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IGNORED

Waffenrecht..neues Urteil


golong

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
haste jetzt wenigstens nen keiler erlegt..

:eclipsee_gold_cup:

und ich hatte schon vergessen, dass SWJ zur Jagd gehen wollte, um sich zu beruhigen. Ein Zeichen, dass ich jetzt so langsam der Diskussion nicht mehr folgen kann.

Wenemar

Geschrieben
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 1 VwGO.

Stand doch im von dir geposteten Bescheid: 2874 Euro...

Mit dem Keiler wars heute Abend nix, weil die haben seit dem 31. Januar Schonzeit. Da gibt es noch so ein Gesetz, völlig blödsinnig, das Jagdgesetz, mit Schonzeiten und so, gell!

Gruss

SWJ

Erkläre mir mal wie Du auf 2874 Euro kommst..wenn der Streitwert (Auffangwert )5000 Euro beträgt..Bitte um Aufklärung..irgendwie versteh ich was nicht????

Geschrieben

Die Diskussion steckt endgültig in der Sackgasse, oder sie dreht sich nur noch immerfort im Kreis

(such' dir das "Bild" aus, das besser passt...).

Auf jeden Fall wird sie kein für dich befriedigendes Ergebnis mehr erbringen.

Hast du das schon bemerkt?

Geschrieben
Die Diskussion steckt endgültig in der Sackgasse, oder sie dreht sich nur noch immerfort im Kreis

(such' dir das "Bild" aus, das besser passt...).

Auf jeden Fall wird sie kein für dich befriedigendes Ergebnis mehr erbringen.

Hast du das schon bemerkt?

sorry..aber woher willst du denn jetzt wissen..was für mich ein befriedigendes ergebnis ist..????Oder kannst du mir sagen, wie der wsj auf 2874 Euro an gerichtskosten kommt...

Geschrieben

@Golong: Wir haben doch schon eine ganze Weile das Thema insoweit verlassen, als dass es dem Forum und den anderen Nutzern nichts mehr bringt, weil es mit dem Thema Waffenrecht nur noch am Rande zu tun hat.

Sollte ich mich mit den Gerichtskosten getäuscht haben, so war das keine böse Absicht - ich meinte das gelesen zu haben. Dass ich dich persönlich angegangen habe, war eine Entgleisung meinerseits - sorry, sollte nicht pasieren, wenngleich Du sehr provokativ aufgetreten bist.

Es ist immer bitter, wenn man das Gefühl hat, ungerecht behandelt worden zu sein, wie jetzt in deinem Fall. Manchmal muss man die Kröte einfach schlucken, ging mir auch schon so. Hinterher kann man dann wieder nach vorne blicken.

Grüsse

SWJ

Geschrieben
@Golong: Wir haben doch schon eine ganze Weile das Thema insoweit verlassen, als dass es dem Forum und den anderen Nutzern nichts mehr bringt, weil es mit dem Thema Waffenrecht nur noch am Rande zu tun hat.

Sollte ich mich mit den Gerichtskosten getäuscht haben, so war das keine böse Absicht - ich meinte das gelesen zu haben. Dass ich dich persönlich angegangen habe, war eine Entgleisung meinerseits - sorry, sollte nicht pasieren, wenngleich Du sehr provokativ aufgetreten bist.

Es ist immer bitter, wenn man das Gefühl hat, ungerecht behandelt worden zu sein, wie jetzt in deinem Fall. Manchmal muss man die Kröte einfach schlucken, ging mir auch schon so. Hinterher kann man dann wieder nach vorne blicken.

Grüsse

SWJ

:gutidee:

na also..geht doch...!!! Und jetzt stell Dir .vor.(Deine Kinder wurden von Gläubigern ""blöd angemacht"")..dann entwickelt man eben ein Provokatives Auftreten, denn mit Unterwürfigkeit oder sonstiges Handeln um des Friedens Willen kommste nicht weiter, denn man hat genug positive wie negative Erfahrungen..und manche die dann über ""einen Betrüger""und jetzt ehemaligen urteilen..ob von berufswegen oder gesch./privat... na ja..uswuswusw

Und vor allen Dingen .alles was vom Staat ausgeht oder von einem Robenträger (ob für oder gegen mich) da habe ich eine spezielle Goldwaage..

so long..good luck bei der hege und pflege

Geschrieben

Schön das hier wieder der Frieden eingetreten ist,

und wenn sich golong mal überlegt, sein KK einem Schützenverein zu überlassen, und gleichzeitig dabei eintritt, so kannst Du auch nach Ablauf der Frist, die Erinnerung wieder in Besítz nehmen kann.

