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IGNORED

Lagerung von Munition


flaschengeist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle miteinander,

ich habe eine Frage, zur Aufbewahrung von Munition und hoffe, dass ihr mir den ein oder anderen nützlichen Hinweis geben könnt: Meine 2 Pistolen, lagern in einem Waffenschrank der Stufe B. Leider hat dieser Schrank kein zusätzliches Munitionsfach. Die Munition bewahre ich daher bisher in einer Geldkassette von Burg&Wächter (ein eher stabiles Modell, fragt mich aber nicht nach dem genauen Typ) auf, die sich ebenfalls in selbigem Waffenschrank befindet.

Nun mache ich mir wegen der möglichen verdachtsunabhängigen „Lagersungskontrollen“ durch die Waffenbehörde Gedanken, ob meine Variante der Aufbwahrung dem aktuellen Waffenrecht genügt.

Meine bisherigen Recherchen im Netz entnehme ich, dass Munition mindestens in einem mit Schwenkriegelschloss gesicherten Behältnis aus Stahlblech (jedoch ohne Sicherheitsnorm) zu lagern ist. Ist diese Information denn korrekt und bedeutet dies auch, dass ich die Munition theoretisch in der Geldkassette auch außerhalb des Waffenschranks lagern dürfte?

Gruß und besten Dank im Voraus,

Christian

P.S. Ich hatte mich übrigens bei der örtlichen Waffenbehörde erkundigt. Die Auskunft der werten Dame war, so ginge es nicht. Allerdings legen mir verschiedene Erfahrungen mit Behörden sowie der Umgang mit den Juristen meiner Familie nahe, dass Informationen von Behördenmitarbeitern keinesfalls Garant für Rechtsfestigkeit sind…

Geschrieben

Solange der Schlüssel der Geldkassette nicht auch im B-Tresor steckt, ist Deine Aufbewahrung zulässig. Auch eine Lagerung der Geldkassette außerhalb des Tresors genügt den gesetzlichen Anforderungen.

Die Geldkassetten die ich kenne haben ein Schwenkriegelschloß. Also alles in Butter.

Geschrieben
Solange der Schlüssel der Geldkassette nicht auch im B-Tresor steckt, ist Deine Aufbewahrung zulässig.

??????????

die Schlüssel für meine Mun-Schränke (Ikea PS-System + BW Blechkiste) liegen in dem B-Würfel

wo die KW-Waffen drin sind und die Schlüssel für die A-Schränke.

und damit regel- und gesetztesform, so habe ich das bisher verstanden.

wie schon geschrieben: man möge mich korrigeren wenn ich falsch liege.

Geschrieben
die Schlüssel für meine Mun-Schränke (Ikea PS-System + BW Blechkiste) liegen in dem B-Würfel wo die KW-Waffen drin sind und die Schlüssel für die A-Schränke.

und damit regel- und gesetztesform, so habe ich das bisher verstanden.

Nu hast Du wieder "Jehova" gesagt.

Die beiden Extreme in der Diskussion sind:

1.) Die Schlüsselaufbewahrung muß der Aufbewahrungsvorgabe der Waffen entsprechen.

2.) Egal - im Zweifelsfall steckenlassen, dann kann man ihn nicht verlieren und im Gesetz steht nicht, dass es verboten ist.

Nach 1.) wäre Schlüssel im B-Schrank so gut wie Zusammenlagerung von Waffen und Munition im B-Schrank und damit nicht ausreichend.

Nach 2.) wäre Schlüssel im Schrank egal in welcher Form vorauseilender Gehorsam der aufs tiefste zu verdammen ist.

Welche Schattierungen die Diskussion dazwischen zulässt, wirst Du vermutlich auf den nun folgenden zig Seiten nachlesen können. Was tatsächlich gilt werden wir aber trotzdem erst nach erfolgter höchstrichterlicher Entscheidung wissen. Ein Vorteil der vor-Ort-Kontrollen ist, dass wir diese vermutlich mittelfristig bekommen werden...

Geschrieben

Super, ich danke euch für die netten & schnellen Antworten. Bin schon gespannt, ob die Behördenmitarbeiter, die evtl. mal zur Kontrolle anrücken, besser informiert sind als die Kollegin in der Schreibstube ;).

Geschrieben
...Nach 1.) wäre Schlüssel im B-Schrank so gut wie Zusammenlagerung von Waffen und Munition im B-Schrank und damit nicht ausreichend.

...

Und wo bleibt der Schlüssel für die Munitionskiste jetzt ?

Mein sicherster Platz ist nunmal der B-Würfel.

Und "verstecken" ist mit Kindern im Haushalt keine gute Idee...

Meine Auffassung: Schlüssel im B-Schrank ist keine Zusammenlagerung.

