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IGNORED

Waffenrecht..neues Urteil


golong

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
allerdings..kiann es auch nicht sein dass im gesetzgebungsprozess..ohne wirklichen trifftigen Hintergrund..die unzuverlässigkeit von 5 auf 10 Jahren erhöht wird. (ERFURTSYNDROM).das ist das gleiche wie mit nem kurzen prozess..würde mich mal interessiern wer hier..(und welcher politiker hier im Vorfeld) sein bestes gegeben hat..und ob z.b. Anwälte dabei waren, welche auch strafverteidiger sind..uswusw.usw..

man, hör endlich auf zu greinen! Wenn Dich die Erhöhung der Unzuverlässigkeitsfrist so auf die Palme bringt, warum bist Du dann nicht schon Beizeiten dagegen angegangen?

Für mich bist Du jedenfalls unzuverlässig! Wer zu einem Vorsatzdelikt in 25 Fällen verurteilt wurde, zeigt damit, dass ihn Gesetze ziemlich wenig interessieren. Folglich muss ich davon ausgehen, dass ihn auch die Vorschriften des WaffG wenig interessieren.

Harlekin

Geschrieben
Folglich muss ich davon ausgehen, dass ihn auch die Vorschriften des WaffG wenig interessieren.

interessieren tun sie ihn ja, allerdings nur dahingehend dass sie für ihn gefälligst nicht zu gelten haben !

zu dem thema ist doch nun auch hier wirklich alles gesagt! macht das ding zu und lasst der schwerkraft ihren lauf!

... und bitte seht zu dass nicht noch mehr threads zu diesem thema irgendwo im forum auftauchen ...

nur meine meinung! muss keiner teilen oder sich durch selbige beleidigt oder angegriffen fühlen.

gruß alzi

Geschrieben
..allmählich verstehe ich die gesamten argumente..wie z.b. der gestzgebr so nach und nach versucht..jeden zu reglenentieren..und speziell beim Waffenrecht...

DU bist eine Argumentations-Hilfe für die Waffenrechtsverschärfer.

Merkst du's nicht?

Das mit dem Abmelden vom Forum ist übrigens eine ganz gute Idee.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Sarkasmus on: Wofür Unkraut-ex? Chemiestunde verpennt? Google nicht befragt? .... Mal ganz unter uns Pfarrerstöchtern wie Schwachsinnig muss man sein um Ammoniumnitrat in einen Vorderlader schütten zu wollen

kleiner Tip in Unkrautex ist kein Ammoniumnitrat sondern Natriumchlorat ;)

Geschrieben
man, hör endlich auf zu greinen! Wenn Dich die Erhöhung der Unzuverlässigkeitsfrist so auf die Palme bringt, warum bist Du dann nicht schon Beizeiten dagegen angegangen?

Für mich bist Du jedenfalls unzuverlässig! Wer zu einem Vorsatzdelikt in 25 Fällen verurteilt wurde, zeigt damit, dass ihn Gesetze ziemlich wenig interessieren. Folglich muss ich davon ausgehen, dass ihn auch die Vorschriften des WaffG wenig interessieren.

Harlekin

Naja,

ohne den TE jetzt in Schutz nehmen zu wollen, aber:

die 25 Betrugsfälle müssen nicht zwingend 25 Einzelfälle im Sinne von "hat 25 voneinader unabhängige Personen/Firmen in sich voneinander unterscheidenden Delikten betrogen" bedeuten, sondern können auch das Resultat der 4 vorsätzlichen Konkursherbeiführungen sein. Nämlich wenn durch die vorsätzliche Herbeiführung der Konkurse z.B. 25 Personen/Firmen um die ihnen zustehende Bezahlung einer erbrachten Leistung gebracht wurden (so ähnlich wie der Unfallverursacher auch wegen Körperverletzung angeklagt wird, wenn in Folge eines durch ihn verursachten Unfalls jemand zu Schaden kommt).

