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IGNORED

Volles Magazin lagern


Solo

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Bei uns auf dem Stand ist ein geladenes Magazin kein Problem.

Bei "Sicherheit" kann z.B. ein geladenes Magazin neben der offenen Waffe liegen.

Wenn diese ordnungsgemäß abgelegt wurde, also offen... dann ist das kein Problem.

Ist zwar noch nicht vorgekommen, aber das laden eines Magazines während der "Sicherheit" wäre

sicher auch kein Problem, solange es im hinteren Bereich stattfindet, und nicht vorne bei den abgelegten Waffen.

Da darf man nämlich bei Sicherheit nicht hin :icon14:

Bei uns im Verein ist ein geladenes Magazin neben der Waffe bei "Sicherheit, Trefferaufnahme, Scheibenwechsel" kein Problem, wenn auch einige Aufsichten das nicht gern sehen (so wie ich). Beim BDS schon. Meines Wissens dürfen keine geladenen Magazine neben der Waffe liegen wenn jemand nach vorn zur Scheibe geht. Ob man die dann am Mann/Frau "führt" bzw. in eine Tasche einsteckt :confused:

Bei uns hantiert bei "Sicherheit" keiner mit Waffe oder Munition!!! Ist bei einigen Kandidaten auch besser so! Hülsen werden auch erst nach Schießende aufgesammelt. Steht so in unserer Sportordnung. Genauso, dass Magazine nur "mit bis zu 5 Patronen" geladen werden dürfen. Haben unsere Alten und BDS-Gegner durchgesetzt. :heuldoch:

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statt das man sich an das gesetz hält....

neiiin.

Das wäre VIEEEEL zu einfach.

WAS?

Der Gesetzgeber hat das nicht GEREGELT?

Dann VERBIETEN WIR es UNS SELBER.

Ahhhh.... vieeeel besser.

Hahaaaaa

Man hats doch ne Menge Gehirnakrobaten.

Ich glaube die dummen/ängstlichen/hilflosen/unselbstständigen werden siegen.

Denn sie sind vieeeel mehr.

Schade.

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statt das man sich an das gesetz hält....

neiiin.

Das wäre VIEEEEL zu einfach.

WAS?

Der Gesetzgeber hat das nicht GEREGELT?

Dann VERBIETEN WIR es UNS SELBER.

Ahhhh.... vieeeel besser.

Hahaaaaa

Man hats doch ne Menge Gehirnakrobaten.

Ich glaube die dummen/ängstlichen/hilflosen/unselbstständigen werden siegen.

Denn sie sind vieeeel mehr.

Schade.

Und dabei werden sie nach Kräften durch bestimmte Behörden unterstützt, Diese nehmen, sollten sie selbst noch nicht auf diese Ideen gekommen sein, sie gerne auf. Ob es sich um Lehrgänge am WE oder die Nutzung von Vereinswaffen bei WSK dreht, um Anmeldungen verschiedener Aktivitäten - wer diese zu tätigen hat bei wem - usw. usw. Anscheinend interessiert dann (bei solchen Ideen) auch das WaffG niemanden mehr so richtig.

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Für mich

hat es folgende interne Konsequenz:

Verschlossenes Behältnis mit Waffe, leeres Mag daneben

und im Rangebag ein Köfferchen, ebenfalls verschlossen, 'Putzzeug' als Label, 10 Mags mit Mun drin, Schaumstoff als Antiklapper,

eine Schachtel Mun mit Gummis zu, falls die 10 Mags net ausreichen...

ok?

oder Denkfalle?

Greetz, Tom

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oder Denkfalle?

Greetz, Tom

Z.B. Mausergewhre sind für die Ladung mit Ladestreifen eingerichtet.

Nun gibt es Mun auf Ladesteifen schon seit weit mehr als 50 Jahren nicht mehr.

Ich mach die Streifen zu Hause aus der Schachtel voll und nehm die mit auf den Stand oder zum Wettkampf.

Was soll daran verboten sein?

Verboten ist, was verboten ist. Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Alles klar???