Gast lespaulmann
Geschrieben
Schön das hier wieder der Frieden eingetreten ist,

und wenn sich golong mal überlegt, sein KK einem Schützenverein zu überlassen, und gleichzeitig dabei eintritt, so kannst Du auch nach Ablauf der Frist, die Erinnerung wieder in Besítz nehmen kann.

...oder einem vertrauenswürdigem Waffenhändler. Gegen ne geringe Jahresgebühr z.B. ...giptz ja.

Geschrieben

Hallo,

habe mir das Ganze mal durchgelesen, insbesondere die Urteilsbegründung.

Da hat sich das Gericht viel Mühe gemacht, seine Entscheidung zu erklären, wenn auch in Juristendeutsch. Und die scheint schlüssig. Zum Vergleich zieht der Betroffene Sachverhalte heran, die zwar auch etwas mit "Schaden" zu tun haben, aber eben nichts mit seinem Sachverhalt.

Irgendwo muss der Gesetzgeber Schranken ziehen (auch wenn ich persönlich sie für viel zu eng halte - es wird sich immer einer finden, der sie für zu eng hält), die für ALLE gelten und so stellt er auf die Vorstrafe ab und nicht die ihr zugrundeliegende Straftat.

In diesem Falle des Strafmaßes kann wohl jeder erkennen, dass der Verurteilte es mit der Rechtsordnung nicht so genau nimmt. Das reicht, um eine Vermutung auch für den laschen Umgang mit dem Waffengesetz zu begründen.

Der Staat hat alle Bürger zu schützen und nach seiner Einschätzung ist das von Schusswaffen ausgehende Gefährdungspotential so hoch, dass er sich zu restriktiver Gesetzgebung veranlasst sieht.

Das mag man gutheißen oder nicht, aber es gilt und wir sind daran gebunden.

Wer es ändern will, muss den Rechtsweg gehen, d.h. sich am Gestzgebungsverfahren beteiligen. Der Weg steht im Grundgesetz.

Bei aller Kritik an Gesetzen, in unserem Fall der der Waffengesetze, die auch ich teile, sollten wir nie vergessen, wir leben in der freiheitlichsten Grundordnung, die Deutschland je hatte!

Dafür sollten wir was tun!

Ofenrohr

Freiheit den Tontauben!

Geschrieben

Bei aller Kritik an Gesetzen, in unserem Fall der der Waffengesetze, die auch ich teile, sollten wir nie vergessen, wir leben in der freiheitlichsten Grundordnung, die Deutschland je hatte!

Dafür sollten wir was tun!

Ofenrohr

Dem stimme ich voll und ganz zu!

jäger81

Geschrieben
Bei aller Kritik an Gesetzen, in unserem Fall der der Waffengesetze, die auch ich teile, sollten wir nie vergessen, wir leben in der freiheitlichsten Grundordnung, die Deutschland je hatte!

Dafür sollten wir was tun!

jäger81

Okeyyyy, und was schlägst du vor???

Gruss

SWJ

Geschrieben

Nur mal so meine 2c ...

Eine rechtskräftige Verurteilung über 1 Jahr bedingt den Verlust der Zuverlässigkeit. Das steht so im Gesetz. Da gibt es nix zu argumentieren.

Einzige Chance, gegen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis vorzugehen, ist, die Verurteilung wegen Betruges zu kippen.

Die ist rechtskräftig, das wird so nicht gehen. Ansonsten müßten derart neue Beweise vorliegen, daß eine Wiederaufnahme des Verfahrens gerechtfertigt erscheint.

