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IGNORED

IPSC Schützen haben menschenverachtende Grundhaltung


1up-schwammerl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
...von der IPSC Fraktion. Ist Euer Blutdruck zu niedrig?

Nicht nur IPSC Fraktion, was da drin steht ist hahnebüchender Unsinn, oder sollte man sagen grober Unfug?

Angefangen beim IPSC, über Wiederladen bis hin zur Sachkunde, die wohl Frau Bannenberg mit dem

Halbwissen nicht bestehen würde. Aber wir wissen ja, wer eine Studie in Auftrag gibt, bestimmt das Ergebnis im voraus.

Geschrieben
Es gibt einen Beweis das IPSCler keine menschenverachtende Grundhaltung haben.

Währe dem so währen sie alle Politiker.

Dieses Zitat gehört in die ewige Zitatensammlung der Deutschen aufgenommen. :appl:

Geschrieben

Ich hab's jetzt mal an die beiden Adressen geschickt. Gestern benutzte ich die, die oben aufm Briefkopf der Anhörung steht...

Falls es jemanden interessiert:

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg,

nachdem ich gerade auf den Internetseiten des Innenausschusses Ihre

o.g. "Abhandlung" gelesen habe, möchte ich Sie fragen, woher Sie die

dargelegten Informationen haben? Sie entspringen zum größten Teil

entweder Ihrer Fantasie oder der von Ihren Mitarbeitern. Mit der

Realität hat Ihr Schreiben jedenfalls nichts zu tun.

In einem entsprechenden Brief an den Innenausschuss des Bundestages

habe ich Ihre Sachverständigkeit angezweifelt und begründe dies wie

folgt.

- IPSC stellt eine besonders gefährliche schießsportliche Disziplin dar.

IPSC ist diejenige schießsportliche Disziplin, bei der es seit 1976

keine nennenswerte Zwischenfälle gegeben hat. Weltweit! IPSC wird

mittlerweile in über 70 Ländern ausgeübt und es wurde noch nie von

einem getöteten oder verletzten Schützen berichtet (mal ausgenommen

von einem Muskelfaserriss vielleicht).

- Ziel dieser Aktivität ist es, in einer realistisch anmutenden

Umgebung in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Menschen

simulierende bewegliche Ziele zu treffen.

Beim IPSC wird auf Ziele geschossen, die nicht mal annähernd etwas mit

der Darstellung eines Menschen zu tun haben (siehe Anhang). Bei den

beweglichen Zielen von denen Sie sprechen, handelt es sich um

rotierende Stahlplatten. Was haben diese bitte mit der Darstellung

eines Menschen zu tun? Wie definieren Sie "realistisch anmutende

Umgebung"? Also ich finde nicht, dass eine Kiesgrube, in die ein paar

Trennwände aus Holz gestellt worden und ein paar Netztrennwände

aussehen wie ein Klassenzimmer...

- Der Schütze kann effizient üben, möglichst viele vor ihm

auftauchende oder fliehende bzw. Deckung suchende Menschen zu treffen.

Im Gegensatz zu Ihrer unrealistischen Vorstellung vom IPSC Schießen,

übt man keinesweg auch nur ansatzweise das Schießen auf fliehende

Menschen. Woher haben Sie diesen Unsinn? Wer sind Ihre Informanten?

Haben Sie sich schon mal den Ablauf einer Stage angesehen? Geben Sie

auf www.youtube.com den Suchbegriff "IPSC" ein und schauen Sie sich

erstmal so ein Match an, bevor Sie solche Unwahrheiten in Umlauf

bringen!!!

- Ein solches Training muss der Ausbildung bei Bundeswehr und Polizei

vorbehalten sein und darf aufgrund seiner Menschen verachtenden

Grundhaltung nicht Bestandteil des Schießsports sein.

Bei der Bundeswehr lernt man so etwas wie praktisches Pistolenschießen

nicht, weil es dafür weit mehr Training braucht als der

durchschnittliche Wehrpflichtige aufnehmen kann. Außerdem: wieviele

IPSC Sportler haben schon mal ein Attentat begangen? Ich weiß es

nicht, aber meine Schätzung wäre null. Und die Sache mit der Menschen

verachtenden Grundhaltung ist doch sehr subjektiv. Ich kann am

Schießsport nicht Menschen verachtendens finden. Genauso wie 2,5

Millionen Deutsche Sportschützen und weitere zig Millionen weltweit.

