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IGNORED

Volles Magazin lagern


Solo

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Das ist bei einigen Disziplinen doch der Fall oder nicht? Aber mal ganz ehrlich bei manchen Agenten habe ich auch bei dieser Variante Bedenken.

Bei denen die sich regelmäßig mit den entsprechenden Disziplinen beschäftigen ist`s unproblematisch.

Problem sind eher die, deren Sportordnungen sowas nicht hergeben und die deshalb nicht die notwendigen Kenntnisse und Routinen antrainiert haben aber trotzdem gerne mit geholsterten Puffen `rumlaufen.

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Hallo

dazu sag ich einfach mal: Wir sind selbst dran schuld, daß wir immer mehr Gängeleien angedient bekommen. Einige von uns bitten direkt darum.

Steven

Und sie merken es nicht einmal.....

Sie können auch nicht erklären was sie mit einem vollen Magazin wollen, nur haben.....

Ich habe da kein Verständniss für, und ich brauche es nicht.

MfG Ice

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Manchmal B) Guckst Du 5

Und DA bei 5

jo... ich habe jetzt eigentlich noch den Passus erwartet wo steht, dass Magazine nur mit 5 Schuss zu laden sind...

Kurz: Das bezieht sich alles auf das Schießen und nicht auf den Transport.

Es könnte mir niemand verbieten beim Kommando "Munitionverräumen" die übrigen Murneln in eine Papp-Schachtel, eine Plastik-Box, Stoff-Tasche oder in ein Mag zu stecken - und dies dann vorschriftsmäßig zu transportieren...

... allerdings sehe ich keinen Grund dafür das Mag geladen zu transportieren und habe ich noch nie getan...

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Bei uns auf dem Stand ist ein geladenes Magazin kein Problem.

Bei "Sicherheit" kann z.B. ein geladenes Magazin neben der offenen Waffe liegen.

Wenn diese ordnungsgemäß abgelegt wurde, also offen... dann ist das kein Problem.

Ist zwar noch nicht vorgekommen, aber das laden eines Magazines während der "Sicherheit" wäre

sicher auch kein Problem, solange es im hinteren Bereich stattfindet, und nicht vorne bei den abgelegten Waffen.

Da darf man nämlich bei Sicherheit nicht hin :icon14:

:icon14: hola amigos,

Solo hat Recht, unter meiner Aufsicht DARF im hinteren Bereich ( mit dem Rücken zur Waffenablage) auch Aufmunitioniert werden, aber keine Waffen anfassen! Aber nur bei Statische Disziplinen. Einzige Ausnahme ist wenn die Sportordnung oder Standordnung des Standbetreibers es verbietet.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Bearbeitet von pancho lobo
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Bei denen die sich regelmäßig mit den entsprechenden Disziplinen beschäftigen ist`s unproblematisch.

Da stimme ich dir zu

Problem sind eher die, deren Sportordnungen sowas nicht hergeben und die deshalb nicht die notwendigen Kenntnisse und Routinen antrainiert haben aber trotzdem gerne mit geholsterten Puffen `rumlaufen.

Kann ich nicht verstehen ist mir persönlich viel zu unbequem

Hallo Tauschi,

die einzige komfortable Trageweise sind m.e. Oberschenkelholster. Ich verwende mein Safariland aber nur zur Nachsuche.

jgr81

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Tauschi hats ja schon gesagt.

Das "bzw" bezieht sich auf fest in der Waffe befindliche Magazine ala 98er und so weiter.

Aber besonders uebereifrige, die irgendetwas selber "nicht brauchen", muessens gleich wieder auf den Rest der Welt ausdehnen. Aua...

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Eine kurze Zusammenfassung:

diese Diskusion = Wasser auf den Mühlen der "Gegner" :icon13:

rechtliche Seite = ist erlaubt :icon14:

GKBubi

P.S. ich habe noch keine Mitschützen gesehen der so was gemacht hat. Mir fällt auch auf die Schnelle kein wirklich guter Grund ein, ein aufmunitionertes Magazin zu transportieren. :contra:

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Tauschi hats ja schon gesagt.

Das "bzw" bezieht sich auf fest in der Waffe befindliche Magazine ala 98er und so weiter.

Aber besonders uebereifrige, die irgendetwas selber "nicht brauchen", muessens gleich wieder auf den Rest der Welt ausdehnen. Aua...

Bleibe doch bitte sachlich....

Beim DSB ist einiges anders geregelt als z.B. beim BdmP.

Ich bin auch beim BdmP mit gefüllten Magazienen am Start.

