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IGNORED

Waffenrechtsänderung


ullih

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Was ist aber, wenn man nicht an den Wettkämpfen teilnehmen kann?

Jo, das war auch mein erster Gedanke.

Jedes 6. Wochenende, an dem solche Veranstaltungen nun mal sind, frei. Wenn, ja wenn mich Vater Staat da nicht braucht weil ein paar Heinis Fußball spielen wollen.

Dann kannst Dir Dein freies WE wo hinschieben.

Werd ich dann vom Dienst freigestellt, um meiner Pflicht als waffenbesitzender Staatsbürger nachkommen zu können? :00000733:

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Schick das mal an die CDU! Auf die Antwort wäre ich echt gespannt!

Als ich das las, hatte ich spontan eine Vision...

Der angeschriebene Politiker springt von seinem Schreibtisch auf, macht einen Freudentanz und schreit: "Es funktioniert, es funktionieeeeeeert!"

:angry2:

Bei den Paintballern rudert die Politik Massiv zurück weil man mit Parteigründung und Massen Klagen gedroht hat ,und diese Gangart sollten wir auch einschlagen .

Ja, echt komisch... :confused:

Sind die Paintballer cleverer als wir, oder mehr, oder wie oder was? :confused:

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Ja, echt komisch... :confused:

Sind die Paintballer cleverer als wir, oder mehr, oder wie oder was? :confused:

Alles Quatsch, die angedrohte Parteigründung der Paintballer war ein schlechter Witz. Die Presse und die GdP hatten sich auf die Seite der Paintballer gestellt und die Paintballer haben Briefe und Mails geschrieben, wie wir.

Im Übrigen haben die Paintballer nicht mehr erreicht als wir.

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Sind die Paintballer cleverer als wir, oder mehr, oder wie oder was? :confused:
Bei den Paintballern rudert die Politik Massiv zurück weil man mit Parteigründung und Massen Klagen gedroht hat ,

Nein.

Bei den Paintballer rudert man zurück, weil das Gesetzespaket sonst nicht bis vor den Wahlen durchgepeitscht werden könnte.

Die Änderung des WaffG wird nun als Anhang an ein schon im Laufe befindliches Gesetzgebungsverfahren (Sprengstoffgesetz) gekoppelt. So spart man sich eine Lesung und einiges an Geplänkel drumrum.

Wären darin strittige Standpunkte (Punkte, hinter denen nicht die gesamte Koalition stehen würde), wäre das ganze Paket in Gefahr und könnte in Verzug geraten.

Diesem Risiko will sich die Regierung nicht aussetzen.

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Hallo Forenmitglieder,

weiter oben wurde geschrieben "Dann nimmst du eben an den Wettkämpfen teil und fertig!"

Was ist aber, wenn man nicht an den Wettkämpfen teilnehmen kann?

......

Gruß,

eew

Sind wir wieder beim Thema Fernwettkämpfe beim BDMP ....

Jo, das war auch mein erster Gedanke.

Jedes 6. Wochenende, an dem solche Veranstaltungen nun mal sind, frei. Wenn, ja wenn mich Vater Staat da nicht braucht weil ein paar Heinis Fußball spielen wollen.

Dann kannst Dir Dein freies WE wo hinschieben.

Werd ich dann vom Dienst freigestellt, um meiner Pflicht als waffenbesitzender Staatsbürger nachkommen zu können? :00000733:

Ja, die Urlaubsverordnung der Bw gibt Sonderurlaub ab Landesmeisterschaften ....

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Es geht um die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses also nur um den Erwerb einer weiteren Waffe nach § 14 Abs.3. Also nur um Waffen über dem Kontingent. Da wird die Teilnahme an Wettkämpfen gefordert.

Und spätestens wenn der nächste Durchgeknallte "Amok" läuft,weiten wir das auf das heutige Grundbedürfniss aus,womit das Thema Breitensport mit Feuerwaffen endgültig passé ist...

