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IGNORED

Waffenrecht..neues Urteil


golong

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Doch wer gibt hier die Maßstäbe vor? Heute sind es 60 TS für IRGEND ETWAS, die höchst wahrscheinlich zur Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen, morgen sind es vielleicht 20 TS oder 10 oder das Überfahren einer Kreuzung bei Rot. Wer weiß?

Zu manchem, was ich hier so lese, kann ich nur sagen: Der Gesetzgeber ist stolz auf Euch!

Gruß Wenemar

Schön, Du siehst es anders als die meisten hier - kein Problem! Eine Strafe muss auch irgendwann mal abgegolten sein, auch klar. Aber a.) liegt hier kein einmaliger Ausrutscher vor, und b.) kriegt man auch keine 60 TS für nen Schnurrbart auf ein Plakat malen! Da wurde ganz schön hingelangt, wofür es offensichtlich einen Grund gibt und LEIDER (einmal ganz ohne Wertung des hier Betroffenen) kann man dem Einen oder Anderen halt einfach mal nicht trauen! Wie weit der Einzelne dabei geht, ist schlecht vorauszusagen! Und weil das bei den Menschen halt so traurige Realität ist, muss der Staat irgendwo die Latte anlegen! Man kann sich trefflich streiten, wo die hingehört. Ändert aber nichts an der Tatsache in diesem Fall.

Letztlich hat den Kameraden wohl niemand zu den Straftaten gezwungen, für die er verurteilt worden ist! Stimmt so, oder? Und den Schaden hat er faktisch nicht sich, sondern anderen zugefügt! Die ganze Situation ist also hausgemacht. "Jeder ist seines Glückes Schmied", sagt der Volksmund! Soll er die Suppe nun auslöffeln!

Gruß vom Doc

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wer weiß, wer weiß. Keine Missverständnisse: Ich finde Betrug/Konkursverschleppung abscheulich und "bestrafenswert", aber was hat das mit Waffenbesitz zu tun? Ehrlich, ich sehe einen GROSSEN Unterschied zw. "Eigentumsübertragung" durch Betrug und "Eigentumsübertragung" durch Waffengewalt.

Das ist eine berechtigte Frage und ich erkläre es gerne.

Tatsächlich kann man davon ausgehen, dass durch solche Straftaten nicht unbedingt eine Erhöung der Wahrscheinlichkeit einer mit der eigenen Waffe verübten Gewalttat ansteigt.

Der Punkt ist aber, dass eine Person, die sich offenkundig zum Zwecke der eigenen Bereicherung um die Rechte und Interessen anderer einen Dreck schert, sehr wohl in Bezug auf die sichere Verwahrung als unzuverlässig zu gelten hat.

Die Wahrscheinlichkeit, dass so jemand seine Waffe einem Unberechtigen überlässt, wenn der Preisi nur hoch genug ist, um dann mit treuherzigem Blick auf der Behörde den Verlust oder Diebstahl anzuzeigen, die sehe ich sehr wohl als gegenüber dem unbeschlotenen Normalbürger signifikant erhöht an.

Freilich kann ich das nicht durch entsprechende emprische Befunde belegen, der Zusammenhang ist jedoch plausibel.

Wenn in der Vergangenheit die Gesetze für ihn kein Hinderungsgrund waren, ein gutes Geschäft zu Lasten anderer zu machen, warum sollte das im Falle einer Waffe anderst sein, wenn sich eine passende Gelegenheit bietet?

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all: wenn die TS so weit runter gefahren werden und es einen von Euch dann erwischt, ist dann das geschrei groß, weil es Euch erwischt.

Gruß

voyager

Hier dreht es sich aber nicht,

um einmal ne rote Ampel zu übersehen, oder einmal unveschuldet (so wie oben schon erwähnt) in eine Konkursverschleppung zu kommen. Vielmehr war doch hier der Vorsatz andere Mehrmals über den Tisch zu ziehen (25 mal Betrug) und die Sache mit 4 mal vorsätzlicher Bankrott. Na das sind keine Kleinigkeiten, da würde bei mir ein verzweifelter Hartz 4 Bankräuber (auch wenn ich das nicht tolerieren würde) mehr Mitleid erfahren. Und wie der TE schon in einem anderen Tread erwähnt, er habe schon 25 tsd€ an Anwaltskosten gehabt, woher kommt dann dieses Geld?

