Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenrecht..neues Urteil


golong

Empfohlene Beiträge

Zitat aus einem Gerichtsurteil zum Thema WBK-Entzug nach Trunkenheitsfahrt.

... und wenn du die Begründung des 15 jahre alten Urteils durchliest und mit meinem Zitat von dir vergleichst, wirst du vielleicht merken warum du oben Quark geschrieben hast. <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du willst es einfach nicht kapieren.

Es gelten nun mal hier rel. strenge Regeln für den priv. Waffenbesitz.

Nach diesen Regeln bist Du zweifellos unzuverlässig.

Akzeptier das endlich und vergiss Dein KK.

Es gibt noch jede Menge anderer Regeln, unter anderem die, daß Betrug verboten ist.

Gegen diese hast Du wohl ( siehe das gegen Dich ergangene und rechtskräftige Urteil) verstossen.

Oder siehst Du das auch anders ?

Demnächst fragt vielleicht der Klar hier an, warum er keine WBK bekommt und findet es diskriminierend, weil er

aufgrund seiner Vergangenheit jetzt als unzuverlässig eingestuft ist, wo er doch früher so ein Dokument gar nicht brauchte.

Daß eines klar ist:

Ich vergleiche hier keinesfalls Deine Betrügereien mit Terrorismus.

Das war nur ein etwas drastisches Beispiel für die Sinnlosigkeit Deiner ganzen Aufregung hier.

Btw. würdest Du dem Klar eine WBK zugestehen ?

Übrigens.

Wie konntest Du 20000 Euro für einen "Staranwalt" locker machen, wo doch viele Gläubiger auf die Bezahlung Deiner

Schulden warteten?

Die ganze Sache stinkt zum Himmel.

Klar stinkt die sache zum Himmel..

Man gibt in solch einem Moment das Gehör oder den Verstand an einen Anwalt und Richter ab. weil man nur Angst hat und will schnellstmöglich aus der Sache kommen. Und wenn man noch nach dem alten Konkursgesetz und usw. behandelt wird, dann wird so ziemlich alles zerschlagen und zu Schrottpreisen verscherbelt..und von amtswegen hat man in der eigenen Firma nichts nehr zu melden. So war das eben. Damit musste ich jetzt leben. Aber jetzt nochmals..Ich möchte auch keine Ratschläge dergestalt, dass ich das Geld für prozesse sparen soll, oder dass ich einem Verein beitreten soll. uswusw..

Ich werde das Strafurteil abfechten..und wenn das einige Jahre dauert..Stelle einfach fest, wenn ich alles selbst in die Hand nehme, ich am weitesten gekommen bin..Also

at all...die Frage..

ist es korrekt, die Unzuverlässigkeit von 5 auf 10 Jahre plötzlich zu verlängern????und ist es korrekt.bei der Zuverlässigkeitsprüfung .fachfremdes Fehl-Verhalten mit einzubeziehen.bzw. Vergleichen .(z.B. Steuerbetrug mit Gewalttaten gleichzusetzen.)Mich wundert nur, dass sich die wenigsten wehren, denn kein waffenbesitzer kann ausschliessen, dass er nicht straffällig wird. Und Waffenbesitz als Privileg anzusehen erachte ich nicht für hilreich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Quark!

sorry..Frage wurde von mir falsch gestellt...Wenn ein Autofahrer betrunken fährt..und erwischt wird, kann er nach geraumer Zeit, wieder die Pappe machen..also ist die Zukunftsprognose positiv für die Pappe.und somit ein Zuverlässiger autofahrer..aber als Waffenbesitzer unzuverlässig..für 10 Jahre..das hat mit dem Gleichheitsprinzip nichts zu tun..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat aus einem Gerichtsurteil zum Thema WBK-Entzug nach Trunkenheitsfahrt.

Ergänzend sei lediglich ausgeführt, dass das Bundesverwaltungsgericht schon mit Urteil vom 13.12.1994 in dem Verfahren 1 C 31.92, BVerwGE 97, 254 festgestellt hat, dass derjenige, der sich einer Trunkenheitsfahrt schuldig macht, die gebotene Gewissenhaftigkeit in einer besonders gefährlichen Weise vermissen lässt und Anlass zu der Befürchtung gibt, er könne es auch als Waffenbesitzer an der nötigen Gewissenhaftigkeit fehlen lassen und dadurch Dritte gefährden. Wegen der spezifischen Gefährlichkeit des Delikts rechtfertigt es sich, an eine entsprechende Verurteilung die Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ebenso zu knüpfen, wie an eine Verurteilung wegen anderer Straftaten, die in der Regel dazu führen, dass der Betroffene kein Vertrauen darin verdient, mit Waffen und Munition in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen.

