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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen wird es nicht geben


El Marinero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe heute morgen einen kleinen Bummel über die Wahlstände in der Wilhelmshavener Innenstadt gemacht. Die meisten Wahlhelfer sind hier erfahrungsgemäß mit dem Waffenrecht weniger vertraut. Ich bin immer ganz erstaunt, wenn die Wahlhelfer bei meinen Argumenten sehr nachdenklich werden. Vor allem, wenn man ihnen unseren WO-Flyer zur Bundestagswahl in die Hand drückt. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich das Gespräch mit einem JuSo abgebrochen habe, weil er mir irgendwie Leid tat. Er konnte mir nichts mehr entgegensetzen. Aber ich habe ihm versprochen, ihn mit reichlich Info-Material für ihn und seine Partei auszustatten.

Am CDU-Stand war der Abgeordnete Hans Werner Kammer (Wahlkreis 27) zugegen. Mit ihm führte ich ein kurzes, aber sehr anregendes Gespräch, das ich nächste Woche in seinem Wahlkampfbüro aller Voraussicht nach weiterführen werde.

Er sagte eindeutig aus, dass es keine unangemeldeten Kontrollen geben werde. So. Und nun können wir ihn beim Wort nehmen.

Angesprochen auf die weiteren Veschärfungsversuche seitens BW erwiderte er, dass die Gesetze immer noch im Bundestag gemacht würden. Leider fiel mir die entsprechende Antwort, dass ich den Eindruck hätte, dass einige Gesetze mittlerweile von Aktionsbündnissen gemacht würden, erst später ein.

Ein anderer Gesprächspunkt war die entschädigungslose Vernichtung sichergestellter Legalwaffen innerhalb seines Wahlkreises, obwohl der Eigentümer zwei Tage nach der Abgabe einen Berechtigten benannt hatte. Diese Tatsache war Herrn Kammer nicht bekannt.

Die örtliche FDP habe ich bereits vorab mit dem Informationsmaterial der FvLW e.V. versorgt. Das Material wird an die örtlichen Geschäftsstellen und Wahlkampfbüros im Nordwesten verteilt.

Allgemeine Erfahrung:

Redet persönlich mit den Leuten. Nur E-Mails und Briefe reichen nicht aus.

So, und nächste Woche machen wir Klönschnack mit den Grünen. Mal sehen, ob ich am nächsten Samstag nach dem Training meine RAG-Kameraden nicht einfach mal aufmarschieren lasse.

Geschrieben
Herzlichen Glückwunsch, dass Du nicht in Bayern wohnst. Ich konnte gestern um 19.45 Uhr einer unangemeldeten Kontrolle beiwohnen. Unter freundlich stell ich mir persönlich etwas anderes vor und ganz toll finde ich es, wenn ein Polizeiauto direkt vor dem Haus in einer Einfahrt parkt, dass jeder andere Mieter gleich mitbekommt dass hier ein " Verbrecher" wohnt.

Wäre es möglich, den Ablauf näher zu beschreiben, damit sich die User

ein Bild davon machen können, wie diese unangemeldete Kontrolle

in Bayern in ihrer Gesamtheit verlaufen ist?

Geschrieben
Am CDU-Stand war der Abgeordnete Hans Werner Kammer (Wahlkreis 27) zugegen. Mit ihm führte ich ein kurzes, aber sehr anregendes Gespräch, das ich nächste Woche in seinem Wahlkampfbüro aller Voraussicht nach weiterführen werde.

Er sagte eindeutig aus, dass es keine unangemeldeten Kontrollen geben werde. So. Und nun können wir ihn beim Wort nehmen.

Hallo El Marinero,

der Abgeordnete scheint Dich nicht ernst zu nehmen - sonst hätte er sowas (dümmlicher Beruhigungsversuch) nicht gesagt.

Unangemeldete Kontrollen sind nach dem neuen Waffen-Gesetz ausdrücklich möglich und nach dem Willen des Gesetzgebers (incl. Aussagen div. CDU-Politiker) auch ausdrücklich erwünscht. Diese laufen schon an - wie man sieht auch in Bayern.

@Der-Gaertner,

herzlichen Dank für Deinen Beitrag, vielleicht wachen jetzt einige auf. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mehr über die Kontrolle sagen könntest (ohne Personalien zu offenbaren, natürlich). Was wurde am Waffenschrank kontrolliert, wie wurde Munition kontrolliert usw.?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Wäre es möglich, den Ablauf näher zu beschreiben, damit sich die User

ein Bild davon machen können, wie diese unangemeldete Kontrolle

in Bayern München in ihrer Gesamtheit verlaufen ist?

