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IGNORED

Zuverlässigkeit - einige Unklarheiten


Gast _Morten_

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich lese mich jetzt seit einiger Zeit durch sämtliche Forenbeiträge über Zuverlässigkeit.

Und dabei sind mir einige Unklarheiten aufgefallen.

Es ist ja immer von der Verurteilung zu weniger als 60 Tagessätzen die Rede.

Jetzt lese ich an anderer Stelle das jemandem die zuverlässigkeit verweigert wurde, weil er vor 7 Jahren betrunken Autogefahren ist, oder weil er 2 Punkte in Flensburg bekommen hat...

Da stimmen doch die Verhältnisse nicht oder?

Und zum Thema "Stadtbekannter Säufer" Alkoholtrinken auch in erheblichen Maße ist ja keineswegs Verboten...solange kein Fahrzeug geführt wird, oder sonstige fahrlässige Taten begangen werden.

Also es wird wohl kaum verboten sein am Wochenende Sturzbetrunken durchs Dorf zu laufen, (dadurch entsteht ja dann meist der Ruf als "Dorf-Säufer" :D ) wenn man ansonsten nüchtern ist, und einem geregelten Beruf nach geht???

--> ihr meint jemand der am Wochenende betrunken ist, könnte im Rausch zu seinen Waffen greifen? Dann müsste man ihm aber auch den Führerschein entziehen, auch wenn er nicht betrunken gefahren ist. Dieser jenige könnte sogar Schulbusfahrer sein (was gar nicht mal so unwahrscheinlich ist bei den Gestalten die Heutzutage Busfahren :rotfl2: ) Oder LKW Fahrer, oder Pilot....

Ist ein schlechter Ruf eigentlich schon ein Grund jemanden als unzuverlässig einzustufen? (Ich habe keinen schlechten Ruf :D rein aus interesse)

--> Oder müssen wirklich Urteile, Ordnungswiedrigkeiten usw. vorliegen?

Und gleich noch eine Frage bezüglich Alkohol und Drogen:

Wenn Alkoholkonsum sich auf die zuverlässigkeit auswirkt, ab welchem Zeitpunkt kann ein Bluttest (Leberwerte o.ä.) angeordnet werden?

ich gehe mal davon aus das THC im Blut grundsätzlich einer zuverlässigkeit im Wege steht, ab wann ist hier eine (Blut, Urin, Haar) kontrolle notwendig?

Jetzt hätte ich noch folgende Frage:

Ich habe von einer Selbstauskunft beim bundesjustizamt gelesen

...wenn die Unterlagen dort absolut sauber sind, befragt das Landratsamt ja immer noch die zugehörige Polizeiinspektion ob gegen den Antragsteller etwas vorliegt.

Wenn dieser jetzt beispielsweise im Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, dies allerdings nicht zu beweisen ist, und auch kein Verfahren gegen diese Person läuft.

Also der Antragsteller bei diesem Polizisten sagen wir "unbeliebt" ist z.b. weil er eine Zeugenaussage verweigert hat, oder seine Parktickets nicht bezahlt hat...

Muss der bei der Polizeiinspektion dann Zähneknirschend dem Sachbearbeiter für die WBK grünes Licht geben, oder kann er aus eigegen Ermessen, ohne rechlich erfasste Grundlage (Sprich Beweise, Zeugen usw.) ihn als "unzuverlässig" einstufen?

Hier noch der entsprechende Gesetztesauszug, über das was vom Amt einzuholen ist:

1Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:

1.

die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2.

die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3.

die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

Und ich möchte nochmals darauf hinweisen das mich die Rechtliche Lage interessiert, und nicht eure Vermutungen, Anschuldigungen oder Belustigungen denn ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen... ;)

Geschrieben

auch wenn's dich nicht interessiert ein paar vermutungen, anschuldingungen und belustigungen:

zunächst musst du unterscheiden zwischen der regelüberprüfung und der ersten ausstellung einer WBK. was bei letzterem und welchem maße gegen den antragsteller verwendet wird, liegt zum teil im ermessen des sachbearbeiters.

zum "stadtbekannten trinker": der wird auch seinen personenbeförderungsschein oder pilotenschein verlieren, wenn das auffällig wird. piloten verlieren ihn ja z.b. auch, bei schweren vergehen im straßenverkehr.

wer ein drogenproblem (dazu zähle ich auch alkohol) hat, der sollte auch keine personen befördern oder schußwaffen besitzen.

die örtliche polizeidienststelle wird auch nur die fakten liefern, das urteil ob zuverlässig oder nicht fällt dann ja wiederum der sb und das wohl in der regel mit gesundem menschenverstand. denn wenn alle jugendsünden bis ins hohe alter aufgerechnet würden, könnte man die zahl der wbk inhaber sicherlich auf ein viertel reduzieren.