Ein Ausnahmefall kommt nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen nicht gerechtfertigt sind. Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt. Handelt es sich um den typischen Fall einer Trunkenheitsfahrt, so fehlen grundsätzlich besondere Tatumstände, die ausnahmsweise die Regelvermutung entkräften könnten.

Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, DVBl. 1991, S. 1369.

das Urteil kenne ich sehr wohl..allerdings wird wohl der Proband die Pappe längst erhalten haben.denn die Zukunftsprognose, als Autofahrer war wohl positiv..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

at all...die Frage..

ist es korrekt, die Unzuverlässigkeit von 5 auf 10 Jahre plötzlich zu verlängern????und ist es korrekt.bei der Zuverlässigkeitsprüfung .fachfremdes Fehl-Verhalten mit einzubeziehen.bzw. Vergleichen .(z.B. Steuerbetrug mit Gewalttaten gleichzusetzen.)

ja

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo golong,

du kannst die Gesetze so lange anzweifeln wie du willst das ändert nichts an der Sachlage. Du hast die ganze Sache selbst verschuldet, also steh auch dazu. Meine Meinung zu den 10 Jahren kennst du. Ich kann allerdings verstehen das dir die Sache sehr nahe geht. Auf einer Rechtsseite ich glaube juris.net habe ich von einem Urteil gelesen wonach ein Jäger trotz Veruteilung zu mehr als 60 Ts wegen Nötigung im Straßenverkehr seine Zuverlässigkeit mit Psy. Fachgutachten eingeklagt hat. Musst du mal googeln. Wollte ich dir nur mal auf den Weg geben.

jäger81

Kannst Du das mal hier reinstellen...oder weisst du den anwalt..

Danke...

ja

Dankeschön...und jetzt noch Deine Begründung...Danke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach ja,

Mein Sachbearbeiter hat mich explizit darauf hingewiesen, daß eine Trunkenheitsfahrt als hinreichendes Kriterium für dauerhaft fehlende persönliche Eignung und fehlende Zuverlässigkeit gewertet wird.

Übrigens seh ich das genau so. Hier in Bawü haben auch einige Leute nach Trunkenheitsfahrt ihre WBKs abgeben müssen und konnten es absolut nicht verstehen.

Nur falls es jemanden interessiert:

Wer sich besoffen ins Auto setzt und billigend in Kauf nimmt, daß andere Menschen durch sein Fehlverhalten zu Schaden kommen, läßt jegliches Verantwortungsgefühl vermissen

und hat m.M. das Privileg einer waffenrechtlichen Genehmigung auf Lebenszeit verspielt.

Aber das ist meine Meinung, nachdem ich mich über den Opa, der besoffen vom Dorffest kam und in Dürmentingen ein 6 jähriges Mädchen vor den Augen der Eltern mit seinem Auto umgebracht hat, hinreichend aufgeregt habe.

Übrigens gibt es auch Urteile zu Steuerhinterziehung und waffenrechtlicher Zuverlässigkeit.

Es hilft nichts, zu versuchen, sich da raus zu winden.

Wer hinreichend schwer vorbestraft ist, gilt als nicht zuverlässig. Wer sich zwei OWIs wegen Verstoß gegen Bestimmungen des Waffenrechtes einhandelt, gilt auch als nicht zuverlässig.

Das sind die Regeln, die sind bekannt. Wer sich nicht dran hält, hat Pech gehabt. Und wer nicht hinreichend für die eigenen Interessen einsteht und sich auf einen Deal einläßt, bei dem 1 Jahr Freiheitsstrafe herauskommt (ob nun zur Bewährung oder nicht, sei dahingestellt), hat es nicht besser verdient oder aber noch Glück gehabt ...

Der Deal ist übrigens ein Geben und Nehmen von beiden Seiten und kommt einem Schuldeingeständnis gleich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach ja,

Mein Sachbearbeiter hat mich explizit darauf hingewiesen, daß eine Trunkenheitsfahrt als hinreichendes Kriterium für dauerhaft fehlende persönliche Eignung und fehlende Zuverlässigkeit gewertet wird.

