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IGNORED

Ich hab den Fuß in der Tür


Hunnnter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Gesetzgebung

behördliche "Waffenbesitzer"

Hier muss die drastische Ungleichbehandlung aufhören:

[*]Wenn der Staat der Meinung ist, dass ein 19jähriger grundsätzlich nicht die Reife für den Umgang mit GK-Waffen hat, dann gilt das auch für den 19jährigen Polizisten, der damit durch die Fußgängerzone geht. Umgekehrt wird hier ein Schuh draus!![/color]

[*]Ein Argument für das zentrale Waffenregister ist, dass die Polizei auf dem Weg zum Einsatzort erkennen muss, ob dort Waffen in der Wohnung sind. Folglich ist es logisch, dass auch behördliche Waffenträger, die ihre Waffen zu Hause aufbewahren dürfen, im Waffenregister zu erfassen sind.

[*]Darf ein behördlicher Waffenträger seine Dienstwaffe zu Hause aufbewahren, so haben für ihn die selben Aufbewahrungsregeln zu gelten - inklusive der unangemeldeten Nachschau der Behörde und inklusive der Strafen, die nun für Verstöße gelten. Es ist nichts anderes vorgesehen bzw. ist es momentan genau so geregelt. Nicht der Beamte/angesztellte ist vom WaffG befreit, sondern die Behörde. Dies erteilt dann ein "Ersatzbescheinigung in Form von z.B. einem Dienstausweis. Dieser beinhaltet, dass der Inhaber seine Dienstliche SCHUSSWAFFE auch ion der Freizeit führen darf. Von der Befreiung von anderen Vorgaben des WaffG ist dort nichts zu lesen.

Ein ziviler Waffenbesitzer wird vom Staat grundsätzlich als unzuverlässig im Umgang mit Waffen gesehen, sobald er eine Strafe von 60 Tagessätzen bekommt. Das hat auch für behördliche Waffenträger zu gelten (hier ist es zur Zeit ein Jahr Bewährung, was unstrittig eine massive Ungleichbehandlung darstellt). Man kann natürlich auch die Grenze bei den zivilen Waffenbesitzern auf 1 Jahr Bewährung anheben.

[*]Falls hier Gegenwehr kommt, kann man auch mal die Frage stellen, was denn diese Ungleichbehandlung für unser Demokratieverständnis bedeuten soll und wo denn der Unterschied ist, ob der Sohn / die Tochter eines Sportschützen / Jägers mit den Waffen etwas anstellt oder der Sohn / die Tochter eines Polizisten.

Das ist nicht sehr verständlich! Erstens werden Söhne und Töchter von beh. Waffenträgern genau so behandelt wie ein "normaler" Mensch. Woher hast du deine Kenntnisse??

Zweitens bezieht sich die Strafgrenze von einem Jahr nicht auf private Waffenrechtliche Erlaubnisse, da unterliegen auch beh. Waffentr. dem WaffG. Das "ein Jahr" bezieht sich auf die Grenze, bei der eine Entfernung aus dem Dienst ansteht.

Außerdem ist zu bedenken, dass ein behördlicher Waffenträger wegen seiner sehr oft umstrittenen Entscheidungen sehr schnell auch mal daneben liegen kann und dann wegen einer dienstlich nötigen Tätigkeit auch privat seine waffenrechtl. Erlaubnisse verlieren würde.

Auch hier solte man sich gut informieren, bevor man mit solchen, von jedem drittklassigen Zuarbeiter problemlos als Unkenntnis zu deklarierende Äußerungen, auf die Bühne tritt.

bye knight

Lobo

Geschrieben

Hallo Lobo,

ich möchte den Thread nicht durch Diskussionen aus der Richtung bringen. Wir können das gerne diskutieren, dann mache bitte einen neuen Thread auf und verlinke ihn hier. Ansonsten auch gerne per PM.

Die umgekehrte Richtung bei dem 19jährigen ist natürlich die "richtigere" ;)

bye knight

Geschrieben

Meine Anliegen:

1. keine Biometrie

2. keine Wettkampfpflicht

3. Anscheinsregelungen für Halbautomaten streichen

4. Rechtssicherheit für Polizisten und Soldaten bezüglich des Führens von Einhandmessern

5. IPSC ist nicht böse

6. Magazine mit Kapazität > 5 sind nicht böse

7. ....der aktuelle Vorschlag zur erneuten Verschärfung aus Baden Württemberg ist totaler Schwachsinn!

