Zum Inhalt springen
IGNORED

Gewehr ohne gültigen Beschuß.....


alzi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also mal angenommen ein Verein hätte ende der 1960er ein Schweizer G11 geschenkt bekommen und dieses wäre Anfang der 1970er auch in eine VereinsWBK eingetragen worden.

Wenn dieses Gewehr nun auf der Systemhülse nur das Berner "BP" hätte und auf dem Lauf das Berner "BP" und Kreuz "+" über einem "M". Dann hätte es also keinen gültigen deutschen Beschuß, weil ein schweizer Beschuß, selbst wenn es ein verstärkter Beschuß mit Berner "BP" wäre, in Deutschland nicht gilt?

Müsste man dieses Gewehr beschießen lassen, oder war das nach damaligem Waffen- und Beschußrecht nicht notwendig?

Ich kenne mich im Beschußrecht mal absolut nicht aus, weiß aber dass mit Waffen ohne gültigem Beschuß nicht geschossen werden darf. Dies würde es auch unmöglich machen das Gewehr zur probe zu schießen, selbst wenn es einen schönen blanken Lauf hätte und sich nach der ganzen Zeit die Züge noch schön abzeichnen.

Kann mich evtl. jemand, der sich in diesem Bereich auskennt, erleuchten?

Ich weiß auch dass es natürlich möglich ist, kurz mal bei einem Beschußamt vorbeizufahren und eine Waffe bescheißen zu lassen, was auch nicht allzuviele Kosten verursachen würde (von den Fahrtkosten mal abgesehen). Wenn man den Beschuß über einen Büchsenmacher machen lassen würde, könnten die Kosten den Wert der (evtl. nicht ganz nummerngleichen) Waffe auch schnell mal übersteigen.

Jemand einen Rat diesbezüglich?

gruß alzi

Geschrieben
... und eine Waffe bescheißen zu lassen, ...

:confused: Nicht doch, Alzi!

... die Frage ist aber gut, interessiert mich auch.

Die Schweizer Beschuss haben bei uns noch nie gegolten - und Fakt ist, dass der SB die Waffe im Normalfall nicht sieht.

Ist also wohl Eigenverantwortung des Besitzers - und des Standbetreibers.

Geschrieben
Ist also wohl Eigenverantwortung des Besitzers - und des Standbetreibers.

So isses.

Für Sportschützen: spätestens bei der LM schaut allerdings die Waffenkontrolle genau hin.

Carcano

Geschrieben
Ich kenne mich im Beschußrecht mal absolut nicht aus, weiß aber dass mit Waffen ohne gültigem Beschuß nicht geschossen werden darf. Dies würde es auch unmöglich machen das Gewehr zur probe zu schießen, selbst wenn es einen schönen blanken Lauf hätte und sich nach der ganzen Zeit die Züge noch schön abzeichnen.

Wie Du schon richtig erkannt hast, darfst Du die Waffe ohne Neubeschuss auf bundesdeutschem Gebiet nicht schiessen. Ein Probeschiessen in einem anderen EU-Land ohne Neubeschuss sollte durchaus möglich sein. Dafür benötigst Du aber den europäischen Feuerwaffenpass, um die Waffe dorthin transportieren zu dürfen.

Dem SB ist es sche...egal ob die Waffe einen Neubeschuss hat oder nicht, er trägt sie ohne Probleme ein. Rein sicherheitstechnisch gesehen brauchst Du keine Angst zu haben, dass Dir die Waffe ohne Neubeschuss um die Ohren fliegen könnte, da die schweizer Beschussprüfung einem sorgfältig durchgeführten deutschem Neubeschuss mindestens ebenbürtig, wenn nicht sogar besser ist. Es gibt so viele schlechte Beispiele von deutschen Beschussämtern, dass man den deutschen Beschuss nicht als Sicherheitsgarantie ansehen sollte. Und was nützt einem der Neubeschuss, wenn trotzdem was passieren sollte?! Garnichts! Das Beschussamt zu verklagen bringt nichts, da sich die Leute dort immer fein herausreden können; nach dem Motto: Fehlerhafte Fabrikmunition, unsachgemäße Handhabung der Waffe durch den Schützen usw. Was meinst Du was die Leute vom BA lachen, wenn sie erfahren, das man Wiederlader ist. Kurz und knapp gesagt, wenn die Waffe auseinanderfliegt, dann ist der Schütze immer selbst schuld!

Auf dem Schiessstand juckt es keinen, ob Du mit einer Waffe ohne Neubeschuss schiesst. Ich habe noch nie erlebt, dass dort jemand die Waffen nach Beschussstempeln absucht. Außer bei Landesmeisterschaften, wie es carcano schon geschrieben hat.

Aber falls Dir etwas beim Schiessen mit einer Waffe ohne Neubeschuss passieren sollte, dann wird dir der SB sehr wahrscheinlich die WBK einziehen.

In Deutschland darf man alles....nur sich nicht erwischen lassen.

Geschrieben
So isses.

Für Sportschützen: spätestens bei der LM schaut allerdings die Waffenkontrolle genau hin.