Übrigens seh ich das genau so. Hier in Bawü haben auch einige Leute nach Trunkenheitsfahrt ihre WBKs abgeben müssen und konnten es absolut nicht verstehen.

Nur falls es jemanden interessiert:

Wer sich besoffen ins Auto setzt und billigend in Kauf nimmt, daß andere Menschen durch sein Fehlverhalten zu Schaden kommen, läßt jegliches Verantwortungsgefühl vermissen

und hat m.M. das Privileg einer waffenrechtlichen Genehmigung auf Lebenszeit verspielt.

Aber das ist meine Meinung, nachdem ich mich über den Opa, der besoffen vom Dorffest kam und in Dürmentingen ein 6 jähriges Mädchen vor den Augen der Eltern mit seinem Auto umgebracht hat, hinreichend aufgeregt habe.

Übrigens gibt es auch Urteile zu Steuerhinterziehung und waffenrechtlicher Zuverlässigkeit.

Es hilft nichts, zu versuchen, sich da raus zu winden.

Wer hinreichend schwer vorbestraft ist, gilt als nicht zuverlässig. Wer sich zwei OWIs wegen Verstoß gegen Bestimmungen des Waffenrechtes einhandelt, gilt auch als nicht zuverlässig.

Das sind die Regeln, die sind bekannt. Wer sich nicht dran hält, hat Pech gehabt. Und wer nicht hinreichend für die eigenen Interessen einsteht und sich auf einen Deal einläßt, bei dem 1 Jahr Freiheitsstrafe herauskommt (ob nun zur Bewährung oder nicht, sei dahingestellt), hat es nicht besser verdient oder aber noch Glück gehabt ...

Der Deal ist übrigens ein Geben und Nehmen von beiden Seiten und kommt einem Schuldeingeständnis gleich.

at Flintenweib..

Ich persönlich halte es falsch, dass der Waffenbesitz ein Privileg der UNbescholtenen ist. Bei Gesetzes Vergehen. muss der Vorbestrafte die Möglichkeit haebn , eine Zuverlässigkeitsprüfung..oder Tauglichkeitsprüfung..nachmachen zu können..(zumindest nach der Bewährung) Aufgrund der Taten oder der Tat..und deren Folgen ist er bestraft worden. Ihm die Zuverlässigkeit für 10 Jahre zu entziehen..(Die Waffe ebenfalls=Prinzip PRIVAT-EIGENTUM) erachte ich als nicht demokratisch..Erachte dies als Doppelbestrafung....meine Meinung..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

at Flintenweib..

Ich persönlich halte es falsch, dass der Waffenbesitz ein Privileg der UNbescholtenen ist. Bei Gesetzes Vergehen. muss der Vorbestrafte die Möglichkeit haebn , eine Zuverlässigkeitsprüfung..oder Tauglichkeitsprüfung..nachmachen zu können..(zumindest nach der Bewährung) Aufgrund der Taten oder der Tat..und deren Folgen ist er bestraft worden. Ihm die Zuverlässigkeit für 10 Jahre zu entziehen..(Die Waffe ebenfalls=Prinzip PRIVAT-EIGENTUM) erachte ich als nicht demokratisch..Erachte dies als Doppelbestrafung....meine Meinung..

sorry, sehe ich anders. Die Bedingungen sind im Vorfeld bekannt. Und sollten sie es nicht sein, ist jeder Waffenbesitzer verpflichtet, sich regelmäßig über Neuerungen kundig zu machen.

Man kann die Spielregeln mögen oder auch nicht, aber wer so massiv in die Grütze greift und wegen diverser vorsätzlicher Delikte verurteilt wird, hat halt verloren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass einige hier die sich für "alle Straftaten sind waffenrechtlich relevant und kosten die Zuverlässigkeit" (bei Erfüllung der geforderten Parameter) nicht wirklich über die Realitäten in der Deutschen Rechtsprechung oder der Handhabung der Ordnungsrechtlichen Möglichkeiten klar sind.

Wer mal erlebt hat, dass seit Jahrzehnten unbescholtene Waffenbesitzer/Sammler/Jäger nach einem vor Jahren von der zuständigen Behörde genehmigten, also positiv beschiedenem Antrag (der ja geprüft worden ist) auf einmal angeklagt sind weil angeblich eben diesem Antrag nicht hätte stattgegeben werden dürfen und DIE ANGEKLAGTEN DIES BESSER ALS DIE BEHÖRDE HÄTTEN ERKENNEN MÜSSEN weil sie ja sachkundig waren, wird ein Umdenken feststellen können.