Aber ich brauche sie nicht auf dem Transport zum Verein.

Oder welchen grund gibt es dafür ?

Bearbeitet von Ice Bear
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Locker bleiben B)

Die Debatte entspann sich doch nur aufgrund deiner Aussage, dass jemand mit dir als Standaufsicht ein Problem hätte, wenn er mit einem gefüllten Magazin auf den Stand kommt. Das beruht eben, nach Meinung verschiedener Mitforisti, auf einer falschen Interpretation der von dir verlinkten Standordnung.

Niemand schrub, dass gefüllte Magazine zur Transportgrundausstattung gehören oder gehören sollten.

So, ich hab euch trotzdem lieb und geh jetzt heiamachen :)

Gruß Tauschi, der gestern auf der Anfahrt zum Match seine Magazine gefüllt hat. Aber nur weil`s so fad war........

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Den ganzen Müll und die Diskussionen könnte man sich sparen, wenn die Waffen generell da wären, wo sie außerhalb des direkten Schießens hingehören - am Mann.

Musste mal gesagt werden, auch wenn das wieder einigen Herzkasper verursacht.

Eben. Es gibt keinen Grund eine Kurzwaffe einfach in der Weltgeschichte herumliegen zu lassen. Und selbst die Langwaffe ist beim IPSC immer am Mann...

Bleibe doch bitte sachlich....

Beim DSB ist einiges anders geregelt als z.B. beim BdmP.

Ich bin auch beim BdmP mit gefüllten Magazienen am Start.

Aber ich brauche sie nicht auf dem Transport zum Verein.

Oder welchen grund gibt es dafür ?

Spielt das jetzt eine Rolle? Ein Vereinskamerad von mir stopft seine Magazine auch immer vorher voll, da er keinen Bock hat die erste Runde aufm Stand zu laden. Ich stopfe die Dinger eigentlich immer auf dem Stand voll um noch ein wenig Zeit zum Quatschen zu haben.

Ich meine: Reicht das als Grund? Oder muß ich meine Mags jetzt auch vorgeladen transportieren?

Ich würde mir da nicht so den Kppf machen. Das ganze erinnert hier irgendwie an die Geigenkoffer-Debatte.

Da benutze ich meine geistigen Ressourcen lieber für die 4 Sicherheitsregeln. Damit ist den Leuten auf dem Stand und der inneren Sicherheit mehr gedient als wenn ich mir den Kopf darüber zermartere ob meine Magazine geladen sein sollten oder nicht... :gutidee:

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Vielleicht dient das Zuhausevollstopfen ja meditativen Zwecken (ich treffe heute *klick*

oder es ist einfach Zeitdruck, weil man direkt von der Arbeit zum Stand fährt, was aber suboptimal wäre (ein Kumpel von mir kann ein Lied davon singen)

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OK... hab ich verstanden :s75:

Schlagt mich nicht, aber darf man die Magazine denn auch geladen, aber dennoch den Vorschriften entsprechend für

Munitionstransport, zum Schießstand bringen?

Denn sonst bräuchte man sie ja auch nicht zu Hause geladen lagern...

1. Magazine: - sind Waffen-Zubehör und unterliegen keinen waffenrechtlichen Bestimmungen!

2. Munition: - kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen!

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Als Jäger kann es ganz praktisch sein, wenn man ein teilaufmunitioniertes Magazin im Tresor liegen hat (je nach W-Grad evtl. getrennt von der Waffe).

Wenn jmd. kurzfristig zu einer Nachsuche oder Wildunfall gerufen wird, ist nicht immer Zeit, alles einzeln zusammenzusuchen und dann kurz vor der Schussabgabe die Murmeln ins Magazin zu pfriemeln, am besten noch bei LW und KW gleichzeitig.

Kurzer Griff in Waffenschrank, LW und KW geholt, kurzer Griff in den Munischrank, 2 Magazine mit...fertig.

Bei Transport Waffe und Mag natürlich getrennt!!!

Viele Grüße

Mike

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Hierzu zwei Punkte

1. Ein Magazin von mir war aufgrund einer sehr starken Feder schwer zu laden. Also habe ich es geladen im Tressor abgelegt, damit die Feder etwas schwächer wird, warrum nicht?

2. Die Frage ob man geladene Magazine braucht oder nicht, stellt sich für mich in diesem Zusammenhang nicht. Soll denn alles verboten werden, was man nicht unbedingt braucht? Man braucht auch nicht ein Auto, was mehr als 130 km/h fährt. Sollen denn dann alle schnelleren Motoren verboten werden?