Geschrieben

Alles notiert, Männer.

Ich hab noch Platz auf meinen Zettel. Gibts noch sinnvolle Ergänzungen?

Ihr wißt gar nicht wie ich mich freu, denen die Latte aufzuzählen, mit was wir LWB jeden Tag "gesegnet" sind.

Bin mal gespannt ob die wirklich checken, was sie, ihre Parteien und aussenstehend Fordernde alles verbockt haben die letzten Jahre.

Geschrieben

Noch mehr?

Na gut...

Subtiles Argument.

Verweisen auf den Schießsport mit dem Bogen.

Hier ist der Nutzen für Geist und Körper so "anerkannt" dass Du auch in vielen Kur- und Rehakliniken Bogenschießen kannst! Quasi Schießen auf AOK-Karte.

Vom Zen-Bogenschießen gar nicht erst zu reden.

Vieles lässt sich vom Bogen 1:1 auf anderes Schießgerät übertragen. Konzentration, Selbstdisziplin, sogar Muskeltraining - je nach Waffe natürlich unterschiedlich. Sport eben.

Mein Eindruck ist dass das von Laien durchaus differenziert betrachtet wird. Gesundes Bogenschießen vs. simples Rumballern. Stimmt aber definitiv nicht.

Wer als Schußwaffenbesitzer auch einen Bogen hat wird mir wohl zustimmen können.

Geschrieben

- Streichung der Blockierpflicht für Erben -> sind nicht relevant in der Kriminalstatistik -> reine Geldmaschine der Politik

- Erleichterung der Transportpflichten (bei Kombi mit Stoffabdeckung über dem Kofferraum müssen die Behältnisse der Waffen mit dem Kofferraumboden fest verbunden werden (abschließbare Kette oder ähnliches)

Gruß

Happie

Geschrieben
- Erleichterung der Transportpflichten (bei Kombi mit Stoffabdeckung über dem Kofferraum müssen die Behältnisse der Waffen mit dem Kofferraumboden fest verbunden werden (abschließbare Kette oder ähnliches)

:confused:

Geschrieben
- Erleichterung der Transportpflichten (bei Kombi mit Stoffabdeckung über dem Kofferraum müssen die Behältnisse der Waffen mit dem Kofferraumboden fest verbunden werden (abschließbare Kette oder ähnliches)

Zuviel grünen Tee erwischt oder wie? <_<

Geschrieben
Alles notiert, Männer.

Ich hab noch Platz auf meinen Zettel. Gibts noch sinnvolle Ergänzungen?

Ihr wißt gar nicht wie ich mich freu, denen die Latte aufzuzählen, mit was wir LWB jeden Tag "gesegnet" sind.

Bin mal gespannt ob die wirklich checken, was sie, ihre Parteien und aussenstehend Fordernde alles verbockt haben die letzten Jahre.

Hallo Hunnnter,

viel Erfolg - eine einmalige Chance!

Noch eine Anregung: Der neue § 4 Abs. 4 lautet:

„Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genanten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.“

Anregung hierzu:

Grundsätzlich kann die Behörde davon ausgehen, dass das Bedürfnis fortbesteht. Entschließung zur Prüfung des Bedürfnisses also nur bei Bekanntwerden von Indizien, die auf den endgültigen Wegfall des Bedürfnisses schließen lassen. Verbände müssen keine Auskunft geben (also keine Behördenarbeit leisten).

Zu berücksichtigen sind beim Bedürfnis i.S. des Abs. 4 S. 3 auch die familiäre und berufliche Situation, etwaige Krankheiten, ehrenamtliches Engagement des Schützen im Verband und/oder Verein etc. - allesamt Dinge, die die spezifisch sportliche Aktivität eines Schützen einschränken können. Denn: Ein Schütze soll bei Vorliegen solcher oder ähnlicher Umstände nicht benachteiligt werden.

Viele Grüße

Flaschenhuelse

Geschrieben

-"kleinen" Anschein bei Halbautomaten für Sportschützen, sprich §6AWaffV, streichen.

