Zum Inhalt springen
IGNORED

Erste unangemeldete Kontrolle!


TelliPirelli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
..Die Nachweispflicht über die gesetzeskonforme Aufbewahrung ergibt sich grundsätzlich aus § 36 (3), Satz 1. Danach bleibt es der zuständigen Erlaubnisbehörde unbenommen, dies mit dem Einverständnis des Nachweispflichtigen auch vor Ort zu überprüfen. Verweigert der Nachweispflichtige bei einer solchen Kontrolle der Erlaubnisbehörde den Zutritt, so findet keine Kontrolle statt.

Hat die Erlaubnisbehörde Erkenntnisse, die berechtigte Zweifel an der vorschriftsmässigen Aufbewahrung aufkommen lassen, so kann die Erlaubnisbehörde zur Gefahrenabwehr diesen Zutritt auch gegen den Willen des Nachweispflichtigen erzwingen.

Das ist schon seit fast 7 Jahren geltende Rechtslage und die Erlaubnisbehörde war noch nie dazu verpflichtet, eine Vor-Ort-Kontrolle vorher anzukündigen!

du hast die wirklich wichtigen dinge ja schon selbst hervorgehoben!

... aufgrund dieser hervorhebungen komme ich aber zu einem anderen schluß!

von wem dürfen sie was fordern?

wer ist nachweispflichtig?

von wem haben sie es gefordert?

..... ist diese "nachschau" ( und die wurde ja angeblich noch nichtmal so genannt! sondern ....) also rechtmäßig erfolgt?....

... nur mal so ein gedanke von mir, und der war der erste der mir in den sinn kam, als ich die ehrvorhebungen gesehen hatte!

alzi

Geschrieben
Ich bin der Meinung das dieser Vorfall schön skizziert wie sinnlos unangemeldete Kontrollen sind.

Wenn ich nicht da bin hat auch niemand Zugriff auf die Waffen, an den Schränken kann man auch aussen gar nicht die Sicherheitsstufe erkennen, man kann nicht sehen ob alle Knarren drin sind, oder eine zuviel oder whatever. Bei einer unangemeldeten Kontrolle wie hier geschehen, der Verantwortliche selber nicht da, haben meiner Meinung die Beamten draussen sofort umzudrehen. Wie will man sonst damit umgehen das sich viele Hausfrauen und womöglich Kinder überrumpelt fühlen vom vermeintlich hoheitlichen Status des Gegenüber, besonders wenn dadurch die extreme Gefahr des Missbrauchs geschürt wird - mal ganz abgesehen davon dass nichts kontrolliert werden kann, was also will man drinnen (ohne den abwesenden Berechtigten)?

Die Kontrolle war Nonsens und vollkommener Blödsinn, zumindest in der Art.

Tell

P.S.

Um alle Fragen in der Sache zu klären, der Schütze ist aktiv und das seit Jahrzehnten. Er ist mit seiner Behörde im Reinen und macht Nachweistechnisch "alles was die wollen", da ist er eindeutig ein Musterbürger.

Edit: Erweiterungen/Änderungen

Was aber wenn die Behörde nachfragt ob sie die Waffen einmal sehen können und die unberechtigte Frau oder der unberechtigte Sohn bereitwillig den Tresor öffnet oder dies sogar von sich aus vorschlägt oder Ihnen mitteilt, das sie zwar leider nicht den Tresor öffnen kann, eine aber im Nachttisch liegt und sie diese zeigen kann? Nachweisen was ich hab kann ich viel, nur nutze ich es auch und halte mich an die Umgangsregeln damit. In allen vorgenannten Fällen ist zwar der nachgewiesene Tresor da, aber trotzdem wurde gegen die Aufbewahrungsvorschrift verstoßen und ich möchte wetten es gibt genug unberechtigte Partner die wissen wo der Schlüssel liegt oder wie der Code lautet. Und manch einer wird in Unkenntnis der Rechtslage auch auf diese simple Nachfrage hereinfallen und bereitwillig öffnen ohne zu ahnen das sie damit einen riesen Fehler begeht und damit dann erfolgreiche Kontrolle.

