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IGNORED

Erste unangemeldete Kontrolle!


TelliPirelli

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Hallo

ein Schützenkollege ist gestern abend unangemeldet vom OA besucht worden, 2 Personen. Schön mit dem Fahrzeug vom OA vorgefahren, die Nachbarn staunend und gierig draussen wartend was passiert.

Begründung "unangemeldete Kontrolle"

Da nur die Frau und der Sohn anwesend waren, gab es auch nur den Waffenschrank und den Schrank für das Pulver von aussen zu sehen.

Es wurde dann notiert das alles korrekt zu sein scheint...

Das Gesetz ist doch noch gar keins, oder?

Der Kollege (bzw. der Sohn, er war bei der Kontrolle dabei) ist an meiner Arbeitsstelle tätig, sollte einer Fragen haben nur zu...

Tell

P.S.

Kein Scherz

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Den § 36 Abs, 3 WaffG gibt es doch schon länger. Offensichtlich war aber hier schon mit "vorauseilendem Gehorsam" unterwegs.

War doch alles o. K., für das Dienstfahrzeug können sie doch nichts, ist doch besser als ein Funkwagen!

Es wurde nichts durchsucht und man war zufrieden und kann eine Kontrolle abhaken.

Frau und Sohn kamen nicht an die Waffen und es war doch alles Bestens, nun hat er sicherlich Ruhe vor ev. Kontrollen!

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Hallo

ein Schützenkollege ist gestern abend unangemeldet vom OA besucht worden, 2 Personen. Schön mit dem Fahrzeug vom OA vorgefahren, die Nachbarn staunend und gierig draussen wartend was passiert.

Begründung "unangemeldete Kontrolle"

Tell

P.S.

Kein Scherz

Hallo Tell,

da über das Gesetz erst am 10. Juli im Bundesrat "abgestimmt" wird,

ist die geschilderte Maßnahme (wenn sie sich denn so zugetragen hat) rechtswidrig.

MfG

Pirol 2

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...Begründung "unangemeldete Kontrolle"

... sollte einer Fragen haben nur zu...

...

Ja! Ich habe drei Fragen:

Warum wurde kontrolliert?

Gab es Gründe die die korrekte Aufbewahrung in Frage stellen?

Hat der Schützenkollege bei seiner Behörde im Vorfeld jegwelche Nachweise zur Verwahrung erbracht?

IMI

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...

Warum wurde kontrolliert? Es gab keine Angabe, Ansage war "unangemeldete Kontrolle der Waffenaufbewahrung"

Gab es Gründe die die korrekte Aufbewahrung in Frage stellen? Nein

Hat der Schützenkollege bei seiner Behörde im Vorfeld jegwelche Nachweise zur Verwahrung erbracht? Ja, geht in Köln auch gar nicht anders meines Wissens.

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... ist die geschilderte Maßnahme (wenn sie sich denn so zugetragen hat) rechtswidrig.

§ 36 (3) WaffG, Stand Oktober 2002:

[b]§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition[/b]

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, ...

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, ...

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt

Mir erschliesst sich nicht, woraus Du die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ableitest.

CM :confused:

edit: Tippfehler!

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Empfehlung:

Waffenrechtsschutzversicherung vorhanden?

Falls ja, Zulässigkeit der Kontrolle anwaltlich prüfen lassen,

gesetzeskonformen Ablauf der Kontrolle anwaltlich prüfen lassen,

sofern Soll-Ist Abweichung: Klagen (wehret den Anfängen!)

(Falls nein, Versicherung schleunigst abschliessen)

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da über das Gesetz erst am 10. Juli im Bundesrat "abgestimmt" wird,

Mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist das Gesetz noch lange nicht verabschiedet...

ist die geschilderte Maßnahme (wenn sie sich denn so zugetragen hat) rechtswidrig.

kann pauschal so nicht gesagt werden; die Behörde hat schon nach dem aktuellen WaffG die Möglichkeit, sich die getroffenen Maßnahmen zur sicheren Verwahrung nachweisen zu lassen.

Mehr geht aus den kurzen Einlassungen des TE nicht hervor. Der Vorgang zeigt aber eine ganz andere Problematik auf. Nämlich die Aussenwirkung der Kontrollen auf Nachbarn u.ä. Hier wird nämlich nicht zwischen Nachschau, Kontrolle und Hausdruchsuchung wirklich unterschieden und das kann u.U. sehr negative Auswirkungen haben.

