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IGNORED

Waffenrechtsänderung


ullih

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...

Hier geht es vielmehr um folgendes:

Ich kann bislang ein Bedürfnis über das Grundkontingent hinaus nachweisen, wenn ich nach den Regeln eines anerkannten Verbandes schieße ohne dort Mitglied zu sein. Das kann ich ganz im Sinne des Breitensports ganz alleine für mich oder mit nur einem Sportkameraden auf dem Stand ausmachen.

Jetzt steht ein Zwang zum Wettkampf im Raum, wäre schön wenn alle Verbände die dann auch Verbands-offen ausschreiben würden.

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Friedrich Gepperth hat zwar - speziell aus dem Blickwinkel eines Schießsportverbandes - ein Stück weit recht.

Nicht nur ein Stück weit. Ich finde diese staatliche Einmischung in den Sport zwar unerträglich, ein Gutes hat es allerdings. Sie zwingt den letzten Schützen vom bequemen Sofa runter und zur Teilnahme an Wettkämpfen und das wiederum stärkt die aktive Schützen, denn die Berechtigung für Schießsportdisziplinen kann nur aufrecht erhalten werden, wenn auch geschossen wird. Je mehr desto besser.

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In Orwellistan läuft das so:

Die Schießsportverbände liefern die Ergebnisse der Meisterschaften in maschinenlesbarer Form ab und die zuständige Behörde macht einen passenden Abgleich mit dem Waffenzentralregister. Für nicht "bewegte" Waffen muss der Besitzer

dann erklären ob die Waffe noch benötigt wird.

REALITÄT! mein Lieber!

Bei DSB-Meisterschaften MUSS bereits seit 2008 bei der Waffenkontrolle zu Meisterschaften die Waffen-Nummer einegtragen werden. Auf Nachfrage dient das natürlich nur der internen Kontrolle der Starts. (Zuletzt bei der BM-UFR in Lohr a. Main). Die Speicherung und was mit Angabe von Waffenmodell und Waffen-Nummer DANN passiert, konnte/wollte man mir nicht erklären.

Das LRA Main-Spessart hat bereits Personalaufstockung beim Ordnungsamt erhalten.

Übrigens ist die Registrierung der Waffen (Modell, Nummer) bei Wettbewerben des BDS auch regelmässig durchgeführt worden.

Interessanterweise hat mir letzte Woche ein Freund eine ovale Messingmarke an der Kette mit der Aufschrift "GESTAPO" oder so ähnlich zum Verkauf angeboten. Die hätte man bei Hausdurchsuchungen DAMALS gebraucht...

Gruß!

Gottfried

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.., denn die Berechtigung für Schießsportdisziplinen kann nur aufrecht erhalten werden, ...

Solange wir uns Rechtfertigungs-Diskussionen aufzwingen lassen warum wir - gesetzeskonform und unschädlich für Jedermann - schießen dürfen sollen werden wir das nachsehen haben!

Die einzige legitime Berechtigung weshalb ich meine Schießsportdisziplin ausübe ist, dass ich dies tun will!

Wer hat das Recht mir vorzuschreiben welchem Sport ich nachzugehen habe?

Gruß, Wheelgun

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Bei DSB-Meisterschaften MUSS bereits seit 2008 bei der Waffenkontrolle zu Meisterschaften die Waffen-Nummer einegtragen werden.

.... welche DSB-Meisterschaften sind hier gemeint und ab welchem Level (Kreis, Gau, Land, Bund)? - würde mich interessieren, denn davon habe ich bisher nichts mitbekommen.

Gruß Aquila Heliaca

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In Orwellistan läuft das so:

Die Schießsportverbände liefern die Ergebnisse der Meisterschaften in maschinenlesbarer Form ab und die zuständige Behörde macht einen passenden Abgleich mit dem Waffenzentralregister. Für nicht "bewegte" Waffen muss der Besitzer

dann erklären ob die Waffe noch benötigt wird.

Wird genauso kommen. Mit all den zusätzlichen Einschränkungen der Freiheitsrechte, die da noch in der Queue sind.