Sollte dies der Fall sein, bleibt die Frage, warum derartige Beweise nicht schon vorher ans Tageslicht gekommen sind, denn dann wäre die Verurteilung so auch nicht erfolgt.

Übrigens gibt es die Wiederaufnahme solcher Verfahren dann, wenn bei Kapitalverbrechen durch neue DNA-Spuren oder Nachweise, die durch verfeinerte Verfahren der Gerichtsmedizin neue Erkenntnisse bringen, die Wahrscheinlichkeit, daß der Einsitzende unschuldig verurteilt wurde, drastisch gestiegen ist.

Sonst nicht.

Da hilft kein Jammern und kein Wehklagen. Wer wegen 25fachen Betruges, etc rechtskräftig verurteilt wurde, ist per Definition nicht zuverlässig.

Geschrieben

@ schwarzwildjäger

habe ofenrohr nur zugestimmt. Ich bin der Meinung das man gerade bezüglich des Waffengesetzes dem Gesetzgeber keinen Grund geben sollte dieses zu verschärfen. Damit meine ich jetzt aber keine Diskussionen in diesem Forum, sondern eher das ausreizen bzw überreizen von Grauzonen. Bin zwar auch nicht zufrieden mit unseren Waffg. aber man hätte es auch schlimmer treffen können.

gruß jäger81

Geschrieben
. aber man hätte es auch schlimmer treffen können.

gruß jäger81

Und der Herr sprach: Beruhige Dich, es hätte schlimmer kommen können.

Und ich beruhigte mich.

Und es kam schlimmer.

Geschrieben
@ schwarzwildjäger

habe ofenrohr nur zugestimmt. Ich bin der Meinung das man gerade bezüglich des Waffengesetzes dem Gesetzgeber keinen Grund geben sollte dieses zu verschärfen. Damit meine ich jetzt aber keine Diskussionen in diesem Forum, sondern eher das ausreizen bzw überreizen von Grauzonen. Bin zwar auch nicht zufrieden mit unseren Waffg. aber man hätte es auch schlimmer treffen können.

gruß jäger81

at all...

na also..es ist jetzt eine sachliche Diskussion eingetreten..und dabei. solls auch bleiben..anfeindungen und beleidigungen, stigmatisierungen..und Diskriminierungen, gabs zuhauf..gegen mich und was mich am meisten geärgert hatte, auch gegen meine Kinder....nun zum Thema..

Für viele ist es unverständlich, dass man als quasi "Betrüger" so auftritt. In solch einer Situation sollte man eher kuschen..Habe ich versucht, wurde aber nur schlimmer...also fängt man an zu kämpfen.. wenn man nach Bewährung, dann hören darf, dass man i.s.d. Waffg. unzuverlässig ist, dann packt einen die Wut, denn man hat ja während der Bewährungszeit a) GEBÜSST und B) Lehrlinge ausgebildet..und zwar 3-4 Jahre lang. um Lehrlinge auszubilden ist man zuverlässig,( man darf also ein Betrüger sein) aber um ein KK zu behalten, ist man nicht zuverlässig..??? DAS will und kann ich nicht akzeptieren, denn das hat meiner Meinung nach mit Demokratie wenig zu tun.,,danach beschäftigt man sich mit dem gesetzgebungsverfahren..und stellt fest, dass die unzuverlässigkeit plötzlich von 5 auf 10 jahre angehoben wird..(das kann ich nur so als quasi Hauruckmentalität deuten) .

Was das Strafurteil angeht, so ist das im Nachhinein betrachtet so, dass der Anwalt..und der Richter (DEALURTEIL) drauf gedrängt haben die Verhandlung an einem Tag durchzuziehen..(DER STARANWALT hat dafür 20.000 Euro gekostet.Im endeffekt war es ne pfeiffe, der nur absahnen wollte. Aber mit Angsthasen konnte man das ja machen.Ich selbst war froh, dass die Sache auch schnell vom Tisch war..Im Nachhinein ein weiterer großer Fehler..Leuten zu vertrauen, die Roben tragen. (Ich meine aber nicht Mißtrauen, sondern das Gesagten und Geschriebene in Frage zu stellen..oder laut SIR KARL Popper Falsifizieren)

Übrigens der Tip von ""Flintenweib ""dass das Strafurteil angefechtet wird, bewegt mich schon lange. Ich werde dies auch tun, denn wenn ein Richter das jetztige Strafurteil liesst, kann er schwerlich viel ändern. Also muss wohl auch dieser Weg eingeschlagen werden. (Ich schätze mal, dass ich es auf 11 Monate drücken könnte) Wie lange jetzt sowas dauert weiss ich zwar nicht, aber es wird wohl helfen, weitere Stigmatisierung + dikriminierungen abzuwenden.