Es gibt auch SB die eine Kontrolle gar nicht angehen wollen! Auch unter der Polizei gibt es Beamte die die Kontrollen skeptisch gegenüber stehen! Ich glaube „Waffenpolitisch“ ist München nicht mit Bayern zu vergleichen.

Geschrieben
Herzlichen Glückwunsch, dass Du nicht in Bayern wohnst. Ich konnte gestern um 19.45 Uhr einer unangemeldeten Kontrolle beiwohnen. Unter freundlich stell ich mir persönlich etwas anderes vor und ganz toll finde ich es, wenn ein Polizeiauto direkt vor dem Haus in einer Einfahrt parkt, dass jeder andere Mieter gleich mitbekommt dass hier ein " Verbrecher" wohnt.

Ach, interessant!

Ist völlig an mir vorübergegangen dass wir jetzt für die Landratsämter die Verwaltungsarbeit machen. :rolleyes: Nix anderes sind die Kontrollen hinsichtlich Aufbewahrung nämlich um die es in diesem Thread geht.

Da bin ich aber jetzt mal richtig gespannt.

Geschrieben
Herzlichen Glückwunsch, dass Du nicht in Bayern wohnst. Ich konnte gestern um 19.45 Uhr einer unangemeldeten Kontrolle beiwohnen. Unter freundlich stell ich mir persönlich etwas anderes vor und ganz toll finde ich es, wenn ein Polizeiauto direkt vor dem Haus in einer Einfahrt parkt, dass jeder andere Mieter gleich mitbekommt dass hier ein " Verbrecher" wohnt.

Ich war bisher der Meinung, daß ausschließlich die waffenausstellende Behörde, also sprich die Sachbearbeiter die Kontrollen durchführen werden . Liege ich da falsch?

@ El Marino, halten uns die Herren Politiker wie der Herr Kammer alle für blöde, oder wissen sie selbst gar nicht was läuft?

Geschrieben
Er sagte eindeutig aus, dass es keine unangemeldeten Kontrollen geben werde. So. Und nun können wir ihn beim Wort nehmen.

Das ist ja zum :021: Und morgen sagt er "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern."

Einen Politiker beim Wort nehmen, ist so ziemlich das unsinnigste, was ich mir vorstellen könnte.

Und wie Schwarzwälder schon schrieb:

Unangemeldete Kontrollen sind nach dem neuen Waffen-Gesetz ausdrücklich möglich und nach dem Willen des Gesetzgebers (incl. Aussagen div. CDU-Politiker) auch ausdrücklich erwünscht.
und ganz toll finde ich es, wenn ein Polizeiauto direkt vor dem Haus in einer Einfahrt parkt, dass jeder andere Mieter gleich mitbekommt dass hier ein " Verbrecher" wohnt.

Ja meinst Du denn, die kommen wegen Dir mit dem Fahrrad?

So lange da nicht das SEK stürmt, oder Du mit den Händen auf dem Rücken einsteigen mußt........

Du könntest ja auch ein wichtiger Informant sein. Dann steigt Dein Ansehen bei der Nachbarschaft.

Oder die wollen den Popokatipel aus Deinem letzten Mexikourlaub bei Dir probieren.

Die Nachbarschaft glaubt, was sie glauben will, oder was man ihr weis macht.

Wir haben andere und wichtigere Probleme, wenn das mit der Anscheingesetzgebung so weiter geht.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Auch ich halte das Thema für total überflüssig! Das WaffG ist ein Witz, trifft es doch sowieso nur die gesetzestreuen Bürger!

Lasst die Politiker in ihren weltfremden Vorstellungen. Unangemeldete Kontrollen wird es schon aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht geben. Spätestens der dritte Versuch mit der Erkenntnis "niemand angetroffen" wird die Verwaltung dazu bringen, sich anzumelden und nach einem "kurzfristigen" Termin fragen!

Erst kürzlich war meine § 27 SprengG-Erlaubnis zu verlängern. Hier bringt der SB die Erlaubnis nach Verlängerung und Terminvereinbarung beim Antragsteller persönlich vorbei und lässt sich den Lagerort zeigen!

Auch ich musste - nachdem er mir seine Erkenntnisse zum Wahrheitsgehalt der Anträge vorgetragen hatte - einräumen, dass eine Kontrolle der Aufbewahrung sinnvoll ist und nicht schadet. Dem SB sind in vielen Anträgen zum Lagerort falsche Angaben gemacht worden. Namen und Anzahl der Fälle hat er selbstverständlich nicht gemacht. Aber die anomysierten Geschichten zieht sich niemand aus den Fingern!