Das erinnert mich mehr an einen erfahreren Konkurskönner, der mal hier ein wenig auf Pleite macht, doch in Mallcorca schon seine Villa fertig stehen hat, natürlich nicht auf seinen Namen (wozu gibt es Frau oder Kinder).

Und 4 Jahre zur Bewährung sind nicht wegen einer Kleinigkeit ausgesprochen worden, da sollten wir auch mal die Hintergründe kennen, welche Einzelheiten der TE wohlwissend für sich behält.

Dies sollten wir uns mal vor Augen führen, denn hier war zwar kein Bankräuber mit einer Waffe zugange, aber die Summe an Kohle hätte kein Bankräuber so vermutlich zusammenbekommen.

Deshalb ist hier auch die Frist zum Nachdenken von 10 Jahren angebracht, er kann die Waffe ja in der Zeit bei einem BÜMA einlagern und danach ein neues Leben beginnen. Und bevor ich jetzt als Spießer verurteilt werde, er kann auch gerne im Schützenverein mit Waffen trainieren, so wie ich es auch in einem anderen Tread geschrieben habe (wo es um Führungszeugniss etc. beim Eintritt in einen Verein ging).

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Für die öffentliche Sicherheit wird es in erster Linie nichts bringen, da hat Choker_Ch zunächst mal wahrscheinlich Recht. Nur ist das Urteil ja auch nicht mit der öffentlichen Sicherheit begründet, sondern mit der Unzuverlässigkeisannahme des Kläger - vermutlich des Threadstarters selber - auf der Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 WaffG. Und da konnte das VwG Sigmaringen gar nicht anderst entscheiden, da der Kläger zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, welche mit einer Bewährungszeit von vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt wurde. Da bereits bei einer Verurteilung von zu einjährigen Freiheitsstrafe von einer Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 WaffG auszugehen ist. Ein Ermesssensspielraum blieb hier dem VwG nicht.

Weiter möchte ich anmerken, dass es ausser der Verurteilung wegen Betruges in 25 Fällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen sowie vorsätzlicher Konkursverschleppung, bereits eine weitere Vorstrafe gab, die zwar im BZR getilgt war, aber trotzdem begangen wurde.

Weiter wurde eine Waffe die in eine WBK eingetragen war, auch wenn es nur ein Luftgewehr war, kurzer hand vom Kläger auf den Müll geschmissen habe, (nur) weil dieses defekt gewesen sei.

Alles in allem, hat es für mich den Anschein, es handelt sich um jemanden, der nur eines kennt. Nämlich sein eigenes Recht und das versucht er wo immer es geht, wenns sein muss mit viel Kohle durchzusetzen. Und dass er gegenüber dem VwG als Argument anführt, bei dem noch verbliebenen KK-Gewehr handele es sich um eine "Kindheitserinnerung", zeigt wenig Sensibilität für den Umgang mit dem Waffenrecht.

Hier bei WO haben sich schon einige, vor allem in OT-Foren beklagt, dass die Gerichte bei anderen Straftatbeständen zu oft überlastet sind. Warum sind sie denn überlastet. Weil sich heute zu viele bemüßigt sehen, Urteile nicht anzuerkennen sondern in Berufung oder Revision zu gehen und übergeordnete Rechtsinstanzen auch noch zu belasten. Welche Leute sind denn das? Zum Teil genau solche Leute, wie der Beklagte, die nicht einsehen wollen, dass sie gegen geltendes Recht verstossen und zunächst einmal andere geschädigt haben, dann aber von Grundrechten zu reden, die anscheinend nur für sie selber gelten und ne Menge Kohle für Rechtsstreitigkeiten haben.