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Vieleicht bin ich ja auf dem Holzweg... oder habe die Richtlininien meines Verbandes (BDS) falsch verstanden.. allerdings glaube ich mich erinnern zu können das ich für jede Waffe oberhalb des Grundkontingents schon heute die Teilnahme an Meisterschaften nachweisen muss... wobei die Ebene je nach anzahl ÜBER Grundkontigent ansteigt... dem zu Folge kann ich hier keine Verschärfung der bestehenden Regeln erkennen..

aber.. vieleicht irre ich.

Stimmt.

Als ich im Landkreis PI in Schleswig-Holstein wohnte, wollte man für die 3. KW auch sogenannte "Leistungsnachweise" sehen.

(zB. Urkunden, die dokumentierten, daß man an einer Meisterschaft teilgenommen hat. War dann halt die LM des BDMP jeweils.

Ein Link zu den online einsehbaren Ergebnislisten hätte wohl auch genügt.)

Mittlerweile bin ich bei 5 KW, selbes Spielchen.

Allerdings hat mein SB schon gemeint, daß eine sechste bei entsprechenden "Nachweisen" auch kein Problem sei.

So wird es schon seit mindestens ein, zwei Jahren in HH praktiziert.

Allerdings wohl nicht überall, wenn ich hier so mitlese.

Gruß Ulf

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Bei DSB-Meisterschaften MUSS bereits seit 2008 bei der Waffenkontrolle zu Meisterschaften die Waffen-Nummer eingetragen werden.

Hab' ich noch nie gehört und noch nie gesehen. smiley_emoticons_confusednew.gif

Gewicht an den Abzug, klick, Bäbber drauf, Haken in die Liste hinter der Startnummer und gut ist. Wenigstens beim Württembergischen Schützenverband.

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Bei DSB-Meisterschaften MUSS bereits seit 2008 bei der Waffenkontrolle zu Meisterschaften die Waffen-Nummer einegtragen werden. ...

Übrigens ist die Registrierung der Waffen (Modell, Nummer) bei Wettbewerben des BDS auch regelmässig durchgeführt worden.

:rotfl2:

Ich darf dir versichern, dass weder auf einer Meisterschaft meines DSB-Landesverbandes, des DSB selbst oder beim BDS bei der ich teilgenommen habe jemals meine Waffennummer auch nur annähernd angeschaut wurde oder das Modell der Waffe jemand registriert hat!

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:rotfl2:

Ich darf dir versichern, dass weder auf einer Meisterschaft meines DSB-Landesverbandes, des DSB selbst oder beim BDS bei der ich teilgenommen habe jemals meine Waffennummer auch nur annähernd angeschaut wurde oder das Modell der Waffe jemand registriert hat!

Servus beisammen,

ich war bisher 3x auf der DSB-DM Ordonnanzgewehr in Weimar, und da wurde es die letzten beiden male so gemacht, Modell und Waffennummer wurden bei der Waffenkontrolle notiert.

Angeblich, um, falls nötig, festzustellen, ob das Gewehr aufm Stand auch wirklich das zuvor kontrollierte Gewehr ist.

Bis zur Landesmeisterschaft wird das bei uns aber nicht praktiziert.

Gruß

Sigges

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Im Thread Start steht es klar und deutlich :

werden die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert .

F.G. hat es nochmals eindeutig klargestellt :

Bevor die Sache hier völlig am Sachverhalt vorbei abdriftet, vielleicht ein paar wesentliche Klarstellungen.

Es geht um die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses also nur um den Erwerb einer weiteren Waffe nach § 14 Abs.3.

Aber hier wird unverdrossen der Untergang gepflegt :rolleyes:

Es geht mit dieser Bestimmung um den Erwerb weiterer Halbautomaten und mehrschüssiger KW über das Grundbedürfnis hinaus.

Es geht weder um den vorhandenen Bestand noch um die Waffenerwerbe auf Gelbe.

So what ?

Wer nicht oberhalb Vereinsebene schießen will, kann eben künftig keine zusätzlichen KW und HA mehr erwerben.