Wenn dann die Behörden noch jahrelang mit, auf Grund ihrer eigenen Akten nachweislich falschen Angaben, versuchen eine Unzuverlässigkeit trotz Einstellung des Verfahrens zu begründen, ist der Spaß bald vorbei.

Was will der Betroffene z.B. machen, wenn ihm nach 28 Jahren WBK und natürlich entsprechend nachgewiesener Haftpflichtversicherung seit Jahren trotz selbstverständlich anderer Ermittlungsergebnisse vorgeworfen wird, Waffen erworben und besessen zu haben ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung? Mehr als die Nachweise erbringen kann er nicht. Werden diese einfach nicht zur Kenntnis genommen (trotz Anwaltlicher Vertretung) ist irgendwann Ende Gelände.

Wird bei einem allein lebenden Menschen in seiner Wohnung bei dessen Anwesenheit eine zum Reinigen bereitliegende SW als Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten gewertet und auch dies als zusätzlicher Beweis der Unzuverlässigkeit gewertet, beginnen Weltbilder zu wanken und man zweifelt an der Fähigkeit, einfachste Gesetzestexte lesen zu können. Zumindest bei den zuständigen SB`s.

Mancher hier fühlt sich wirklich einfach zu sicher. Dass andere auf Grund dieses Verfahrens ihren Job in einem sicherheitsrelevanten Bereich verlieren, weitere ihre Jagden nicht erneut pachten können weil die JS nicht verlängert werden, rundet das Bild dann nur ab.

Dass die Behörde dann auch noch wie von golong beschrieben andere Institutionen wie Finanzamt usw. involviert, ist gerade für die Geschäftsleute sehr Imagefördernd.

Also überlegt mal im stillen Kämmerlein, wo man bei jedem einzelnen bei gutem Willen einen Verstoß konstruieren könnte - und dann seid ihr auf der richtigen Seite der Überlegungen. Schon mal was von Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) gehört? Fragt mal LKW-Fahrer. Bei einem "Streifschuss" bekommen die einen Unfall meist nicht mal mit, selbst wenn es einen Radfahrer beim Abbiegen gebeutelt hat. Die Ordnungsbehörde zieht aber den Schluss, dass die Verurteilung deswegen auch eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründet.

Dass es eine Unzuverlässigkeitsvermutung geben muss - ganz klar. Aber die Frage ist, wie diese gesetzliche Vorgabe gehandhabt wird. Und kommt mir jetzt ja nicht mit "steht doch geschrieben". Da könnte ich auf Anhieb ein halbes Dutzend gegenteilig betroffener benennen.

Edith: Selbstverständlich kann man auch bei fahrlässiger Begehung unzuverlässig sein!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Behördenwillkür ist eine Sache, die hab ich auch gerade erlebt, 2 Jahre geklagt und haushoch gewonnen.

Rechtskräftige Verurteilung zu min 1 Jahr wegen 26 fachen (oder so) Betruges, Konkursverschleppung, etc ist da etwas anderes.

Natürlich gibt es den "Persönlichen Pech"-Faktor, den man aber meistens irgendwie noch ausbügeln kann.

Nur, sorry ...

Mir hat letztens jemand eine gestohlene Festplatte verkauft und ist damit aufgefallen. Er hat dann halt die Breitseite der Strafverfolgungsbehörden zu spüren bekommen und wurde rechtskräftig wegen Steuerbetruges und Hehlerei verurteilt. Ist so jemand zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ?

Ich denke nicht ...

Gerade als Geschäftsmann sollte man wissen, daß es so etwas wie Kontrollmitteilungen gibt und daß man sich bei etwaigen Delikten, wenn man sie denn schon verübt, besser nicht erwischen läßt.

Verübt man sie, geht man das Risiko ein, auf die Nase zu fallen. Und man kann sich auch vorher, d.h. vor einem Konkurs, die Hilfe eines Steuerberaters, Anwalts, etc suchen, der einschreitet, bevor es strafrechtlich relevant wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

alle schön und gut, ich will tatsächlichen Kriminellen auch nicht das Wort reden. Aber frag mal einen Geschäftsinhaber oder Werkstattbetreiber, auch der einfache Hausbesitzer kann da schnell involviert werden oder ein ganzer Verein, wie es mit der Abfallentsorgung, Sondermüll und besonders zu überwachendem Abfall aussieht. Entsorgt ein Verein z.B. seinen Holzklobengeschossfang ohne die entsprechenden (sehr teuren) Nachweise erbringen zu können, liegt eine Straftat vor. Für die wird man auch verurteilt, ob vors. oder fahrl. Wer ist Verantwortlicher?