Geschrieben

Für die Dauer von 5 Jahren unzuverlässig ist wer zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt ist, oder mehrere Male zu einer geringeren Strafe.

Für de Dauer von 10 Jahren unzuverlässig ist wer zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr verurteilt wurde.

Das sind die REGEL-Unzuverlässigkeiten.

"Stadtbekannter Trinker" fällt unter persönliche Eignung....

Auch Cannabis-Konsum lässt an Deiner persönlichen Eignung zweifeln. Der Sachbearbeiter kann im Zweifel ein Drogen-Screening verlangen (Natürlich zu Deinen Lasten)

Wenn jemand vor 7 Jahren betrunken Auto gefahren ist, dann führt das je nach Härte des Vergehens nicht zur Unzuverlässigkeit, und wäre einklagbar....

Die 60 Tagessätze sind hier entscheidend. Bei nem Wiederholungstäter siehts wieder anders aus....

Soweit ich weiß wird bei der Zuverlässigkeitsabfrage eine uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt, sowie eine Anfrage bei der Polizei ob AKTUELLE Ermittlungen gegen Dich laufen.

Sollte also z.B. Dein BZR-Auszug weiß sein, und bei der Polizei mehrere Einträge wegen Verdachts auf wasweisich, lässt sich das ebenfalls einklagen.

Du musst erst von einem Gericht schuldig befunden werden, damit die Regelunzuverlässigkeiten greifen.

Der bloße Verdacht eines Polizisten reicht hier nicht aus.

Selbst wenn ein Verfahren eingeleitet wurde, und wegen geringer Schuld wieder eingestellt wird, kann z.B. bei der Polizei der Eintrag bestehen bleiben wegen einem sog. Restverdacht. Das reicht aber wie gesagt nicht für Unzuverlässigkeit... und wäre einklagbar...

Ich hoffe, ich konnte einige Deiner Fragen beantworten.

Gruß,

ein ganz Wilder

Geschrieben

Wenn du derartige Probleme mit Alkohol hast, würde ich die keine Waffe befürworten. Geh in eine Therapie. Möglichst nicht nur in eine Alk-Therapie, sondern auch in eine Sozialherapie. Du scheinst dich unter Alkoholeinfluss nicht unter Kontrolle zu haben. (Polizei, Dorfbekannter Säufer etc.)

Wie oft bist du denn voll zu? Jedes Wochenende?

Ich wünsche dir gute Besserung. Aber aus eigener Erfahrung aus dem Verwandten und Bekanntenkreis kann ich dich nur warnen: Ein langer, harter, nicht immer erfolgreicher Weg aus der Abhängigkeit liegt vor dir. Du bist Alkoholkrank und das musst du dir ertsmal klar machen!

Also Finger weg von Waffen. Soziales Umfeld ändern und Therapie. Viel Glück!

Geschrieben

An sich ist das einfach zu beantworten.

Um jemanden die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung zumindest anzweifeln zu lassen, genügt die Einschätzung des Sachbearbeiters. Dazu bedarf es nicht unbedingt irgendwelche Einträge in den Registern.

Spätetestens wenn die Polizei in ihrer Stellungsnahme Alkohol oder Drogen erwähnen, kann der SB sich immer auf den Satz berufen:

... wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen...

Damit alleine kann er eine MPU fordern.

Geschrieben
Und zum Thema "Stadtbekannter Säufer" Alkoholtrinken auch in erheblichen Maße ist ja keineswegs Verboten...solange kein Fahrzeug geführt wird, oder sonstige fahrlässige Taten begangen werden.

Also es wird wohl kaum verboten sein am Wochenende Sturzbetrunken durchs Dorf zu laufen, (dadurch entsteht ja dann meist der Ruf als "Dorf-Säufer" :D ) wenn man ansonsten nüchtern ist, und einem geregelten Beruf nach geht???

Alkohol und Drogen haben eher etwas mit der persönlichen Eignung als mit der Zuverlässigkeit zu tun.