Nach ein paar Minuten war s SB wieder weg, ohne eine Beanstandung zu machen!

Mir sind in unserem Verein nun fünf Überprüfungen der Lagerorte im Zusammenhang mit der §27 SprengG-Erlaubnis bekannt. Alle, wenn man vom fehlenden Gefahrenaufkleber einmal absieht, ohne Beanstandungen!

Übrigens:

Mir ist immer noch nicht klar, warum nach Winnenden die Waffenaufbewahrung derart gezielt angegangen worden ist. Der WBK-Inhaber hatte die Tatwaffe bewusst nicht im vorhandenen Waffenschrank aufbewahrt. Die Nachlässigkeit einer Einzelperson lässt sich nicht mit unangemeldeten Kontrollen verhindern. Dies liegt auf der Hand! Wenn nun nach Winnenden die Kontrolle der Aufbewahrung derart in den Blickpunkt der Politik geraten ist, dann kann dies nur am lässigen Umgang der Erlaubnisbehörde mit den Anträgen liegen.

Aber auch hier scheint es bundesweit in der Umsetzung der Aufbewahrungsvorschriften erhebliche Unterschiede zu geben. Hier gibt es eine waffenrechtliche Erwerbsberechtigung erst nach Nachweis der vorschriftkonformen Aufbewahrung! Wenn da einzelne Behörden im Erlaubnisverfahren ihre Prüfpflichten nicht ausreichend nachgekommen sind, darf man sich jetzt nicht wundern, wenn nun nach Möglichkeiten gesucht wird die Sünden der Vergangenheit zu heilen!

Schade nur, dass nun alle übers Leder gezogen werden!

Geschrieben
........

Er sagte eindeutig aus, dass es keine unangemeldeten Kontrollen geben werde. So. Und nun können wir ihn beim Wort nehmen.

........

:rolleyes: Naja..... aber das Geschwätz von einem Abgeordneten ist nun mal nicht viel wert! Und selbst wenn er es dir schriftlich gegeben hätte (was natürlich nicht der Fall ist) würde es nicht mehr wert haben als das Papier auf dem es steht!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Die Kontrolle hat der Beamte gemacht und damit er nicht alleine durch die dunkle Nacht fahren muss, hatte er eben 2 von der anderen Behörde dabei.

Und daß es für den Beamten nicht zu spät in der dunklen Nacht wird, hätte ich ihn schon am Gartentor nach Hause komplimentiert.

Schnuffi

Geschrieben
Wenn Du lesen kannst hast Du schon gewonnen und zwar den 1.ten Preis! Die Kontrolle hat der Beamte gemacht und damit er nicht alleine durch die dunkle Nacht fahren muss, hatte er eben 2 von der anderen Behörde dabei. :heuldoch:

Steht wo zu lesen? Du hast nur von Polizei geschrieben. Bis jetzt.

Du willst nur hetzen, sonst nix.

Geschrieben
Steht wo zu lesen? Du hast nur von Polizei geschrieben. Bis jetzt.

Du willst nur hetzen, sonst nix.

:icon14:

Hat nirgendwo vorher etwas von Sachbarbeiter geschrieben.

Hat vielleicht gar keine unangemeldete Kontrolle stattgefunden?

Oder hat es einen anderen ungenannten Grund für den Besuch gegeben?

smilie_denk_08.gif

Geschrieben
Dann klappt das ja auch weiter mit der Nachbarschaft! <_<

Und man gewinnt möglicherweise von Außen her zusätzliches Interesse nach so einem Besuch, wenn man z.B. nicht auf dem platten Lande (ländlich, sittlich, gut) sondern in eng besiedelten Städten, z.B. in Hochhäusern mit zig Wohnungen und einer -manchesmal auch multikulturellen oder sozial schwierigen- Nachbarschaft wohnt, die eventuell sich doch nun daran interessiert zeigt zu wissen was der Nachbar so alles besitzt und zu seiner etwas entfernten Garage am Wochenende trägt... Man könnte manches davon ja evt. auch gebrauchen...

Geschrieben
Und man gewinnt möglicherweise von Außen her zusätzliches Interesse nach so einem Besuch, wenn man z.B. nicht auf dem platten Lande (ländlich, sittlich, gut) sondern in eng besiedelten Städten, z.B. in Hochhäusern mit zig Wohnungen und einer -manchesmal auch multikulturellen oder sozial schwierigen- Nachbarschaft wohnt, die eventuell sich doch nun daran interessiert zeigt zu wissen was der Nachbar so alles besitzt und zu seiner etwas entfernten Garage am Wochenende trägt... Man könnte manches davon ja evt. auch gebrauchen...