Also: NOchmal überlegen. Steine sind schnell geschmissen. Nochmal: Damit soll die generelle Regelung der Zuverlässigkeit NICHT angezweifelt werden. Nur das wie und wodurch ist eine genaue Überlegung wert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo golong,

das bekommst du wenn du in google "nötigung straßenverkehr zuverlässigkeit" eingibst.

Jagdschein: Trotz Nötigung im Straßenverkehr

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat der Klage eines Verkehrssünders auf Erteilung eines Jagdscheins stattgegeben. Der Kläger, der bereits im Besitz eines Jagdscheins war, wurde im September 2004 wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Daraufhin lehnte die Region Hannover die weitere Erteilung eines Jagdscheins ab, weil es dem Kläger im Hinblick auf die strafgerichtliche Verurteilung an der Zuverlässigkeit fehle.

In einer mündlichen Verhandlung im Dezember 2006 hatte das Gericht das Verfahren vertagt und dem Kläger die Möglichkeit eingeräumt, ein auf seine Kosten erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einzuholen und vorzulegen.

Nach Auffassung des Gerichts ist es dem Kläger mit dem von ihm nunmehr vorgelegten Gutachten des TÜV Nord gelungen, die gesetzliche Regelvermutung seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. Das Gutachten komme nachvollziehbar zu dem Ergebnis, dass der Kläger in der Lage sei, die eigenen Ursachenanteile bei seinen bisherigen Verhaltsauffälligkeiten zu erkennen und adäquate Vermeidensstrategien zu entwickeln.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 19.06.2007, 11 A 3792/06, nicht rechtskräftig

weitere Details sind mir dazu nicht bekannt und ich kenne auch nicht den Anwalt. Es gibt aber Forum Waffenrecht und den vdw die in Waffenrechtlichen Belangen weiterhelfen, Mitgliedschaft vorrausgesetzt. Aber die können auch keine Wunder bewirken.

jäger81

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass einige hier die sich für "alle Straftaten sind waffenrechtlich relevant und kosten die Zuverlässigkeit" (bei Erfüllung der geforderten Parameter) nicht wirklich über die Realitäten in der Deutschen Rechtsprechung oder der Handhabung der Ordnungsrechtlichen Möglichkeiten klar sind.

Wer mal erlebt hat, dass seit Jahrzehnten unbescholtene Waffenbesitzer/Sammler/Jäger nach einem vor Jahren von der zuständigen Behörde genehmigten, also positiv beschiedenem Antrag (der ja geprüft worden ist) auf einmal angeklagt sind weil angeblich eben diesem Antrag nicht hätte stattgegeben werden dürfen und DIE ANGEKLAGTEN DIES BESSER ALS DIE BEHÖRDE HÄTTEN ERKENNEN MÜSSEN weil sie ja sachkundig waren, wird ein Umdenken feststellen können.

Wenn dann die Behörden noch jahrelang mit, auf Grund ihrer eigenen Akten nachweislich falschen Angaben, versuchen eine Unzuverlässigkeit trotz Einstellung des Verfahrens zu begründen, ist der Spaß bald vorbei.

Was will der Betroffene z.B. machen, wenn ihm nach 28 Jahren WBK und natürlich entsprechend nachgewiesener Haftpflichtversicherung seit Jahren trotz selbstverständlich anderer Ermittlungsergebnisse vorgeworfen wird, Waffen erworben und besessen zu haben ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung? Mehr als die Nachweise erbringen kann er nicht. Werden diese einfach nicht zur Kenntnis genommen (trotz Anwaltlicher Vertretung) ist irgendwann Ende Gelände.

Wird bei einem allein lebenden Menschen in seiner Wohnung bei dessen Anwesenheit eine zum Reinigen bereitliegende SW als Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten gewertet und auch dies als zusätzlicher Beweis der Unzuverlässigkeit gewertet, beginnen Weltbilder zu wanken und man zweifelt an der Fähigkeit, einfachste Gesetzestexte lesen zu können. Zumindest bei den zuständigen SB`s.

Mancher hier fühlt sich wirklich einfach zu sicher. Dass andere auf Grund dieses Verfahrens ihren Job in einem sicherheitsrelevanten Bereich verlieren, weitere ihre Jagden nicht erneut pachten können weil die JS nicht verlängert werden, rundet das Bild dann nur ab.