Wer das trotzdem will, also die Hürde ist ja nun wirklich nicht olympisch hochgelegt mit einer Meisterschafts- bzw. Wettkampfteilnahme

oberhalb Vereinsebene .

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Modell und Waffennummer wurden bei der Waffenkontrolle notiert.

Angeblich, um, falls nötig, festzustellen, ob das Gewehr aufm Stand auch wirklich das zuvor kontrollierte Gewehr ist.

Bis zur Landesmeisterschaft wird das bei uns aber nicht praktiziert.

Gruß

Sigges

Da iss es aber mit dem Datenschutz nicht weit her. Solche Daten gehen doch dem Veranstalter der Meisterschaft nix an. Die sollen den Babber draufkleben und gut iss. Auf dem Stand kontrollieren dann die Aufsichten ob der Babber drauf ist.

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...

Es geht mit dieser Bestimmung um den Erwerb weiterer Halbautomaten und mehrschüssiger KW über das Grundbedürfnis hinaus.

Es geht weder um den vorhandenen Bestand noch um die Waffenerwerbe auf Gelbe.

...

Servus,

soso - und wie ist dann dieser Teil zu verstehen?

Zu den Ergebnissen in Stichpunkten:

* Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können, § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (neu)

...

Im Einzelnen

* Mit der Änderung § 4 Absatz 4 WaffG wird aus der einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren der Behörde das Ermessen eingeräumt, das Fortbestehen des Bedürfnisses auch fortlaufend prüfen zu können. Bislang werden lediglich Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mindestens alle drei Jahre geprüft. Dieser Wertungswiderspruch wird durch die Änderung aufgelöst.

Hier ist die Beschränkung auf Waffen jenseits des Grundbedürfnisses nämlich nicht drin ....

Gruß

Sigges

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Ich wiederhole mich: Es ist von "Teilnahme an Wettkämpfen" die Rede - noch nicht von Mindestergebnissen.

Ich frage mich nur ob der Begriff "Breitensport" wieder aus dem Gesetz verschwindet ?

Grüße

Joblu

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Ich finde diese Regelung schränkt die Schützen in der Ausübng der Disziplinen ein und ist nicht akzeptabel:

Folgendes Beispiel:

Grundkontingent 2 Selbtslade-KW.

Schütze schießt Pistole bis 9mm und Pistole über 9mm. Besitzt also eine 9mm und eine .45 ACP.

Will der Schütze jetzt einen Revolver beantragen, müßte er nach dem neuen Entwurf schon mit einer der Pistolen an einer Meisterschaft teilnehmen. Ich halte das für einen ungerechtfertigten Eingriff in die freie Ausübung des Sports.

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Servus,

soso - und wie ist dann dieser Teil zu verstehen?

Hier ist die Beschränkung auf Waffen jenseits des Grundbedürfnisses nämlich nicht drin ....

Gruß

Sigges

Stimmt, hier geht es um die Frage der Fortdauer des Bedürfnises ansich, aber

das ist nicht auf einzelne Waffen bezogen sondern insgesamt personenbezogen.

Da ich Wiederlader bin, kenne ich Vergleichbares schon von der notwendigen Bestätigung bei Verlängerung des 27er.

Wer nicht "praktiziert" - hat kein Bedürfnis.

Im Übrigen, geht es hier natürlich um die Frage, ob jemand, der sich seit Jahr und Tag nicht mehr auf dem Stand seines Vereines blicken läßt,

weiterhin ein waffenrechtliches Bedürfnis hat.

Darüber kann man natürlich verschiedener Ansicht sein und, da gebe ich Dir Recht, das ist eine wesentliche Änderung im Vergleich zu bisher,

wo die reine Vereinsmitgliedschaft als Bedürfniserhalt ausreicht.

Mit der hier diskutierten Frage der notwendigen Wettbewerbsteilnahme hat das aber nichts zu tun.

Selbst die derzeit vorgeschriebene einmalige Prüfung nach 3 Jahren hat nichts mit einer Wettbewerbsteilnahme zu tun.