Ich finde es immer mehr erstaunlich, welche Angst Vater Staat vor seinen Bürgen hat. Aber dies ist ein anderes Thema.

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...

Ich finde es immer mehr erstaunlich, welche Angst Vater Staat vor seinen Bürgen hat. Aber dies ist ein anderes Thema.

Eigentlich geht es hier um den vorauseilenden Gehorsam seiner Untertanen. :sad:

Es ist erschreckend, wie viele, die Bürger sein sollten, sich lieber als Untertan geben. :peinlich:

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Ich transportiere oft geladene Magazine zum Stand.

Meine 15er Magazine

Mein 20er Magazin und das

30er Magazin.

Warum?

Nun, es ist ein kommerzieller Stand, da möchte ich nicht unbedingt einen Teil der bezahlten Zeit mit "Laden" verbringen.

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Moin!

Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag

gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei

üblichen Tasche getragen oder im geschlossenen Handschuhfach des Pkw mitgeführt wird.

Die Waffe gilt allerdings als nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen

Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder im

verschlossenen Pkw-Kofferraum - nicht Kombi-Kofferraum!) mitgeführt wird. Voraussetzung

für die Erfüllung des Begriffs „nicht zugriffsbereit“ ist demnach, dass man an die Waffe nur

durch die Überwindung einer Sicherheitseinrichtung, z.B. ein Vorhänge- oder Zahlenschloss,

gelangen kann. Mitgeführte Munition für die beförderten Waffen ist in entsprechender Weise

getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren. Dies

ist nur dann erlaubt, wenn ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition

besonders gestaltetes Behältnis verwendet wird. Die Art des Beförderungsmittels ist

unerheblich (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kfz).

Landratsamt Günzburg, Stand 01.11.07

Merkblatt zum Transport von Waffen

Bearbeitet von kriegerlein
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Rechtsgrundlage?

:icon13: hola amigos,

es gibt KEINE, siehe zB. Beitrag 37.

Weder das WaffG nocht die AWaffV verbieten den Transport von gefüllten Magazinen, und auch ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat sich an die gesetzliche Vorschriften zu halten, und nicht das WaffG so zu verdrehen wie er es gerne haben möchte. :angry2:

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Stimmt:

Ausser "Günzburg" habe ich nur

"Empfehlungen" gefunden, das Magazin

ohne Munition zu transportieren..

Ich denke aber auch, dass es Ärger geben "könnte",

wenn man geladene Magazine mit sich führt...

Muss jeder mit sich selbst abmachen....

Gruß, kriegerlein

DU solltest nicht denken, sondern gesetzestreu agieren.

Dann gibts auch keinen Ärger.

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Eine kurze Zusammenfassung:

diese Diskusion = Wasser auf den Mühlen der "Gegner" :icon13:

rechtliche Seite = ist erlaubt :icon14:

GKBubi

P.S. ich habe noch keine Mitschützen gesehen der so was gemacht hat. Mir fällt auch auf die Schnelle kein wirklich guter Grund ein, ein aufmunitionertes Magazin zu transportieren. :contra:

Keine Ahnung, warum man das machen muss..

Immer neue Ideen seit der

Waffenrechtsverschärfung....

kriegerlein

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Keine Ahnung, warum man das machen muss..

Speziell zu Magazinen von Selbstladewaffen möchte ich jetzt nichts sagen (wobei es gerade bei dynam. Disziplinen

mit hohen Schusszahlen praktisch sein kann, sie vorher zu bestücken).

Ich für meinen Fall schieße einen Revolver mit Ladeclips (6er Clip für den S&W 625 in .45 ACP).

Die Clips sind wunderbar, haben aber - speziell im Fall der Stahlblechausührung - den einzigen Nachteil,

sich nur sehr "straff" mit den Patronen bestücken zu lassen. Ich mache das - mit dem entsprechenden

kleinen Werkzeug, dem "Moonsetter", immer im Voraus zu Hause und nehme die bestückten Clips mit.

Die Clips kommen in eine geschlossene Kunststoffbox, und diese getrennt von der Waffe in eine eigene Außentasche

des Range Bag.

Clips, die nicht auf dem Stand "leergeschossen" werden, kommen bestückt wieder ins separat verschließbare

Fach des "B"-Schranks, oder in den Kl."0"-Schrank. Wie die andere Mun eben auch.

Wo, in aller Welt, soll das Problem sein?

Bearbeitet von karlyman
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