... diesen Aspekt sollten sich die Ordnungsbehörden besonders in Großstädten sehr bewußt sein ... :dirol:

Geschrieben

Mal ungeachtet dessen, was der gaertner nun erlebt oder nicht erlebt hat, finde ich, dass sich aus dem geschilderte eine sehr wichtige Frage ergiebt:

Wer ist rechtlich berechtigt die waffenrechtlichen Kontrollen durchzuführen?

Dürfen die SB`s andere Beamte dazu hinzuziehen?

Es gibt auch Städte und Gemeinden, bei denen private Unternehmen den Auftrag haben, z.B. Knöllchen auszustellen, Radfahrer in Parks oer Fußgängerzonen zu kontrollieren und mit einem Verwarnungsgeld abzustrafen, etc.

Kann der SB im Zuge einer Amtshilfe die Polizei zu einer solchen Nachschau um Unterstützung bitten (es liegt ja erstmal keinerlei Gefahr vor)?

Wer bezahlt die Überstunden, in dem vom gaertner beschriebenen Fall? Eine Nachschau um 19:45h Abends scheint mir doch ein wenig arg abwägig.

Aber, ich vermisse in dem Gesetz die klar und deutliche Aussage, wer berechtugt ist, diese Kontrollen durchzuführen.

Geschrieben
Wer ist rechtlich berechtigt die waffenrechtlichen Kontrollen durchzuführen?

Und wie weißt er das nach? Ausweis vorzeigen? Haben die Ordnungsämter sowas?

Ansonsten könnten irgendwelche bei einem bekannten Jäger oder Sportschützen klingeln, sich als Mitarbeiter der Behörde ausgeben und sich den Waffenschrank zeigen lassen. Das wäre mal eine Steigerung der Inneren Sicherheit.

bye knight

Geschrieben

Wieso? Das wichtigste steht doch immer noch in §36(3)WaffG:

Zitatauszug:

"...Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;..."

Sprich: Du kummst hier nit rein!

Wer dumm genug ist, jemanden freiwillig in seine Wohnung zu lassen, dann ist das, ganz egal, wer da kommt, Legitimation genug.

Geschrieben
Wer ist rechtlich berechtigt die waffenrechtlichen Kontrollen durchzuführen?

Es handelt sich um keine waffenrechtliche Kontrolle, sondern um eine Kontrolle der Aufbewahrung!

Dürfen die SB`s andere Beamte dazu hinzuziehen?

Natürlich im Rahmen der Amtshilfe!

Wer bezahlt die Überstunden, in dem vom gaertner beschriebenen Fall? Eine Nachschau um 19:45h Abends scheint mir doch ein wenig arg abwägig.

Die Polizei ist 24 Stunden im Dienst!

Aber, ich vermisse in dem Gesetz die klar und deutliche Aussage, wer berechtugt ist, diese Kontrollen durchzuführen.

Der Hausmeister wird es nicht sein!

Und wie weißt er das nach? Ausweis vorzeigen? Haben die Ordnungsämter sowas?

Unsere Waffenbehörde ist beim LKA angesiedelt und damit die auch das Dienstgebäude betreten können, sind sie auch im Besitz eines Dienstausweises!

bye knight

Geschrieben
Wieso? Das wichtigste steht doch immer noch in §36(3)WaffG:

Zitatauszug:

"...Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;..."

Sprich: Du kummst hier nit rein!

Wer dumm genug ist, jemanden freiwillig in seine Wohnung zu lassen, dann ist das, ganz egal, wer da kommt, Legitimation genug.

Ach Schaffer, die Dikussion hatten wir doch schon, Du bist nun in der Bringeschuld!

Wielange willst Du dann Deine Waffenberechtigung noch behalten?

Geschrieben

Die Bringschuld habe ich vor Jahren mit der detaillierten Angabe der Aufbewahrung schon getilgt.

SONST HAETTE ICH NIE NE WBK BEKOMMEN. DAZU MUSS ABER KEINER IN MEINER WOHNUNG HERUMSCHNUEFFELN.

Ich werde meine waffenrechtlichen Erlaubnisse so lange behalten, wie ich mich allgemein gesetzes- und waffengesetzkonform verhalte. Das aussperren der Schnueffler ist ja explizit im WaffG erlaubt. Was will man mehr?

Der kummt hier nit rein, basta!

Und den Rest wird notfalls ein Richter entscheiden, nicht der ausgesperrte Schnueffler. Das unterscheidet uns als Rechtsstaat noch von Bananenrepubliken.

:P

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