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IGNORED

Waffenrecht..neues Urteil


golong

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Hey, hey hey, jetzt beruhigt euch mal wieder.

@carcano: dass dich etwaige Straftäter weniger anwidern, wie Legalwaffenbesitzer, die noch nie in Konflikt mit dem Gesetz gekommen sind, kann ich gut verstehen, denn schließlich gehören erstgenannte ja auch zu deinem Klientel und da wäre anwidern keine so gute Voraussetzung - nur mal so am Rande bemerkt.

Und über die Nicks anderer sich auszulassen, naja, komm das ist doch nicht der Stil den man hier einführen sollte.

Jetzt sind wir alle wieder lieb zueinander und singen Lied Nr. 142 "Herr ich danke Dir!"

Beste Grüße

SWJ

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[...]ich bin Sachbearbeiter gehobener Dienst im Streifendienst der Polizei [...]!

:peinlich:

Doc, mir gehen die Argumente aus, aber ich bin sicher, Du wirst noch Waffen führen dürfen, wenn es für den Rest von uns keine Schießplätze mehr gibt. Gruß Wenemar

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...und was soll ich jetzt darauf antworten? Da freu ich mich aber selbstverfreilich, wenn ich eines Tages meinen 0-Schrank mit zwölf Stellplätzen und extra Innenfach räumen darf, damit die P7 darin Platz hat... Wie wenn ich mit meinen Privatwaffen nicht auch durch das Sieb fallen würde! Das war hier zwar gar nicht Thema, hätte aber klar sein müssen, dass es wieder dahin geht: in der Selbstzerfleischung und im Suhlen in der Opferrolle. Soll es ja niemand wagen, NICHT ausschließlich schwarz zu sehen oder gar mal zu sagen, dass nicht ein jeder zum Besitz von Legalwaffen geeignet ist. Dass dies viele nicht hindert, sich trotzdem Waffen zu besorgen, weiß ich!

Bitte darum noch Eines sagen/fragen zu dürfen, dann bin ich aber endgültig raus aus der Sache (einziges Mittel, um den Frieden wieder herzustellen): WO bitte, fängt dann am Besten die Grenze an, wo man SICHER sagen kann, dass ein Mensch keine Legalwaffen besitzen sollte? Ab Androhung von einem Jahr Mindeststrafe, ab dem dritten Mord (Achtung: bewusst übertrieben!!!). Derzeit steht die Grenze nun mal ziemlich fest, ob es einem gefällt oder nicht.

Übrigens heißt es richtig: Herr, mein Gott, ich danke Dir! Rosenmüller, Johann (1619-1684)

Empfehle mich und hoffe, nun kehrt wieder Frieden ein!

...

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Bin mal wieder etwas anderer Meinung… stört mich aber nicht weiter.

Ich frage mich schon, wie man von Betrug und Konkursverschleppung auf eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes schließen kann (zumal wir nicht mal den tatsächlichen Hintergrund kennen).

Das sind doch zwei grundsätzlich verschiedene Paar Stiefel – und auch zwei völlig unterschiedliche Charaktere.

Der eine betrügt – der andere ist bereit Gewalt gegen Leben und Unversehrtheit mittels einer Waffe auszuüben. Das ist doch ganz etwas anderes! Das ist aber genau das, was das Waffengesetz, das Gericht und die user hier dem Kläger unterstellen.

Ok – das Waffengesetz macht da keine Unterschiede. Dem Waffengesetz kommt es nur auf das Strafmaß an… und das ist in meinen Augen falsch!

Für alle Streitsuchenden: Wie schon gesagt: Dies ist meine eigene Meinung, ich rede nur für mich!

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Bin mal wieder etwas anderer Meinung… stört mich aber nicht weiter.

Ich frage mich schon, wie man von Betrug und Konkursverschleppung auf eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes schließen kann (zumal wir nicht mal den tatsächlichen Hintergrund kennen).

Das sind doch zwei grundsätzlich verschiedene Paar Stiefel – und auch zwei völlig unterschiedliche Charaktere.

Der eine betrügt – der andere ist bereit Gewalt gegen Leben und Unversehrtheit mittels einer Waffe auszuüben. Das ist doch ganz etwas anderes! Das ist aber genau das, was das Waffengesetz, das Gericht und die user hier dem Kläger unterstellen.

