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Grüne Wbk trotz Jugendstrafe?


Mario_84

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen, ich habe da mal eine frage bezüglich der zuverläsigkeit für eine grüne Wbk. Ich bin 25 jahre alt und von Beruf Sicherheitsfachmann. Einen Waffensachkunde Lehrgang habe ich erfolgreich abgeschlossen, und mein Führungszeugnis ist auch sauber. Bin aber in meiner jugend zwei oder drei mal wegen Körperverletzung polizeilich in erscheinung getreten. Ich bin aber nie rechtskräftig verurteilt worden, die Verfahren wurden alle eingestellt. Habe einmal 50 Sozialstunden machen müssen, aber auch das Verfahren wurde danach eingestellt. Und einmal habe ich auch gegen das WaffG verstoßen. (Wurde mit einer Luftpistole (ungeladen) angehalten.) Aber auch hier wurde ich nicht verurteilt! Wie sieht es nun aus, wenn ich eine grüne Wbk beantragen möchte?? Vielen Dank schon mal im vorraus!!! Mit freundlichen Grüßen, Mario_84

Geschrieben
Hallo zusammen, ich habe da mal eine frage bezüglich der zuverläsigkeit für eine grüne Wbk. Ich bin 25 jahre alt und von Beruf Sicherheitsfachmann. Einen Waffensachkunde Lehrgang habe ich erfolgreich abgeschlossen, und mein Führungszeugnis ist auch sauber. Bin aber in meiner jugend zwei oder drei mal wegen Körperverletzung polizeilich in erscheinung getreten. Ich bin aber nie rechtskräftig verurteilt worden, die Verfahren wurden alle eingestellt. Habe einmal 50 Sozialstunden machen müssen, aber auch das Verfahren wurde danach eingestellt. Und einmal habe ich auch gegen das WaffG verstoßen. (Wurde mit einer Luftpistole (ungeladen) angehalten.) Aber auch hier wurde ich nicht verurteilt! Wie sieht es nun aus, wenn ich eine grüne Wbk beantragen möchte?? Vielen Dank schon mal im vorraus!!! Mit freundlichen Grüßen, Mario_84

Hi, Mario!

Das sollte keine Problem sein.

Hab auchma als jugendlicher gegens Waffengesetzt verstoßen, hinzu kam noch en Verstoß wegen Fahren ohne Führerschein.

Alles wurde fallen gelassen.

Hab auch ordentlich bei der Beantragung geschwitzt... ;-)

aber die haben mir den Antrag ohne mit der Wimpern zu zucken genehmigt.

Gruß Donjohn

Geschrieben
Hallo zusammen, ich habe da mal eine frage bezüglich der zuverläsigkeit für eine grüne Wbk.

Das ist aus der Ferne immer schwierig zu beurteilen. Vor allem sind wir nicht diejenigen, die das prüfen und bewerten. Es sind in Deiner Schilderung ja gerade die Vergehen, die Deine Zuverlässigkeit einschlägig beeinträchtigen. Aber wenn Du von Jugend sprichst, gehe ich mal davon aus, daß das länger zurückliegt und Du Dich inzwischen geändert hast. Wenn die im gesetz verankerten Fristen abgelaufen sind, dann kann der SB auch zu Deinen Gunsten ermessen.

Man muss auch unterscheiden zwischen der Einstellung eines Verfahrens a ) wegen Unschuld, b ) aus Mangel an Beweisen oder c ) gegen Auflagen (Strafbefehl).

Ein Tipp wäre: Beantrage einen kleinen Waffenschen für PTB-Waffen. Bei der Aktion wird auch Deine Zuverlässigkeit geprüft, genau wie bei der WBK funktioniert also wie ein Versuchsballon, zum wohlfeilen Preis von 50,-€.

Dann hast Du nicht nur mit uns drüber geredet, sondern das direkt mit DEINER Behörde getestet.

Geschrieben
Hi, Mario!

Das sollte keine Problem sein.