Gruß

Gottfried

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Also ich sehe die regelmäßige Bedürfnisprüfung über die 3 Jahre nach Erwerb als einen Schritt in die falsche Richtung, den wir verhindern müssen.

Leute, falls Euch es noch nicht aufgefallen ist: Der Gesetzgeber spielt mit uns Schach und alle Bauern sind schon weg.

Sage dazu aber nichts mehr, denn bin ja kein Ideenlieferant für weitere Verschärfungsfantasien ...

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:rotfl2:

Ich darf dir versichern, dass weder auf einer Meisterschaft meines DSB-Landesverbandes, des DSB selbst oder beim BDS bei der ich teilgenommen habe jemals meine Waffennummer auch nur annähernd angeschaut wurde oder das Modell der Waffe jemand registriert hat!

Mein lieber Herr Gesangsverein, wenn das schon zum Schmunzeln führt :peinlich:

Neben dem Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses, sowie des Barcode-Schützenpasses wird halt doch die Waffennummer handschriftlich in die Startkarten EINGETRAGEN! :peinlich:

Auf Aushang in den Schützenhäusern des BSSB (Quelle:www.bssb.de) wird auf die Kontrolle der Luftdruckwaffen-KARTUSCHEN bei der Bayerischen und Deutschen Meisterschaft des DSB hingewiesen. Sind diese aus Aluminium und das markierte Herstellungs-Datum überschreitet die festgelegte 10-Jahres Grenze wird der Schütze disqualifiziert. Das aufgestempelte Datum wird zur Kontrolle notiert. :17:

Wir machen das doch nicht zum Spaß!

Deswegen werden dieses Jahr bei der Bayerischen und der Deutschen wieder die Hundeleinen eingesetzt. Diese heißen jetzt Sicherheits-Absperrbänder...:17:

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Mein lieber Herr Gesangsverein, wenn das schon zum Schmunzeln führt :peinlich:

Neben dem Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses, sowie des Barcode-Schützenpasses wird halt doch die Waffennummer handschriftlich in die Startkarten EINGETRAGEN! :peinlich:

Beim BDS und beim DSB wie du geschrieben hast?

... da war ich bisher auf anderen Meisterschaften...

PS.

Die Hersteller haben zugesagt, dass bei den Meisterschaften in München Leihkartuschen zur Verfügung gestellt werden können.

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Hallo Forenmitglieder,

weiter oben wurde geschrieben "Dann nimmst du eben an den Wettkämpfen teil und fertig!"

Was ist aber, wenn man nicht an den Wettkämpfen teilnehmen kann?

Erklärung: Auch ich bin im BDMP (NRW) und soweit ich (!) weiß, werden außer den Landesmeisterschaften keine weiteren offiziellen Meisterschaften angeboten!

Diese Landesmeisterschaften sind (soweit ich weiß) in Paderborn und Leitmar... Viel weiter weg (auf NRW bezogen) von meinem Wohnort geht es eigentlich nicht, Anfahrzeit mindestens 2,5 Stunden (Paderborn), bzw 3 Stunden (Leitmar)!

Gesetzt den Fall, ein Schütze hat eine schwerst- (!!!) behinderte und pflegebedürftige Frau, die er nicht für mehr als zwei Stunden allein lassen kann, in's Auto packen und mitnehmen ist sogar völlig ausgeschlossen...

Was ist dann?

Blödes Beispiel?

An den Haaren herbei gezogen, völliger quatsch, sowas gibt's nicht?

Falsch! Genau in dieser Situation befinde ich mich, was mehrere Forenmitglieder die ich persönlich kenne (auf Wunsch) gerne bestätigen werden!

Was bedeutet das für mich?

Meine Frau für einen Tag in's Pflegeheim "abschieben"?

(Bevor jemand darauf antwortet, erstens bitte unbedingt zuerst darüber informieren was sowas kostet und sich zweitens mal in die Situation der/des "abgeschobenen" versetzen!)

Ich habe Freude am schießen, ich bin auf jeder Meisterschaft, die hier in der näheren Umgebung angeboten wird anzutreffen, und, ja, ich würde gerne noch an weiteren Disziplinen teilnehmen und benötige dafür zwangsläufig weitere Waffen!