Ok – das Waffengesetz macht da keine Unterschiede. Dem Waffengesetz kommt es nur auf das Strafmaß an… und das ist in meinen Augen falsch!

Für alle Streitsuchenden: Wie schon gesagt: Dies ist meine eigene Meinung, ich rede nur für mich!

Deshalb unterscheidet das WaffG auch deutlich mit der Annahme der Unzuverlässigkeit bei den verschieden Staftaten - siehe § 5 Abs. 1 WaffG oder § 5 Abs. 2 WaffG. Einmal Strafmaß 1 Jahr, einmal Strafmaß 60 Tagessätze.

Aber vielleicht gibt es hier bei WO ja ganz kluge Leute, die einen klaren Trennungstrich zwischen den verschiedenen Straftätern und dem Bezug zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ziehen können. Wir können doch mal ein Ranking aufstellen.

Gruss

SWJ

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Übrigens heißt es richtig: Herr, mein Gott, ich danke Dir! Rosenmüller, Johann (1619-1684)

Das war mir schon bekannt, aber ich wollte die nichtchristlich Gläubigen nicht ausgrenzen, und habe deswegen "mein Gott" weggelassen, sonst wärem andere User gleich wieder an die Decke gegangen und vielleicht Wenemar gleich wieder auf seine Palme gestiegen, weil er sich diffamiert gefühlt hätte...

Gruss

SWJ

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Bin mal wieder etwas anderer Meinung… stört mich aber nicht weiter.

Ich frage mich schon, wie man von Betrug und Konkursverschleppung auf eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes schließen kann (zumal wir nicht mal den tatsächlichen Hintergrund kennen).

das ist schon richtig; nicht so ganz nachvollziehbar.

Anderweitig wo willst Du die Grenze ziehen.

X-facher Bertug ist schon happig.

Wenn Du Dir das Urteil durchliest, wirst Du aber feststellen, daß es hier noch einen anderen

Aspekt gibt.

Die von Ihm angeführten schwachsinnigen Vergleichsbeispiele z.B. Raucher lassen durchaus

auf eine fehlende persönliche Eignung zum Waffenbesitz schließen.

Ich muss hoffentlich nicht deutlicher werden.

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ihr wisst aber schon wie es normal üblich zu solcher Konstellation kommt?

Normal ein Geschäftsinhaber der nicht wahr haben will oder schlicht nicht bemerkt das er Pleite ist und versucht sein Unternehmen und seine Existenz wie er sie bis dato kannte zu retten - ob das hier vorliegend so ist weis ich nicht - hab aber einige solche Sachen schon auf dem Schreibtisch gehabt.

Nur als Nebenanmerkung - ohne Wertung der Umstände. (wobei mir der vorsätzliche Bankrott da komisch vorkommt -> die Akte tät' mich interessieren)

Also mal an alle die hier da jetzt drauf losballern..in dieser geschichte hab ich mehr verloren als all die gläubiger zusammen..und ich glaube auch, dass hier die wenigsten sagen können sie hätten mehr als 3 Mio steuern an den Staat bezahlt. (also mal den Ball etwas flacher halten..) Und wie einer schreibt, man wollte eben die firma retten und hat noch das erbe dazu investiert....und heute hat man die Bewährung hinter sich..und fragt sich..inwiefern man waffenrechtlich unzuverlässig ist..und dann noch 10 Jahre lang...Darum gehts..

Der Gesetzgeber vergleicht hier artfremdes Verhalten miteinander...Außerdem kann ich doch in jedem laden einen vorderlader kaufen, und habe kein problem...also soll mir mal jemand erklären..warum man für ein kk nen Waffenschein braucht und für nen vorderlader eben nicht...

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Das es einen Selbstständigen so treffen kann. solche Fälle kenne ich auch. Aber mit dem Unterschied, "vorsätzlicher Konkursverschleppung und noch Betrug in 25 Fällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen", das ist dann eher ein klein bisschen ein größeres Kaliber. Zudem sind die Leute, wo in so was sonst reinschlittern, mit anderen Dingen beschäftigt (Lebensunterhalt, usw.), als sich um eine WBK zu bemühen, denn denen fehlt dann auch schon die Kohle, um überhaupt den Sport weiterzubetreiben.