--> ihr meint jemand der am Wochenende betrunken ist, könnte im Rausch zu seinen Waffen greifen? Dann müsste man ihm aber auch den Führerschein entziehen, auch wenn er nicht betrunken gefahren ist. Dieser jenige könnte sogar Schulbusfahrer sein (was gar nicht mal so unwahrscheinlich ist bei den Gestalten die Heutzutage Busfahren :rotfl2: ) Oder LKW Fahrer, oder Pilot....

Ich habe jahrelang bei einer Firma gearbeitet die Manager mit privaten Finanzproblemen konsequent entlassen hat. Grundsatz: Wer sein eigenes Geld nicht zusammenhalten kann schafft das auch mit dem Firmenvermögen nicht.

Ein Pilot der sich regelmäßig besäuft fliegt nach der nächsten Tauglichkeitsuntersuchung wegen seiner Leberwerte aus dem Job.

Ist ein schlechter Ruf eigentlich schon ein Grund jemanden als unzuverlässig einzustufen? (Ich habe keinen schlechten Ruf :D rein aus interesse)

--> Oder müssen wirklich Urteile, Ordnungswiedrigkeiten usw. vorliegen?

Um Unzuverlässig zu sein müssen schon "Tatsachen die Annahme rechtfertigen...".

Und gleich noch eine Frage bezüglich Alkohol und Drogen:[/b]

Wenn Alkoholkonsum sich auf die zuverlässigkeit auswirkt, ab welchem Zeitpunkt kann ein Bluttest (Leberwerte o.ä.) angeordnet werden?

ich gehe mal davon aus das THC im Blut grundsätzlich einer zuverlässigkeit im Wege steht, ab wann ist hier eine (Blut, Urin, Haar) kontrolle notwendig?

Siehe oben: Hat mehr mit der persönlichen Eignung als der Zuverlässigkeit zu tun.

Einen medizinischen Nachweis kann der SB fordern wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen....". Das ist z. B. der Fall wenn Du mit Fahne auf dem Amt erscheinst oder wenn Du bereits mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr hattest. Im Extremfall reicht es aber aus, daß dich der SB regelmäßig in der Kneipe beobachtet wie Du dich vollaufen läßt.

Jetzt hätte ich noch folgende Frage:[/b]

Ich habe von einer Selbstauskunft beim bundesjustizamt gelesen

...wenn die Unterlagen dort absolut sauber sind, befragt das Landratsamt ja immer noch die zugehörige Polizeiinspektion ob gegen den Antragsteller etwas vorliegt.

Wenn dieser jetzt beispielsweise im Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, dies allerdings nicht zu beweisen ist, und auch kein Verfahren gegen diese Person läuft.

Also der Antragsteller bei diesem Polizisten sagen wir "unbeliebt" ist z.b. weil er eine Zeugenaussage verweigert hat, oder seine Parktickets nicht bezahlt hat...

Muss der bei der Polizeiinspektion dann Zähneknirschend dem Sachbearbeiter für die WBK grünes Licht geben, oder kann er aus eigegen Ermessen, ohne rechlich erfasste Grundlage (Sprich Beweise, Zeugen usw.) ihn als "unzuverlässig" einstufen?

Typische Paranoia.

1. Ist der Polizist an Recht und Gesetz gebunden.

2. Ist es dem schnurzegal ob Du was aussagst oder deine Parkzettel zahlst.

3. Stuft die Polizei niemanden als Unzuverlässig ein. Sie informiert allenfalls die Behörde über Tatsachen.

Geschrieben
Typische Paranoia.

1. Ist der Polizist an Recht und Gesetz gebunden.

2. Ist es dem schnurzegal ob Du was aussagst oder deine Parkzettel zahlst.

3. Stuft die Polizei niemanden als Unzuverlässig ein. Sie informiert allenfalls die Behörde über Tatsachen.

Ja, diese Personen sind seit Wackersdorf und Heiligendamm über jeden Zweifel erhaben, die Politik muss endlich dafür sorgen, dass das Denken solcher Gedanken unter Strafe gestellt wird.

BBF

Geschrieben

Vielen Dank, ich denke die meisten Fragen wären damit beantwortet...habe völlig vergessen das ja auch noch eine Persönlich Eignung vorhanden sein muss.

Könnte man sich die bei evtl. zweifeln des SB mit einer MPU sozusagen wieder herstellen?

