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IGNORED

Führen von Dekowaffen


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

wir haben gestern lebhaft diskutiert, ob man an Fasnacht als "Cowboy" einen Dekorevolver (mit BKA-Stempel in der Raute) im Holster

mit sich führen darf.

Ich bin ehr der Meinung nein, bin mir aber nicht sicher ob ich diesbezüglich was in meinem Sachkundelehrgang gehört haben müsste...

mephisto0815

Geschrieben

Theoretisch ja,

denn es ist ja keine Anscheinswaffe, sondern eine echte (wenn auch kastriert). Denn das führen von Waffen mit Zündnadel wär ja theoretisch auch erlaubt. Aber eigentlich ist das ein sehr dünnes Eis. War letztens auf einen Westernball bei einem befreundenten Verein, und die trugen ihre normalen Revolver, ungeladen im Vereinsheim (es war ja eine geschossene Gesellschaft).

Ich persönlich würde es vermeiden, denn Streß kann man leicht bekommen.

Geschrieben
Theoretisch ja,

denn es ist ja keine Anscheinswaffe, sondern eine echte (wenn auch kastriert). Denn das führen von Waffen mit Zündnadel wär ja theoretisch auch erlaubt. Aber eigentlich ist das ein sehr dünnes Eis. War letztens auf einen Westernball bei einem befreundenten Verein, und die trugen ihre normalen Revolver, ungeladen im Vereinsheim (es war ja eine geschossene Gesellschaft).

Ich persönlich würde es vermeiden, denn Streß kann man leicht bekommen.

Ich wollte vorhin etwas dazu schreiben, aber die Lage dazu ist heikel. Spielzeugpistolen sind eigentlich geduldet wenn sie zum Faschingskostüm dazugehören. Die Frage ist ist eine Dekowaffe einer Spielzeugwaffe vergleichbar. ??? Zumal es dazu keine Urteile o.ä. gibt. Eigentlich ist eine Dekowaffe keine Waffe mehr, sondern eine Anscheinswaffe? Hier kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein. Noch schwieriger wird es bei alten Dekos. Denn es gibt von Alt zu Neu Deko keine Übergangsvorschriften. Besser also nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, im privaten Bereich ist es unproblematisch.

Geschrieben
1.6

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2

Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3

unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Anscheinswaffen sinds also. Die Frage ist dann nur, ob das Führen zu Karneval/Fasching/Fastnacht unter einen allgemein annerkannten Zweck (BRauchtum) nach §42a fällt oder nicht.

Ich würde sagen ja. Aber wer bin ich schon? <_<

Mangels Urteilen kann dir da aber keiner was genaues sagen. Die werden dann aber wahrscheinlich dieses Jahr kommen...

Kilian

Geschrieben

Wenn man jetzt alle Jecken mal anzeigen würde, könnte sogar der eine oder andere Politiker merken, was er für einen Mist im Waffenrecht mitverzapft hat. Das wäre doch mal ein Ding. Sämtliche Staatsanwälte und Gerichte im gesamten Rheinland wären auf Jahre ausgelastet. :00000733:

Geschrieben
Wenn man jetzt alle Jecken mal anzeigen würde, könnte sogar der eine oder andere Politiker merken, was er für einen Mist im Waffenrecht mitverzapft hat. Das wäre doch mal ein Ding. Sämtliche Staatsanwälte und Gerichte im gesamten Rheinland wären auf Jahre ausgelastet. :00000733:

Kauf' Dir 'ne Fahrkarte nach Köln oder Düsseldorf und los! :bud:

Geschrieben

Also ich würde das schon unter Brauchtumspflege einordnen.

Für die Städte wo Karneval zum Alltag gehört, sehe ich eigentlich keine Probleme. Will aber für nichts garantieren.

Wäre ev. besser über eine andere Kostümierung nachzudenken.

Geschrieben

Pirat mit Säbel oder Ritter mit Schwert?

Danke für die Antworten, der Trend geht also zur Kinda-Käpseli-Pischtolä.