Und bei vorsätzlichen Konkurs denke ich an bestimmte Generalunternehmer in der Baubranche, welche andere kleine Firmen herunterreisen (ebenbfalls Pleite), und eine kurze Zeit Später gibt es die Konkursfirma wieder, dann halt unter der Führung von der Frau.

Nur die Gläubiger gehen dann leer aus, so wie es im Allgäu eine Schreinerei gabt, wo seine Aufträge von so einen vorsätzlichen Bankrotunternehmer bekam, er machte Konkurs, der Schreinereiinhaber brachte es nicht übers Herz (die Schreinerei hatte mal sein Großvater gegründet), Konkurs zu machen, er machte Selbstmord(Hinterlies Ehefrau mit 3 Kindern).

Ich kenne nicht die Einzelschicksale der Betroffenen, welche bei den vorsättzlichen Bankrotten zu Schaden kamen. Aber 10 Jahre sollten dann zu denken geben, und der TE sollte froh sein, das er noch seinen Führerschein behalten dürfte. Denn in keiner Form sehe hier das der TE unschuldig in das ganze gschlittert ist.

Ist nur mal so meine Meinung.

da hast du recht...mich hats erwischt ..weil ich zuviel vertrauen in die bauträger gebracht habe. Von unschuld rede ich in meinem falle nicht..aber von gutgläubigkeit..und selbstüberschätzung..

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Deshalb unterscheidet das WaffG auch deutlich mit der Annahme der Unzuverlässigkeit bei den verschieden Staftaten - siehe § 5 Abs. 1 WaffG oder § 5 Abs. 2 WaffG. Einmal Strafmaß 1 Jahr, einmal Strafmaß 60 Tagessätze.

Na denn vergleiche mal §5 (2)1"a" mit "b" und "c".

Da wird nämlich kein Unterschied gemacht ob die Straftat etwas mit Waffen oder nicht zu tun hatte. beide Fälle werden gleich behandelt.

Das finde ich falsch.

In §5 (1) 1 "a" und "b" ist die Beteiligung von Waffen völlig uninteressant. Da geht es "nur" um die "1-Jahresgrenze".

Das finde ich falsch, denn:

Ich finde durchaus, dass eine Abstufung zwischen z.B. Gewaltdelikten (auch Androhung) und z.B. Steuerdelikten gemacht werden sollte.

Aber vielleicht gibt es hier bei WO ja ganz kluge Leute, die einen klaren Trennungstrich zwischen den verschiedenen Straftätern und dem Bezug zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ziehen können. Wir können doch mal ein Ranking aufstellen.

Gruss

SWJ

Ob es bei WO kluge Leute gibt, die einen klaren Trennungsstrich ziehen könnten? Das weiß ich nicht. :rolleyes:

Ich meine allerdings, dass es diesen klaren Trennungsstrich nicht geben sollte bzw. nicht geben kann.

Für alle Streitsuchenden: Wie schon gesagt: Dies ist meine eigene Meinung, ich rede nur für mich!

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Ich darf mal daraus zitieren:

"Soweit der Antragsteller anführt, dass straffällige Waffenbesitzer „stigmatisiert“ würden und dabei insbesondere darauf abstellt, dass auch jeder Raucher - wohl aufgrund der mit dem Rauchen verbundenen Gefahren für Dritte - dann auch auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit hin überprüft werden müsse, kann dies ebenfalls keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründen. Wiederum handelt es sich schon nicht um ein geeignetes Vergleichspaar: Das Rauchen ist ungeachtet der anerkannten Gefahren nicht strafrechtlich sanktioniert und daher mit einer strafrechtlichen Verurteilung - insbesondere vorsätzlichen Taten nach § 5 Abs. 1 a) oder B ) WaffG - nicht zu vergleichen. Dieser Vergleich führt vielmehr zu erheblichen Zweifeln, ob der Antragsteller die Bedeutung von Strafgesetzen und anderen gesetzlichen Normen sowie deren Einhaltung einzuschätzen weiß.“ "

Der letzte Satz zeugt davon, daß es doch noch Gerichte gibt, die Zusammenhänge richtig einschätzen können.