Warum verbeisst der Kläger sich so sehr in dieses KK-Gewehr. Er soll das Gewehr einem Büchsenmacher oder sonstigen Berechtigten für die Dauer seiner Unzuverlässigkeit überlassen, sich keine weiteren Straftaten mehr zuschulden kommen lassen und dann kann er nach Ablauf der 10-Jares-Frist wieder eine WBK beantragen, vorausgesetzt, die Behörde kennt dann "Kinheitserinnerungen" als Bedürfnissgrund an.

Was mir am meisten aufstösst ist, dass sich der Kläger in seiner Begründung als Argument für seine Zuverlässigkeit anführt, er habe in Rahmen der Amnestie 1972 seine Schusswaffen damals angemeldet. Aus dem Kontext ist aber fast ein Bedauern für diese Vorgehensweise zu interpretieren.

Gruss

SWJ

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...also überzeugen tut mich die Sache nicht punkto Öffentliche Sicherheit.

Kann sie auch nicht, öffentliche Sicherheitsinteressen werden hier nur vorgeschoben, es geht ausschließlich um Diskriminierung von privatem Waffenbesitz.

Die Waffenbesitzer, die den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in diesem Fall für gut befinden (vermutlich weil es sich hier um einen vielleicht menschlich äußerst unsympathischen Waffenbesitzer handelt) sollten (vielleicht) bei ihrer Erwägung in Betracht ziehen, dass ihr eigener Waffenbesitz dem Großteil der Bevölkerung ebenfalls wirklich unsympathisch ist.

Aber vielleicht haben einige von uns schon so den Überblick verloren, dass ihnen nicht ansatzweise bewusst ist, an welchem seidenen Faden privater Waffenbesitz in D hängt. Wahrscheinlich empfinden diese nicht nur gelegentliches Frohsein bzgl. § 5 WaffG, sondern begrüßen konsequenter Weise auch noch andere Diskriminierungen wie die 12 monatige Wartezeit für erstmaligen Waffenbesitz, die 2/6-Regelung und ... Immerhin, sicher ist sicher!

Wenemar

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Kann sie auch nicht, öffentliche Sicherheitsinteressen werden hier nur vorgeschoben, es geht ausschließlich um Diskriminierung von privatem Waffenbesitz.

Die Waffenbesitzer, die den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in diesem Fall für gut befinden (vermutlich weil es sich hier um einen vielleicht menschlich äußerst unsympathischen Waffenbesitzer handelt) sollten (vielleicht) bei ihrer Erwägung in Betracht ziehen, dass ihr eigener Waffenbesitz dem Großteil der Bevölkerung ebenfalls wirklich unsympathisch ist.

Aber vielleicht haben einige von uns schon so den Überblick verloren, dass ihnen nicht ansatzweise bewusst ist, an welchem seidenen Faden privater Waffenbesitz in D hängt. Wahrscheinlich empfinden diese nicht nur gelegentliches Frohsein bzgl. § 5 WaffG, sondern begrüßen konsequenter Weise auch noch andere Diskriminierungen wie die 12 monatige Wartezeit für erstmaligen Waffenbesitz, die 2/6-Regelung und ... Immerhin, sicher ist sicher!

Wenemar

Ach komm, hör halt auf!!! Ich glaube nicht, dass Du hier irgend jemandem die Tatsache erklären musst, dass wir nicht im Waffenfreakhimmel oder auf der Insel der Glückseeligen in Hinsicht auf "privaten Waffenbesitz" leben! Ausschließlich froh macht mich das alles auch nicht!

WENN aber darüber hinaus unser aller Hobby tatsächlich kippen sollte, dann sicherlich nicht, weil ich oder ein anderer sich einer oder mehrerer Betrugsstraftaten schuldig macht oder nicht! Das hängt an ganz anderen Sachen! Weiter: wurde das wohl bundesweit in den Nachrichten gebracht, dass da einem betrügerischen WAFFENBESITZER die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde??? Wurde ich und alle anderen Waffenbesitzer da wieder mal pauschal, böswillig und gezielt ins soziale Aus geschubst??? :shok:

Dass weiterhin nicht jeder mein Hobby gut heisst, ist mir auch klar!