[ironie an] Das Gefahrenpotential eines Deko-Colt-Peacemaker sollten in den

närrischen Tagen auch wirklich nicht unterschätzt werden... [ironie aus]

mephisto0815

Geschrieben
Anscheinswaffen sinds also. Die Frage ist dann nur, ob das Führen zu Karneval/Fasching/Fastnacht unter einen allgemein annerkannten Zweck (BRauchtum) nach §42a fällt oder nicht.

Das ist auf jeden Fall völlig unerheblich, da der § 42a Abs. 2 sagt:

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes

Interesse vorliegt.

Und der in Nr. 3 zitierte Absatz 1 Nr. und Nr. 3 enthält:

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer

mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

Somit sind die Anscheinswaffen aus Abs. 1 Nr. 1 eben NICHT von den Ausnahmen des Abs. 2 erfasst.

So irrsinnig es klingen sein mag, aber Anscheinswaffen darf man eben NICHT bei "berechtigtem Interesse" führen, sondern nur bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen (Siehe Abs. 2 Nr. 1)

Aber andererseits ist man ja nicht für den Karneval da, sondern für Fotoaufnahmen, oder? :rolleyes:

Gruß,

Grayson

Der sowieso weder Karneval noch Fasching kennt, bei uns heisst das eben Fasnet (Oder Hochdeutsch: Fasnacht)

Geschrieben
Hallo

na der hats jedenfals am Donnerstag ausprobiert !

http://www.badische-zeitung.de/polizei-mel...t-echter-knarre

Michael

Und damit wurde Baden wieder ein Stück sicherer! :peinlich:

"Einem verkleideten "Al Capone" nahm die Polizei seine Waffe ab, da es sich um eine echte Maschinenpistole handelte, die zwar unbrauchbar gemacht worden war, aber dennoch dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt."

Hoffentlich hat der keine WBK, sonst wird es schmerzlich.

Geschrieben
Kauf' Dir 'ne Fahrkarte nach Köln oder Düsseldorf und los! :bud:

Keine Zeit. Ich betreue momentan tausende von Karnevalsflüchtlingen, die sich an die Küste verpisst haben. Ist hier mittlerweile eine sehr ernst zu nehmende Einnahmequelle.

Geschrieben
Theoretisch ja,

denn es ist ja keine Anscheinswaffe, sondern eine echte (wenn auch kastriert). Denn das führen von Waffen mit Zündnadel wär ja theoretisch auch erlaubt. Aber eigentlich ist das ein sehr dünnes Eis. War letztens auf einen Westernball bei einem befreundenten Verein, und die trugen ihre normalen Revolver, ungeladen im Vereinsheim (es war ja eine geschossene Gesellschaft). DER WAR GUT!

Ich persönlich würde es vermeiden, denn Streß kann man leicht bekommen.

Ist aber im Grunde genommen mehr eine Sache des Hausrechts. Meine unwichtige Meinung

Geschrieben
"Einem verkleideten "Al Capone" nahm die Polizei seine Waffe ab, da es sich um eine echte Maschinenpistole handelte, die zwar unbrauchbar gemacht worden war, aber dennoch dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt."

War sicher 'ne Thompson ... und dann KWKG :peinlich:

Geschrieben
Somit sind die Anscheinswaffen aus Abs. 1 Nr. 1 eben NICHT von den Ausnahmen des Abs. 2 erfasst.

So irrsinnig es klingen sein mag, aber Anscheinswaffen darf man eben NICHT bei "berechtigtem Interesse" führen, sondern nur bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen (Siehe Abs. 2 Nr. 1)

Ups, mein Fehler, Sorry. :peinlich:

Du hast natürlich Recht.

Traurig, sowas...

Kilian

Geschrieben

Für den Fasching, wenn er unbedingt sein muß, gibts bei Frank&Monika doch die guten Dekowaffen aus Zink-Spritzguss! Die sind ja wohl waffenrechtlich über jeden Zweifel erhaben.

Ich würde das mit dem "Führen" von Waffennachbildungen in der Öffentlichkeit aber trotzdem sein lassen, damit es nicht SO ausgeht:

1891906.jpg

:peinlich:

Geschrieben
Frage und Antwort an einem Stück...... :icon14:

Auf öff. Veranstalungen gilt der kl. Waffenschein nicht, man benötigt dann für das Führen wieder eine Sondergenehmigung!