Hab auchma als jugendlicher gegens Waffengesetzt verstoßen, hinzu kam noch en Verstoß wegen Fahren ohne Führerschein.

Alles wurde fallen gelassen.

Hab auch ordentlich bei der Beantragung geschwitzt... ;-)

aber die haben mir den Antrag ohne mit der Wimpern zu zucken genehmigt.

Gruß Donjohn

Hi Donjohn, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Na dann bin ich ja schon mal ein bisschen beruhigt. Ich hoffe das klappt dann auch bei mir so gut...;-)

Gruß Mario

Geschrieben
Das ist aus der Ferne immer schwierig zu beurteilen. Vor allem sind wir nicht diejenigen, die das prüfen und bewerten. Es sind in Deiner Schilderung ja gerade die Vergehen, die Deine Zuverlässigkeit einschlägig beeinträchtigen. Aber wenn Du von Jugend sprichst, gehe ich mal davon aus, daß das länger zurückliegt und Du Dich inzwischen geändert hast. Wenn die im gesetz verankerten Fristen abgelaufen sind, dann kann der SB auch zu Deinen Gunsten ermessen.

Man muss auch unterscheiden zwischen der Einstellung eines Verfahrens a ) wegen Unschuld, b ) aus Mangel an Beweisen oder c ) gegen Auflagen (Strafbefehl).

Ein Tipp wäre: Beantrage einen kleinen Waffenschen für PTB-Waffen. Bei der Aktion wird auch Deine Zuverlässigkeit geprüft, genau wie bei der WBK funktioniert also wie ein Versuchsballon, zum wohlfeilen Preis von 50,-€.

Dann hast Du nicht nur mit uns drüber geredet, sondern das direkt mit DEINER Behörde getestet.

Hi Tyr13, auch dir erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwot!! Das ist mir schon klar,deswegen ja die Frage. Ja das stimmt, das ist schon alles ne weile her...;-)! Also einmal musste ich, (damit das Verfahren eingestellt wird) 50 Sozialstunden leisten. Würde das meine Zuverlässigkeit einschränken?? Das ist ein guter Tipp mit dem kleinen Waffenschein...müsste ich mal ausprobieren! Gruß Mario

Geschrieben

Jugendsünden, die schon länger her sind, werden zumeist sehr milde betrachtet, wenn die Waffenbehörde den Eindruck gewonnen hat, dass dem Kandidaten irgendwann "der Knopf aufgegangen" ist.

Auch viele eingestellte Strafverfahren können waffenrechtlich ein Hindernis darstellen, weil die ordnungsrechtliche Prüfung der Verfehlungen und die damit verbundene Zukunftsprognose unter Umständen ganz anders Ergebnisse als die strafrechtlichen Würdigungen liefern kann.

So manche Genehmigungsbehörde bestellt den Antragsteller in solchen Fällen auch erst mal zu einem persönlichen Gespräch ein, um sich einen besseren Eindruck von der Person zu verschaffen und diese natürlich auch auf die geforderte besondere Zuverlässigkeit bzw. bei früheren Alkohol- und Rauschgiftgeschichten auf die persönliche Eignung hinzuweisen.

Auf jeden Fall wird man auf Dich vor allem in den ersten Jahren verstärkt ein Auge haben und es sollten nicht ständig neue Verfahren in den Registern erscheinen.

Geschrieben

OK?!

Das wusste ich bisher garnicht. Ich bin Waffenrechtlich sehr liberal eingestellt. Aber mal im ernst: Wenn man wegen Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten ist, gegen das Waffenrecht verstoßen hat und 50 Sozialstunden ableisten musste, läuft hier irgendwas falsch wenn man "ohne Probleme" die WBK bekommt.

Jetzt könnt ihr mich hier alle gerne Steinigen, aber ein persöhnliches Gespräch und ein Gutachten sind ja wohl absolute Grundvorraussetzung bei sowas.

Grüße expedition

Geschrieben

Ist dir klar, wie schnell du heute oder vor 10 Jahren einen Verstoß gg. das WaffG begangen hast? Bei einer Kontrolle irgendwo ein vergessenes Butterfly im Auto/Rucksack oder ähnlicher "Schwachkram" und es scheppert.