Dass die Behörde dann auch noch wie von golong beschrieben andere Institutionen wie Finanzamt usw. involviert, ist gerade für die Geschäftsleute sehr Imagefördernd.

Also überlegt mal im stillen Kämmerlein, wo man bei jedem einzelnen bei gutem Willen einen Verstoß konstruieren könnte - und dann seid ihr auf der richtigen Seite der Überlegungen. Schon mal was von Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) gehört? Fragt mal LKW-Fahrer. Bei einem "Streifschuss" bekommen die einen Unfall meist nicht mal mit, selbst wenn es einen Radfahrer beim Abbiegen gebeutelt hat. Die Ordnungsbehörde zieht aber den Schluss, dass die Verurteilung deswegen auch eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründet.

Dass es eine Unzuverlässigkeitsvermutung geben muss - ganz klar. Aber die Frage ist, wie diese gesetzliche Vorgabe gehandhabt wird. Und kommt mir jetzt ja nicht mit "steht doch geschrieben". Da könnte ich auf Anhieb ein halbes Dutzend gegenteilig betroffener benennen.

Edith: Selbstverständlich kann man auch bei fahrlässiger Begehung unzuverlässig sein!!!

at LOBOs..

auch mein DEMOKRATISCHES WELTBILD hat öfters gewankt..und jetzt helfe ich zumindest aml den Vorbestraften..diese Demokratisches Bild ins (richtige ) Licht zu rücken..Auf Anhieb fallen mir sofort mindestens 50 Stigmatisierungen und Diskriminierungen ein, dei man als Vorbestrafter über sich ergehen lassen muss..(Erinnere nur an die Pöbeleien gegen die Kinder..und das in einigen Vereinen) oder ich erinnere daran, wie der Konkursverwalter immer wieder sagte,,,klagen se doch..uswuswusw. , und das alles mithilfe der Justiz., dann entwickelt man halt die Strategie der Falsifizierung..und stellt dann plötzlich fest, dass oft Machtmissbrauch (ob bewusst oder unbewusst ) im Raume steht..und Gesetze werden und müssen dann angezweifelt werden.

Auch sehe ich, dass bei den meisten Waffenbesitzern ""die kopfinden sandsteck-Mantalität herscht..( genAUSO WIE BEI VIELEN vORBESTRAFTEN9::kEIN ZWEIFELN AN STAATL:vERFÜGUNGEN ODER DEM vERHALTEN::9

Um es nochmals zu sagen:

::10 Jahre unzuverlässigkeit ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Zuverlässigkeitsprüfung (Tauglichkeitsprüfung) daran finde ich wenig demokratischen ansatz..

wie kommt man eigentlich auf solch eine """schnapsidee von 5 Jahre auf 10 Jahre plötzlich zu erhöhen..Warum nicht gestaffelt.????

Ich sehe darin ein Vergehen gegen die DEMOKRATIE, denn diejenigen die bei diesem Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt haben, haben sich wohl der

HAURUCK oder TABULARASA -METHODE bedient..von Volksvertretern darf man mehr erwarten..und es stellt sich auch die frage ob bei diesem gesetzgebungsverfahren auch rechtsgelehrte (mit praktischem Hintergrund zugegen waren)...das zweifle ich an..Auch kann ich zu diesen Beschlüssen keine Anhörungen oder sonstwas übers internet bekommen..ususwusw..Wer kann hier vielleicht noch weiterhelfen..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

alle schön und gut, ich will tatsächlichen Kriminellen auch nicht das Wort reden. Aber frag mal einen Geschäftsinhaber oder Werkstattbetreiber, auch der einfache Hausbesitzer kann da schnell involviert werden oder ein ganzer Verein, wie es mit der Abfallentsorgung, Sondermüll und besonders zu überwachendem Abfall aussieht. Entsorgt ein Verein z.B. seinen Holzklobengeschossfang ohne die entsprechenden (sehr teuren) Nachweise erbringen zu können, liegt eine Straftat vor. Für die wird man auch verurteilt, ob vors. oder fahrl. Wer ist Verantwortlicher?

Also: NOchmal überlegen. Steine sind schnell geschmissen. Nochmal: Damit soll die generelle Regelung der Zuverlässigkeit NICHT angezweifelt werden. Nur das wie und wodurch ist eine genaue Überlegung wert.