- Für die Verwendung kriegswaffenähnlicher Schusswaffen im Schießsport

besteht kein Bedürfnis.

Wieder eine Meinung die in einer sachkundlichen Abhandlung nichts zu suchen hat.

- Heraufsetzung des Mindestalters für den Umgang mit automatischen und

halbautomatischen Großkaliberwaffen auf 21 Jahre

DANKE! Endlich dürfen wir in Deutschland automatische Waffen schießen.

Wissen Sie eigentlich, was Sie da für einen, wie wir in Bayern sagen,

Schmarrn schreiben? Automatische Waffen gehören zu den Kriegswaffen

und sind in den meisten Ländern der Welt verboten. Setzen, sechs!

Sachverstand gleich null! Da dieser Terminus wiederholt in Ihren

Ausführungen vorkommt, wiederhole ich es nicht andauernd...

- Für sportliche Disziplinen sind großkalibrige Waffen, besonders

gefährliche Munitionsarten (etwa gefährliche Teilmantelgeschosse) und

Waffen mit hoher Durchschlagskraft nicht notwendig.

Für die Fortbewegung von A nach B wird kein Auto mit 200 PS benötigt!

Warum ist dies nicht verboten? Genau, weil deutsche Bürger die

Freiheit haben, ihr Leben so zu gestalten wie sie es für richtig

halten. Dafür hat unsere Gesellschaft jahrhundertelang gekämpft. Was

ist an Teilmantelgeschossen gefährlicher als an Vollmantelgeschossen?

Polizeieinheiten weltweit benutzen immer mehr TMG, da ihre Manstopp

Wirkung weit höher ist. Außerdem werden sie im Schießsport aufgrund

ihrer höheren Präzision verwendet. Schießen ist ein

Hochleistungssport! Und dafür benutzt man im allgemeinen das beste

Material was man bekommen kann.

- Die rechtliche Sachkundeprüfung mit intensiver

Zuverlässigkeitsprüfung (Motiv für den Wunsch nach Waffenbesitz...

Eine Bedürfnisbescheinigung, welche Sie hier als "Motiv für den Wunsch

nach Waffenbesitz" bezeichnen, wird NICHT vom Schützenverein

ausgestellt. Diese beantragt man beim VERBAND. Setzen, sechs!

Sachverstand gleich null!

- mit weniger gefährlichen Schusswaffen und entsprechend weniger

gravierenden Tatfolgen verübt (Kleinkaliber, Einzellader)

Gute Beispiel! Mit einem Kleinkalibergewehr schieße ich der Fliege,

die in 50 Meter Entfernung auf der Schießscheibe sitzt, das Auge aus.

Mit einem Halbautomaten im Kaliber .223 gelingt dies nicht! Welche

dieser Waffen ist gefährlicher? Richtige Antwort: keine, da ein

Sportschütze auf Scheiben schießt und nicht auf Menschen!

- Die sichere und vorschriftsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen ist

regelmäßig durch die zuständige Waffenbehörde zu kontrollieren. Der

Behörde kommt dabei für Privatwohnungen ein Betretungsrecht auch ohne

konkrete Verdachtslage zu.

Super! Und als nächstes wird sich der Überwachungsstaat unsere

Akademiker zur Brust nehmen, da die ja schließlich Argumente gegen die

Staatsgewalt haben. Hatten wir in diesem Land vor ca. 70 Jahren

schonmal. Ist eine echt tolle Vorstellung das wir langsam wieder

dorthin kommen, was uns im Geschichtsunterricht als das böseste

Kapitel der Deutschen erklärt wurde. Besonders nett finde ich die

Ermächuigung des BMI, zukünftig Verordnungen herauszugeben, ohne

vorher das Parlament damit "belästigen" zu müssen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

Sehr gelungen finde ich Ihre Ausführungen aus psychologischer Sicht.

Man erkennt deutlich, dass Sie sich mit dieser Materie auskennen.