Der TE hat unter Vorspielung falscher Tatsachen in 4 Fällen den Konkurs eines Unternehmens herbeigeführt und dabei billigend/wissend in Kauf genommen, dass Dritte durch den vorgespielten Konkurs um die ihnen zustehende Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen gebracht werden. Möglicherweise hat der die Konkurse vorsätzlich herbeigeführt um dadurch eben jenen offenstehenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Er wurde erwischt und so kam es halt neben den Anzeigen wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Konkurse auch zur Anzeige wegen Betrugs. Ich weiß jetzt nicht, wie das in der Juristensprache richtig heißt, deshalb nenne ich es einfach mal Folgedelikte.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass es schon einer Menge Unverfrorenheit bedarf, um erstmal auf solche Ideen zu kommen. Und eben deshalb begrüße auch ich das Urteil und die entsprechende Abweisung der Klage. Wer sowas bringt, wer wissentlich die Existenzen Dritter und möglicherweise deren Familien aufs Spiel setzt, muss schon arg skrupellos sein und hat deshalb auch waffenrechtlich zu Recht ausgespielt.

@TE

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass du die Schuld ausschließlich bei Anderen suchst, anstatt dich mal damit auseinander zu setzen, wer die eigentliche Ursache für deine Situation ist: nämlich ganz allein du selbst

Du wurdest beim Betrug erwischt, zu Recht verknackt und zeterst jetzt hier rum, wie böse doch all die anderen sind? Sorry, wenn ich mich jetzt etwas im Ton vergreife, aber mir platzt der Hut bei solchen Gestalten wie dir: was willst du Arschl***ch eigentlich?

Du jammerst hier rum, dass du jetzt deine Waffen nicht mehr haben darfst?

Hast du dir eigentlich schonmal die Frage gestellt, was mit denen passierte, die DU(!!!) betrogen hast?

Hat es dich interessiert, ob da vielleicht ganze Existenzen dran hängen?

Hast du gezetert, als vielleicht die Familie, deren Betrieb durch deinen Betrug pleite war, nichts mehr zu fressen hatte?

Hat es dich berührt, dass vielleicht auch deren Angestellte und deren Familien davon betroffen sein könnten?

Ich hab in der eigenen Familie gesehen, was solche Vögel wie du anrichten können (die vollstreckbaren Titel können sich die Gläubiger irgendwann sauber rahmen lassen und an die Wand tackern, das Geld jedoch sehen sie aber wohl nie) und war selbst mal bei einem solchen Kasper angestellt, der da bauernschlau glaubte, seinen Zahlungsverpflichtungen entgehen zu können, indem er seine Firma vorsätzlich in die Pleite ritt.

Schieb dir deine lächerliche Jammertour sonst wo hin und hör auf, den Leuten hier auf den Geist zu gehen.

Geschrieben

ich kann zwar einen gewissen unmut gegenüber der behörde verstehen, dass es 4 jahre dauerte, bis der widerruf der wbk erfolgte - aber unabhängig davon: auch mit der 5jahres frist wäre die wbk widerrufen worden. es hätte sich also von dieser seite nichts geändert.

und nochmal der hinweis - das "mit total verbogenem lauf" das wbk-pflichtige luftgewehr selbst entsorgen geht halt nach dem waffg gar nicht.

ich kann auch nicht das griffstück meiner glock in den gelben sack werfen... allein für sowas kann man schon die zuverlässigkeit verlieren.