Noch abwegigere Vergleiche als Raucher und Dart-Pfeile etc. sind dem Kläger wohl nicht eingefallen :peinlich:

soso...dann sag mir doch mal, warum ich jederzeit nen vorderlader kaufen kann???der macht größere löcher als ein KK...

Im übrigen, du kannst doch überall nachlesen, dass raucher die nichtraucher gefährden..oder???Warum hat man dann überall rauchverbote eingeführt???

Also auch Ball flach halten..

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:appl::appl: Bravo, meine Meinung !!

Ich kann der Argumentation des Gerichtes voll und ganz folgen und finde sogar, dass sie sich eine Menge

Mühe gegeben haben um die an den Haaren herbeigezogenen Argumente des Klägers sachlich zu entkräften.

sachlich entkräftet ist da mal gar nichts..denn wenn ein gesetz aufgrund von Erfurt..die unzuverlässigkeit von 5 Jahren auf 10 Jahren verlängert wird, dann hat dies nichts mit rechtsstaatlichkeit zu tun..darum gehts..

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Gast Ichbinderichbin
soso...dann sag mir doch mal, warum ich jederzeit nen vorderlader kaufen kann???der macht größere löcher als ein KK...

Hallo,

vielleicht weil Du ohne zuverlässig zu sein kein Treibmittel kaufen kannst? Ohne macht auch ein Vorderladerlader keine besonders beeindruckenden Löcher.

vg

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vielleicht weil Du ohne zuverlässig zu sein kein Treibmittel kaufen kannst? Ohne macht auch ein Vorderladerlader keine besonders beeindruckenden Löcher.

Nö... das ist kein Argument.

Da könnte man sonst sagen, dass man alle anderen Waffen auch frei kaufen dürfte - nur eben ohne Zuverlässiglkeit (und Bedürfnis) kein Treibmittel bzw. Munition dazu. :rolleyes:

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soso...dann sag mir doch mal, warum ich jederzeit nen vorderlader kaufen kann???der macht größere löcher als ein KK...

Im übrigen, du kannst doch überall nachlesen, dass raucher die nichtraucher gefährden..oder???Warum hat man dann überall rauchverbote eingeführt???

Also auch Ball flach halten..

vielleicht solltest Du mal hier den Ball flach halten :peinlich:

Den VL kannst Du u.a. deshalb kaufen, weil Du nur damit werfen könntest.

Eine Erlaubnis zum Pulvererwerb wirst Du nie mehr bekommen.

Was haben bitte Raucher mit dem Waffenrecht bzw. mit Deinem Betrug und Deiner Verurteilung und

Deinem KK zu tun.

Die Richter haben das in Ihrer Begründung schon richtig erfasst.

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Den VL kannst Du u.a. deshalb kaufen, weil Du nur damit werfen könntest.

Eine Erlaubnis zum Pulvererwerb wirst Du nie mehr bekommen.

Wie ich oben schon geschrieben habe... das kann keine Begründung sein.

Sonst wäre es das Gleiche, wenn man alle Waffen frei verkaufen würde und nur den Munerwerb reglementieren...

... es sind ja auch nur ein paar wenige Moedelle (Uraltentwicklungen) die frei verkäuflich sind. die neuen VL-Modelle (auch Revolver) gehen dann nur auf WBK (gelb).

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Schön, Du siehst es anders als die meisten hier - kein Problem! Eine Strafe muss auch irgendwann mal abgegolten sein, auch klar. Aber a.) liegt hier kein einmaliger Ausrutscher vor, und b.) kriegt man auch keine 60 TS für nen Schnurrbart auf ein Plakat malen! Da wurde ganz schön hingelangt, wofür es offensichtlich einen Grund gibt und LEIDER (einmal ganz ohne Wertung des hier Betroffenen) kann man dem Einen oder Anderen halt einfach mal nicht trauen! Wie weit der Einzelne dabei geht, ist schlecht vorauszusagen! Und weil das bei den Menschen halt so traurige Realität ist, muss der Staat irgendwo die Latte anlegen! Man kann sich trefflich streiten, wo die hingehört. Ändert aber nichts an der Tatsache in diesem Fall.