Dient nur der Gängelung der Sportschützen. Im Allgemeinen ist es eine Frechheit, bestimmte Waffen für bestimmte Personen zu verbieten, das kommt doch einem Generalverdacht sehr nahe

-keine Wettkampfpflicht

-die Verschlossen-Thematik wieder abschaffen

-2/6 abschaffen

-"Waffentausch"- gleichartige Waffe bei Verkauf ohne neues Bedürfnis

und im Allgemeinen schließe ich mich Knight und Scott völlig an.

Geschrieben
Alles notiert, Männer.

Ich hab noch Platz auf meinen Zettel. Gibts noch sinnvolle Ergänzungen?

Ihr wißt gar nicht wie ich mich freu, denen die Latte aufzuzählen, mit was wir LWB jeden Tag "gesegnet" sind.

Bin mal gespannt ob die wirklich checken, was sie, ihre Parteien und aussenstehend Fordernde alles verbockt haben die letzten Jahre.

Was immer geht ist der Gleichbehandlungsgrundsatz. Fall eine() Gleichstellungsbeauftragte® mit am Tisch sitzen sollte...

Wenn Frau schwanger, dann kein Schiessen! Wenn kein Schiessen, dann kein Wettkampfnachweis.Wenn kein Wettkampf-Nachweis dann Wegfall des Bedürfnisses. Wenn kein Bedürfnis dann Einzug der Waffen, zugehörige Munition. Wenn Einzug dann keine Entschädigung, Nach Einzug dann behördliche Vernichtung. Hat H. Kohlheim vom DSB auch schon -verkürzt- bei der Anhörung vom Stapel gelassen. Kann sich aber Dein Herr Gegenüber gut parteipolitisch ausschlachten - vor der Wahl...

Wenn arbeitslos, Fortbildung, Auslandsauffenthalt oder einfach keine anderweitigen Möglichkeiten zum Schießnachweis, dann siehe oben..

Aufzeigen welche Millionen-Summen von uns LWB für den jeweiligen Landeshaushalt! aufgewendet werden um überhaupt Schiessen zu können. (WBK je nach Farbe zwischen 50 und 500 Euro nur als Dokument, Handelslizenzen sehr viel mehr... wer das spezifizieren kann sollte Stichpunkte einstellen!)

Einladung des Gesprächspartners an einem Gespräch mit einem unserer Sache wohl gesonnenen Schweizer Politiker...

Gottfried

Geschrieben
Was immer geht ist der Gleichbehandlungsgrundsatz.

:icon14: Sehr gut!

Das meinte ich mit dem was ich schon geschrieben hatte.

Betrifft mich dienstlich. Rennst als grünes Männchen rum zum Wohle der Bevölkerung. Waffe tragen gehört auch dazu.

Freie Wochenenden? Lotto-Dreier habe ich jedes Jahr mehr...

Entsprechend schwer werden die Wettkampfteilnahmen. Schießen an einem freien Tag unter der Woche kein Problem, aber wenn das mal nicht mehr reichen sollte. :rolleyes:

Hinzu kommt noch der Anachronismus dass man ein "Sicherheitsrisiko" sein soll mit seinen Privatwaffen. Im Dienst sollst aber dann.

Der Gedanke kommt einem da unwillkürlich die Dienstwaffe abzugeben wenn es mit den Privaten mal soweit kommt.

Sollen die Politiker dann doch selber in die nächste Amok-Schule einmarschieren. :angry2:

Geschrieben
Zuviel grünen Tee erwischt oder wie? <_<

Hab ich bis vorgestern auch gedacht, aber kaum fängt die bessere Hälfte auch an zu schießen möchte Sie ja auch eine WBK haben und holt sich Lektüre.

Dann selber schwarz auf weiß gelesen:

André Busche

Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung für Sportschützen, Waffensammler und bewachendes Gewerbe

Aktualisiert für 2009 | 3 Auflage

Geschrieben
Alles notiert, Männer.

Ich hab noch Platz auf meinen Zettel. Gibts noch sinnvolle Ergänzungen?

Ihr wißt gar nicht wie ich mich freu, denen die Latte aufzuzählen, mit was wir LWB jeden Tag "gesegnet" sind.

Bin mal gespannt ob die wirklich checken, was sie, ihre Parteien und aussenstehend Fordernde alles verbockt haben die letzten Jahre.

Hier mal meine knackig-kurze IPSC-Argumentation, mit der ich Bundesratsmitglieder und deren Stellvertreter "versorgt" habe.