Geschrieben
:016: Ja Himmelarschundzwirn! Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu der Sache äußern, aber das schlägt doch dem Fass den Boden aus! Wer jetzt noch nicht sieht, wie Du gepolt bist, der sollte auch wegen Unzuverlässigkeit überprüft werden! Bei Dir würde ich sogar noch einen Schritt weiter gehen!!! DU selbst stellst folgende Verbindung her:

ohne wirklichen trifftigen Hintergrund --> von 5 auf 10 Jahren erhöht --> ERFURTSYNDROM und kommst auf das Fazit => ist das gleiche wie mit nem kurzen prozess

Ja sag mal: wie bitte soll man sowas lesen, ohne ausfällig zu werden!!! ohne wirklichen trifftigen Hintergrund Man kann ja über die Gesetzesänderung denken wie man will, selbst über Deinen Fall hinsichtlich Unzuverlässigkeit, aber SO eine Formulierung angesichts des geradezu lächerlichen Hintergrundes von 17 Toten ist eine himmelschreiende Sauerei! Du armes Opfer darfst deswegen keine Waffen mehr besitzen!!!

Das ist eine Verhöhnung der Opfer und eine furchtbare Ohrfeige ins Gesicht aller Betroffenen!

Ich muss hier weg! Sagt mir bitte einer, wie man sich hier abmeldet! Ich will nicht zusammen mit diesem Menschen in einem Forum sein!!!

DOC

Na bitte schön..soso..Verhöhnung???Spiel dich einfach nun mal nicht so auf..Du weisst sehr wohl..wie sowas gemint ist..also lass das Gejaule...

Geschrieben
Doc, danke für den Hinweis per pm. Im oben zitierten post ist mir ein schwerer Klops mit dem Einfügen von :peinlich: passiert. Ich meinte Deine Argumentation, nicht Deinen Beruf!

An dem Beruf (wenn's denn stimmt, im Netz kann sich ja jeder selbst nach Belieben frei erfinden, siehe "Sachbearbeiter") ist in der Tat überhaupt nichts Peinliches, der ist höchst ehrenwert und respektabel.

Seine Postings sind dafür umso peinlicher. *seufz*

Carcano

Geschrieben
man, hör endlich auf zu greinen! Wenn Dich die Erhöhung der Unzuverlässigkeitsfrist so auf die Palme bringt, warum bist Du dann nicht schon Beizeiten dagegen angegangen?

Für mich bist Du jedenfalls unzuverlässig! Wer zu einem Vorsatzdelikt in 25 Fällen verurteilt wurde, zeigt damit, dass ihn Gesetze ziemlich wenig interessieren. Folglich muss ich davon ausgehen, dass ihn auch die Vorschriften des WaffG wenig interessieren.

Harlekin

Hast Du recht..solch eine Verschärfung des Waffenrechts(Gesetzes) interessiert mich sogar mehr als manchen lieb ist...

Geschrieben
Naja,

ohne den TE jetzt in Schutz nehmen zu wollen, aber:

die 25 Betrugsfälle müssen nicht zwingend 25 Einzelfälle im Sinne von "hat 25 voneinader unabhängige Personen/Firmen in sich voneinander unterscheidenden Delikten betrogen" bedeuten, sondern können auch das Resultat der 4 vorsätzlichen Konkursherbeiführungen sein. Nämlich wenn durch die vorsätzliche Herbeiführung der Konkurse z.B. 25 Personen/Firmen um die ihnen zustehende Bezahlung einer erbrachten Leistung gebracht wurden (so ähnlich wie der Unfallverursacher auch wegen Körperverletzung angeklagt wird, wenn in Folge eines durch ihn verursachten Unfalls jemand zu Schaden kommt).

Der TE hat unter Vorspielung falscher Tatsachen in 4 Fällen den Konkurs eines Unternehmens herbeigeführt und dabei billigend/wissend in Kauf genommen, dass Dritte durch den vorgespielten Konkurs um die ihnen zustehende Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen gebracht werden. Möglicherweise hat der die Konkurse vorsätzlich herbeigeführt um dadurch eben jenen offenstehenden Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Er wurde erwischt und so kam es halt neben den Anzeigen wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Konkurse auch zur Anzeige wegen Betrugs. Ich weiß jetzt nicht, wie das in der Juristensprache richtig heißt, deshalb nenne ich es einfach mal Folgedelikte.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass es schon einer Menge Unverfrorenheit bedarf, um erstmal auf solche Ideen zu kommen. Und eben deshalb begrüße auch ich das Urteil und die entsprechende Abweisung der Klage. Wer sowas bringt, wer wissentlich die Existenzen Dritter und möglicherweise deren Familien aufs Spiel setzt, muss schon arg skrupellos sein und hat deshalb auch waffenrechtlich zu Recht ausgespielt.