Gruß André

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Anzahl der und Teinahme an sportlichen Wettkämpfen ist das Aushängeschild jedes Verbandes. Ein sehr wesentlicher Grund für die Existenz von Schießsportverbänden und das Bedürfnis für klein- und großkalibrige Waffen bei den Mitgliedern. Gerade in schweren Zeiten wie jetzt, ist es wichtig, wenn man sagen kann, sehen sie soundsoviele unsere Mitglieder sind über der Vereinseben hinaus aktiv und beteiligen sich an Wettkämpfen des Verbandes.

Und natürlich setzt der neue §14 (3) auch die anerkannten Verbände unter Druck reichlich Meisterscaften und Wettkämpfe anzubieten. Ist das etwa schlecht für die Mitglieder?

Friedrich Gepperth

:appl:

Ich spreche jetzt mal nur für mich: Ich hab das auch immer so gesehen, für jede beantragte Waffe habe ich auch eine "Bringschuld", d.h., Teilnahme an so vielen wie möglichen Wettkämpfen, denn das stärkt auch die Verbände (vom sportlichen und geselligen Standpunkt mal abgesehen). Klar, natürlich muss man auch die Zeit und Möglichkeit haben und der Breitensport darf auch nicht zu kurz kommen. Jedenfalls freue ich mich immer über die Fülle an Wettkämpfen, die die Verbände (bin im BDMP, BDS und DSB) anbieten, da kann ich mir immer ein schönes Programm über das Jahr zusammenstellen. Die Vielfalt der verschiedenen Wettkämpfe ist einfach Spitze und auch die Teilnahmen an Wettkämpfen im Ausland sind sehr schön! Man lernt grenzübergreifend eine Menge Leute kennen und schätzen und trägt so auf sportliche Art und Weise zur Völkerverständigung bei, ja liebe "Anti-Waffennarren", das ist so! Ein dickes Lob auch mal an alle Funktionäre, die im Hintergrund dazu eine Menge Arbeit leisten!

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Im Übrigen haben die Paintballer nicht mehr erreicht als wir.

Es wird zurück gezogen und die haben nicht mehr erreicht als wir???

:confused::huh::o

Entweder habe ich irgendwas total falsch verstanden... Oder ich muß mir die Packungsbeilage noch mal durchlesen! :o

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Es wird zurück gezogen und die haben nicht mehr erreicht als wir???

:confused::huh::o

Das war'n Versuchsballon,um auszutesten,inwiefern es die Öffentlichkeit juckt,gleich mit dem Totalverbot ins Haus zu fallen.Währenddessen sich jetzt in PB-Kreisen ein Aufatmen breitmacht,basteln unsere Verschärfer sicher schon an einer freundlicheren Version,mit der die Betroffenen zunächst "leben können"...

Gruß André

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Gast God of Hellfire

@ die, die das mit der Wettkampfteilnahme ganz toll finden:

Wir müssen weg vom Bedürfnisprinzip hin zu einem lieberaleren Waffenrecht.

Je enger wir uns selber die Grenzen stecken oder "einfach nur damit leben" können desto härter wird es in Zukunft.

Stichwort Salamitaktik.

Was glaubt Ihr eigentlich, wie sich die Preisgestaltung der Händler entwickeln wird wenn kaum noch jemand Waffen kauft? Den fehlenden Umsatz holen die sich bei uns. Von den Händlern und Büxern, die ihre Läden schließen werden gar nicht zu reden.

Ich habe keine Lust für die nächste Glock statt 600,- EUR dann 1300,- hinzulegen.

Ihr lamentiert hier in manchen Threads rum, wo man die 9para bei Abnahme von 50 oder sogar 100 Stück nochmal billiger bekommt und sorgt dann dafür, daß wir demnächst kennenlernen, was richtig gepfefferte Preise sind?

Mit der Zustimmung zu solchen unsinnigen Auflagen leitet Ihr nur Stufe 2 der Verschärfung ein: Der Enteignung über die Geldschiene.