Da ich aber nur an lokalen inoffiziellen Meisterschaften teilnehmen kann (!!!), heißt das für mich "Endstation", nix mehr mit weiteren Disziplinen, selber Schuld wenn man sich 'nen Krüppel an's Bein hängt, Pech gehabt!

Tolle Wurst! :angry2:

Am Besten, ich verkaufe den ganzen Kram, dann brauch' ich mich (wenigstens darüber) nicht mehr aufzuregen!

Gruß,

eew

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Hallo Forenmitglieder,

weiter oben wurde geschrieben "Dann nimmst du eben an den Wettkämpfen teil und fertig!"

Was ist aber, wenn man nicht an den Wettkämpfen teilnehmen kann?

Erklärung: Auch ich bin im BDMP (NRW) und soweit ich (!) weiß, werden außer den Landesmeisterschaften keine weiteren offiziellen Meisterschaften angeboten!

Diese Landesmeisterschaften sind (soweit ich weiß) in Paderborn und Leitmar... Viel weiter weg (auf NRW bezogen) von meinem Wohnort geht es eigentlich nicht, Anfahrzeit mindestens 2,5 Stunden (Paderborn), bzw 3 Stunden (Leitmar)!

Gesetzt den Fall, ein Schütze hat eine schwerst- (!!!) behinderte und pflegebedürftige Frau, die er nicht für mehr als zwei Stunden allein lassen kann, in's Auto packen und mitnehmen ist sogar völlig ausgeschlossen...

Was ist dann?

Blödes Beispiel?

An den Haaren herbei gezogen, völliger quatsch, sowas gibt's nicht?

Falsch! Genau in dieser Situation befinde ich mich, was mehrere Forenmitglieder die ich persönlich kenne (auf Wunsch) gerne bestätigen werden!

Was bedeutet das für mich?

Meine Frau für einen Tag in's Pflegeheim "abschieben"?

(Bevor jemand darauf antwortet, erstens bitte unbedingt zuerst darüber informieren was sowas kostet und sich zweitens mal in die Situation der/des "abgeschobenen" versetzen!)

Ich habe Freude am schießen, ich bin auf jeder Meisterschaft, die hier in der näheren Umgebung angeboten wird anzutreffen, und, ja, ich würde gerne noch an weiteren Disziplinen teilnehmen und benötige dafür zwangsläufig weitere Waffen!

Da ich aber nur an lokalen inoffiziellen Meisterschaften teilnehmen kann (!!!), heißt das für mich "Endstation", nix mehr mit weiteren Disziplinen, selber Schuld wenn man sich 'nen Krüppel an's Bein hängt, Pech gehabt!

Tolle Wurst! :angry2:

Am Besten, ich verkaufe den ganzen Kram, dann brauch' ich mich (wenigstens darüber) nicht mehr aufzuregen!

Gruß,

eew

Schick das mal an die CDU! Auf die Antwort wäre ich echt gespannt!

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Genau so ist es alles was Zwang hat nichts mehr mit Sport zu tun Waffen haben Persönliches Eigentum zu sein die Waffen gehören dem Besitzer und nicht dem Staat .

Auch hier währe eine Verfassungs Klage angebracht .

Ältere Schützen die nicht mehr so Aktiv sein können werden so enteignet sprich es gibt kein Erbe mehr .

Auch müssen wir vom Bedürfnis weg vor allem das der Staat Sportordnungen genehmigt ,das gibt es in keiner Sportart und schränkt so mit Bürgerrechte ein .

Ein Bedürfnis muss Jeder Unbescholtene Bürger haben der Sachkundig ist sei es für den Sport Jagt oder Selbstverteidigung .

Bei den Paintballern rudert die Politik Massiv zurück weil man mit Parteigründung und Massen Klagen gedroht hat ,und diese Gangart sollten wir auch einschlagen .

In Deutschland werden jetzt schon Menschenrechte mit Füssen getreten man sollte in Deutschland eine Organisation gründen die Grundrechte sichert ,

und bei Verstöße Politiker vom Amt entbindet .

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