Carcano

Hängt ganz vom Entwicklungstand des Landesverbandes ab..... :sla:

Ansonsten ist es ganz ratsam, die Kanone beschießen zu lassen, denn sollte aus irgendeinem Grund etwas passieren und der Gutachter es sich leicht machen wollen, hängt er sich dann naturürlich am fehlenden Beschuss...unischer...hätte niemals in Deutschland...blablabal auf.

Geschrieben

Hallo,

1. mit den Leuten vom nächstgelegenen Beschußamt telefonieren und die Modalitäten klären,

2. selbst mit dem Gewehr hinfahren oder als Paket versenden,

3. Kopie der WBK ins Paket (bei Versand),

4. Beschußamt sendet im Paket retour und schickt eine Rechnung,

5. Rechnung bezahlen!

6. Falls Dein Beschußamt andere Auskünfte gibt als die, die ich in Suhl erhalten habe, mache es bitte so wie die Auskunft lautet :-)

7. Viel Freude mit dem schönen Stück!

Grüße

jp

Geschrieben

Entschuldigt Freunde, aber seid Ihr denn von allen guten Geistern verlassen? smiley_emoticons_gucker2.gif

Ich rede gar nicht davon, dass es schlicht verboten ist, mit einem beschusspflichtigen Gewehr ohne anerkanntem Beschuss zu schießen.

Stellt Euch vor, den Prügel zerreißt es, ein Anderer wird verletzt. Kommt mir jetzt nicht mit "der Schweizer Beschuss ist ja genau so gut". Diese Prüfung war vor hundert Jahren und wer weiß, was das Ding inzwischen mitgemacht hat.

In diesem Fall könnt Ihr Euch gratulieren. Der Staatsanwalt wird bei der fahrlässigen Körperverletzung das Interesse an der Strafverfolgung ganz sicher bejahren und vor Gericht auf den besonders hohen Grad der Fahrlässigkeit hinweisen, sowie darauf, dass Ihr als Sachkundige dies hättet wissen müssen. Wenn ihr Glück habt, geht das mit einer Geldstrafe ab, Eure Zuverlässigkeit könnt Ihr Euch in die Haare schmieren.

Als nächstes habt ihr dann den Krankenversicherer des Verletzten am Hals, der die Behandlungskosten von Euch wieder haben will. Anschließend den Verletzten selbst wegen Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Ist er durch den Unfall (teilweise) berufsunfähig geworden, könnt Ihr ihm lebenslang eine Rente zahlen.

Eure Haftpflichtversicherung? Die lacht Euch aus! Grobe Fahrlässigkeit! Wollt Ihr wegen eines Beschusstempels für € 12,50 (wenn auch ohne Fahrtkosten) ein Strafverfahren, eure Kanonen und Eure wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzen?

Geschrieben
Entschuldigt Freunde, aber seid Ihr denn von allen guten Geistern verlassen?

Siehe Beitrag Nr. 2

aber was ich nicht verstehe ist folgendes:

bei allen möglichen Fragen wird immer gefragt:

"Hast Du keine Sachkunde gemacht???"

und jetzt wird hier alles mögliche geschrieben wobei es eigentlich nur 1 Antwort gibt.

kopfschüttelnde Grüße

Geschrieben
Stellt Euch vor, den Prügel zerreißt es, ein Anderer wird verletzt. Kommt mir jetzt nicht mit "der Schweizer Beschuss ist ja genau so gut". Diese Prüfung war vor hundert Jahren und wer weiß, was das Ding inzwischen mitgemacht hat.

Nur weil viele "ausländische" Beschussprüfungen hier in Deutschland nicht anerkannt werden, sollen alle Waffen mit diesem Beschuss unsicherer sein, als die gleichen Waffen mit nachträglich gemachten deutschem Beschuss?!

Mit deutschem Beschuss steht man natürlich nach einem Unfall besser da als ohne was den Versicherungsschutz angeht. Nur an mehr Sicherheit der Waffe bringt es nichts! Hier in Deutschland ist die alte britische Militärabnahme anerkannt und die deutsche nicht. Lässt hier jemand seinen alten Webley oder Enfield neubeschiessen nur weil die alte (originale) Beschussprüfung ca. 65-100 Jahre alt ist. Eine "neue" deutsche Waffe wird auch alt. Wer sich über den Zustand seiner Waffe(n) nicht mehr sicher ist, kann immer noch zum Büma gehen und alles durchchecken lassen. Berufspessimisten könnten ihre Waffe(n) auch jedes Jahr neu beschiessen lassen.....nur um das eigene Gewissen zu beruhigen.

Gast solideogloria
Geschrieben
Nur weil viele "ausländische" Beschussprüfungen hier in Deutschland nicht anerkannt werden, sollen alle Waffen mit diesem Beschuss unsicherer sein, als die gleichen

Nichtsdestotrotz ist das sportliche Schießen mit nicht anerkannt beschossenen Waffen in D illegal.