Geschrieben
Was aber wenn die Behörde nachfragt ob sie die Waffen einmal sehen können und die unberechtigte Frau oder der unberechtigte Sohn bereitwillig den Tresor öffnet oder dies sogar von sich aus vorschlägt oder Ihnen mitteilt, das sie zwar leider nicht den Tresor öffnen kann, eine aber im Nachttisch liegt und sie diese zeigen kann? Nachweisen was ich hab kann ich viel, nur nutze ich es auch und halte mich an die Umgangsregeln damit. In allen vorgenannten Fällen ist zwar der nachgewiesene Tresor da, aber trotzdem wurde gegen die Aufbewahrungsvorschrift verstoßen und ich möchte wetten es gibt genug unberechtigte Partner die wissen wo der Schlüssel liegt oder wie der Code lautet. Und manch einer wird in Unkenntnis der Rechtslage auch auf diese simple Nachfrage hereinfallen und bereitwillig öffnen ohne zu ahnen das sie damit einen riesen Fehler begeht und damit dann erfolgreiche Kontrolle.

Mut du mit deine Familie reden

Mal Ernst beiseite, es dürfte kein Problem sein, entweder den Code zu ändern, ein anderes Schlüsselversteck zu suchen oder den Familienangehörigen deutlich zu machen, daß man Kontrolleure mit dem Hinweis auf die Abwesenheit des Waffenbesitzers abweist. Und wenn dies gar nicht möglich sein sollte, außer dem Standort des Tresores nicht gezeigt wird.

Gast Ken Smith
Geschrieben
Was aber wenn die Behörde nachfragt ob sie die Waffen einmal sehen können und die unberechtigte Frau oder der unberechtigte Sohn bereitwillig den Tresor öffnet oder dies sogar von sich aus vorschlägt oder Ihnen mitteilt, das sie zwar leider nicht den Tresor öffnen kann, eine aber im Nachttisch liegt und sie diese zeigen kann? Nachweisen was ich hab kann ich viel, nur nutze ich es auch und halte mich an die Umgangsregeln damit. In allen vorgenannten Fällen ist zwar der nachgewiesene Tresor da, aber trotzdem wurde gegen die Aufbewahrungsvorschrift verstoßen und ich möchte wetten es gibt genug unberechtigte Partner die wissen wo der Schlüssel liegt oder wie der Code lautet. Und manch einer wird in Unkenntnis der Rechtslage auch auf diese simple Nachfrage hereinfallen und bereitwillig öffnen ohne zu ahnen das sie damit einen riesen Fehler begeht und damit dann erfolgreiche Kontrolle.

Wenn dieser Fall eintritt, sorry, dann gehört dem Waffenbesitzer die Zuverlässigkeit aberkann tund die Waffen entzogen.

Wenn keine weitere Person der Familie berechtigt, im Sinne des Waffemgesetzes ist, darf er/sie auch nicht die Kombination oder den aufbewahrungsort der Schlüssel kennen.

Aber nicht gleich wieder steinigen.

Aber das Beste wird sein, allen Familienangehörigen klar zu machen, dass die Kontrolleure in Deiner Abwesenheit keinen Zutritt bekommen.

Machen sie streß und versuchen trotzdem Zutritt zu bekommen, z.B. durch Androhung von Strafen oder ähnliches, sofort die Polizei rufen und/oder Dich anrufen.

Ich habe meiner Frau gesagt, wenn es mal sein sollte, dass die Kontrolleure klingeln sollten und ich bin nicht da, soll sie sie wegschicken. Lassen sie sich nicht wegschicken, mich anrufen und an die Kontrolleure weitergeben.

Wenn das nichts hilft, Polizei rufen.

Genau in dieser Reihenfolge.

Geschrieben
Was aber wenn die Behörde nachfragt ob sie die Waffen einmal sehen können und die unberechtigte Frau oder der unberechtigte Sohn bereitwillig den Tresor öffnet oder dies sogar von sich aus vorschlägt oder Ihnen mitteilt, das sie zwar leider nicht den Tresor öffnen kann, eine aber im Nachttisch liegt und sie diese zeigen kann? Nachweisen was ich hab kann ich viel, nur nutze ich es auch und halte mich an die Umgangsregeln damit. In allen vorgenannten Fällen ist zwar der nachgewiesene Tresor da, aber trotzdem wurde gegen die Aufbewahrungsvorschrift verstoßen und ich möchte wetten es gibt genug unberechtigte Partner die wissen wo der Schlüssel liegt oder wie der Code lautet. Und manch einer wird in Unkenntnis der Rechtslage auch auf diese simple Nachfrage hereinfallen und bereitwillig öffnen ohne zu ahnen das sie damit einen riesen Fehler begeht und damit dann erfolgreiche Kontrolle.