Sollte man nicht nur zu Fasching, sondern auch für Silvester und Fan-Meilen beachten!

Geschrieben

Hmmm. Die Tommy-Gun wurde doch auch im WK II eingesetzt, war zwar nicht beliebt oder gar häufig. Drum könnte es doch was mit dem KWKG zu tun haben. Trotzdem lächerlich, wenn man bedenkt, dass Fasching ursprünglich dafür da war, einmal im Jahr Gesetzt Gesetz sein zu lassen und heute ist jeder falsch kostümierte Narr ein Schwerverbrecher.

Grüße

papermaker

Geschrieben
Hmmm. Die Tommy-Gun wurde doch auch im WK II eingesetzt, war zwar nicht beliebt oder gar häufig. Drum könnte es doch was mit dem KWKG zu tun haben.

und ich habe ein Schwert aus dem 30-Jährigen Krieg, das war lang und häufig im Kriegseinsatz

das ist aber auch keine Kriegswaffe mehr,;

die sog. "Tommy-Gun" ist aus dem KWKG entlassen und unterleigt nur noch den Regeln des WaffG.

Grüße

Robert

Geschrieben

alles (die ganze Geschichte!!) irgendwie...Unsinn, Blödsinn, Schwachsinn, geprägt von was??? Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung? Seit Jahrhunderten tragen Menschen zu allen passenden und unpassenden Veranstaltungen (NICHT Überfällen!!) Waffen oder deren Nachbildungen/harmlose Varianten.

Ergebnis dieses ganzen Unsinns? viel Arbeit für die Ordnungskräfte, Kriminalisierung harmloser und gesetzestreuer Bürger, Verunsicherung aller Waffenbesitzer wegen ihrer Zuverlässigkeit, Arbeit für Gerichte und Ordnungsbehörden. Private und geschäftliche Desaster durch die Verfahren, Verlust der Akzeptanz des Staates und seiner Vertretrr (die für den Mist auch nichts können) beim Bürger, LAchen im Ausland über diese DD (Deutschen D****n).

Warum? weil einige/mehrere ohne nachzudenken in Aktionismus verfallen und sich dabei von "spinnerten" Einpeitschern gängeln lassen.

Hoffentlich tauchen irgendwann wieder mal Leute in verantwortlichen Positionen auf, die sich VORHER übder das informieren, über was sie anschließend abstimmen müssen. Und zwar nicht bei den "Experten" informieren, sondern bei den Leuten vor Ort, z.B. den SB`s der Waffenbehörden. DAnn gäbe es diese hirnrissigen Auswüchse nicht.

Nur noch zur Ergänzung für diejenigen die es vergessen haben sollten: STRAFTATEN zu begehen, auch mit Spielzeugwaffen, ist schon länger verboten!! Dazu benötigte es diese Regelungen nicht!

Geschrieben

Bei ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen macht es übrigens überhaupt keinen Sinn, über das KWKG zu reden.

Denn auch ein Deko-AUG fällt nicht unter selbiges (wenn es auch originär - welch Wunder - nach dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden war).

Nur mal so am Rande...

Hmmm. Die Tommy-Gun wurde doch auch im WK II eingesetzt, war zwar nicht beliebt oder gar häufig. Drum könnte es doch was mit dem KWKG zu tun haben.

Mal abgesehen von dem bereits Geschriebenen: Wenn alle Waffen, die mal irgendwo im Krieg eingesetzt worden sind und werden, Kriegswaffen wären, dann gäbe es außer Kriegswaffen gar keine Waffen mehr...

Geschrieben
Wenn alle Waffen, die mal irgendwo im Krieg eingesetzt worden sind und werden,

Kriegswaffen wären, dann gäbe es außer Kriegswaffen gar keine Waffen mehr...

Psssst!

Sonst kommen noch Leute auf Ideen!

Erinnert mich an den Spruch:

"No one want' s to take away your hunting rifle-

they will call it an assault rifle first...!

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