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IGNORED

verbotener Gegenstand


haibi

Empfohlene Beiträge

Ich bin hier gerade ein wenig im Forum unterwegs, da bekomme ich aus dem Augenwinkel einen Bericht im Fernsehen mit.

In der Fernsehserie "Achtung Kontrolle" im Sender Kabel Eins läuft ein Bericht über eine Zollkontrolle. Da wird ein junger Autofahrer zur Kontrolle angehalten und der Zoll möchte sein Auto etwas näher unter die Lupe nehmen. So weit so gut.

In der Fahrertür weden sie dann fündig. Dort liegt ein einfacher, ca 30 cm langer Holzknüppel. Also jetzt nicht so ein ausziebarer Metalstock oder irgend etwas in der Art, sondern tatsächlich nur ein einfacher "Holzstock"

Dieser Knüppel wurde nun vom Zoll beschlagnahmt und dem jungen Mann wurde erklärt das er eine Straftat begangen habe, da er einen "verbotenen Gegegenstand" sein eigen nennt. Rechtlich Konsequenzen seien die Folge und er könne sich ja mit seinem Anwalt beraten.

Holzknüppel=verbotener Gegenstand? Muss ich mir jetzt Sorgen machen wenn ich Kaminholz hole?

Ok, meine Sachkundeprüfung ist jetzt schon ein paar Tage her, aber ein Holzstock ist doch wohl kein verbotener Gegenstand.

Oder hab ich da jetzt irgendwas verpasst?

Gruß Haibi

oh..sorry bin im falschen Forenabschnitt. Wie kann ich meinen Threat verschieben?

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Der Beitrag lief schon mal vor einiger Zeit in diesem "Achtung Kontrolle"-Format.

Das besagte Teil war ein gedrechselter Holzknüppel, den der kontrollierte junge Mann auf Anfrage auch selbst als

Knüppel bezeichnete (er habe ihn von seinem Opa für den Fall des Falles bekommen).

Hiebwaffe nach dem WaffG, wie alle Schlagstöcke (ob ausziehbar oder nicht, ob aus Holz, Gummi, Alu, Stahl;

wenn erkennbar als Schlagstock "konstruiert"...). Kein verbotener Gegenstand, aber seit 01.04.2008

vom Führverbot erfasst.

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so in versch. Ausführungen (Einhandmesser) schon öfter zu sehen. Fernsehen halt.

Aber vielleicht sollten die Damen und Herren Zöllner mal ihre Hausaufgaben machen, denn verbot. Gegenstand (Strafstatsbest.) und Führverbot(OWi) sind zwei paar Schuhe.

Wenn man Recht durchsetzen soll, muß man auch rechtskundig sein, zumal man sich im öffentlichen Raum (Fernsehen) bewegt.

Keine Ahnung zu haben scheint in dieser Republik in allen Gesellschaftsschichten langsam zum guten Ton zu gehören.

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Eine Kritik meinerseits. Dieses Forum wird nicht nur zum Austausch fachlicher Informationen oder Meinungen benutzt...

Moderativer Hinweis:

In den Waffenrechtsthreads sind viele wichtige Informationen zu diesem Thema zu finden. Von dieser Möglichkeit machen sehr viele User Gebrauch. Allerdings ist es manchmal mühsam, vor allem bei Threads die schon einige Tage laufen, die wichtigen Informationen vom auch anfallenden Forenmüll zu trennen. Um die einzelnen Themen lesbarer zu halten, bitten wir deshalb darauf zu achten, keine Posting einzustellen, die

- nichts mit der Thema des Threads zu tun haben (OT).

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Weiter Frage zum Thema:

Ich fahre seit mehreren Generationen ständig eine kurze Axt (knapp 60 cm)

im Kofferraum spazieren. Kommt manchmal auf dem Schießstand zum Einsatz.

Bisher immer ohne groß nachzudenken von einem Auto in das nächste umgepackt.

Könnte das auch zum Bumerang werden ?

:confused:

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Hätte der das Stück Holz in Papier eingewickelt, dann wäre rechtlich alles in Ordnung gwesen , denn dann ist es ja verpackt.. :gutidee:

(In Analogie zum Führen von Messern, die im Baumarkt erstanden werden...)

Die Gebrauchseigenschaften des Holzgerätes werden so kaum gemindert, im Gegenteil die Reinigung gestaltet sich wesentlich leichter.. :17:

Ich selber habe einen ausziehbaren Radmutternschlüssel im Kofferraum liegen.

Das Teil ist dann um 50 cm lang, schweres Metall und hat einen griffigen Gummigriff.

Komme ich in eine Kontrolle kann ich ja sagen , daß bei mir immer mal eine Schraube locker ist.... :wub::D

Allein daran sieht man wie unsinnig solche Bestimmungen sind weil sie nach allen Richtungen ausgelegt werden können.

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Ich selber habe einen ausziehbaren Radmutternschlüssel im Kofferraum liegen.