@TE

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass du die Schuld ausschließlich bei Anderen suchst, anstatt dich mal damit auseinander zu setzen, wer die eigentliche Ursache für deine Situation ist: nämlich ganz allein du selbst

Du wurdest beim Betrug erwischt, zu Recht verknackt und zeterst jetzt hier rum, wie böse doch all die anderen sind? Sorry, wenn ich mich jetzt etwas im Ton vergreife, aber mir platzt der Hut bei solchen Gestalten wie dir: was willst du Arschl***ch eigentlich?

Du jammerst hier rum, dass du jetzt deine Waffen nicht mehr haben darfst?

Hast du dir eigentlich schonmal die Frage gestellt, was mit denen passierte, die DU(!!!) betrogen hast?

Hat es dich interessiert, ob da vielleicht ganze Existenzen dran hängen?

Hast du gezetert, als vielleicht die Familie, deren Betrieb durch deinen Betrug pleite war, nichts mehr zu fressen hatte?

Hat es dich berührt, dass vielleicht auch deren Angestellte und deren Familien davon betroffen sein könnten?

Ich hab in der eigenen Familie gesehen, was solche Vögel wie du anrichten können (die vollstreckbaren Titel können sich die Gläubiger irgendwann sauber rahmen lassen und an die Wand tackern, das Geld jedoch sehen sie aber wohl nie) und war selbst mal bei einem solchen Kasper angestellt, der da bauernschlau glaubte, seinen Zahlungsverpflichtungen entgehen zu können, indem er seine Firma vorsätzlich in die Pleite ritt.

Schieb dir deine lächerliche Jammertour sonst wo hin und hör auf, den Leuten hier auf den Geist zu gehen.

Genau so ist es..es waren zwar 25 Einzelfälle, die aus einem Betrugsdelikt herrühren..und konkurs war nicht freiwillig..man hat mit dem Privatvermögen gebürgt. (für 2 Bauträger die dann Pleite gingen) .und auch noch ein zusätzliches erbe investiert.. An der ganzen Geschichte hab ich das meiste Geld verloren..und zwischenzeitlich sind die meisten

Gläubiger (Betrogenen) bezahlt worden. (außer noch die Banken) Also..zeitweise hatte ich auch nichts zu fressen..uswusw..und dann noch anzusehen müssen, wie der kumpel vom Konkursverwalter..oder ein Verwandter der Schöffen..sich billigst immobilien unter den nagel reissen..oder wie der Konkursverwalter sich dumm und dämlich verdient...also erzählt mir nichts ..ich weiss was es heisst. andere unrecht zu behandeln und selbst unrecht behandelt zu werden.Und trotzdem bin ich der Meinung, dass die Verschärfung des Wffg. in 2003 hätte anderst laufen müssen..Ging da nicht ein Vewrein bis vors Bundesverfassungsgericht wg. ner anderen sache??Also kann ich doch jederzeit annehmen..dass die Verschärfung angezweifelt werden darf..

Geschrieben
...es waren zwar 25 Einzelfälle, die aus einem Betrugsdelikt herrühren..und konkurs war nicht freiwillig...

das liest sich hier aber anders:

...Auskunft auf dem Bundeszentralregister vom 08.01.2007. Demnach wurde der Kläger durch das Amtsgericht Horb a. N. vom 04.05.2004, rechtskräftig am selben Tag, wegen Betruges in 25 Fällen, vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen sowie vorsätzlicher Konkursverschleppung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt...

Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung, dass du die Schuld ausschließlich bei anderen suchst, anstatt dich selbst und deine Verfehlungen mal zu reflektieren.