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass Du dem Kameraden mit dem tendenziell defizitär ausgeprägten Unrechtsbewusstsein (über dessen Sympathiefaktor ich mir noch nicht einen Pups Gedanken gemacht habe - um das klar zu stellen) so das Wort redest! FAKT ist, dass ein ganz klares (Straf-)Maß im Gesetz festgelegt ist, ab dem die Zuverlässigkeit kippt! JEDER weiß das! So weit zu kommen, ist nicht ganz einfach und ohne Vorsatz schon mal gleich gar nicht! Wenn Du und der Kumpel nun doch so sehr an ihren Waffen hängen, dann sollte man eben vermeiden, überhaupt in solch eine bekackte Situation zu kommen! Das ist unter allen Umständen doch das Allereinfachste und für den Moment das Sicherste! PUNKTFAKTAUS! Oder hat ihn jemand gezwungen??? PFUI, wäre das verwerflich!

Über den Sinn von Gesetzen zu streiten ist schon im Grundsatz Unsinn! Jedem RECHT machen kann man es nie! Was Dir stinkt, ist für den Nächsten das Höchste...

Was für eine alberne, abstruse Diskussion! :fool: UNDJETZTWECHHIER!!!

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Kann sie auch nicht, öffentliche Sicherheitsinteressen werden hier nur vorgeschoben, es geht ausschließlich um Diskriminierung von privatem Waffenbesitz.

Jetzt lass mal die Kirche im Dorf! Du kannst die Umsetzung waffenrechtlicher Rechtsvorschriften nicht mit Diskriminierung gleichsetzen. Das wäre ja genauso, wie wenn Du behaupten würdest, dass ein Autofahrer durch die StvO diskrimiert wird, weil ihm nach 30 eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen, der Führerschein genommen wurde.

Die Waffenbesitzer, die den Entzug der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in diesem Fall für gut befinden (vermutlich weil es sich hier um einen vielleicht menschlich äußerst unsympathischen Waffenbesitzer handelt) sollten (vielleicht) bei ihrer Erwägung in Betracht ziehen, dass ihr eigener Waffenbesitz dem Großteil der Bevölkerung ebenfalls wirklich unsympathisch ist.

Eben! Und weil das so ist, sollten wir gerade deswegen nicht auch noch für verurteilte Straftäter einstehen und uns selber unglaubwürdig machen.

Aber vielleicht haben einige von uns schon so den Überblick verloren, dass ihnen nicht ansatzweise bewusst ist, an welchem seidenen Faden privater Waffenbesitz in D hängt. Wahrscheinlich empfinden diese nicht nur gelegentliches Frohsein bzgl. § 5 WaffG, sondern begrüßen konsequenter Weise auch noch andere Diskriminierungen wie die 12 monatige Wartezeit für erstmaligen Waffenbesitz, die 2/6-Regelung und ... Immerhin, sicher ist sicher!

Mit Diskriminierung hat die 12-monatige Wartezeit un die 2/6-Regelung auch nicht das geringste zu tun. Diskriminierung bedeutet unterschiedliche Behandlung und Herabsetzung. Du kannst diese Vorschriften evtl. schikanös empfinden, aber nicht diskriminierend - by the way.

Interessant ist auch, dass der Threadstarter sich nun völlig aus der Diskussion heraus hält! Vielleicht waren die Reaktionen der User nicht so, wie er sich das vorgestellt hat.

Gruss

SWJ

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Der TE,

erwartete volle Zustimmung von uns, und weitere Argumente, für seinen Kreuzzug. Denn wenn man seine Beträge an den Diskussionen (ab August) anschaut, und dann den Link mit dem Urteil, dann kann einem der Verdacht aufkommen, das hier Argumente aus der Diskussion in der Gerichtsverhandlung verwendet wurden.