Und jetzt noch mal meine Intention: Unzuverlässigkeit auf festgeschriebene 10 Jahre ist Unrecht..das verstösst gegen Gleichheitsprinzip..(ein besoffener Autofahrer, der einen anderen schwer verletzt hat nach relativ kurzer Zeit die Möglichkeit die FE aufgrund einer MPU + Tauglichkeitsprüfung zu erhalten..

Prognosefähigkeit der Zuverlässigkeit an ehemals Fachfremden Verhaltensfehlern ist ebenfalls unrecht..

Waffenbesitz soll nicht nur ein PRIVILEG der Unbeschöltenen sein..(Überspitzt geschrieben)

Und jetzt bitte ich auch nicht um solche ratschläge ich solle einem verein beitreten, und da meine Waffe übertragen. Halte ich nicht für sinnvoll, denn das ist mit Arbeit für den Verein + das Amt + für mich verbunden. Und deswegen wird auch meine Zuverlässigkeit nicht besser oder schlechter..

Zu guter letzt, wenn jemand nen superanwalt kennt, welcher helfen will...gerne per BOARDMAIL..

p.s. wenn ich wg. Steuerhinterz. zu 24 Mon. auf bewährung verurt. worden wäre, wäre dies hier im Board wahrscheinlich nicht so ausgeartet??ODER???

Geschrieben

Ein besoffener Autofahrer, der erwischt wird und eine waffenrechtliche Genehmigung hat, ist diese automatisch los. Besoffen im Auto erwischt steht in den Akten. Damit erwischt zu werden, bedeutet automatisch Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes.

Waffenbesitz wird in Deutschland als Privileg gesehen. Wer sich was zuschulde kommen läßt, ist dieses Privileg los. Dies steht schon sehr deutlich im Urteil drin.

Lehrlinge auszubilden ist ungleich der waffenrechtlichen Genehmigung. Formaljuristisch gehört das Ausbildungsrecht zur Freiheit der Berufsausübung bzw. der Berufswahl mit der dementsprechend nachgewiesener Qualifikation. Ein Eingriff in dieses Recht ist nur bei schwerwiegenden Verfehlungen möglich - z.B. bei einem Arzt, der sich am Patienten vergreift und dafür rechtskräftig verurteilt wird.

Ein rechtskräftiges Urteil in so einem mit Verlaub kleinen Fall wieder aufzurollen dürfte schwierig werden. Zum einen ist das öffentliche Interesse nicht gegeben - das öffentliche Interesse liegt eher darin, möglichst wenige Waffen im Volk zu sehen - und zum anderen sind die Rechtsfolgen nicht so schwerwiegend, daß sich eine Wiederaufnahme lohnt. Schließlich ist die Bewährungsfrist abgelaufen, ohne daß weitere Straftaten dazu gekommen sind. Damit ist strafrechtlich die Sache vom Tisch, steht aber natürlich noch im Führungszeugnis. Nur: die Wiedererteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit liegt nicht im öffentlichen Interesse. Und das Urteil wurde vermutlich auch nicht an dem Tag, an dem es verkündet wurde, rechtskräftig - das tut es eigentlich nur dann, wenn beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten - bei einem Deal jedoch gut möglich.

Also, Fazit:

ich sehe für die Wiederaufnahme des Verfahrens und eine anders lautende Entscheidung schwarz und würde mir das Geld einfach sparen ...

Geschrieben
alles was im Gesetz steht, kann und darf angezweifelt werden.und 10 Jahre ist zuviel. Basta..meine Meinung...