Keine Vorstrafen, Sachkunde und sichere Aufbewahrung sollte die Grundlage für Waffenerwerb sein. Nichts anderes. Ob das Teil dann im Schrank liegt oder täglich auf dem Stand geschossen wird sollte doch eigentlich egal sein.

Evtl. sollten nach Schweizer Vorbild gewisse Bevölkerungsgruppen vom Waffenerwerb ausgeschlossen sein, aber die scheren sich meistens eh nicht um Gesetze.

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Bevor die Sache hier völlig am Sachverhalt vorbei abdriftet, vielleicht ein paar wesentliche Klarstellungen.

Es geht um die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses also nur um den Erwerb einer weiteren Waffe nach § 14 Abs.3. Also nur um Waffen über dem Kontingent. Da wird die Teilnahme an Wettkämpfen gefordert. Klargestellt ist, dass die unterste (und damit abgesehen von der Vereinsmeisterschaft) auch qualifikationsfrei erreichbare Ebene über dem Verein hinaus reicht.

Im BDS ist das jetzt schon so. Mehr als Grundkontingent erfordert Wettkampfteilnahme. Das ist alles. Klar ist: der § 14 (3) ist ein sehr schöner §, das Beste was Brennecke sich jemals ausgedacht hat. Die Neuformulierung stabilisiert diesen §14 (3).

Anzahl der und Teinahme an sportlichen Wettkämpfen ist das Aushängeschild jedes Verbandes. Ein sehr wesentlicher Grund für die Existenz von Schießsportverbänden und das Bedürfnis für klein- und großkalibrige Waffen bei den Mitgliedern. Gerade in schweren Zeiten wie jetzt, ist es wichtig, wenn man sagen kann, sehen sie soundsoviele unsere Mitglieder sind über der Vereinseben hinaus aktiv und beteiligen sich an Wettkämpfen des Verbandes.

Und natürlich setzt der neue §14 (3) auch die anerkannten Verbände unter Druck reichlich Meisterscaften und Wettkämpfe anzubieten. Ist das etwa schlecht für die Mitglieder?

Friedrich Gepperth

Ach ja und was ist wenn ein Schütze aus Alters oder Privaten Gesundheitlichen Gründen keine Wettkämpfe mehr schießen kann ? wird er dann enteignet ?

will man damit verhindern das Waffen vererbt werden ?

Nochmal Waffen haben Persönliches Eigentum zu sein so lange der Betreffende vor dem Gesetz Zuverlässig ist !!!!!

Alles andere ist Enteignung und nicht akzeptabel .

Wir sollten uns Gedanken machen wie man gegen die einzelnen § gesammelt klagen können solche Forderungen sind Einschränkungen in die Persönliche Freiheit .

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Die "Zielsetzung" der jetzigen (und der künftig noch folgenden) Maßnahmen ist von anderer Dimension: Abschaffung der legalen Waffen durch die Hintertür.

Schon möglich. Fragt sich was man dagegen machen kann. Ein Schritt wäre die Menschen davon zu überzeugen, dass wir keine durchgeknallten D****n sind, sondern ganz normale Menschen. Ob diese Überzeugungsarbeit aber fruchtet bezweifle ich, wenn man (ungefähr 50% der Schreiber in diesem Thread) dem zu überzeugenden Gegenüber ungefähr das Folgende entgegenschleudert:

Das sind meine Waffen, wir brauchen noch mehr Waffen und was ich mit meinen Waffen mache, dass hat dir und dem Staat egal zu sein.

@ die, die das mit der Wettkampfteilnahme ganz toll finden:

Wir müssen weg vom Bedürfnisprinzip hin zu einem lieberaleren Waffenrecht.

Nochmal Waffen haben Persönliches Eigentum zu sein so lange der Betreffende vor dem Gesetz Zuverlässig ist !!!!!

Alles andere ist Enteignung und nicht akzeptabel .