Guten Tag,

wir sind von der Waffenbehörde und haben gerade mit Ihrem Ehemann gesprochen, er hat gesagt, dass sie uns ruhig die Waffen zeigen können !

Sie gehen dann mit 2 Strafanzeigen nach Hause!

1. 1 x gegen die Ehefrau wegen der Zugriffsmöglichkeit (Erwerb/Besitz § 52 Abs. 3 Ziff. 2 aund b WaffG) und

2. 1 x gegen den Ehemann wegen Überlassen an einen Nichtberechtigten (§§ 34 (1) u. 52 Abs. 3 Ziff 7 WaffG)

Die Waffen unterliegen dann nach § 54 WaffG der Einziehung!

Da es sich hier um Offizialdelikte handelt, gibt es auch keinen Ermessensspielraum, wie z. B. bei Ordnungswidrigkeiten!

Es müßte nun ja wohl jeder begriffen haben, haben wie er mit seinen Waffen und seinem Tresor umzugehen hat!

Geschrieben
Guten Tag,

wir sind von der Waffenbehörde und haben gerade mit Ihrem Ehemann gesprochen, er hat gesagt, dass sie uns ruhig die Waffen zeigen können !

Sie gehen dann mit 2 Strafanzeigen nach Hause!

1. 1 x gegen die Ehefrau wegen der Zugriffsmöglichkeit (Erwerb/Besitz § 52 Abs. 3 Ziff. 2 aund b WaffG) und

2. 1 x gegen den Ehemann wegen Überlassen an einen Nichtberechtigten (§§ 34 (1) u. 52 Abs. 3 Ziff 7 WaffG)

Ja.

Allerdings finde ich dieses Vorgehen - wenn der von dir wohlweislich "begrünte" erste Satz tatsächlich den Sachverhalt wiedergeben soll -

als behördliches Handeln ziemlich grenzwertig.

Wenn ein Waffenbesitzer mir auf meine (wohl telefonisch vorab gestellte) Frage diesen Satz sagt, würde ich ihm als Behördenvertreter

sicherlich entgegnen, ob dies tatsächlich sein Ernst sei.... aber nicht schnurstracks mit diesem Sätzchen im Gepäck zu seiner Frau

nach Hause marschieren.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Habe ich zwar so noch nicht erlebt, würde es aber nicht unbedingt ausschließen!

(ist aber nicht meine Vorgehehensweise, zumal ich ja auch solche Kontrollen nicht durchführe)

Dies soll nur als Denkanstoß dienen!

Geschrieben
...als behördliches Handeln ziemlich grenzwertig.

Grenzwertig ist in so einem Fall nur das Verhalten des Waffenbesitzers. Das ist doch genau die Situation Winnenden, wegen so einem Idioten haben wir doch den ganzen Ärger. Wer einem Nichtberechtigen Zugriff auf seine Waffen lässt, hat in unseren Reihen nichts mehr verloren. Dem gehören sie abgenommen, denn er gefährdet den Bestand von uns Allen.

Geschrieben

Dass das Verhalten bzw. die mangelnde Rechtskenntnis des Waffenbesitzers nicht aktzeptabel sind, ist ja unbestritten.

Aber wenn ich als Behördenvertreter ein Vorab-Telefonat mit dem Waffenbesitzer führe, und er mir so einen Quark sagt,

kläre ich ihn dann auf oder sage ich "fein" und marschiere schnurstracks zu seiner Frau und den Waffen nach Hause...

Letztere Variante kommt mir, auf neu-denglisch gesagt, eher "strange" vor.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

@karlyman:

Eigentlich wollte ich zum Ausdruck bringen, dass das benannte Telefonat nur erfunden gewesen sein könnte!

Aber in einer ordentlichen Behörde werden keine Tricks angewandt!

Genausowenig, wie an schlecht erkennbaren Geschwindigkeitsbegrenzungen Blitzer aufgestellt werden

Geschrieben
Wenn dieser Fall eintritt, sorry, dann gehört dem Waffenbesitzer die Zuverlässigkeit aberkann tund die Waffen entzogen.