Die Erläuterungen des Innenausschusses zum TOP15 der Bundesratssitzung am 10. Juli enthalten eine gravierende Falschdarstellung, die so auf keinen Fall unwidersprochen als Grundlage eines Gesetzgebungsverfahrens dienen darf.

Zum Thema „IPSC“ heißt es:

„Dabei handele es sich um Schießübungen, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert würden.“

Diese Aussage ist nachweislich falsch. IPSC wird weltweit als zivile Schießsportart ausgeübt.

Das deutsche Regelwerk für das IPSC-Schiessen, das vom Bundesverwaltungsamt unter Rot-Grün (!) genehmigt wurde, verbietet bereits jetzt die folgenden Tatbestände:

- das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen

- das Schiessen aus Deckungen heraus

- das Schiessen auf überraschend auftauchende Ziele

- das Schiessen auf menschenähnliche Ziele

- das Tragen von Uniformteilen oder Tarnkleidung

- das Benutzen von taktischer Ausrüstung wie z.B. Oberschenkelholster

- das Überwinden von Hindernissen beim Schiessen

- das Verwenden von Türen, Klappen und blickdichten Barrieren im Parcoursaufbau

Anders lautende Behauptungen entsprechen nachweislich nicht der Wahrheit. Vergleichen Sie bitte selbst, ob hier eine Nähe zum Schiesstraining polizeilicher oder militärischer Spezialeinheiten gegeben ist.

Als Bürger, Wähler und verantwortungsbewusster Sportschütze hoffe und erwarte ich, dass der Bundesrat seine Entscheidungen auf der Basis von Fakten und sachlichen Informationen trifft und sich nicht durch Falschdarstellungen beeinflussen lässt.

Geschrieben
Ich hab noch Platz auf meinen Zettel. Gibts noch sinnvolle Ergänzungen?

  • Es könnte mal eine deutliche Aussage von oben geben (am besten vom Bundespräsidenten in Richtung Volk, Richtung Medien, Richtung Ämter, Richtung Lehrer, Richtung Kommunalpolitiker, etc.), dass Sportschießen nichts mit Gewalt zu tun hat und dass man solche Äußerungen auch bitte lassen soll. Da wird auf Pappscheiben geschossen. Damit wird gegen absolut niemanden eine Gewalt ausgeübt. Argumentationen mit dem staatlichen Gewaltmonopol oder Begründungen, dass Kinder / Jugendliche nicht auf einem Sommerfest schießen dürfen oder dass Schießstände nichts in Schulen zu suchen haben, da die Erziehung der Kinder / Jugendlichen in Richtung Gewaltfreiheit zu gehen habe, sind völlig fehl am Platz.
  • Die Kinder und Jugendlichen werden beim Sportschießen nicht zur Gewaltanwendung verleitet. Das totale Gegenteil ist der Fall. Sie lernen dort Selbstbeherrschung, Selbstkontrolle und Konzentration.
  • Sportschießen ist eine der wenigen Sportarten, in der man als Behinderter oder noch im hohen Alter dennoch gut vorne mitmischen kann. Das hat Anerkennung verdient und nicht Verunglimpfung.
  • Von all den vielen Millionen oder sogar Milliarden Schuss, die Legale Waffenbesitzer im Jahr abfeuern: Wie viele werden davon auf Menschen verschossen? Diese Waffen sind nicht zum Töten da und so sollte man sie auch behandeln und die Besitzer natürlich auch.

bye knight

Edit: Und noch eins, da kann ich aber nicht abschätzen, ob es sinnvoll ist: Das WaffG wird immer im Hau-Ruck-Verfahren geändert, wenn irgendwo was passiert ist und ein riesen Druck auf der Politik lastet. Im nächsten Bundestag könnte man sich mal ein, zwei oder drei Jahre Zeit nehmen und mit den Verbänden und mit dem Ohr an der Basis zusammen mal in Ruhe den ganzen unnützen Kram zusammenstreichen.

Und noch ein Edit: Man kann die Politikern auch mal auf einen Schießstand einladen und sie selbst ein paar Schuss in unterschiedlichen Kalibern machen lassen. Danach kann man sie dann fragen, ob ihnen dabei irgendwelche Tötungsfantasien oder Gewaltmonopolansprüche gekommen sind - was nicht der Fall sein wird. Dann wissen sie aber, dass sie in Zukunft auch nicht mit so einem Unsinn argumenieren sollen bzw. ihren Kollegen entsprechend Contra geben können.