Edit:

Ein volles Mag direkt neben der entladenen Waffe kann natürlich den mehr oder weniger berechtigten Anschein erwecken, eine Schußwaffe verbotenerweise zu führen.

Dafür (bzw. dagegen) gibt es extra Fächer in der Tasche - oder eine extra Muntasche.

Und im Schrank zu Hause darf man Munition lagern, wie man will. Nur nicht direkt bei der Waffe, außer man hat nen Nuller-Safe.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Für mich

hat es folgende interne Konsequenz:

Verschlossenes Behältnis mit Waffe, leeres Mag daneben

und im Rangebag ein Köfferchen, ebenfalls verschlossen, 'Putzzeug' als Label, 10 Mags mit Mun drin, Schaumstoff als Antiklapper,

eine Schachtel Mun mit Gummis zu, falls die 10 Mags net ausreichen...

ok?

oder Denkfalle?

Greetz, Tom

Hallo Tom

ich denke das ist rechtlich OK, aber ob das Sinn macht ???

Wenn ich da an Preise für Magazine denke (für meine drei GKs und zwei KKs) komme ich bei 9 Zusatzmagazinen auf eine Summe von ca. 1500,-- €. :traurig_16:

Dafür bekomme ich eine Menge Munition, hab ich mehr von. :icon14:

Gruß

GKbubi

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Macht Euch doch nicht jetzt schon verrückt.

Nach der Wahl prüft die Bundesregierung sowieso nochmal, ob alle GK-Magazine auf 5 Patronen zu blockieren sind, wie weiland beim M1 Carbine. Das ist zwar auch jenseits der Schwachsinnsgrenze, bringt aber bestimmt noch mehr Sicherheit, als wenn ich nur die "Kriegswaffenoptik" aufhebe, indem ich Schäfte verschliesse und Kornbacken abfeile.

Also immer schön richtig wählen ...

Gruß,

Coltfan

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Ich mach die Streifen zu Hause aus der Schachtel voll und nehm die mit auf den Stand oder zum Wettkampf.

Was soll daran verboten sein?

Eben. So mach' ich es (siehe weiter oben) aus rein praktischen Gründen auch mit meinen Revolver-Ladeclips.

Und - jetzt mal etwas grob ausgedrückt - es ist sch.....egal.

Also das mit den Magazinen sollte ja mal von oben reguliert werden.

:gaga:

Diskussionen wie diese liefern die Steilvorlage.

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Nach der Wahl prüft die Bundesregierung sowieso nochmal, ob alle GK-Magazine auf 5 Patronen zu blockieren sind

Anmerkung dazu:

Selbst wenn man IPSC außer acht lässt, ist das nach vielen sonstigen Schießsportordnungen nicht möglich bzw. praktikabel.

Da gibt's bekanntlich auch 6- und 10-Schuss-Serien.

Und eine technische 5er-Begrenzung bei Magazinen ist ohnehin Unsinn, denn es gibt bekanntlich sehr viele Kurzwaffen,

die konstruktiv immer das Laden mit 6 Schuss ermöglichen.

Gruß,

karlyman

Bearbeitet von karlyman
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Das kommt noch dazu.

Praktisch kontrollierbar ist die Geschichte ohnehin nicht.

Vielleicht noch auf dem Schießstand (s. Regularien für die Magzinbegrenzung bei schießsportlicher Verwendung von HA-Langwaffen);

und damit exakt da, wo es (sicherheitlich) ohnehin keine Relevanz hat.

Diese Überlegungen sind, deutlich gesagt, ein aktionistischer Hirnfurz...

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Tut mir aufrichtig leid um euren Verein bzw. seine sonstigen Mitglieder.

Das ist doch schlicht lachhaft.

Tja, leider ist dem aber so.

Wir haben allerdings eine Möglichkeit gefunden bei einem anderen Verein zu trainieren, die einen Indoor-Schießstand für 50m und 25m haben. Die haben keine Probleme mit den Anwohnern und daraus resultierenden genehmigten Schießzeiten. :)

Dort zahlen wir pro Nase 6€ und können unbegrenzt trainieren, auch mit bis zu 18 Patronen im Magazin... :00000733:

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  • 7 Jahre später...