Beide Ansichten sind in Deutschland nicht mehrheitsfähig.Daher kann man nur hoffen, dass die Verschärfung nicht all zu scharf wird. Die Realität ist, dass die Mehrheit noch Sportschützen duldet, mehr aber auch nicht. Und von einer Mehrheit die der Meinung ist: Klar, mehr Waffen ins Volk, dann haben wir hier mehr Sicherheit, diese Mehrheit ist nicht mal denkbar.

Also ich sehe die regelmäßige Bedürfnisprüfung über die 3 Jahre nach Erwerb als einen Schritt in die falsche Richtung, den wir verhindern müssen.

Wieso? Beim Wiederlagen geht es doch auch.

Was ist aber, wenn man nicht an den Wettkämpfen teilnehmen kann?

Erklärung: Auch ich bin im BDMP (NRW) und soweit ich (!) weiß, werden außer den Landesmeisterschaften keine weiteren offiziellen Meisterschaften angeboten!

Nun ja, nach den Gesetzen des Marktes führt eine neue Nachfrage im allgemeinen zu einem neuen Angebot. Da wird der BDMP halt mal etwas mehr anbieten müssen, wenn er seine Mitglieder halten will. Im übrigen steht unter Punkt 3.3.6 der Sportordnung, dass Meisterschaften ab Vereinsebene angeboten werden.

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Schön. Dieses "deklaratorische Bedürfnis nach § 8" kannst Du Dir nämlich nach den jetzigen Änderungsvorlagen in die Haare schmieren!

Danke für die "nette" Erklärung :) Wirst deine Gründe haben.

PS: Wer sich jetzt noch von der lex specialis - lex generalis Anscheins-Argumentation einwickeln lässt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Nun ja, davon verstehe ich wohl zu wenig, um dir da folgen zu können. Aber ich bin jetzt neugierig geworden und wollte wissen, wozu man mehr als 2 Kurz- und 3 Langwaffen braucht. Wie oft hast du eigentlich die Möglichkeit schiessen zu gehen, so in der Woche?

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@ die, die das mit der Wettkampfteilnahme ganz toll finden:

Wir müssen weg vom Bedürfnisprinzip hin zu einem lieberaleren Waffenrecht.

Je enger wir uns selber die Grenzen stecken oder "einfach nur damit leben" können desto härter wird es in Zukunft.

Stichwort Salamitaktik.

Was glaubt Ihr eigentlich, wie sich die Preisgestaltung der Händler entwickeln wird wenn kaum noch jemand Waffen kauft? Den fehlenden Umsatz holen die sich bei uns. Von den Händlern und Büxern, die ihre Läden schließen werden gar nicht zu reden.

Ihr lamentiert hier in manchen Threads rum, wo man die 9para bei Abnahme von 50 oder sogar 100 Stück nochmal billiger bekommt und sorgt dann dafür, daß wir demnächst kennenlernen, was richtig gepfefferte Preise sind?

Mit der Zustimmung zu solchen unsinnigen Auflagen leitet Ihr nur Stufe 2 der Verschärfung ein: Der Enteignung über die Geldschiene.

Ich glaube du machst es dir hier etwas zu einfach, vor allem setzt du mit aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen aus verschiedenen Versatzstücken künstlich etwas zusammen. Das "besondere Bedürfnis" muss ja erst dann nachgewiesen werden, wenn man über den Regelbedarf hinaus geht. Da ist dann auch sinngemäß von "der Teilnahme an Wettbewerben, für die der Antragsteller noch über keine geeignete Waffe verfügt" die Rede. Ich unterstütze dich aber gleichwohl darin, vom Bedürfnisprinzip hin zu einem liberalen Waffenrecht zu kommen, nur wird dies - das schrieb schon ein anderer hier - in Deutschland leider nicht vermittelbar sein. Sich gänzlich zu verweigern hieße eben auch, an Glaubwürdigkeit zu verlieren, aber ich lasse mir gerne erläutern, wie du das sonst anstellen willst.

Gerne Wettkämpfe zu schießen, wie ich es tue sagt insofern auch nichts gegenteiliges aus, wer kann solange möglich sollte sich halt beteiligen, nicht mehr und nicht weniger. Zu deiner letzten Aussage mit der Enteignung über die Geldschiene habe ich eine andere Meinung, die ich dir aber bei Bedarf gerne per PM erläutere.