Wenn keine weitere Person der Familie berechtigt, im Sinne des Waffemgesetzes ist, darf er/sie auch nicht die Kombination oder den aufbewahrungsort der Schlüssel kennen.

Aber nicht gleich wieder steinigen.

Aber das Beste wird sein, allen Familienangehörigen klar zu machen, dass die Kontrolleure in Deiner Abwesenheit keinen Zutritt bekommen.

Machen sie streß und versuchen trotzdem Zutritt zu bekommen, z.B. durch Androhung von Strafen oder ähnliches, sofort die Polizei rufen und/oder Dich anrufen.

Ich habe meiner Frau gesagt, wenn es mal sein sollte, dass die Kontrolleure klingeln sollten und ich bin nicht da, soll sie sie wegschicken. Lassen sie sich nicht wegschicken, mich anrufen und an die Kontrolleure weitergeben.

Wenn das nichts hilft, Polizei rufen.

Genau in dieser Reihenfolge.

Da kann ich nur zustimmen!!! :gutidee:

In meiner Abwesenheit hat keiner was an meinen Tresoren verloren! :angry2:

KEINER, auch kein Behördenvertreter! :contra:

Denn um die sichere Aufbewahrung der Waffen zu überprüfen, muß der Inhalt der Tresore mit den Einträgen in der/den WBKs verglichen werden. Das kann allerdings nur geschehen wenn ich selbst vor Ort bin, da sonst niemand Zugriff hat.

Der Waffenbesitzer in Winnenden hatte ja auch einen Tresor, nur nicht alle Waffen darin gelagert.

Man könnte also die leeren Tresore zeigen und die Waffen oder eine Waffe zur vemeintlichen "Selbstverteidigung" in der Nachttischschublade aufbewahren. Deshalb sind Kontrollen unangemeldet geplant um solche schwarzen Schafe zu ertappen (würde ich zumindest so interpretieren). Wir wollen doch alle nicht, dass mit unseren Sportgeräten was passiert!

Ich finde man sollte die Kirche im Dorf lassen, denn diese Kontrollen sind erstens blindwütiger Aktionismus und zweitens gar nicht in dem Umfang durchzuführen wie die das eigentlich gerne hätten. Nach Aussage des Zuständigen unserer Waffenbehörde fehlt ihm dafür das Personal um diese Prüfungen vorzunehmen.

Sollten diese Kontrollen jedoch tatsächlich in großem Umfang durchgeführt werden, hätte ich gerne die Möglichkeit nachzuprüfen, ob derjenige, der vor meiner Tür steht auch derjenige ist für den er sich ausgibt. Es ist doch nichts leichter als sich mit Scanner, Farbdrucker und Laminiergerät einen echt aussehender Ausweis zu erstellen, dessen Daten mit dem, zur Gegenkontrolle, gezückten Personalausweis übereinstimmen.

Mir schwebt da vor, die Namen und Daten der zur Kontrolle bestimmten Mitarbeiter bei einer örtlichen Polizeidienststelle zu hinterlegen, die auch am Nachmittag oder Aabend besetzt ist... Vielleicht bin ich aber auch nur ein wenig paranoid, wenn ich nicht jedem, der einen Ausweis zückt Zugang zu meinen Waffen gewähren will... :gaga:

Geschrieben

Das ist doch alles Wahnsinn.

Ihr müßt euch mal verinnerlichen was ihr hier so von euch gebt.

Die Familie steht unter dem besonderem Schutz des Grundgesetzes.

Nun sagen alle die Ehefrau darf keinen zugriff auf die Waffen haben da sie damit sonst Unfug treibt oder in einer Schule Amok

laufen würde.

Das sind in den meisten Fällen doch die Ehefrauen die aber wiederum die Kinder erziehen und betreuen.

Wenn ich davon ausgehe das die Ehefrau zu so einer tat fähig ist wieso darf die dann mit den Kindern alleine bleiben?

Was ist da wohl höherwertig ?

Wer sagt uns das nicht ein Legalwaffenbesitzer einfach seine Waffen nimmt und einen sogennanten Amoklauf durchführt?

Der letzte "Amoklauf" in einer Schule ist doch nicht durchgeführt worden weil der Sohn zugriff auf die Waffe seines Vaters hatte sondern weil der Sohn diesen über einen längeren Zeitraum geplannt und dann auch noch durchgeführt hat !!