@wagner79:

Das war völlig unangebracht und einfach nur zum stören, pöbeln und unruhestifen geschrieben...wenns nach mir ginge würden solche Leute sofort aus dem Forum fliegen!

mfg

Geschrieben

Komm geh und trink noch einen dann siehste das auch lockerer.. Heute wohl noch nicht "auf Pegel" oder? :rolleyes:

Geschrieben
...wenns nach mir ginge würden solche Leute sofort aus dem Forum fliegen!

Und das ist das Gute ( OK, nur eines der guten Sachen ) an diesem Forum:

es geht nicht nach Dir....

Geschrieben

..wobei die Art und Weise dieser Unterstellungen stark an eine bestimmte Behörde erinnert, die auch immer Ahnungen/Vorstellungen /Ansichten als Tatsachenbehauptungen aufstellt um jemanden damit zu nageln.. also in Ordnung war das jedenfalls nicht. Zumindest nicht, wen er diese Unterstellungen nur auf Grund dieses Beitrages vornimmt. Auch mal darüber nachdenken, dass solche Dinge hier quasi-öffentlich gemacht werden und in Schriftform. Dann noch die Geeignetheit, den Ruf zu schädigen... Es empfiehlt sich die Lektüre des StGB § 186 ff.

Geschrieben

Hey Morten wie kommst Du eigentlich nur auf solche Fragen?

Bist Du selbst betroffen? Wie alt bist Du eigentlich wenn ich fragen darf?

Gerne kannst Du mir diese "persönlichen" Fragen auch per PN beantworten!

Geschrieben
..wobei die Art und Weise dieser Unterstellungen stark an eine bestimmte Behörde erinnert, die auch immer Ahnungen/Vorstellungen /Ansichten als Tatsachenbehauptungen aufstellt um jemanden damit zu nageln.. also in Ordnung war das jedenfalls nicht. Zumindest nicht, wen er diese Unterstellungen nur auf Grund dieses Beitrages vornimmt. Auch mal darüber nachdenken, dass solche Dinge hier quasi-öffentlich gemacht werden und in Schriftform. Dann noch die Geeignetheit, den Ruf zu schädigen... Es empfiehlt sich die Lektüre des StGB § 186 ff.

Nun ich denke eher Schmähkritik... Ich nehme die Aussage aber trotzdem zurück: Herr Morten ist kein Alkoholiker. Er stellt lediglich Fragen, die unter Umständen darauf schliessen lassen er habe am Wochende ein gesteigertes Trinkverlangen. Darauf auf seine Eignung als Waffenbesitzer zu schliessen steht mir nicht zu.

Sollte er dennoch jedes Wochende betrunken sein, so gebe ich nochmal den Rat profesionelle Hilfe aufzusuchen.

P.S:

Mindestens 70% der Jagscheininhaber (eigene Schätzung) sind Alkoholiker und trotzdem ganz nette Leute. Bewaffnete Alkoholiker haben also rein statistisch keinen Einfluss auf die Kriminalitätsstatistik.

Geschrieben
Mindestens 70% der Jagscheininhaber (eigene Schätzung) sind Alkoholiker und trotzdem ganz nette Leute. Bewaffnete Alkoholiker haben also rein statistisch keinen Einfluss auf die Kriminalitätsstatistik.

Da stimme ich dir zu...allerdings bin ich weder Jagdscheininhaber, noch tinke ich Alkohol!

Dafür sind mir meine Gehirnzellen viel zu wichtig.

Und ich finde es einfach unangebracht hier andere Forenmitglieder aus dem Nichts heraus, ohne irgendeinen Grund zu beleidigen...

Ich kann jetzt hier auch einen Aufsatz über 30 Zeilen schreiben, und dich als Kinderschänder und Vergewaltiger beschimpfen...

das seltsame ist nur, das du auch noch zustimmung im Forum findest...das würd ich bei solchen Unterstellungen wahrscheinlich nicht.

Ich habe ausdrücklich geschrieben, das ich diese Fragen rein aus interesse stelle!

Und nochmal für alle:

Ich bin kein Alkoholiker! Ich trinke nicht einmal Alkohol, auch kein Bier!

desweiteren Kiffe ich nicht, und habe auch keinen schlechten Ruf...Schulbusfahrer war ich bis vor kurzem, und ich habe aus Gesundheitlichen Gründen den Betrieb verlassen...NICHT wegen Alkohol. Aber ich weiß deswegen was für Leute alles Busfahren dürfen in Deutschland.

Und jeder der mir das nicht glaubt, kann gerne Kontakt per PN mit mit aufnehmen, dann treffen wir uns und machen auf kosten desjenigen einen Bluttest!

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