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Aber ich bin jetzt neugierig geworden und wollte wissen, wozu man mehr als 2 Kurz- und 3 Langwaffen braucht. Wie oft hast du eigentlich die Möglichkeit schiessen zu gehen, so in der Woche?

Wie käme ich wohl dazu, mich vor Dir zu rechtfertigen?

Danke für die "nette" Erklärung :) Wirst deine Gründe haben.

Die Nettigkeit stammt nicht von mir, sondern aus dem Vorhaben der Koalition:

Wegfall des unterstellten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen durch Streichung des (ohnehin wegen § 14 WaffG eher deklaratorischen) § 8 Abs. 2 WaffG.

Siehe:

http://www.cducsu.de/Titel__modifizierung_...62/Inhalte.aspx

Deine Äußerung zeigt aber, dass Du den Gehalt meines Beitrags überhaupt nicht verstanden hast. Mir ging es nicht darum, das "insbesondere" des § 8 (2) WAffG zu diskreditieren, sondern im Gegenteil, darum zu kritisieren, dass dieses entfallen soll.

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Nun ja, davon verstehe ich wohl zu wenig, um dir da folgen zu können. Aber ich bin jetzt neugierig geworden und wollte wissen, wozu man mehr als 2 Kurz- und 3 Langwaffen braucht. Wie oft hast du eigentlich die Möglichkeit schiessen zu gehen, so in der Woche?

JEDEN Tag, wenn das nicht genügen sollte, nehme ich die Nacht dazu. Kommt eben drauf an, was man will und wo man wohnt - von wegen Gelegenheit. Leider macht mein Finanzminister da nicht mit.

Aber Gelegenheit habe ich immer. Also was soll diese blöde Frage? Das geht niemanden etwas an, da kannst du ja gleich nach den Kontoauszügen oder den Maßen meiner Frau fragen.

Knallen jetzt einige Sicherungen durch?

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Ich habe damit kein Problem, da ich

  1. noch nicht mal das Grundkontingent (2 Kurz- und 3 Langwaffen) habe.
  2. ich mein Bedürfnis über § 8 WaffG herleite und für mich der Begriff Sportschütze untrennbar mit der Ausübung des Sports verbunden ist. Ich bin ja auch kein Fussballer nur weil ich am Samstag / Sonntag in der Fankurve meinen Fussballvereins stehe und meinen Betrag bezahlen. Die Bezeichnung für jemand wie mich ist wohl Anhänger oder Fan.
  3. neidisch und mißgünstig bin und einfach nicht einsehen will, warum wir noch länger diese ganzen Karteileichen im Verein rumschleppen sollen, die maximal einmal im Jahr auftauchen, das Scheibengeld mit dem Hinweis "ich will ja nur 2, 3 Schuss machen" verweigern und selbstverständlich bei keinem Arbeitsansatz oder Fest als Helfer zur Verfügung stehen.

Ich wäre sogar bereit so weit zu gehen, dass man als Sportschütze sein regelmässiges Training durch Führen eines Schießbuches nachweisen muss. Das wird dann jedes Jahr der Behörde vorgelegt und da man sich dafür ja ohnehin wegen der tollen Öffnungszeiten frei nehmen muss, könnte dann der zuständige Beamte auch mal gleich die Besichtigung mit machen.

MfG

:eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup: :eclipsee_gold_cup:

Kann dir nur beipflichten !

Gruss Agusta

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Nun ja, davon verstehe ich wohl zu wenig, um dir da folgen zu können. Aber ich bin jetzt neugierig geworden und wollte wissen, wozu man mehr als 2 Kurz- und 3 Langwaffen braucht.

Na wenn du zu wenig davon verstehst, dann mach dich doch einfach mal "schlau" und schau in die vom BVA genehmigten Sportordnungen, da steht doch alles drinn!