Bei einer Keilerei auf der Kirmes der einzige der nicht schnell genug weg war - 100 Punkte.

Da muss man schon unterscheiden.

Denk mal an dei Geschichten mit den Soldaten oder jetzt den Erben. Haben dann später alle mal Probleme.

Geschrieben
(..) Aber mal im ernst: Wenn man wegen Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten ist, gegen das Waffenrecht verstoßen hat und 50 Sozialstunden ableisten musste, läuft hier irgendwas falsch wenn man "ohne Probleme" die WBK bekommt.

Das habe ich beim ersten lesen des Threads auch gedacht.

Es mag sein, dass Menschen sich ändern und mit der Zeit reifer werden. Aber wenn ich der SB wäre, würde der Threadsteller keine WKB bekommen! Meine persönliche Meinung.

Ich hoffe nur, dass der SB das ähnlich sieht. 2-3 mal Körperveletztung und noch ein Verstoss gegen das WaffG...das ist nicht ein Verstoss, dass sind schon 3-4. Eine Jugendsünde würde ich als "Ausrutscher" tolerieren, aber mehr nicht.

Sorry, ist nicht persönlich gemeint, aber meine Meinung!

Geschrieben

Ich halte die "Testbeantragung" des kleinen Waffenscheines, um zu sehen ob es klappt, nicht für den richtigen Weg. Ich empfehle Dir offen darüber mit der Behörde auf freiwilliger Basis zu sprechen und die Situation sowie Deine jetzigen Bedenken zu schildern. Der SB ist im Zweifelsfall auch nicht der einzige der das entscheidet. Es gibt noch einen Dezernatsleiter sowie einen Behördenleiter und beide sind ansprechbar und beide haben sicher auch eine Jugend gehabt. Ob die immer so fadengerade ablief ist auch fraglich.

Das würde auf mich jedenfalls einen wesentlich reiferen und gefestigteren Eindruck machen als testweise zu versuchen ob es keiner merkt.

Geschrieben

Die Beiträge mit rechtschaffener Ereiferung von wegen "solche Leute wie Du sollten keine Waffen bekommen" sind überflüssig wie ein Kropf. Damit entsteht bei mir nur der Eindruck, dass man Waffenbesitzer lieber nicht in Behörden lassen sollte. Dieser Beißreflex gegen andere LWB's ist ja wohl sowas von:

:peinlich:

Es ist Euch ja unbenommen, Euch Euren Teil zu denken. Aber Ihr habt zwar keine Ahnung wie die Lage wirklich ist, trotzdem wisst Ihr genau, wie unser Threadersteller waffenrechtlich und persönlich zu beurteilen ist. Ich wünsche von Herzen, Eure eigenen SB's, kontrollierenden Polizisten und Verbands/Vereinsoberen sollen Euch genauso behandeln, wie Ihr hier auftretet.

Die Mechanismen, wie man Zuverlässige Bürger von den schwarzen Schafen trennt, sind doch im Großen und Ganzen in Ordnung. Verlasst Euch doch einfach darauf, daß diejenigen, die es betrifft, ihre Arbeit tun. Sebstherrliche Rückbank-Fahrer sind echt blutdrucksteigernd.

Mir geht's jetzt besser.

Geschrieben

Haha, immer das Gleiche, teilweise sogar das Selbe !!!!

Ich zitiere mich mal selbst, gleichzeitig ist das meine Hilfestellung an den TE:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...p;#entry1091509

Fragen im Zusammenhang mit der WBK - Erteilung und evtl. vorliegenden Einträgen kommen öfters vor.

Z.B.:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=352558

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=352648

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=346451

Leider enden sie alle gleich: in gegenseitigen Beschimpfungen und generellen Vorwürfen wg. des Deliktes.....

