches Personal einzustellen. Vom bisherigen Personal der Waffenbehörden wird das ganze auf Dauer nicht zu stellen sein, denn es wird wohl eine Sache sein wenn ich nur die kontrollieren soll, die auf die Schreiben nicht geantwortet haben, aber ein ganz andere wenn ich dann die ganzen restlichen Waffenbesitzer kontrollieren soll.

Und selbst wenn sie anfangen würden den rest zu kontrollieren, wen werden sie zuerst rannehmen?

Den Schützen der in den letzten Jahren mehrfach auf der Behlrde war um neue Waffen eintrfagen zu lassen? Wohl eher nicht, denn dieser hat bei jedem seiner Anträge schriftlcih auf dem Antrag die ordnungsgemäße Aufbewahrung bestätigt.

Oder den Schützen der seit zig Jahren zwar Waffen besitzt aber in den letzten fünf oder zehn jahren nicht mehr auf dem Amt war und keine Waffen hat eintragen lassen? Also die ganze passiven Mitglieder in den Vereinen, die nur noch zum Kaffee trinken in den Verein gehen aber in den letzten Jahren keinen einzigen Schuß mehr abgefeuert haben.

Ich meine, vor dem 25.07 hatten die Behörde ja auch das Recht Kontrollen durchzuführen, nur eben nicht verdachtsunabhängig und sie mussten angekündigt werden. Also einfach so vor der Tür stehen und rein wollen war nicht.

Gemacht haben sie es aber wohl eher gar nicht bis hin zu nicht feststellbar gering.

Der schwarze Peter liegt also bei den Behlrden, was ja auch von Anfang an so gesagt wurde. Es hat am Vollzug gehangen.

Was wird aber nun sein, wenn die Behörden wieder mit den Kontrollen aufhören und sich erneut ein Amoklauf stattfindet. Liegt dann der schwarze Peter nicht erneut bei den Behlrden und beim Gesetzgeber, da sie wieder nicht in der Lage waren für den Vollzug der vorhandenen Gesetze zu sorgen?

Wir regen uns darüber auf, dass die Behörden ihren Aufgaben zur Zeit übergenau nachgehen.

Das wird abklingen, die Medien werden ihr Interesse an dem Thema zunehmend verlieren. Damit werden die Behörden erstmal aus der Schusslinie sein und wir damit auch. Wen ndann wieder ein Amoklauf passiert, muss aus meiner Sicht der Spieß herumgedreht werden.

Nicht wir waren es, die die Gesetze nicht eingehalten haben oder nicht bereit waren mit den Behörden zusammenzuarbeiten, sondern es waren die Behörden die ihren Pflichten erneut nicht nachgekommen sind und so die Teilschuld an einem Zwischenfall mittragen müssen. Und wenn dann ein Zwischenfall stattfindet, muss öffentlich die Frage gestellt werden, in den Medien, ob die zuständige Behörde ihren Pflichten nachgegangen ist oder nicht.

Wäre das nicht mal eine sinnvolle Variante das ganze mal anzugehen?

Bearbeitet von Dan More
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich habe den Fall mal mit einer befreundeten Anwältin durchgespielt. Das ganze Thema ist juristisch ein Pulverfass.

Zum einen dürfen Grundrechte nur mit wirklich wichtigen Argumenten eingeschränkt werden. Die Möglichkeit, dass eine Waffe eventuell (also eine theoretische Möglichkeit ohne begründete Verdachtsmomente) nicht ordnungsgemäß verwahrt ist und somit zu einer Gefahr (z.B. durch Diebstahl) werden könnte, reicht da nicht aus. Wer also die Kontrolleure nicht in die Wohnung lässt, hat daher nichts zu befürchten. Soweit die Theorie. Wenn der LWB die unangemeldeten Kontrollen aber verweigert, ist es sehr wohl zulässig, dass die Behörde wegen Verdacht auf Unzuverlässigkeit entsprechend handelt. Also Entzug der WBK. Auch wenn es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, so ist die WBK doch erst mal weg. Mit allen Folgen. Jetzt kann der LWB rechtliche Schritte einleiten. Das kann Jahre dauern. Bis dahin bleibt die WBK weg.

Soweit erst mal das Rechtliche bei Verweigerung der unangemeldeten Kontrollen.