Herzlichsten DANK

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Schwarzwildjäger,

was ich vorschlage?

Dass wir als Schützen und Jäger uns in der Öffentlichkeit als "normale" Menschen präsentieren, der Nachbar wie Du und ich. Bei mir im Betrieb weiß jeder, dass ich Sportschütze bin.

Natürlich werde ich deswegen auch auf die Schippe genommen - so ist das Leben - ich behandele das so, wie andere Fußball, etc.

Um was zu ändern müssen wir dorthin, wo was zu ändern ist, nämlich in die Politik - Tretet in Parteien ein und macht euch publik, zeigt euer Hobby, zeigt, dass Waffenbesitz ungefährlich und "normal" ist.

Ich ärgere mich auch im Betrieb laut, wenn ich am Wochenende die Oberfläche der Scheibe ökonomisch gebutzt habe, d.h. in der ganzen Oberfläche.

Und??? Man lacht und alles ist gut.

Ich denke, viele Jäger und Sportschützen genießen es auch heimlich, wenn sie der Nimbus des besonderen Privilegs des Waffenbesitzes umweht. Da müssen wir weg!!!

Ich bin stolz, auch nach außen, wenn ich mir eine neue Waffe zulegen kann und damit auch treffe - genau wie ein anderer, der sich ein neues Auto gekauft hat.

Weder bin ich damit der Ober-Rambo noch die neue Bürgerwehr. Das eine ist Unfug mit dem ich mich NIE gleichsetzen will und das andere Aufgabe das Stattes und erfordert eine bestimmte Ausbildung. Ich will Löcher in die Scheibe machen oder dass ein Wild tot umfällt ohne den Knall zu hören - mehr nicht und auch nicht weniger.

Auch wenn ich ein paar alte Schätzchen besitze, die ich sehr mag und die faszinierend sind, heißt das nicht gleich, ich hinge der "guten alten Zeit nach" Wie gut die war, hat mein Vater als Soldat am eigenen Leib erfahren.

Zurück zu golong heißt das:

Nicht gegen das kämpfen, was ich nicht wahrhaben will, sondern einen Weg in die Zukunft tun - wie kann ich meine WBK wieder bekommen.

Wenn er weiter gegen die Urteile angeht, die wenn ich richtig gelesen habe, rechtskräftig sind, wird er in allen Instanzen hinten runterfallen oder muss einen neuen deutlichen Beweis erbringen, dass die Verurteilung zu unrecht erfolgte, anders kommt er da nicht raus. Ist rausgeschmissenes Geld!

Das Geld würde ich mir sparen und dann in neue "Schätzchen" investieren, vielleicht lässt sich in ein paar Jahren mit der Behörde neu verhandeln - positive Lebensführung, Schulungen in Betriebswirtschaft (nur beispielhaft) oder so. Auch dort sitzen Menschen und nicht nur "Folterknechte des Staates". Wenn die das Zutrauen haben, dass keine Straffälligkeit mehr zu erwarten ist, kann vielleicht Gnade vor Recht ergehen.

Ofenrohr

Freiheit den Tontauben!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Schwarzwildjäger,

was ich vorschlage?

Dass wir als Schützen und Jäger uns in der Öffentlichkeit als "normale" Menschen präsentieren, der Nachbar wie Du und ich. Bei mir im Betrieb weiß jeder, dass ich Sportschütze bin.

Natürlich werde ich deswegen auch auf die Schippe genommen - so ist das Leben - ich behandele das so, wie andere Fußball, etc.

Um was zu ändern müssen wir dorthin, wo was zu ändern ist, nämlich in die Politik - Tretet in Parteien ein und macht euch publik, zeigt euer Hobby, zeigt, dass Waffenbesitz ungefährlich und "normal" ist.

Ich ärgere mich auch im Betrieb laut, wenn ich am Wochenende die Oberfläche der Scheibe ökonomisch gebutzt habe, d.h. in der ganzen Oberfläche.

Und??? Man lacht und alles ist gut.

Ich denke, viele Jäger und Sportschützen genießen es auch heimlich, wenn sie der Nimbus des besonderen Privilegs des Waffenbesitzes umweht. Da müssen wir weg!!!

Ich bin stolz, auch nach außen, wenn ich mir eine neue Waffe zulegen kann und damit auch treffe - genau wie ein anderer, der sich ein neues Auto gekauft hat.