Geschrieben
Hallo alle miteinander,

ich habe eine Frage, zur Aufbewahrung von Munition und hoffe, dass ihr mir den ein oder anderen nützlichen Hinweis geben könnt: Meine 2 Pistolen, lagern in einem Waffenschrank der Stufe B. Leider hat dieser Schrank kein zusätzliches Munitionsfach. Die Munition bewahre ich daher bisher in einer Geldkassette von Burg&Wächter (ein eher stabiles Modell, fragt mich aber nicht nach dem genauen Typ) auf, die sich ebenfalls in selbigem Waffenschrank befindet.

Nun mache ich mir wegen der möglichen verdachtsunabhängigen „Lagersungskontrollen“ durch die Waffenbehörde Gedanken, ob meine Variante der Aufbwahrung dem aktuellen Waffenrecht genügt.

Meine bisherigen Recherchen im Netz entnehme ich, dass Munition mindestens in einem mit Schwenkriegelschloss gesicherten Behältnis aus Stahlblech (jedoch ohne Sicherheitsnorm) zu lagern ist. Ist diese Information denn korrekt und bedeutet dies auch, dass ich die Munition theoretisch in der Geldkassette auch außerhalb des Waffenschranks lagern dürfte?

Gruß und besten Dank im Voraus,

Christian

P.S. Ich hatte mich übrigens bei der örtlichen Waffenbehörde erkundigt. Die Auskunft der werten Dame war, so ginge es nicht. Allerdings legen mir verschiedene Erfahrungen mit Behörden sowie der Umgang mit den Juristen meiner Familie nahe, dass Informationen von Behördenmitarbeitern keinesfalls Garant für Rechtsfestigkeit sind…

Hallo Christian,

wo gibt es denn so große Geldkassetten?

Übrigens: Wenn Du so schlechte Erfahrungen mit Behörden gemacht hast hättest Du dort ja nicht nachfragen müssen.

Die erhaltene Auskunft unterstreicht das nur.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo Christian,

wo gibt es denn so große Geldkassetten?

Übrigens: Wenn Du so schlechte Erfahrungen mit Behörden gemacht hast hättest Du dort ja nicht nachfragen müssen.

Die erhaltene Auskunft unterstreicht das nur.

MfG

Pirol 2

Das ist eine ganz normale Geldkassette; nur lagere ich nicht sehr viel Munition auf einmal. Ich vermute zudem, die hier offenbar von einigen verwendeten Lösungen Marke Ikea/Baumarkt sind preiswerter - ich hatte die Geldkassette eben von früher über. Schätze, maximal passen 10 Packen (50 Schuss) rein.

Was die Behörden angeht: Ich habe auch einige gute Erfahrungen gemacht und die Hoffnung stirbt ohnehin zuletzt. Wenn Behörden (wissentlich oder aus Unfähigkeit) meine Rechte verletzten wehre ich mich - Spaß habe ich daran jedoch nicht, weil es so viel Schöneres zu tun gibt.

Gruß,

Christian

Geschrieben

Ich muß hier noch mal die Werbetrommel für die von mir präferierte Lösung rühren:

Ein unklassifizierter Tresor mit elektronischem Tastenschloß (30 - 50 Oi, Baumarkt).

Paßt neben der Munition (mehrere 1.000 Schuß KK und einige hundert Schuß GK) noch allerlei anderes Gerödel zusätzlich rein.

Brauchste keinen Schlüssel für und ist schnell offen. - Und es gibt keine Diskussionen über "Stahlschrank", "Schwenkriegel" und anderes Behördenblabla.

Gruß,

André

Geschrieben

Abgesehen von Schlüssel runterschlucken ist doch der B-Würfel wohl der sicherste Aufbewahrungsort. Ich habe auch Schlüssel von anderen Kollegen in meinem Würfel -spricht ja auch nichts dagegen.

Die Trennung von Waffe und Munition soll nicht allein eine unbefugte Wegnahme verhindern.

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben

Hallo Flaschengeist,

ich sehe in der von Dir praktizierten Lagerung überhaupt kein Problem. Die Kassette ist zulässig, wenn sie sich darüber hinaus ZUSÄTZLICH innerhalb des B-Würfels befindet, ist der Wegnahmeschutz ja sogar noch größer.

Um dem Kriterium der getrennten Lagerung von Waffe und Munition zu entsprechen, sollte sich dann aber der Schlüssel der Kassette nicht gleichzeitig im B-Würfel befinden. Wogegen wiederum nichts spräche, wenn sich die Kassette ausserhalb des B-Würfels befindet.

Deine Behördendame hat wahrscheinlich nur "im gleichen Schrank" gehört und das dann stereotyp beantwortet. Solange Du dann noch die Schlüssel bei einer eventuellen Kontrolle am Körper trägst, sehe ich aber gar keine Probleme.