Letztlich hat den Kameraden wohl niemand zu den Straftaten gezwungen, für die er verurteilt worden ist! Stimmt so, oder? Und den Schaden hat er faktisch nicht sich, sondern anderen zugefügt! Die ganze Situation ist also hausgemacht. "Jeder ist seines Glückes Schmied", sagt der Volksmund! Soll er die Suppe nun auslöffeln!

Gruß vom Doc

gut beobachtet..ich auf jeden fall wurde ich nicht zu den straftaten gezwungen..hast du recht..nur irgendwann muss das mal mit der straferei aufhören..und nach verbüssung der strafe..frage ich mich allen ernstes warum ich unzuverlässig sein soll..und das für 10 jahre..ich habe, das weiss ich jetzt im nachhinein..im strafverfahren zu wenig gewehrt, heute weiss ich,,ich hätte jeden einzelnen fall mit dem gericht durchkauen sollen..dann wäre das anderst gelaufen..aber man will alles hinter sich bringen und gibt dann klein bei..

so einfach ist das..wenn man dann glaubt..dass tats. recht gesprochen wird...

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Hallo,

vielleicht weil Du ohne zuverlässig zu sein kein Treibmittel kaufen kannst? Ohne macht auch ein Vorderladerlader keine besonders beeindruckenden Löcher.

vg

mann ..treibmittel habe ich schon als kleiner bub hergestellt..(v.Opa gelernt) z.b. Schwefel , und salpeter + holzkohle..und mit unkrautex geht sowas auch) ..also kein argument, das zieht...oder in jedem chinaböller gibts sowas..

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mann ..treibmittel habe ich schon als kleiner bub hergestellt..(v.Opa gelernt) z.b. Schwefel , und salpeter + holzkohle..und mit unkrautex geht sowas auch) ..also kein argument, das zieht...oder in jedem chinaböller gibts sowas..

Super

käme also zum abgeurteilten Betrug noch ein Vergehen gegen das Sprengstoffrecht dazu :eclipsee_gold_cup:

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vielleicht solltest Du mal hier den Ball flach halten :peinlich:

Den VL kannst Du u.a. deshalb kaufen, weil Du nur damit werfen könntest.

Eine Erlaubnis zum Pulvererwerb wirst Du nie mehr bekommen.

Was haben bitte Raucher mit dem Waffenrecht bzw. mit Deinem Betrug und Deiner Verurteilung und

Deinem KK zu tun.

Die Richter haben das in Ihrer Begründung schon richtig erfasst.

Also..schwarzpulver und treibmittel herstellen ist ja kein problem..kaufste ein paar chinaböller, dann haste das..

zum Thema Nichtraucher..Jeder Raucher gefährdet den Nichtraucher. und stellt somit eine gefahr für die Allgemeinheit dar. Punkt..und wenn du dich mal mit dem Thema NRSG beschäftigt hast, dann weisst du, dass es jährlich allein in der BRD rd.3000 Passivrauchertote gibt..Guckst du hier..

http://www.tabakkontrolle.de/

kannst dir ja nen titel aussuvchen...so und jetzt sag mir mal inwiefern ein ein nichtrauchender (ehemals vorbestrafter ) Noch-waffenbesitzer eine gefahr für die gesellschaft darstellen soll..wohlgemerkt..die strafe ist verbüsst..????

Objektiv sehe ich da keine gefahr... :confused:

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Super

käme also zum abgeurteilten Betrug noch ein Vergehen gegen das Sprengstoffrecht dazu :eclipsee_gold_cup:

du musst genau lesen, bevor du schreibst..ich habe geschrieben, dass man treibmittel jederzeit selbst herstellen kann..lass doch die nicht durchdachten unterstellungen..

ich habe genug erfahrung ,,was recht sit..und vor allen dingen..welchen schaden manche betrüger..wie auch richter anstellen lkönnen..basta..also sachlich bleiben..hier gehts um

stigmatisierungen, diskriminierungen von vorbestraften und waffenbesitzern..so einfach ist das..

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Also..schwarzpulver und treibmittel herstellen ist ja kein problem..kaufste ein paar chinaböller, dann haste das..