Weder bin ich damit der Ober-Rambo noch die neue Bürgerwehr. Das eine ist Unfug mit dem ich mich NIE gleichsetzen will und das andere Aufgabe das Stattes und erfordert eine bestimmte Ausbildung. Ich will Löcher in die Scheibe machen oder dass ein Wild tot umfällt ohne den Knall zu hören - mehr nicht und auch nicht weniger.

Auch wenn ich ein paar alte Schätzchen besitze, die ich sehr mag und die faszinierend sind, heißt das nicht gleich, ich hinge der "guten alten Zeit nach" Wie gut die war, hat mein Vater als Soldat am eigenen Leib erfahren.

Zurück zu golong heißt das:

Nicht gegen das kämpfen, was ich nicht wahrhaben will, sondern einen Weg in die Zukunft tun - wie kann ich meine WBK wieder bekommen.

Wenn er weiter gegen die Urteile angeht, die wenn ich richtig gelesen habe, rechtskräftig sind, wird er in allen Instanzen hinten runterfallen oder muss einen neuen deutlichen Beweis erbringen, dass die Verurteilung zu unrecht erfolgte, anders kommt er da nicht raus. Ist rausgeschmissenes Geld!

Das Geld würde ich mir sparen und dann in neue "Schätzchen" investieren, vielleicht lässt sich in ein paar Jahren mit der Behörde neu verhandeln - positive Lebensführung, Schulungen in Betriebswirtschaft (nur beispielhaft) oder so. Auch dort sitzen Menschen und nicht nur "Folterknechte des Staates". Wenn die das Zutrauen haben, dass keine Straffälligkeit mehr zu erwarten ist, kann vielleicht Gnade vor Recht ergehen.

Ofenrohr

Freiheit den Tontauben!

:appl::appl::appl:

Ich finde es absolut blöd, wie man angeguckt wird, weil man eine "ach so schlimme" Schußwaffe im Schrank stehen hat. Einer meiner Arbeitskollegen stellte mich sogar als potentielle Amokläuferin dar ...

Ich finde es richtig, zu einer Sache zu stehen. Und wenn man was verbockt hat, zu sagen: ok, das war S******e. Das mach ich in Zukunft besser. Und sich dann darum zu kümmern, daß man es besser macht und einen nachhaltigen Wandel in der eigenen Lebensführung und dem Umgang mit der Umwelt aufzeigt.

Das bringt viel mehr, als ein totes Pferd weiterreiten zu wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

an ofenrohr...

Gnade vor Recht..genau darauf habe ich gewartet, dass solch ein Argument kommt..auf dieses Argument werde ich ebenfalls aufspringen, sowie auch das Strafurteil abfechten..

Aber nochmals..10 Jahre unzuverlässigkeit..ist einen Doppelbestrafung..und die ist lt. GG eben nicht erlaubt. und wenn du jetzt sagst, dass es überall

quasi menschelt, so unterstelle ich dem Gesetzgeber, dass beim gesetzgebungsverfahren wohl einige Folterknechte zuviel dabei waren..Ich glaube auch hier ist ein Ansatz für mehr Gerechtigkeit zu suchen..oder darf ein gesetzgebungsmitmacher nicht zugeben, dass er sich getäuscht hat...das bundesverfassungsgericht beweisst es immer wieder....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:appl::appl::appl:

Ich finde es absolut blöd, wie man angeguckt wird, weil man eine "ach so schlimme" Schußwaffe im Schrank stehen hat. Einer meiner Arbeitskollegen stellte mich sogar als potentielle Amokläuferin dar ...

Ich finde es richtig, zu einer Sache zu stehen. Und wenn man was verbockt hat, zu sagen: ok, das war S******e. Das mach ich in Zukunft besser. Und sich dann darum zu kümmern, daß man es besser macht und einen nachhaltigen Wandel in der eigenen Lebensführung und dem Umgang mit der Umwelt aufzeigt.

Das bringt viel mehr, als ein totes Pferd weiterreiten zu wollen.

Na dann sei froh, dass du keine militanten Tierschützer als als kollegen hast..Übrigens ich stehe doch zu der ganzen Geschichte die ich mir selbst eingebrockt habe..Lebenswandel..lebensführung uswusw..ist doch bei mir die letzten Jahre in ordnung...und jetzt werden mer halt..gegen ungerechtigkeiten..vorgehen..ob das ein totes pferd ist wird man sehen.. :confused: ich musste mir von all den robenträgern und gefolgsleuten zuviel gefallen lassen, jetzt kann ich auftreten basta...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.