Und hier bekommt er von uns keinen Beifall, deswegen, wird auch nichts mehr kommen.

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Er hat schon eine Menge denkbarer Argumente gesammelt und vorgebracht. Das Problem war nur, dass erstens VGs sich nur ganz selten zur einer Richtervorlage ans BVerfG durchringen, und das zweitens der Fall als solcher für eine Verfassungsgerichtsentscheidung auch nicht geeignet wäre, sonden im Gegenteil absolut verhängnisvoll.

Carcano

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FAKT ist, dass ein ganz klares (Straf-)Maß im Gesetz festgelegt ist, ab dem die Zuverlässigkeit kippt! JEDER weiß das! So weit zu kommen, ist nicht ganz einfach und ohne Vorsatz schon mal gleich gar nicht! Wenn Du und der Kumpel nun doch so sehr an ihren Waffen hängen, dann sollte man eben vermeiden, überhaupt in solch eine bekackte Situation zu kommen! Das ist unter allen Umständen doch das Allereinfachste ( und für den Moment das Sicherste! PUNKTFAKTAUS! Oder hat ihn jemand gezwungen??? PFUI, wäre das verwerflich!

Über den Sinn von Gesetzen zu streiten ist schon im Grundsatz Unsinn! Jedem RECHT machen kann man es nie! Was Dir stinkt, ist für den Nächsten das Höchste...

Was für eine alberne, abstruse Diskussion! :fool: UNDJETZTWECHHIER!!!

Bei diesen beiden Aussagepunkten (ROT) wünsche ich Dir, dass du nie erfahren musst, wie sehr Du damit falsch liegst........
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Bei diesen beiden Aussagepunkten (ROT) wünsche ich Dir, dass du nie erfahren musst, wie sehr Du damit falsch liegst........

In der Tat, der zitierte Pharisäer lag völlig falsch.

Was mich erheblich mehr anwidert, als etwelche Straftäter, ist die Haltung dieser selbstgerechten "Herr, ich danke Dir, dass ich nicht so bin wie diese."

Carcano

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seitdem ich hier gelesen habe kam mir ein anderer gedanke. man könnte den waffenbesitz als vom staat eingeräumtes privileg sehen. dieses privileg kann ich in anspruch nehmen, solange ich mich an geltendes recht halte und die vorraussetzungen erfülle. tue ich dies nicht kann mir der staat dieses privileg für bestimmte zeit oder generell absprechen. ist der waffenbesitz für sportschützen und jäger generell als recht defeniert? oder gibt es in der deutschen gesetzgebung keinen unterschied zwischen den beiden begriffen? die waffe an sich ist ein instrument der machtausübung (von speziellem verwendungszweck wie sportschießen abgesehen, doch kann auch das sportgewehr zur herstellung einer drrohkullise missbraucht werden) und das gewaltmonopol liegt ja beim staat. daher kam ich zu dem gedanken es als privileg zu sehen, als zivilperson waffen besitzen zu dürfen. liege ich da falsch?

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Bei diesen beiden Aussagepunkten (ROT) wünsche ich Dir, dass du nie erfahren musst, wie sehr Du damit falsch liegst........

Danke für die guten Wünsche! Ich hab es schon oft hier anklingen lassen oder gesagt: ich bin Sachbearbeiter gehobener Dienst im Streifendienst der Polizei, also kein Sesselpuper und kein Träumer! Ich gebe Dir mit Einschränkungen ja Recht: KANN passieren! Habe selbst schon am eigenen Leib erfahren müssen, wie schnell das geht! Aber doch so gut wie nie in den Dimensionen wie vorliegend! Es wäre ja möglicherweise interessant, aber wohl ein Käse, eine Überprüfung des Verhältnisses von rechtmäßiger zu unrechtmäßiger Strafverfolgung, bzw. auch tatsächlicher "Bestrafung" anzustellen. Ich bin überzeugt: bei den Verurteilungen von Vorsatztaten wird das Verhältnis schwer auf die "Gerechtigkeitsseite" hängen. Stimmst Du mir da zu??? Alles andere würde mich schockieren!