Nehmen wir den Fall, dass bei uns 2 (uns unbekannte) Kontrolleure vor der Tür stehen. Die Variante:" Ich bin nicht da." halte ich für undurchführbar. Wer will schon immer erst nachsehen, wer vor der Tür steht. Damit terrorisieren wir und ja selber. Ich dürfte ja nie bei einem Fremden an die Tür/Sprechanlage gehen. ABER: Wo steht, wie sich die Leute auszuweisen haben? Ein Kärtchen "Mitarbeiter Ordnungsamt" reicht da nicht aus. Und damit kann ich ein Betreten der Wohnung verweigern, ohne die Kontrolle als solche zu verweigern. Woher soll ich wissen, das die Leute echt sind? Trickdiebe lasse ich nicht ein.

Wenn mein SB vor der Tür steht, dann wird es schwieriger. Schließlich will ich den Mann/Frau nicht verärgern. Bearbeitungszeiten können sehr relativ sein.. <_<

Aber beim meinem SB würde ich persönlich dann auf mein Grundrecht verzichten und den Mann einlassen. Er kann auch nur dass machen, wass von seinem Arbeitgeber verlangt wird.

Ein paar juristische Spitzfindigkeiten, die jeder selbst für sich bewerten muss.

1) Wenn ich nichts unterschreibe, wie wollen die Leute belegen, dass ich die Kontrolle verweigert habe?

2) Selbst wenn eine Waffe offen rumliegt (Sorry, aber eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit), verbietet mir ein Gesetz Trockentrainig zu machen? Wenn ich in meiner Wohnung allein bin, kann ich die Dinger geladen im Gürtel mit mir rumschleppen.

Auch wenn oft eine andere Meinung vertreten wird: Ich bin nicht prinzipiell gegen die Kontrollen. Ich bin gegen die Art und Weise, wie der LWB unter Generalverdacht gestellt wird. Aber ich sehe auch keine Möglichkeit bei einigen LWB Vernunft in die dämlichen Schädel zu bekommen.Die Typen unter den LWB, die durch Rumliegen einer Waffe so etwas wie in Winnenden ermöglichen, gehören an die Wand gestellt! Jeder verantwortungslose LWB, der aus dem Verkehr gezogen wird, ist ein LWB, auf den ich verzichten kann. Der eine Zeitungsartikel http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...38cp/index.html über die Kontrollergebnisse zeigt, wie dämlich einige LWB sind. Und den Mist, den diese wenigen Leute verzapfen, müssen die vernünftigen LWB ausbaden. Ich sage nur Jehova, äähhhh Armatix....

Viele Grüße

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry Du, der Link geht nicht.

Aber im grossen und ganze stimme ich Dir zu.

Nur bei den veröffentlichten Zahlen der Kontrollen stellt sich immer wieder die Frage, was beanstandet wurde.

Bislang wurde imemr nur gesagt es gab soundsoviel Beantstandungen. Aber ob es schwere Beanstandungen, wie das komplette fehlen eines Waffenschrankes oder das Verwenden eines Waffenschrankes, der vor 10 Jahren in Ordnung war aber Stand heute einfach nicht das richtige Zertifikat besitzt.

Waren es evtl Beanstandungen bezüglich der Aufbewahrung von Muition? Zwar ein Blechschrank vorhanden der vor 10 Jahren ausreichend war, aber Stand heute halt kein Schwenkriegelschloß besitzt?

Wie gesagt, über die art der Beanstandungen wird kein Wort verloren, es wird wieder nur pauschalisiert.

Auch wird nicht oder nur unzureichend erwähnt, welcher Typ Waffenbesitzer kontrolliert wurde. Wieviele der Kontrollierten waren Sportschützen oder Jäger und wieviele waren die 85 jährige Oma, die vor 10 Jahren von ihrem verstorbenen Mann eine Flinte geerbt hat und schlichtweg mit dem heutigen Waffenrecht voll und ganz überfordert ist. Aber aufgrund des Schreibens der Behörde eingeschüchtert wurde und einfach nur Angst hat etwas falsch zu machen oder falsch gemacht zu haben und deshlab sich nicht bei der Behörde gemeldet hatte.

Hier ist es erforderlich, dass korrekte und saubere Zahlen und Informationen geliefert werden, und nicht nur die Hälfte der erforderlichen Informationen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der LWB die unangemeldeten Kontrollen aber verweigert, ist es sehr wohl zulässig, dass die Behörde wegen Verdacht auf Unzuverlässigkeit entsprechend handelt. Also Entzug der WBK. Auch wenn es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, so ist die WBK doch erst mal weg. Mit allen Folgen. Jetzt kann der LWB rechtliche Schritte einleiten. Das kann Jahre dauern. Bis dahin bleibt die WBK weg.

Auf welcher Grundlage seid ihr auf diese Folge gekommen?

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.