Das ist doch das eigentlich verwerfliche an der Tat.

Oder ist der arme Täter durch die Waffe verführt worden?

Wenn du deiner Frau nicht bedingungslos vertrauen kannst dann stimmt etwas nicht mit deiner Familie und wenn der Staat schon die vorgabe macht das du deiner Frau nicht bedingungslos vertrauen darfst dann stimmt was nicht mit dem Staat.

Es gibt wohl keinen einzigen fall in Deutschland wo eine Ehefrau weil sie Zugriff auf die Waffe ihres Mannes hatte einen"Amoklauf" verübt hat.

Verliert der Staat seine zuverlässigkeit dadurch das Polizisten ihre Ehefrauen,Kollegen, usw erschießen ?

Verliert der Staat seine Zuverlässigkeit dadurch das ein ehemaliger Bundesinnenminister wegen Steuerbetruges verurteilt wurde?(Straftat in seiner Amtszeit)

Die Polizistin die ihre Waffe auf einem Klo hat liegenlassen ist die nicht ein Indiz dafür das dann Staatsbediensteten höchstens ein Gummiknüppel ausgehändigt werden dürfte?

Was unternimmt den der Staat gegen die einfuhr von illegalen schußwaffen mit denen jeden!! Tag straftaten verübt werden?

Sichert er deswegen die Grenzen? Selbstverständlich nicht !

Die Leute sollten sich doch mal besinnen was die Grundlagen eines Staates nur sein können.

Was ist wenn die Ehefrau selbst Sportschützin ist sich aber nie eine eigene Waffe gekauft hat ?

Muß ich die dann auf dem Stand anketten weil ich Angst haben muß das die mit der Waffe abhauen könnte denn zuhause muß ich ihr ja den Zugang zur Waffe verwehren da davon auszugehen ist das Sie damit dann durchdreht?

Das ist doch der alltägliche Wahnsinn in Deutschland.

Geschrieben
Sollten diese Kontrollen jedoch tatsächlich in großem Umfang durchgeführt werden, hätte ich gerne die Möglichkeit nachzuprüfen, ob derjenige, der vor meiner Tür steht auch derjenige ist für den er sich ausgibt. Es ist doch nichts leichter als sich....einen echt aussehender Ausweis zu erstellen....

Vielleicht bin ich aber auch nur ein wenig paranoid, wenn ich nicht jedem, der einen Ausweis zückt Zugang zu meinen Waffen gewähren will...

Ein wichtiger Punkt. Insbesondere, wenn die Kontrollen nicht vom jeweiligen, persönlich bekannten Waffenrechts-SB durchgeführt werden.

Und paranoid bist du sicher nicht - im Gegenteil, es ist deine/unsere Pflicht als Waffenbesitzer, denjenigen, der da Zugang erhalten will,

gründlichst zu prüfen, bevor er überhaupt 'reinkommt.

Geschrieben
Das ist doch alles Wahnsinn.

Kein Widerspruch!

Es gibt wohl keinen einzigen fall in Deutschland wo eine Ehefrau weil sie Zugriff auf die Waffe ihres Mannes hatte einen"Amoklauf" verübt hat.

Es gibt aber schon mehrere Fälle, wo es Strafanzeigen gegen die Ehefrau wegen unberechtigten Zugriffs gab!

Was ist wenn die Ehefrau selbst Sportschützin ist sich aber nie eine eigene Waffe gekauft hat ?

Das berechtigt den Zugriff auf Waffen außerhalb des Schießstandes?

Muß ich die dann auf dem Stand anketten weil ich Angst haben muß das die mit der Waffe abhauen könnte denn zuhause muß ich ihr ja den Zugang zur Waffe verwehren da davon auszugehen ist das Sie damit dann durchdreht?

Es geht doch nicht um das Durchdrehen, sondern den unberechtigten Zugriff!

Das ist doch der alltägliche Wahnsinn in Deutschland.

Das zeigt wie schwer verständlich das ist und darin liegt eben die Gefahr und zwar für den, der sich nicht daran hält!

Geschrieben
Ein wichtiger Punkt. Insbesondere, wenn die Kontrollen nicht vom jeweiligen, persönlich bekannten Waffenrechts-SB durchgeführt werden.