Doc

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dem gedanken es als privileg zu sehen, als zivilperson waffen besitzen zu dürfen. liege ich da falsch?

Nee ich finde Deinen Gedanken einfach nur krank,

denn jeder der ein Bedürfnis für eine Waffe hat, hat auch das Recht darauf (nichts mit Privileg). Ein Jäger hat ein Bedürnis, ein Sportschütze hat ein Bedürfnis und genauso auch der Sammler, und jeder unbescholtene darf und kann.

Hat nicht´s mit Privileg zu tun, nur nachgewiesenes Bedürnis und einhalten der Rechtsnormen, wer meint er wär deswegen was besonders, der ist ein eingebildeter Blender (schliesslich kann jeder), wo sonst nichts im Kopf hat.

Ich fühle mich nicht als was besseres nur weil ich Zuhause einen KW Tressor mit 5 KWs und 2 Tresore voll mit LW stehen habe, wir dürfen die Dinger ja besitzen und tranportieren, aber nicht immer mit uns führen (und dies bezeichne ich als Gewaltmonopol).

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Stimmst Du mir da zu??? Alles andere würde mich schockieren!

Dann sei halt schockiert. Zwei Jahre auf Bewährung sind schnell eingefahren, und zwar auch ohne Fortsetzungszusammenhang und Tatmehrheiten. Diejenigen Polizisten, die *ich*mit ausbilde, zeigen sich auch weniger borniert; die wissen um menschliche Fehlbarkeit und Schwäche (und nennen sich auch nicht "Doc").

NB haben sie oft besseres Judiz und Gespür für Bürgerrechte als Staatsanwälte, aber das nur am Rande.

Carcano

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In der Tat, der zitierte Pharisäer lag völlig falsch.

Was mich erheblich mehr anwidert, als etwelche Straftäter, ist die Haltung dieser selbstgerechten "Herr, ich danke Dir, dass ich nicht so bin wie diese."

Carcano

Sag mal, geht es noch??? Das verstehe ich doch sicher falsch, oder: Menschen, die versuchen halbwegs "anständig" durchs Leben zu gehen, ohne andere wie gelesen unberechtigt um ihr sauer verdientes Hab und Gut zu bringen, sind "Pharisäer"??? Das widert Dich an? Nicht Dein Ernst, oder? Mensch, denk mal nach!!! :016: Dich möchte ich hören, wenn Dir das passieren tät! Was für eine irre Denkweise...

Doc

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Dann sei halt schockiert. Zwei Jahre auf Bewährung sind schnell eingefahren, und zwar auch ohne Fortsetzungszusammenhang und Tatmehrheiten. Diejenigen Polizisten, die *ich*mit ausbilde, zeigen sich auch weniger borniert; die wissen um menschliche Fehlbarkeit und Schwäche (und nennen sich auch nicht "Doc").

NB haben sie oft besseres Judiz und Gespür für Bürgerrechte als Staatsanwälte, aber das nur am Rande.

Carcano

Denk nur! Das "Doc" kommt von den ersten beiden Buchstaben "DR" meines Familiennamens, "CARCANO"... Aber ich kann schon verstehen, dass Dich sowas anstößt, "CARCANO", wie kann man sich nur "Doc" nennen!? Tstststs! Na gut...

Du mit Deinem "Judiz" bildest Polizisten aus? Ja, dann hast DU es natürlich mit dem Löffel gefressen, das theoretische Wissen um menschliche Fehlbarkeit und Schwäche in Deiner BePo-Kaserne und es wird in Deinem Bundesland eine tolle Generation von Gesetzeshütern heranwachsen...

Gruß vom... jetzt trau ich es mich gar nicht mehr schreiben, nachdem es schon Leute mit Deinem ausgeprägten Rechtsempfinden so sehr stört! Ach ja: Gruß vom Pharisäer! Gut so??? :eclipsee_gold_cup:

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