Geschrieben

Schliesse mich knight und wahrsager vollumfänglich an.

Das ist besonders wichtig, weil es permanent falsch ankommt. Es wird ständig verwechselt, dass man zwar mit Waffen Gewalt ausüben kann, dies aber mit unserer Sportausübung überhaupt nichts zu tun hat.

Gruß

Coltfan

Geschrieben

Schießsport ist sogar eine der ganz wenigen Sportarten, wo Aggressivität absolut nichts zu suchen hat. Ein Fußball- oder Tennisspieler ohne eine gewisse Aggressivität (Kampfgeist) taugt nichts.

Geschrieben

- sprich bitte an, dass es für nicht gerade wenige Polizisten, Soldaten und Reservisten einen Gewissenskonflikt darstellt...Land, Recht und Gesetz während der Dienstzeit mit einer Waffe zu verteidigen um nach Dienstschluss, als privater Waffenbesitzer, als Gefahr für die Allgemeinheit betrachtet zu werden.

Geschrieben
Ihr wißt gar nicht wie ich mich freu, denen die Latte aufzuzählen, mit was wir LWB jeden Tag "gesegnet" sind.

Bin mal gespannt ob die wirklich checken, was sie,   ihre Parteien und aussenstehend Fordernde   alles verbockt haben die letzten Jahre.

 

hmmm, mal ´ne indiskrete Frage an Hunnnter - wer sind die denn ... ( ihre Parteien und aussenstehend Fordernde ... )

 

ihre Parteien hört sich ja sehr interessant an ... :icon14:

 

sehr gerne auch per pn ...

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben

und nicht zu vernachlässogen die vielen pensionierten Polizisten, Zöllner, Justizler, Soldaten, Lehrer, Ordnungsamtsangestellte, Feuerwehrleute. Alle Berufe eben, bei denen die Pensionäre vorher ausschließlich für die Allgemeinheit gearbeitet haben. NICHT weil sie reich und berühmt werden wollten.

Geschrieben
- sprich bitte an, dass es für nicht gerade wenige Polizisten, Soldaten und Reservisten einen Gewissenskonflikt darstellt...Land, Recht und Gesetz während der Dienstzeit mit einer Waffe zu verteidigen um nach Dienstschluss, als privater Waffenbesitzer, als Gefahr für die Allgemeinheit betrachtet zu werden.

Rein rechnerisch bei Gleichverteilung wären ca. 5000 Polizeibeamte Sportschützen (266.000 Beamte auf 82 Millionen Einwohner ergibt bei 1,5 Millionen Schützen diese Anzahl). Jedoch zeigt die Praxis, dass überdurchschnittlich viele Polizeibeamte in ihrer Freizeit sportlich schießen. Es dürften daher mindestens 10.000, eher aber 15.000 Polizeibeamte sein.

Man kann auch mal eine solche Rechnung für Feuerwehrleute anstellen oder Reservisten oder Bundeswehrangehörige und dann präsentieren.

Nicht zu vergessen: Auf dem Land sind oft die Feuerwehrleute auch im Schützenverein Mitglied. Ich weiß nicht, warum das so ist, aber wenn Du auf dem Land lebst, dann schau Dich mal in den Vereinen in Deiner Umgebung um.

Geschrieben
Meine Möglichkeit beschränkt sich jedoch nur auf Bayern, daher gebe ich euch hier die Möglichkeit:

.........................

Also: Wer diesen Weg mitgehen will, der möge seine Anregungen loswerden, was wir vorzugsweise zuerst in Bayern anders haben wollen (andere Länder könnten teilw. folgen, liegt aber nicht in meinen Möglichkeiten).

 

achso - das würde mich auch noch interessieren lieber Hunnnter, bekommt Bayern dann ein anderes Waffengesetz ... ??? :confused:

 

 

Klaus

 

Geschrieben

Apropos:

Soweit ich weiss, kommen LWB in der GESAMTEN Kriminalstatistik wesentlich besser Weg als nicht-LWB´s.

Will sagen, wir LWB´s sind im Allgemeinen verantwortungsvoller und rechtstreuer als andere Bevölkerungsgruppen.

Schwarze Schafe gibt es leider überall, aber über alles gesehen, siehe oben!

Grüsse,

Colti

Archiviert

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