Zwei gute Ratschläge findet man aber in allen Threads:

1. Gespräch mit dem Sachbearbeiter, in dem man einen guten persönlichen Eindruck macht

2. Beantragung eines kleinen Waffenscheins, da die Überprüfungsprozedur wohl ähnlich ist.

Geschrieben

Moin!

Führungszeugnisse sind ohnehin nicht aussagekräftig genug..

Entweder steht drin "Keine Eintragung" oder nichts: dann haste

eine Eintragung :-))

Wer die letzten 5 Jahre nichts verbrochen hat, gilt als straffrei..

Es sei denn, es läuft noch ein Verfahren oder eine Verjährungsfrist..

Kommt auch auf die Vergehen an: Körperverletzung, Alkohol, Drogenmißbrauch,

auch mit 16, wenn der Antragsteller bereits 30 ist, könnten ihm die

Zuverlässigkeit absprechen..

Ob jemandem so etwas noch vorgehalten werden darf, ist eine 2. Frage..

Naja...immer der Einzelfall..

Gruß,kriegerlein

Geschrieben

Auf jeden Fall kannst du dich schonmal drauf einstellen,das dein Antrag dauert...und dauert...

Geschrieben
Moin!

Führungszeugnisse sind ohnehin nicht aussagekräftig genug..

Entweder steht drin "Keine Eintragung" oder nichts: dann haste

eine Eintragung :-))

Wer die letzten 5 Jahre nichts verbrochen hat, gilt als straffrei..

Es sei denn, es läuft noch ein Verfahren oder eine Verjährungsfrist..

Kommt auch auf die Vergehen an: Körperverletzung, Alkohol, Drogenmißbrauch,

auch mit 16, wenn der Antragsteller bereits 30 ist, könnten ihm die

Zuverlässigkeit absprechen..

Ob jemandem so etwas noch vorgehalten werden darf, ist eine 2. Frage..

Naja...immer der Einzelfall..

Gruß,kriegerlein

Die Waffenbehörde hat ganz andere Einblicke als "nur" in den Führungszeugnis. Da gibt es noch ganz andere Register in der man auftauchen kann aber das Führungszeugnis trotzdem leer bleibt. Immerhin, jemand der alle 3 Wochen sturzbesoffen in der Innenstadt von der Polizei aufgegabelt wird und in der Ausnüchterungszelle landet wird bei sich im Führungszeugnis auch nichts finden, wäre aber etwas was meines Erachtens durchaus relevant bei der Erteilung einer WBK wäre.

Allgemein bin ich verwundert durch einige Aussagen hier. Die einen sagen direkt: keine WBK, die anderen beißen direkt zurück. Dabei ist wie so oft der goldene Mittelweg meines Erachtens wieder der vernünftigste Weg.

Wer nur in seiner Jugend mal etwas auf dem Kerbholz hatte, sollte jetzt nicht dauernd einen Moralfinger vor die Nase gehalten bekommen aber grundsätzlich jedem eine Schusswaffe anvertrauen würde ich auch nicht.

Ich habe vor einigen Jahren an Sylvester gesehen wie ein etwa 30 Jähriger Familienvater einem anderen eine geladene Schreckschusspistole an die Schläfe hielt und beide lachten und fanden es unglaublich witzig. Es gibt einfach Vollidioten, denen man nicht einmal einen Legoklotz anvertrauen darf, geschweige denn eine Schusswaffe.

Geschrieben

Hallo Leute!

Ich spiel mal ein wenig Advocatus Diaboli! :-)

Ich habe vor einigen Jahren an Sylvester gesehen wie ein etwa 30 Jähriger Familienvater einem anderen eine geladene Schreckschusspistole an die Schläfe hielt....

Die SSW´s können ohne Bedürfnis und Sachkundeprüfung erworben werden, bei "vor ein paar Jahren" denke ich an die Zeit als das Führen derselben noch frei war.

Ergo: Beim "Normalo" kommt da raus -> harmlos.

Ich denke, mit "Sachkunde" wär das nicht passiert!