Ich hole die Dateileiche mal wieder vor...

 

In unserem Verein ist es jetzt neuestendings so, dass bei "Sicherheit" keine geladenen Magazine mehr abgelegt werden dürfen/sollen. Ich habe den Vorfall (sofern es einen gab, konnte mir leider keiner sagen wie, wann, wo), die Diskussion dazu nicht mitbekommen, nur das Resultat. Auf meine Nachfrage konnte mir keiner sagen ob das der Standordnung oder der DSB-Sportordnung geschuldet ist... Ich habe jetzt gefunden worauf man sich bei uns anscheinend bezieht:  Schießstandordnung des DSB Punkt 5. Also nur mal so als Info für alle die bei ihrer Suche vielleicht hier landen. 

Natürlich könnte man den Punkt 5 jetzt interpretieren und diskutieren...habe ich aber keinen Bock.

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vor 7 Minuten schrieb Speedshooter:

Natürlich könnte man den Punkt 5 jetzt interpretieren und diskutieren...habe ich aber keinen Bock.

 

Da braucht man nichts zu interpretieren:

 

"Magazine sind zu entnehmen bzw. zu entladen"

 

Also "oder". "Bzw." steht niemals für "und". Damit wurde an Waffen mit fest eingebautem Magazin gedacht.

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Zitat

Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine,sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren.

Magazine sind zu entnehmen beziehungsweise zu entleeren. Das meint Magazine, die man nicht entnehmen kann.

Das Magazin zu entnehmen ist vollkommen ausreichend.

Bearbeitet von Gast
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Ich sehe es wie ihr, Waffe entladen, dazu Magazin (+ evtl. Patrone im Patronenlager), wenn konstruktiv möglich entnehmen, wenn nicht, integriertes Magazin entladen.

 

Nach dem Schießen sollte ein Magazin eigentlich leer sein, muss es aber nicht unbedingt sein. Es ist ja durchaus möglich, dass es eine Unterbrechung zur Scheibenkontrolle gibt und jemand das Magazin nicht geleert hat. Da sollte es eigentlich reichen das Magazin (+ Patrone im Patronenlager), wenn möglich, zu entnehmen, bzw. die Patrone/n aus der Waffe zu entfernen, die Waffe mit geöffnetem Verschluss, sofern möglich, abzulegen und fertig. Die Waffe ist damit entladen und nicht schussbereit.

 

Die Diskussion hat sich bei uns daran entzündet, dass es eigentlich bei uns üblich war, dass die Leute die vorher schon fertig waren, ihre Magazine wieder gefüllt und abgelegt haben und dann zur Scheibenkontrolle vorgegangen sind. Das (geladene Magazine neben der Waffe auf der Ablage) wäre nicht korrekt und sollte eben nicht sein. Da jetzt irgendeinen Fall zu konstruieren, dass jemand eine Waffe nimmt, das Magazin einführt, lädt und dann Unfug damit anstellt finde ich weit hergeholt. Die Tür zum Stand ist geschlossen und nur von innen zu öffnen. Die Aufsicht bleibt hinten bei den Waffen und dass keiner an den Waffen rumfingert solange nicht alle zurück sind und die Sicherheitskette geschlossen, ist auch eiserne Regel.

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vor 18 Minuten schrieb Speedshooter:

Da jetzt irgendeinen Fall zu konstruieren, dass jemand eine Waffe nimmt, das Magazin einführt, lädt und dann Unfug damit anstellt finde ich weit hergeholt.

 

Dann müßte man auch die lose Munition wegpacken, wenn einer damit Unfug machen wollte könnte er ja auch schnell ein paar Murmeln ins Magazin fummeln. Die meisten Waffen schießen auch ganz ohne Magazin, dann halt als Einzellader...

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Bei uns werden auch die Magazine wieder geladen und bereit gelegt, wenn man früher als andere mit seinem Durchgang fertig ist. Wenn jeder noch anfangen müsste seine Magazine zu laden bevor es weiter gehen kann, würden sich die Standzeiten noch weiter strecken. Ohne individuelle Seilanlagen für die Scheiben ist es eh schon so zeitaufwändig.

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