Du wirst in der deutschen (Weltweiten) Gesetzgebung einiges finden was nicht deinen Vorstellungen entspricht.... besonders unser WaffG ist voll mit solchen Dingen! Und gegen 99,99% davon ist Wiederstand zwecklos....... ob es dir oder mir gefällt oder nicht spielt dabei keine Rolle!

Gruß

Hunter

Geschrieben
at all...

stigmatisierungen..und Diskriminierungen, gabs zuhauf..gegen mich

Du willst es einfach nicht kapieren.

Es gelten nun mal hier rel. strenge Regeln für den priv. Waffenbesitz.

Nach diesen Regeln bist Du zweifellos unzuverlässig.

Akzeptier das endlich und vergiss Dein KK.

Es gibt noch jede Menge anderer Regeln, unter anderem die, daß Betrug verboten ist.

Gegen diese hast Du wohl ( siehe das gegen Dich ergangene und rechtskräftige Urteil) verstossen.

Oder siehst Du das auch anders ?

Demnächst fragt vielleicht der Klar hier an, warum er keine WBK bekommt und findet es diskriminierend, weil er

aufgrund seiner Vergangenheit jetzt als unzuverlässig eingestuft ist, wo er doch früher so ein Dokument gar nicht brauchte.

Daß eines klar ist:

Ich vergleiche hier keinesfalls Deine Betrügereien mit Terrorismus.

Das war nur ein etwas drastisches Beispiel für die Sinnlosigkeit Deiner ganzen Aufregung hier.

Btw. würdest Du dem Klar eine WBK zugestehen ?

Übrigens.

Wie konntest Du 20000 Euro für einen "Staranwalt" locker machen, wo doch viele Gläubiger auf die Bezahlung Deiner

Schulden warteten?

Die ganze Sache stinkt zum Himmel.

Geschrieben
Ein besoffener Autofahrer, der erwischt wird und eine waffenrechtliche Genehmigung hat, ist diese automatisch los. ... Damit erwischt zu werden, bedeutet automatisch Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes.

Quark!

Geschrieben
Quark!

Zitat aus einem Gerichtsurteil zum Thema WBK-Entzug nach Trunkenheitsfahrt.

Ergänzend sei lediglich ausgeführt, dass das Bundesverwaltungsgericht schon mit Urteil vom 13.12.1994 in dem Verfahren 1 C 31.92, BVerwGE 97, 254 festgestellt hat, dass derjenige, der sich einer Trunkenheitsfahrt schuldig macht, die gebotene Gewissenhaftigkeit in einer besonders gefährlichen Weise vermissen lässt und Anlass zu der Befürchtung gibt, er könne es auch als Waffenbesitzer an der nötigen Gewissenhaftigkeit fehlen lassen und dadurch Dritte gefährden. Wegen der spezifischen Gefährlichkeit des Delikts rechtfertigt es sich, an eine entsprechende Verurteilung die Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ebenso zu knüpfen, wie an eine Verurteilung wegen anderer Straftaten, die in der Regel dazu führen, dass der Betroffene kein Vertrauen darin verdient, mit Waffen und Munition in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen.

Ein Ausnahmefall kommt nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen nicht gerechtfertigt sind. Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt. Handelt es sich um den typischen Fall einer Trunkenheitsfahrt, so fehlen grundsätzlich besondere Tatumstände, die ausnahmsweise die Regelvermutung entkräften könnten.

Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, DVBl. 1991, S. 1369.

Geschrieben

hallo golong,

du kannst die Gesetze so lange anzweifeln wie du willst das ändert nichts an der Sachlage. Du hast die ganze Sache selbst verschuldet, also steh auch dazu. Meine Meinung zu den 10 Jahren kennst du. Ich kann allerdings verstehen das dir die Sache sehr nahe geht. Auf einer Rechtsseite ich glaube juris.net habe ich von einem Urteil gelesen wonach ein Jäger trotz Veruteilung zu mehr als 60 Ts wegen Nötigung im Straßenverkehr seine Zuverlässigkeit mit Psy. Fachgutachten eingeklagt hat. Musst du mal googeln. Wollte ich dir nur mal auf den Weg geben.

jäger81

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