Bevor Ihr mich hier auseinander nehmt, ich rede von keiner Verschärfung im WaffG, aber die Verhältnissmässigkeit muss gewahrt werden.

Leider wird uns beim Thema Bedürfnis schon seit Jahren ziemlich übel mitgespielt......

Will sagen:

Zuverlässigkeit mit Augenmass -> GUT!

Sachkunde fundiert und umfassend -> GUT!

Aufbewahrungsvorschriften im Rahmen + Eigenverantwortung -> GUT!

Damit ist m.e. der Verhältnissmässigkeit bereits Genüge getan.

Ach ja....

Bedürfnis -> rechtsstaatlich problematisch bis PFUI (je nach Auslegung)!

Grüssles,

Colti

Geschrieben
Wer die letzten 5 Jahre nichts verbrochen hat, gilt als straffrei..

Wo steht DAS denn ? :00000733:

Ob jemandem so etwas noch vorgehalten werden darf, ist eine 2. Frage..

Nö, keine Frage. Schlichtweg eine Prüfung im Einzelfall. Art und Häufigkeit der Delikte sind letztendlich relevant.

Geschrieben
Immerhin, jemand der alle 3 Wochen sturzbesoffen in der Innenstadt von der Polizei aufgegabelt wird und in der Ausnüchterungszelle landet wird bei sich im Führungszeugnis auch nichts finden, wäre aber etwas was meines Erachtens durchaus relevant bei der Erteilung einer WBK wäre.

Genau deshalb ist ja beim WBK-Antrag auch die örtliche Polizeidienststelle anzuhören.

Geschrieben

@Mario_84

Ich würde entweder den Weg über den kleinen Waffenscheing gehen, 50 € und du weißt dann wenigstens was Sache ist.

Oder ebend volles Risiko....

Kommt drauf an wie viel Geld du bereit bist im Vorfeld auszugeben, wenn du weißt das du dir später keine eigenen Waffen kaufen kannst.

Oder beim Antrag freiwillig eine MPU mit einreichen :rolleyes:

Geschrieben
Bin aber in meiner jugend zwei oder drei mal wegen Körperverletzung polizeilich in erscheinung getreten.

Da gibt es SB´s wo schon wegen kleinerer Jungendsünden von 10 Jahren ausgehen, zudem sind 50 Sozialstunden schon ein wenig viel. Als ich noch beim Roten Kreuz war, hatten wir auch öfters welche wo mal 8 oder 16 Stunden hatten, und das waren bei uns bei ca. 2 Stunden am Tag (ausser Samstag, da waren es 4 Stunden) schon einige Tage. Und die Jungs waren keine Heilige, was war den für die 50 Stunden. Denn so gesehen ist es ja doch noch gespeichert, denn es war ja eine Einstellung mit Eingeständnis und der Auflage die Stunden abzueisten.

Und bei mehreren Körperverletzungen kann ein SB von Einschlägigkeit ausgehen, wo auch eine Sperrfrist von 10 Jahren gilt.

Deshalb dürfte der Tipp mit dem kleinen Waffenschein, wohl die günstigste Lösung sein, um Abzuklopfen. Alternative dazu, oder sogar besser, die Unbedenlichleitsbescheinigung für einen Wiederladekrurs beantragen (ist günstiger 30,-, und falls doch Ok, eine gute Vorraussetzung für später).

Geschrieben

Meine Güte,

da beult sich jemand in Jugendjahren und wird hier zum unzuverlässigen Gewalttäter gebrandmarkt. Das Problem ist hier nicht die Jugensstrafen, sondern Leute, die meinen, sojemand soll gefälligst sein ganzes Leben unter der Brücke wohnen. Hätte man ihm, anstatt den Schmarrn mit Jugendgericht etc durchzuziehen einfach mal ordentlich ein paar "trumm schelln" verpasst wär Ruhe gewesen. Aber nein, das währe ja ohne Bürokratie verlaufen und SOWAS geht bei uns ja mal garnicht....

