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Flattwin

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  1. Wow, das ist ja fast wie im Zoo. Sonst werden solche deformierten Persönlichkeiten ja meist im Unterschichtenfernsehen als Laiendarsteller für Gerichtsshows rekrutiert. Hier jetzt also mal einer quasi "zum Anfassen". Bitte mehr davon, ich stehe auf Skurriles.
  2. Na danke schonmal, aber ehrlich gesagt finde ich den Zustand nicht besonders erfreulich. Ich denke, ich sehe zu, dass ich meine noch anstehenden Beschaffungen bald abschließe, damit ich dann für das nächste Jahrzehnt nicht mehr mit diesen hirntoten Zombies verkehren muss, sondern mich aufs fröhliche Lochstanzen beschränken kann. Früher, als ich noch in Ba-Wü war, war der zuständige Bearbeiter im Vergleich zu dem was ich jetzt in NRW erlebe eine ware Freude betreffs Flexibilität und geistiger Beweglichkeit. Aber das ist sicher nur Zufall, das möchte ich jetzt nicht verallgemeinert wissen. Gruß Martin
  3. Hallo zusammen, als jemand, der sich noch nicht allzu lange hier im Forum tummelt, verfolge ich diese Diskussion mit grossem Interesse. Mal unabhängig davon, dass ich im Hinblick auf diese Fragen von meiner zuständigen (Polizei-)behörde regelmäßig Auskünfte erhalte, die sich nicht mit den Ansichten hier und damit wohl auch nicht mit geltendem Recht decken, wurde doch in einem der letzten Freds zum Thema erwähnt, dass die noch ausstehende VwV einen Passus enthalten soll, bei dem die Wechselsysteme wieder von der Eintragungspflicht ausgenommen werden sollen. Weiss jemand, wie es darum bestellt ist? Die nächste Frage betrifft, den erleichterten Munitionserwerb. Ich trage mich mit dem Gedanken, ein 7,65Para System für meine 9mm zu kaufen. Meine Lieblingsbehörde hat mir aber schon mitgeteilt, dass ich für eine passende Munitionserwerbsberechtigung erneut einen Bedürfnisnachweis vom Verband benötige. Wenn nun aber nach geltendem Recht genau das nicht erforderlich sein soll, kann ich dann nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch heute schon beim erstbesten Händler reinmarschieren und die 7,65 kaufen? Oder weiss der Durschnittshändler i.d.R. über die jusritischen Feinheiten noch weniger, als meine überforderte Behörde? Falls ja, nutzt mir die juritische Rechthaberei nämlich einen feuchten F... Im Moment beabsichtige ich, dass Problem über das Wiederladen zu lösen, was ich sowieso angehen wollte. Wenns einfacher ginge - wäre natürlich auch gut. Und noch eine pers. Bemerkung zu den Wechselsystemen. Ich kann nicht verstehen, warum diese von der Erfassung durch die Behörde freigestellt sein sollten. Es kursieren im EU-Ausland eine grosse Zahl nicht nach dt. Vorschrift geänderter Deko-Pistolen mit völlig intaktem Griffstück. Diese kann man als Normalbürger völlig frei erwerben. Wenn ich nun hierzu noch ein nicht behördlich erfasstes WS erwerbe, kann ich als WBK-Inhaber problemlos eine beachtliche Anzahl illegaler voll funktionsfähiger Waffen produzieren und sogar weiterverkaufen, ohne dass dieses bemerkt würde. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Eine entsprechende Befreiung für WS (wenn sie denn Bestand hat) hielte ich daher für einen schwerwiegenden Mangel dieses Gesetzes, ganz unabhängig davon, dass er mal ausnahmsweise mit einer Erleichterung für die legalen Waffenbesitzer verbunden wäre. Und noch ne Frage an den Sachbearbeiter: Werden eigentlich nicht alle Behörden per Rundschreiben vom BMI über die Auslegung bei strittigen Fragen informiert? Wie kann es denn sein, dass die für mich zuständigen Bürodespoten nicht nur den Sachstand nicht kennen, sondern sogar nicht einmal zu wissen scheinen, dass diese Fragen kontrovers diskutiert werden? Muss ich vielleicht sogar selbst mal beim BMI anrufen um das Informationsdefizit der Behörde zu beheben? Das kommt mir schon alles sehr merkwürdig vor. Gruß Martin
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