Es tut mir leid, aber mit DER Einstellung bist du meiner Meinung in meinem Board von und für LEGAL-Waffenbesitzer ein wenig ... deplaziert.

:peinlich::heuldoch:

Es geht mir nicht darum, ob deine Verurteilung wirklich durch dein vorsätzliches Verschulden hin begründet wurde,

aber wem die deutschen Gesetze derart schnuppe sind, wie du hier zeigst, ist in der Tat nicht geeignet, in diesem Land erlaubnispflichtige Waffen (und eigentlich auch keine anderen) besitzen zu dürfen.

Meine ganz persönliche Meinung. :angry2:

stigmatisierungen, diskriminierungen von vorbestraften und waffenbesitzern..so einfach ist das..

Heul einfach weiter ... wenns dir hilft.

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Es tut mir leid, aber mit DER Einstellung bist du meiner Meinung in meinem Board von und für LEGAL-Waffenbesitzer ein wenig ... deplaziert.

:peinlich::heuldoch:

Es geht mir nicht darum, ob deine Verurteilung wirklich durch dein vorsätzliches Verschulden hin begründet wurde,

aber wem die deutschen Gesetze derart schnuppe sind, wie du hier zeigst, ist in der Tat nicht geeignet, in diesem Land erlaubnispflichtige Waffen (und eigentlich auch keine anderen) besitzen zu dürfen.

Meine ganz persönliche Meinung. :angry2:

Heul einfach weiter ... wenns dir hilft.

Also nochmals...ich weiss wohl besser, wie in der BRD die Gesetze angewendet werden. Wenn jemand nach 4 Jahren und nach verbüssung der Strafe aufgefordert wird, seine Waffe abzugeben, weil man angeblich eine gefahr für die allgemeinheit darstellt., dann ist das schlicht und einfach deplatziert. Und wenn dann noch artfremde vergleiche herangezogen werden, dann ist das erst recht eine stigmatisierung...Und wenn das deine Meinung ist, dass Vorbestrafte (nach verbüssung) der strafe 10 Jahre keine Waffe besitzen dürfen, dann schätz ich mal du verstehst sehr wenig von rechtsstaatlichkeit..

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Naja, in Amiland nennt man sowas "a lack of attitude".

Gut deutsch formuliert:"Wenn einer in eklatanter Weise auf hiesige Gesetze scheißt, ist die Wahrscheinlichkeit, daß er das auch in anderen Lebensbereichen ehr etwas...lax handhabt halt doch deutlich größer als bei einem Unbescholtenen"

Aber jeder, der an das Gute im Menschen glaubt und gerade auf der Suche nach einem Prokuristen ist, kann sich ja nach Herzenslust gütlich tun - der Aspirant hätte bestimmt Zeit.

Es ist ja auch schön, daß es "üblicherweise" per Augenverschließen zu solchen Konstellationen kommt, aber auch hier fehlt mir der nötige Humor, denn es gibt auch jede Menge Fälle, da wird aus 70 und mehr Anklagepunkten, zig ruinierten Gläubigern, vernichteten Existenzen und beiseitegeschaffgten Millionen ein solch -vergleichsweise harmloses- Urteil weil die Gerichte überlastet sind und einen entsprechenden Deal mitmachen. Und bevor jemand fragt: Ja, auch schon Geld mit schwindligen "Geschäftsleuten" eingebüßt.

Die sitzen heute noch immer im feinen Zwirn im eigenem Haus mit dickem Auto und lassen sich den feinen Maxe raushängen. Privatinsolvenz sei Dank.

Hast du beweisse, dass beim vorbestraften (mit verbüssung der strafe) eine höhere wahrscheinlichkeit besteht nicht rechtskonform in der zukunft zu handeln als der unbescholtene Bürger..Oder ist das nur so eine """Gefühlte Wahrscheinlichkeit""". Auch kann der Vorbestrafte nicht so einfach in die Inso gehen..Solltest dich mal etwas mehr mit wahrscheinlichkeiten..und mit gesettzen beschäftigen..als nur irgendwas daher zu schreiben..macht ja keinen sinn...merke strafe ist verbüsst..aber man merkt halt, dass manche hier im board sehr emotional reagieren..

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