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Wie käme ich wohl dazu, mich vor Dir zu rechtfertigen?

Musst du nicht.

Meine Lebenserfahrung lehrt mich allerdings, dass man mit Argumenten weiter kommt. Und Argumente braucht es nach meiner Ansicht, wenn man nicht weitere Waffenrechtsverschärfungen haben will. Ein "Mir san Mir", dass reicht nicht mal mehr der CSU.

Und als Argument gegenüber Menschen die Waffen kritisch gegenüber stehen, da taugt es schon gar nichts.

Und ja, natürlich bin ich ein Troll! :00000733:

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Beide Ansichten sind in Deutschland nicht mehrheitsfähig.Daher kann man nur hoffen, dass die Verschärfung nicht all zu scharf wird. Die Realität ist, dass die Mehrheit noch Sportschützen duldet, mehr aber auch nicht. Und von einer Mehrheit die der Meinung ist: Klar, mehr Waffen ins Volk, dann haben wir hier mehr Sicherheit, diese Mehrheit ist nicht mal denkbar.

Wie kommst du darauf, das etwas mehrheitsfähig sein muss? Meinst du die Mehrheit hat über die Belange von Minderheiten zu befinden? Das ist ein ganz gefährlicher Irrweg!

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Gast God of Hellfire
Lobo ruhig bleiben...

Schau dir die Beitragsanzahl an und denke kurz nach ;)

Mich macht das Anmeldedatum skeptischer.

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JEDEN Tag, wenn das nicht genügen sollte, nehme ich die Nacht dazu. Kommt eben drauf an, was man will und wo man wohnt - von wegen Gelegenheit. Leider macht mein Finanzminister da nicht mit.

Aber Gelegenheit habe ich immer. Also was soll diese blöde Frage?

Diese blöde Frage stellen sich viele Menschen in diesem Land, mit der hier diskutierten Folge der Verschärfung.

Die Leute denke: Was will der Kerl mit 5+x Schusswaffen? Kann der damit regelmässig schiessen? Wozu braucht der die?

Man kann diesen Leute wie mir dann sagen: Das geht dich ArXXX-Gesicht einen SchXXXXdreck an :traurig_16:

Ob die Leutchen dieses Argument dann für stichhaltig halten und zukünftig die Meinung vertreten, dass Sportschützen ganz dufte Typen sind, dass bezweifle ich allerdings.

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Diese blöde Frage stellen sich viele Menschen in diesem Land, mit der hier diskutierten Folge der Verschärfung.

Die Leute denke: Was will der Kerl mit 5+x Schusswaffen? Kann der damit regelmässig schiessen? Wozu braucht der die?

Man kann diesen Leute wie mir dann sagen: Das geht dich ArXXX-Gesicht einen SchXXXXdreck an :traurig_16:

Ob die Leutchen dieses Argument dann für stichhaltig halten und zukünftig die Meinung vertreten, dass Sportschützen ganz dufte Typen sind, dass bezweifle ich allerdings.

Das hat die Leutchen soviel zu interessieren wie mich deren sexuelle Vorlieben oder Deine Brieftasche.

Kapiert?

Und jetzt troll Dich.....

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Gast God of Hellfire
Diese blöde Frage stellen sich viele Menschen in diesem Land, mit der hier diskutierten Folge der Verschärfung.

Die Leute denke: Was will der Kerl mit 5+x Schusswaffen? Kann der damit regelmässig schiessen? Wozu braucht der die?

Man kann diesen Leute wie mir dann sagen: Das geht dich ArXXX-Gesicht einen SchXXXXdreck an :traurig_16:

Ob die Leutchen dieses Argument dann für stichhaltig halten und zukünftig die Meinung vertreten, dass Sportschützen ganz dufte Typen sind, dass bezweifle ich allerdings.

Was möchtest Du uns eigentlich sagen? "Wehr Dich nicht, dann wirds nicht so schlimm?"

Wenn Du wirklich Waffenbesitzer bist schadest Du mehr als Du nützt. Tut mir leid.

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