Das Teil ist dann um 50 cm lang, schweres Metall und hat einen griffigen Gummigriff.

Komme ich in eine Kontrolle kann ich ja sagen , daß bei mir immer mal eine Schraube locker ist....

Ich auch. Und den braucht man (vgl. oben letzter Satz) gar nicht lange zu begründen -

einen Radmutternschlüssel benötigt man schlicht und ergreifend zum Radwechsel im Pannenfall.

Was sonstige Gegenstände des Alltags bzw. Werkzeuge angeht:

Rechtlich kann einem da (insbesondere im Fahrzeug, und hier ging es ja um das Auffinden im Pkw)

absolut niemand am Zeug flicken, so lange diese nicht in Richtung "Waffe" verändert bzw. verschlimmbessert

sind - denn in diesem Fall wird schnell eine sog. "gekorene Waffe" draus.

Der Knüppel hingegen, den der Zoll im vorliegenden Fall aus dem Auto des jungen Mannes fischte, war aber offensichtlich

von Anfang an ausschließlich als "Schlaginstrument" konzipiert, und - um quasi die letzten Zweifel auszuräumen -

gab der Autofahrer dieses auch noch zu (vom Opa bekommen, mitgenommen falls man sich einmal seiner

Haut erwehren müsse, o.ä.....).

Im Prinzip war das furchtbar ungeschickt. Diverse - auch hier genannte - Gegenstände des (automobilen) Alltags

hätten im Notfall zweckentfremdet, aber tauglich auch zur Verteidigung eingesetzt werden können, und niemand hätte

rechtlich irgend etwas gegen das Mitführen sagen oder machen können.

Gruß,

karlyman

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Na was bin ich froh, daß ich mir als Handwerker keine Gedanken über herumliegende Kabelstücke in meinem Auto machen muß.

Aber der Satz von Nemiad "sich dem Schlagwerkzeug philosophisch verpflichtet zu fühlen" hat was.

Der ist fast so geil wie die Geschichte mit der Geflügelschere.

Auf jeden Fall einer für die top ten. :icon14:

Das Ganze hat was Kryptisches an sich.

Zumindest ist es nicht zum Schnellesen geeignet.

Ähnlich der Texte der Band "Kettcar"

Erfrischend!

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Weiter Frage zum Thema:

Ich fahre seit mehreren Generationen ständig eine kurze Axt (knapp 60 cm)

im Kofferraum spazieren. Kommt manchmal auf dem Schießstand zum Einsatz.

Bisher immer ohne groß nachzudenken von einem Auto in das nächste umgepackt.

Könnte das auch zum Bumerang werden ?

:confused:

Es ist ein Werkzeug, genau wie der Radmutternschlüssel, oder eine Motorkettensäge, sobald Du es aber zur Verteidigung einsetzt, hast Du die Zweckbestimmung selbst verändert.

Dann kann auch ein Tischbein zur Waffe werden.

Allerdings käme dann hier das Führverbot als OWI gem. § 42a WaffG zum tragen!

Wie wir alle wissen, fallen OWI's in den Ermessensspielraum der Beamten, auch wenn hier vom pflichgemäßen Ermessen gesprochen wird.

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Führverbot als OWI gem. § 42a WaffG trifft doch eigentlich nicht zu, da ja zu einem anerkannten Zweck geführt wird. Die Annerkennung des Zwecks findet im Strafgesetzbuch unter Notwehr seine Würdigung.

Mach das dann mal der Ordnungsbehörde klar, die die OWI ahndet, oder dem Staatsanwalt, der die OWI gem. § 42 OWiG mitahnden kann.

Notwehr ist im § 42a WaffG kein anerkannter Zweck, außerdem weißt Du doch vorher gar nicht, dass Du in eine Notwehrsituation gerätst.

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Ein mitgeführter alltäglicher Gegenstand, der "waffentauglich" verändert wurde, oder (hier herrscht aber eine größere Grauzone) erkennbar

nur zum Zweck des Einsatzes als Waffe mitgeführt wird, kann in der Tat eine gekorene Waffe sein. M.W. wären das z.B. das zurechtgeschnitzte

und mit Griptape versehene Kabelstück, das abgeschraubte und in der Jacke mitgeführte Stuhlbein (ohne dass man's zum Tischler transportiert)

oder der Ziegelstein weitab von der Baustelle...

Anders sieht es m.E. mit mitgeführten Gegenständen aus, für die klar eine Zweckbestimmung im Zusammenhang mit dem "Dabeihaben" besteht.

Beispiele: Regenschirm (unser Wetter ist recht wechselhaft); Taschenlampe (in die Dunkelheit kann man immer kommen; im Kfz, in öffentlichen Verkehrsmitteln - Tunnelstrecken - etc...). Da möchte ich mal sehen, wie ein Polizeivollzugsbeamter, Richter oder Staatsanwalt bei derartigen mitgeführten Gegenständen eine gekorene "Waffe" rechtlich konstruiert.