Das wird der Knackpunkt sein, denn die Waffenbehörde wird diese Aufgabe alleine nicht leisten können!

Und paranoid bist du sicher nicht - im Gegenteil, es ist deine/unsere Pflicht als Waffenbesitzer, denjenigen, der da Zugang erhalten will,

gründlichst zu prüfen, bevor er überhaupt 'reinkommt.

Dies gilt aber für alle, die Eintritt begehren, sei es der Vermieter, die GEZ, den angeblichen Klemptner, den angeblichen "Enkel", oder die südländische Frau, die um ein Glas Wasser bittet, oder den Teppich- oder Lederjacken-Uhren Günstig-Anbieter u.a.!

Gast Ken Smith
Geschrieben

Der Knackpunkt ist, wenn ich in der Famillie der einzige Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes bin, muss ich verhinern, dass Dritte, unberechtigte Zugriff auf meine Waffen bekommen.

Da geht nichts daran vorbei.

Und dann darf weder meine Frau noch meine Kinder Zugriff haben.

Wäre meine z.B. Frau berechtigt und hätte auch eine WBK und eigenen Waffen, die im selben waffenschrank lagern, wäre das natürlich anders.

Geschrieben
Der Knackpunkt ist, wenn ich in der Famillie der einzige Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes bin, muss ich verhinern, dass Dritte, unberechtigte Zugriff auf meine Waffen bekommen.

Da geht nichts daran vorbei.

Stimmt genau!!!

Und dann darf weder meine Frau noch meine Kinder Zugriff haben.

Das stimmt genauso!!!

Wäre meine z.B. Frau berechtigt und hätte auch eine WBK und eigenen Waffen, die im selben waffenschrank lagern, wäre das natürlich anders.

Da wäre ich mir jetzt nicht so ganz sicher, denn da gibt es widersprüchliche Aussagen zu. Es war nämlich tatsächlich in unserem Schützenverein ein Fall bekannt wo ein Ehepaar, beide Sportschützen mit jeweils eigener WBK und eigenen Waffen, diese jeder in seinem für den Ehepartner unzugänglichen Tresor aufbewahren sollte.

Geschrieben

Nun wollen wir mal die "Kirche im Dorf" lassen!

Familienhaus mit 4 Kindern, Oma, Opa, Ehepaar und 1 Schwester und alle WBK Inhaber, das würde mindestens nach dieser Meinung 8 Tresore beinhalten.

Schlafzimmer leerräumen und mit Tresore vollstellen?

Einem WBK Inhaber kann ich unter bestimmten Voraussetzungen auch eine nicht eingetragene Waffe überlassen!

Gast Ken Smith
Geschrieben
Nun wollen wir mal die "Kirche im Dorf" lassen!

Familienhaus mit 4 Kindern, Oma, Opa, Ehepaar und 1 Schwester und alle WBK Inhaber, das würde mindestens nach dieser Meinung 8 Tresore beinhalten.

Schlafzimmer leerräumen und mit Tresore vollstellen?

Einem WBK Inhaber kann ich unter bestimmten Voraussetzungen auch eine nicht eingetragene Waffe überlassen!

Aber bitte vorher die Baustatik prüfen lassen, wenn da 8 Tresore in einen Raum sollen........ :gutidee:

Geschrieben
Beide sind Berechtigte i.S.d. WaffG.

Das ist der springende Punkt:

AWaffV §13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

[...]

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte

Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

[...]

Geschrieben
... Es war nämlich tatsächlich in unserem Schützenverein ein Fall bekannt wo ein Ehepaar, beide Sportschützen mit jeweils eigener WBK und eigenen Waffen, diese jeder in seinem für den Ehepartner unzugänglichen Tresor aufbewahren sollte.

Aufgrund welcher Rechtslage? :gaga:

Da ist die Behörde wohl eindeutig übers Ziel hinausgeschossen!

In welchem Bundesland? Gerne auch per PN.

Geschrieben
Bayern und Berlin bestimmt nicht!

Egal, wo: wenn die Frau andere Waffen/Kaliber hat,

als ihr Gatte; dürfen nicht beide alle Waffen in einen

Tresor packen: Weil, der eine nicht automatisch

berechtigt ist, über die Waffen des anderen die

tatsächliche Gewalt auszuüben..

(einfach ausgedrückt..)

Dazu gibts hier auch schon einen Fred...

kriegerlein

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.