Deshalb sollten Sie lieber die Finger von den nicht-psychologischen

Aspekten lassen, von denen Sie ganz offensichtlich, mit Verlaub, keine

Ahnung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Geschrieben
Und am Donnerstag werden unser Volksvertreter vermutlich einem Gesetz zustimmen, was die vorsätzliche Aushöhlung der Demokratie bezweckt. Wo soll das noch hinführen?

Ganz sicher, mein Lieber, ganz sicher. Nix mit vermutlich.

Und wo das hinführt, wenn Enteignung, Entmündigung und Entrechtung dann durchgezogen sind, dafür gibt es, in der Geschichte, alt und neu, eine Vielzahl von Begriffen. Der mildeste ist Sklaverei.

Geschrieben
Meine Email an Frau Prof. gestern Abend kam zurück, ...

Die entsprechende Email an den Innenausschuss mit der Begründung warum diese Frau nicht als Sachverständige zugelassen werden sollte, ist offenbar durchgegangen, wird aber vermutlich genauso ignoriert wie meine Frage vom Wochenende, was Herrn Grafe als SV qualifiziert...

...

Vergiss e-Mails!

Papierbriefe, so richtig mit Marke und Umschlag!

Und wenn's eilig ist: Vorab per Fax!

Geschrieben
Moin,

ich habe der Dame auch einen Brief geschrieben. Ich würde mich mit der Dame gern einmal unterhalten und über Ihre Quellen sprechen.

Da wirste anstehen müssen - sie ist jetzt wegen ihrer Reputation (nach gestern nochmals gesteigert) und "neutralen" Haltung zum WaffG als Expertin bei allen, auch den Medien, gefragt - Wetten??

Nur mit dem Grafe - mit dem spielt keiner mehr der wirklich Sandkuchen backen will.............

Geschrieben

8bravo,

die Kernaussage deines Briefes ist der mangelnde Sachverstand der "Sachverständigen", belegt an einigen ihrer Ausführungen. So weit, so gut und in der Zielrichtung vollkommen zutreffend.

Allerdings belegst du im gleichen Atemzug deinen eigenen mangelnden Sachverstand mit dem Vergleich der Verordnungsermächtigung mit dem wohlbekannten "Ermächtigungsgesetz".

Besonders nett finde ich die Ermächuigung des BMI, zukünftig Verordnungen herauszugeben, ohne

vorher das Parlament damit "belästigen" zu müssen:

, Zitat Wiki

Verordnungsermächtigungen sind gängige Praxis in beinahe allen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts (also kein Novum des WaffGs) , in Art. 80 I GG ausdrücklich vorgesehen und zudem durch Art. 80 I2 GG inhaltlich eingeschränkt. Mit einem "Ermächtigungsgesetz" hat all dies nichts, aber auch gar nichts zu tun. Nur so am Rande- das Parlament kann, sofern es mit der inhaltlichen Ausfüllung der VO-Ermächtigung durch das BMI nicht einverstanden ist, diese jederzeit zurücknehmen und selbst entscheiden.

Wer den Sachverstand anderer in Zweifel zieht (was im Falle von Prof. Bannenberg absolut gerechtfertigt ist), sollte darauf achten, diese Ausführungen nicht durch eigenen mangelnden Sachverstand (in anderer Sache) selbst zu entwerten.

Geschrieben

>besonders gefährliche Munitionsarten (etwa gefährliche Teilmantelgeschosse)

Nicht zu vergessen die heimtückischen BLEIgeschosse, die das Opfer auch noch zusätzlich vergiften! :chrisgrinst:

Geschrieben

@carcano und die anderen juristen hier

kann man diese frau eigentlich wg. irgendwas (üble nachrede, verleumdung, etc.) anzeigen? falls "ja" dann bitte pm - ich mach es!

Geschrieben
Der Behörde kommt dabei für Privatwohnungen ein

Betretungsrecht auch ohne konkrete Verdachtslage zu.

60 Jahre GG und alles für den Ar....? Kommt 'ne Studierte und schafft schwuppdiwupp eines ab?

Kann man eigentlich schon wieder ohne Gerichtsverfahren eingesperrt werden oder kommt das noch?