Und wenn ein solcher Gegenstand eingesetzt werden muss (Notwehrfall), dann wird er eben eingesetzt. Mit widerrechtlichem Führen

einer "Waffe" hat das aber nichts zu tun.

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Ein mitgeführter alltäglicher Gegenstand, der "waffentauglich" verändert wurde, oder (hier herrscht aber eine größere Grauzone) erkennbar

nur zum Zweck des Einsatzes als Waffe mitgeführt wird, kann in der Tat eine gekorene Waffe sein. M.W. wären das z.B. das zurechtgeschnitzte

und mit Griptape versehene Kabelstück, das abgeschraubte und in der Jacke mitgeführte Stuhlbein (ohne dass man's zum Tischler transportiert)

oder der Ziegelstein weitab von der Baustelle...

Wobei der Ziegelstein wieder den Tatbestand des Diebstahls oder der Fundunterschlagung erfüllen könnte! :traurig_16:

Anders sieht es m.E. mit mitgeführten Gegenständen aus, für die klar eine Zweckbestimmung im Zusammenhang mit dem "Dabeihaben" besteht.

Beispiele: Regenschirm (unser Wetter ist recht wechselhaft); Taschenlampe (in die Dunkelheit kann man immer kommen; im Kfz, in öffentlichen Verkehrsmitteln - Tunnelstrecken - etc...). Da möchte ich mal sehen, wie ein Polizeivollzugsbeamter, Richter oder Staatsanwalt bei derartigen mitgeführten Gegenständen eine gekorene "Waffe" rechtlich konstruiert.

Und wenn ein solcher Gegenstand eingesetzt werden muss (Notwehrfall), dann wird er eben eingesetzt. Mit widerrechtlichem Führen

einer "Waffe" hat das aber nichts zu tun.

Korrekt!

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Seit der Totalentwaffnung des gesetzestreuen Bürgers haben sich auch die Kriminellen an die Waffengesetze angepasst um eventuellen Kontrollen zu entgehen. Ein Teppichmesser oder Schraubendreher oder die gute alte Maglite... solange man den Gegenstand nicht sichtbar verändert und einen Grund hat warum man betreffendes Objekt dabei hat ....

Auf einmal wird der Gang durch den Baumarkt mit ganz anderen Augen wahr genommen ^_^

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Hallo

na, da fällt mir doch die Kinnlade runter. Konkret bei mir und meiner Frau: wir fahren beide in der seitlichen Türablage ein kleines Beilchen spazieren. Das machen wir, da man sowas für alles Mögliche gebrauchen kann. Unter anderem um sich seiner Haut zu erwehren. Falls das Teil bei einer Fahrzeugkontrolle gesehen wird, kann man uns daraus einen Strick drehen? Selbstverständlich würden wir bei einer Befragung keine Angaben machen. Es kann doch nicht angehen, daß man jetzt alles, was man auch als Abwehrwaffe benutzen kann, nicht mitführen darf.

Steven

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Warte warte nur ein Weilchen

Dann kommt Steven mit sei'm Beilchen

Hoffe du bist nicht mit Haarmann verwandt.

Ansonsten hast du doch bestimmt ein gesundes Misstrauen, das diese kleinen Nothämmer wirklich schnell die Scheiben zerstören wenn man mal verunfallt?

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Hallo

na, da fällt mir doch die Kinnlade runter. Konkret bei mir und meiner Frau: wir fahren beide in der seitlichen Türablage ein kleines Beilchen spazieren. Das machen wir, da man sowas für alles Mögliche gebrauchen kann. Unter anderem um sich seiner Haut zu erwehren. Falls das Teil bei einer Fahrzeugkontrolle gesehen wird, kann man uns daraus einen Strick drehen? Selbstverständlich würden wir bei einer Befragung keine Angaben machen. Es kann doch nicht angehen, daß man jetzt alles, was man auch als Abwehrwaffe benutzen kann, nicht mitführen darf.

Steven

Du sagst doch selber, dass Du das Teil als Notwehrwaffe in der Seitentasche hast und nicht als Nothilfegerät!

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Du sagst doch selber, dass Du das Teil als Notwehrwaffe in der Seitentasche hast und nicht als Nothilfegerät!

Hallo Uwe

das ist falsch. Ich habe das Teil bei mir, um im Notfall gewappnet zu sein. Scheiben einschlagen, einen Ast aus dem Weg zu räumen usw. Natürlich würde ich es im Falle von Notwehr gebrauchen. Was ist daran falsch?

Steven

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Ich habe das Teil bei mir, um im Notfall gewappnet zu sein.

Mehr braucht man im Prinzip nicht zu sagen. Reden ist Silber, Schweigen ist GOLD.

Andere können sich ihren Teil selbst DENKEN. Auch Polizeivollzugsbeamte.

Solange diese Annahmen dann nicht durch konkrete Sachverhalte - oder gar unvorsichtige eigene Aussagen -

bestätigt werden, sind sie Schall und Rauch...

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