Geschrieben

Wo wir gerade beim Thema sind: Wie sieht es aus mit Prototypen ohne staatlichen Beschuß auf roter WBK. Darf ich so etwas auf einen Stand zum testen mitnehmen und falls ja, muss ich dann alleine sein (abgesehen von jemanden im Nebenraum der bei Unfällen Hilfe holen kann) oder können da auch ein paar Bahnen weiter Sportschützen aktiv sein? Mich interessiert nur der rechtliche Aspekt und keine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Sachverhalts.

Geschrieben
Wie sieht es aus mit Prototypen ohne staatlichen Beschuß auf roter WBK.

§ 4 Beschussgesetz regelt: :rtfm:

(1) Von der Beschusspflicht sind ausgenommen:

1. Feuerwaffen und deren höchstbeanspruchte Teile, deren Bauart nach § 7 der Zulassung bedarf,

2. Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager mit einem Durchmesser kleiner als 6 Millimeter und einer Länge kleiner als 7 Millimeter sowie zum einmaligen Gebrauch bestimmte höchstbeanspruchte Teile von Schusswaffen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, soweit die Bauart nach § 7 oder § 8 der Zulassung bedarf,

3. Feuerwaffen, die

a) zu Prüf-, Mess- oder Forschungszwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden, Waffen- oder Munitionsherstellern bestimmt sind,

B) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind,

c) aa) vorübergehend nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes oder

bb) zur Lagerung in einem verschlossenen Zolllager

in den Geltungsbereich dieses Gesetzes mitgenommen werden oder

d) für die in § 1 Abs. 4, auch in Verbindung mit Abs. 5 oder 6, genannten Behörden in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder hergestellt und ihnen oder ihren Bediensteten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit jeweils überlassen werden, soweit eine diesem Gesetz entsprechende Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist,

4. höchstbeanspruchte Teile von im Fertigungsprozess befindlichen Feuerwaffen nach § 3 Abs. 1 sowie vorgearbeitete höchstbeanspruchte Teile und Laufrohlinge.

(2) Eine Beschusspflicht nach § 3 besteht nicht für Feuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile, die das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist.

Soweit es sich um Prototypen normaler Schusswaffen handelt, gilt meiner Ansicht nach keiner der Ausnahmetatbestände, das heißt, mit den Waffen darf ohne Beschuss nicht geschossen werden. Wer es dennoch tun will, sollte dafür sorgen, dass im Fall des Falles weder er selbst noch Dritte verletzt werden können.

Geschrieben
Ich rede gar nicht davon, dass es schlicht verboten ist, mit einem beschusspflichtigen Gewehr ohne anerkanntem Beschuss zu schießen.

Stellt Euch vor, den Prügel zerreißt es, ein Anderer wird verletzt. Kommt mir jetzt nicht mit "der Schweizer Beschuss ist ja genau so gut". Diese Prüfung war vor hundert Jahren und wer weiß, was das Ding inzwischen mitgemacht hat.

Für einen Sportschützen ist es auf alle Fälle erforderlich den Beschuß nachzuholen. Daran gibt es nichts zu deuteln!

Für Waffensammler ist es (ohne daß ich jetzt §§§ nennen kann) möglich, ihre Sammlerwaffen auch ohne Beschuß auf dem Stand zu schießen.

Allerdings weiß ich nicht wie das versicherungstechnisch aussieht, oder ob der Schütze dann alleine auf dem Stand sein muß.

Allerdings sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.

Was ist wenn? Und wenn das passiert und das könnte auch passieren.

Der deutsche Beschuß ist seit 1891 gültig.

In so fern könnte es wesentlich gefährlicher sein einen Probeschuß aus einem alten Schießprügel abzugeben, der 1891 beschossen wurde und dessen Beschußzeichen noch gültig sind, als aus einem gut erhaltenen G11 der Beschußzeichen hat, die in Deutschland nicht anerkannt sind.

Alzi, laß das Gewehr beschießen, dabei kannst Du so vorgehen wie jaegerpeter es beschrieben hat.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Was mich im Zusammenhang mit diesem Thema interessieren würde:

Kann mir jemand sagen, warum der schweizer Beschuß (Berner Probe)

in DE nicht anerkannt ist ? Bei in der Schweiz gefertigten (und geprüften)

Waffen dürfte die Qualität resp. Haltbarkeit wohl außer Zweifel stehen ?

Svenni

Geschrieben

Der Schweizer Beschuss wurde/wird genau so mit Überdruckpatronen durchgeführt wie andere Länder das auch tun.

Nur wird dieser eben nicht anerkannt aus unsinnigen und bürokratischen Gründen.

Österreichischer Beschuss wird aber anerkannt.

Schon befremdlich.

Geschrieben

Wobei das Vorhandesein des fehlenden Beschusses doch solange wurscht sein dürfte, wie die Waffe nicht benutzt oder veräussert wird!

Geschrieben
Kann mir jemand sagen, warum der schweizer Beschuß (Berner Probe)

in DE nicht anerkannt ist ?

Svenni

Wie Carcano schon richtig sagte, die Schweiz ist dem C.I.P. - Abkommen nicht beigetreten.

C.I.P. ist ein Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen, das am 1.7.1969 getroffen wurde.

Die unterzeichnenden Staaten waren damals neben Deutschland: Belgien, Chile, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Jugoslawien, Österreich, Rußland, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.