Geschrieben
kann man diese frau eigentlich wg. irgendwas (üble nachrede, verleumdung, etc.) anzeigen?

"Anzeigen" kannste alles mögliche- bringt hier aber nichts. Schlichte Unkenntnis ist kein Straftatbestand (was im Übrigen auch ganz sinnvoll ist, sonst hätte sich jeder von uns schon mehrfach strafbar gemacht ^_^ )

Geschrieben
"Anzeigen" kannste alles mögliche- bringt hier aber nichts. Schlichte Unkenntnis ist kein Straftatbestand (was im Übrigen auch ganz sinnvoll ist, sonst hätte sich jeder von uns schon mehrfach strafbar gemacht ^_^ )

"unkenntnis" schützt bekanntlich nicht (immer) vor strafe. vor allem von einer sog. "expertin" kann man m. m. n. deutlich mehr "kenntnis" erwarten wie von anderen leuten!

Geschrieben

Zitat ´Stellungnahme´:

IPSC (nach der International Practical Shooting Confederation) stellt eine besonders gefährliche

schießsportliche Disziplin ... BlaBlaBla... ...Ein solches Training

muss der Ausbildung bei Bundeswehr und Polizei vorbehalten sein und darf aufgrund seiner Menschen

verachtenden Grundhaltung nicht Bestandteil des Schießsports sein.

@carcano und die anderen juristen hier

kann man diese frau eigentlich wg. irgendwas (üble nachrede, verleumdung, etc.) anzeigen? falls "ja" dann bitte pm - ich mach es!

Da Frau Bannenberg der Meinung ist, daß eine "...menschenverachtende Grundhaltung...der Ausbildung...der Bundeswehr und Polizei vorbehalten...bleiben sollte, wäre es doch eher eine Angelegenheit dieser beider Organisationen, gegen diese Dummschwaflerin vorzugehen...

...meint

André

Geschrieben
Zitat ´Stellungnahme´:

IPSC (nach der International Practical Shooting Confederation) stellt eine besonders gefährliche

schießsportliche Disziplin ... BlaBlaBla... ...Ein solches Training

muss der Ausbildung bei Bundeswehr und Polizei vorbehalten sein und darf aufgrund seiner Menschen

verachtenden Grundhaltung nicht Bestandteil des Schießsports sein.

Da Frau Bannenberg der Meinung ist, daß eine "...menschenverachtende Grundhaltung...der Ausbildung...der Bundeswehr und Polizei vorbehalten...bleiben sollte, wäre es doch eher eine Angelegenheit dieser beider Organisationen, gegen diese Dummschwaflerin vorzugehen...

...meint

André

das soll mir auch recht sein.

was mich betrifft, so fühle ich mich deutlich in meiner würde verletzt, indem sie mir - als ipsc-sportler - eine menschenverachtrende grundhaltung unterstellt - und das, obwohl es hierfür keinerlei fakten gibt.

Geschrieben

Und wieder einmal kann man feststellen:

- Ein Prof. Titel sagt nichts über den Geisteszustand seines Trägers aus

- Mehrmaliges Wiederholen von Schwachsinn ändert nichts an dem Umstand das Schwachsinn nunmal Schwachsinn bleibt

- Um Experte im Innenausschuss zu werden, braucht es wohl keine Refferenzen - von Kompetenz wollen wir mal garnicht reden...

Es ist erschreckend das solchen "Personen" überhaupt eine Plattform geboten wird, aber das scheint ja Methode zu haben...

:peinlich: :peinlich: :peinlich:

Bei solchen Prof's wundern mich die Ergebnisse der PISA Studie nicht mehr...

Geschrieben
was mich betrifft, so fühle ich mich deutlich in meiner würde verletzt, indem sie mir - als ipsc-sportler - eine menschenverachtrende grundhaltung unterstellt - und das, obwohl es hierfür keinerlei fakten gibt.

Und gleich mal wieder eine Steilvorlage zum Petzen für Frau Fograscher:

"Bei mir hat sich mittlerweile eine bannenbergverachtende Grundhaltung eingestellt."