Er hat doch geschrieben, das er im Sicherheitsgewerbe arbeitet. Entgegen landläufiger Meinenung stellt man da nicht jeden unbeherrschten Raufbold an, das gibt nur Ärger und Papierkram.

Und an den Threadstarter:

Mach dir keine Gedanken, du kriegst deine WBK. Und sag dem SB einfach NICHTS von deinen Jugendsünden. Soll er selber drauf kommen, falls das nach Aktenlage überhaupt noch möglich ist. ;)

Wer viel fragt, kriegt viel verboten...

Geschrieben
.....

Und an den Threadstarter:

Mach dir keine Gedanken, du kriegst deine WBK. Und sag dem SB einfach NICHTS von deinen Jugendsünden. Soll er selber drauf kommen, falls das nach Aktenlage überhaupt noch möglich ist. ;)

Wer viel fragt, kriegt viel verboten...

Seh ich auch so.

Unser Ausbilder zur Sachkunde hat auch eine "bewegte Jugend" hinter sich :heuldoch:

Und - was solls. Er hat die WBK, seinen Schießleiter beim BDS und hat uns sehr gut ausgebildet :00000733:

Solange sich Jugendsünden später nicht fortsetzen und man(n) dann weis, dass man sich etwas zu richten hat, ist die Welt doch in Ordnung. :icon14:

Geschrieben
Er hat doch geschrieben, das er im Sicherheitsgewerbe arbeitet.

Was ist Sicherheitsgewerbe?

In der Regel wird da meist ein Führungszeugnis verlangt, und gut ist. Andere Auskünfte wird so einfach kaum ein Arbeitgeber bekommen. Selbst in der Sicherheitstechnikbranche gilt für viele nur das Führungszeugnis, es sei denn man arbeitet mit der BW in diesen Belangen zusammen, da werden dann schon auch mal Auskünfte vom BKA eingeholt (aber dies macht nicht der Arbeitgeber, sondern die BW).

Und das waren keine Verurteilungen, sonder alles nur reine Betrachtung der Sachlage. Und die Aufzählung, wie ein SB manches Auslegen kann ,es gibt ja klar den Gummiabsatz, wenn Annahmen die Tatsache rechtfertigen.. und nur mit diesem Text gibt es ein Ex-Mitglied unseres Vereines, welcher mal mit 16 Jahren Unfug machte, ein Waffenverbot bekam (wo er im Jugendlichen Leichtsinn nicht die Folgen kannte), heute ist der gut fast 40 Jahre und hat sein Waffenverbot immer noch nicht weg. Und als der vor Jahren bei uns anfing, sagte ich auch, ach das ist doch 'Schnee von gestern......

Nur es geht heute noch nicht weg, aber wenn Du es kannst (ich hatte selbst schon Briefe an seine SBine geschrieben, die ist stur), ich vermittle Dir gern seine Kontaktdaten, und ich hab wieder ein Mitglied mehr im Verein.

Deshalb ist ein vorheriges Abklopfen der Situation immer besser, als dann enttäuscht zu sein.

Geschrieben

So, ich verspreche euch, das wird mein letzter Eintrag in diesem Thread, ich will keinen Streit herauf beschwören, aber wollte dennoch etwas richtig stellen:

Ich sagte nicht: "solche Leute wie Du sollten keine Waffen bekommen"

sondern, dass ein persöhnliches Gespräch und ein Gutachten in solchen Fällen eine Vorraussetzung sein sollten. -Und da gegen kann ein vernunftbegabter Mensch nichts einzuwenden haben.

So, auch bilde ich mir keine Meinung über die Zuverlässigkeit des Fragenstellers, deswegen sage ich ja: Persönliches Gespräch.

Ach ja, das Argument: "Verlasst Euch doch einfach darauf, daß diejenigen, die es betrifft, ihre Arbeit tun" wirkt in einem Forum, in dem (oft zurecht) derart über den Staat hergezogen wird wie hier, etwas scheinheilig.

Auf die Beleidigungen werde ich jetzt mal nicht eingehen, da stehe ich drüber ;-)

over and out

Grüße expedition

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