Es ist natürlich denkbar, dass Du schon mit dieser Anfrage etwas Aufmerksamkeit auf Dich gezogen hast. Käme eine Kontrolle, bei der diese Geschichte thematisiert wird, würde ich Dir raten, ein Protokoll zu verfassen, das die "Besucher" auch unterschreiben und in dem vor allem die oben genannten Details der Aufbewahrung beschrieben sind.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Liebe Leute, der Schlüssel zum Munitionsschrank bei den Waffen gelagert IST eine nicht gesetzeskonforme Zusammenlagerung.

Es geht immer um Lösungen, bei denen ein zusätzlicher Widerstand zu überwinden ist.

Bei Schlüssellagerung des Muni Schrankes im Waffentresor, könntet Ihr die Munition auch gleich dazupacken

Vielleicht wird das deutlicher, wenn Ihr mal über die A Schränke mit eingebautem Munitionsfach nachdenkt.

Die absolut vernünftigste und kostensparendste Idee unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, ist m.E. das, was André geschrieben hat:

Baumarkttresor mit elektronischem Zahlenschloß für die Munition - und für die Schlüssel weiterer Munitionsschränke :icon14:

Geschrieben
Wie (besser: womit) begründest Du denn das?

Steht doch im Beispiel mit dem A Schrank und dem Munifach.

Welchen Sinn hat ein Schloß am Munifach, wenn der Schlüssel IM Tresor ist ?

Es geht doch nicht nur darum, den Diebstahl von Munition zu verhindern,

das Verbot der Zusammenlagerung dient doch in erster Linie der Verhinderung/Erschwerung,

daß ein Krimineller zur geraubten Waffe auch noch gleich die passende Munition erhält (Überkreuzlagerung anderer Munition bei den Waffen ist ja

ausdrücklich sogar nach waffenrechtlichen Bestimmungen erlaubt !)

Die Tatsache, daß das WaffG manche Unlogik kennt, läßt ja keinen pauschalen Rückschluß auf völlige Sinnlosigkeit jeder einzelnen Regelung zu. :rolleyes:

Aber, ehrlich gesagt, ich will das wirklich nicht länger diskutieren.

Die Freude, einem Richter erklären zu müssen, warum der Täter sich zur Waffe nur noch den beiliegenden Schlüssel nehmen mußte,

um ohne Mühe(!) die Waffe gleich mit der passenden Munition laden zu können,

um die will ich niemanden bringen, der daran zweifelt,

daß man den Schlüssel zum Muni Schrank besser nicht zusammen mit der Waffe im selben Tresor lagert <_<

Gruß

G.T.

Geschrieben

Konnte bis jetzt keine Probleme mit der "Nutzlast" feststellen.

Hab da jetzt ca16k Schuss .22lr drin und in dem unteren Fach noch Zubehör.

Auch hatte ich Wochenlang meinen B-Würfel der bestimmt auch seine 30-40 Kilo wiegt oben drauf stehen.

Der Ikea Schrank macht einen echt stabilen Eindruck.

Geschrieben

Hi! Ich habe auch eine große Blechkiste von der Bundeswehr für die Munition ( mit Schwenkriegelschloss..)

Den Schlüssel dazu habe ich immer bei mir. Dann habe ich für meine Kurzwaffen einen Tresor der VdS Klasse 1.. und für die Langwaffen einen A/B -Schrank...Ein Kollege behauptete, ich dürfte die passende Munition zu den Kurzwaffen in dem VdS- Klasse 1- Schrank zusammen lagern... :confused:

Das stimmt doch nicht oder..? :ninja:

L.G. Corinna :rolleyes:

Geschrieben

Hat IKEA das Teil üblicherweise vorrätig?

Edit: Hat sich erledigt.

Dann fahr ich am Fr. mal hin.

Ist echt schwer, was vergleichbares zu finden. Werkzeugschränke im Baumarkt sind aus PLASTIK...

Geschrieben
Werkzeugschränke im Baumarkt sind aus PLASTIK...

Wenn Dir der von Ikea nicht gefallen sollte schau mal nach Aktenschränken. Die halten eine Menge aus (Papier wiegt) und haben vielfach sogar ein Stangenriegelschloss.

Geschrieben
....Ein Kollege behauptete, ich dürfte die passende Munition zu den Kurzwaffen in dem VdS- Klasse 1- Schrank zusammen lagern... :confused:

Das stimmt doch nicht oder..? :ninja:

L.G. Corinna :rolleyes:

Kurz gesagt:

Ja, das stimmt.

Du darfst sogar schon in einem 0er Schrank Waffen und dazu passende Muni zusammen lagern.

Für Dich praktikable Lösungen:

1. Du kannst den Schlüssel der bundeswehrblechkiste in Deinen 0er Schrank einsperren, oder

2. Du entsorgst die Bundeswehr Blechkiste und packst die Muni zu den Waffen in den 0er Schrank.

IMI

Geschrieben

Hallo Gottfried,

meinst du jemand der nen B-Schrank geöffnet hat, hätte Probleme mit dem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloß?

Der Schlüssel kommt in den B-Schrank, dann ist der Munitionssicherung genüge getan.

Gruß

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