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Eine Rechtswidrigkeit kann ich hier nicht erkennen.

Nach dem geschildertem Sachverhalt wurden die OA Mitarbeiter freiwillig eingelassen, damit hat sich alles weitere erledigt.

Klagechancen schätze ich als äußerst gering ein.

Etwas anderes wäre es, wenn die Ehefrau unter Druck gesetzt, bzw. genötigt wurde, die Nachschau zu dulden.

Beschwerden an die vorgesetze Behörde, wären da hilfreicher

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keine begründeten Zweifel...

Das ist per se erstmal definitiv falsch.

Die Nachweispflicht über die gesetzeskonforme Aufbewahrung ergibt sich grundsätzlich aus § 36 (3), Satz 1. Danach bleibt es der zuständigen Erlaubnisbehörde unbenommen, dies mit dem Einverständnis des Nachweispflichtigen auch vor Ort zu überprüfen. Verweigert der Nachweispflichtige bei einer solchen Kontrolle der Erlaubnisbehörde den Zutritt, so findet keine Kontrolle statt.

Hat die Erlaubnisbehörde Erkenntnisse, die berechtigte Zweifel an der vorschriftsmässigen Aufbewahrung aufkommen lassen, so kann die Erlaubnisbehörde zur Gefahrenabwehr diesen Zutritt auch gegen den Willen des Nachweispflichtigen erzwingen.

Das ist schon seit fast 7 Jahren geltende Rechtslage und die Erlaubnisbehörde war noch nie dazu verpflichtet, eine Vor-Ort-Kontrolle vorher anzukündigen!

CM

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Mir erschließt sich der Grund dieser Kontrolle nicht ganz; wozu wurde Steuergelder verbraten, wenn

-es keine Gründe gab, die die korrekte Aufbewahrung in Frage stellen

-und der Schützenkollege bei seiner Behörde im Vorfeld Nachweise zur Verwahrung erbracht hat

WOZU also?

Schikane?

Steuergeld-Verbrennung?

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Grundsätzlich:

da die Kontrolloption für das OA bereits in der gegenwärtig bestehenden Fassung des WaffG integriert ist, dürfen sie, nach vorheriger Anmeldung und im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Reglungen, gerne kontrollieren kommen.

Aber:

wenn die Neufassung des WaffG, entgegen unseren Hoffnungen, doch in vollem Umfang durchgedrückt werden sollte, wird während meiner Abwesenheit nichts kontrolliert. Denn während meiner Abwesenheit hat niemand, auch kein OA (!!!), etwas an meinem Waffenschrank, geschweige denn an meinen Waffen, zu suchen (während meiner Anwesenheit, um ewtl Fragen zu beantworten, dürfen selbstverständlich auch nur Berechtigte, aber das sollte eigentlich klar sein).

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Steuergeld-Verbrennung?

JA! Wir haben doch erst 1+x Billionen Euro Schulden. Da müssen wir schnell noch was machen bevor man behauptet unsere Behörde würde nächstes Jahr mit weniger auskommen...

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Offensichtlich wollten sie die Waffen ja auch ga nicht sehen.

Sie haben festgestellt, es ist ein ordnungsgemäßer Waffenschrank vorhanden, die Frau hat keinen Zugriff und somit hat sich eine ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung bestätigt und es ergeben sich keine neuen Gründe daran zu zweifeln!

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Laut Auskunft des Threadstarters war die Verwahrung aber bereist nachgewiesen, uwewittenburg!

Warum hielt die Behörde also Nachschau?

In gleich gelagertem Falle, würde ich die Behörde NICHT freiwillig einlassen - ich habe eine handschriftliche "Quittung" meiner Behörde, dass diese über die Verwahrung meiner Waffen informiert sind.

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Wie ist das denn eigentlich wenn der Lebenspartner einer Kontrolle, also dem Betreten der gemeinsamen Wohnung durch die zuständigen Behördenvertreter, nicht zustimmt? Kann dies ggf. dem Waffenbesitzer negativ ausgelegt werden? Oder wie verhält es sich, wenn der Waffenbesitzer seine Waffen gar nicht bei sich zu Hause, sondern aus Platzgründen z.B. bei seinen Eltern ein Etage tiefer, aufbewahrt?

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