:heuldoch:

abs4

Geschrieben
... wenn der bayrische IM auf die mit gespielter Entrüstung hervorgebrachte Anmerkung, Polzeibeamte würden sich in ihrer Freizeit aus Ausbilder/Trainer im IPSC-Sport betätigen, sinngemäß antwortet: "Ich bin mir sicher, dass aus meinem Amtsbereich kein Beamter sich an SOETWAS beteiligt und wenn Ihnen doch jemand aus meinem Amtsbereich bekannt sein sollte, so teilen sie mir dies doch bitte mit, ich werde mich dann darum kümmern" und der IM Sachsen-Anhalt in das gleiche Horn stößt, kommt dies einem defakto-Verbot gleich.

Ich bin mehr als entsetzt und muss mich arg zügeln, nicht die Fassung zu verlieren

 

wie du schon - fast - richtig zitiert hast , es ging um Nebentätigkeiten ...

und dafür gibt es - nicht nur bei der Polizei - gewisse Spielregeln ...

 

und da hat der gute Mann - es war der bayrische StM Herr Herrmann - durchaus Recht

 

hör es dir doch bitte nochmal richtig an - ganz oben der erste Beitrag ... http://www.bundestag.de/aktuell/tv/vod/aus...tml#waffenrecht

 

 

Klaus

Geschrieben
...wie du schon - fast - richtig zitiert hast , es ging um Nebentätigkeiten ...

Freie Brotzeit oder ein paar € Übungsleiterpauschale sind doch keine Nebentätigkeit, das ist doch Unfug!

Andererseits, wenn das Verhältnis zwischen IM und seinen Polizisten derart "interessant" ist - wie ging der Spruch mit der klammheimlichen Freude? :rotfl2:

Geschrieben
Freie Brotzeit oder ein paar € Übungsleiterpauschale sind doch keine Nebentätigkeit, das ist doch Unfug!

Andererseits, wenn das Verhältnis zwischen IM und seinen Polizisten derart "interessant" ist - wie ging der Spruch mit der klammheimlichen Freude? :rotfl2:

 

gehe ich richtig in der Annahme, dass du weder Finanzbeamter noch Selbständig bist ... :rolleyes:

 

 

ein gutes Nächtle

Klaus

Geschrieben
 

gehe ich richtig in der Annahme, dass du weder Finanzbeamter noch Selbständig bist ... :rolleyes:

 

 

ein gutes Nächtle

Klaus

Richtig, bin ich nicht (for the time being)! Oder ist etwa jede ehrenamtliche Tätigkeit (für die es evtl. Übungsleiterpauschale gibt) eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit? Dann gute Nacht statt gutes Nächtle.

Hat die Frau (habe vergessen, welche das war) dann auch seelische Blähungen, wenn Polizisten ihr dienstlich erworbenes Spezial- und Geheimwissen im Schwimmsport, Leichtathletik, Kampfsport, Boxen ...usw usf ehrenamtlich weitergeben? Dann soll sie bitte auch mal konsequent sein und den Hintern bewegen! :gutidee:

Geschrieben
"Ich bin mir sicher, dass aus meinem Amtsbereich kein Beamter sich an SOETWAS beteiligt und wenn Ihnen doch jemand aus meinem Amtsbereich bekannt sein sollte, so teilen sie mir dies doch bitte mit, ich werde mich dann darum kümmern" und der IM Sachsen-Anhalt in das gleiche Horn stößt, kommt dies einem defakto-Verbot gleich.

Ich bin mehr als entsetzt und muss mich arg zügeln, nicht die Fassung zu verlieren

Dieser IM von Sachsen-Anhalt hat für die NVA auf Politoffizier studiert - was kann man von solch einem Menschen erwarten???

Einen Teil der Anhörung habe ich im Parlamentsfernsehen verfolgt, allerdings war es mir aufgrund akuter Magenprobleme nicht vergönnt, diesem illustren Meinungsaustausch weiter zu folgen - es ging mir da plötzlich so einiges durch den Kopf. Leider kann ich mich nicht so gut und der Würde unserer Politiker angemessen schriftlich und mündlich ausdrücken, wie Herr Edathy, Herr Wiefelspütz oder auch Herr Kohlheim. Sorry. Ich hoffe, ihr versteht mich trotzdem.

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