Schuld, dass du nun nicht mehr mitspielen darfst, hat nicht das WaffG (egal, ob von 1973, 2003 oder 2008) sondern allein DU selbst. Hättest du dich an die Spielregeln gehalten und wären Gesetze, Sitte, Moral und Anstand für dich so achtenswert, dass du dich daran gehalten hättest, wärst du jetzt nicht deine Pappe los.

That's it. Enough said...

Geschrieben
Nee ich finde Deinen Gedanken einfach nur krank,

denn jeder der ein Bedürfnis für eine Waffe hat, hat auch das Recht darauf (nichts mit Privileg). Ein Jäger hat ein Bedürnis, ein Sportschütze hat ein Bedürfnis und genauso auch der Sammler, und jeder unbescholtene darf und kann.

Hat nicht´s mit Privileg zu tun, nur nachgewiesenes Bedürnis und einhalten der Rechtsnormen, wer meint er wär deswegen was besonders, der ist ein eingebildeter Blender (schliesslich kann jeder), wo sonst nichts im Kopf hat.

Ich fühle mich nicht als was besseres nur weil ich Zuhause einen KW Tressor mit 5 KWs und 2 Tresore voll mit LW stehen habe, wir dürfen die Dinger ja besitzen und tranportieren, aber nicht immer mit uns führen (und dies bezeichne ich als Gewaltmonopol).

Bingo ötzi...

Geschrieben
das liest sich hier aber anders:

Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung, dass du die Schuld ausschließlich bei anderen suchst, anstatt dich selbst und deine Verfehlungen mal zu reflektieren.

Schuld, dass du nun nicht mehr mitspielen darfst, hat nicht das WaffG (egal, ob von 1973, 2003 oder 2008) sondern allein DU selbst. Hättest du dich an die Spielregeln gehalten und wären Gesetze, Sitte, Moral und Anstand für dich so achtenswert, dass du dich daran gehalten hättest, wärst du jetzt nicht deine Pappe los.

That's it. Enough said...

nochmals...zum lesen...zuverlässigkeit..an fachfremde Verhaltensfehler..(Welche abgebüsst sind)festzumachen..muss ich nicht nachvollziehen und auch nicht akzeptieren wollen..Habe einmal gegenüber einem Richter den bückling gespielt..Aber nur derjenige ,, der sowas mitgemacht hat..weiss recht und unrecht auseinander halten zu können..

das liest sich hier aber anders:

Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung, dass du die Schuld ausschließlich bei anderen suchst, anstatt dich selbst und deine Verfehlungen mal zu reflektieren.

Schuld, dass du nun nicht mehr mitspielen darfst, hat nicht das WaffG (egal, ob von 1973, 2003 oder 2008) sondern allein DU selbst. Hättest du dich an die Spielregeln gehalten und wären Gesetze, Sitte, Moral und Anstand für dich so achtenswert, dass du dich daran gehalten hättest, wärst du jetzt nicht deine Pappe los.

That's it. Enough said...

Du unterliegst dem Problem der iduktion.. :rolleyes:

nochmals...zum lesen...zuverlässigkeit..an fachfremde Verhaltensfehler..(Welche abgebüsst sind)festzumachen..muss ich nicht nachvollziehen und auch nicht akzeptieren wollen..Habe einmal gegenüber einem Richter den bückling gespielt..Aber nur derjenige ,, der sowas mitgemacht hat..weiss recht und unrecht auseinander halten zu können..

Du unterliegst dem Problem der iduktion.. :rolleyes:

Induktion meine ich...

Geschrieben
man, hör endlich auf zu greinen! Wenn Dich die Erhöhung der Unzuverlässigkeitsfrist so auf die Palme bringt, warum bist Du dann nicht schon Beizeiten dagegen angegangen?

Für mich bist Du jedenfalls unzuverlässig! Wer zu einem Vorsatzdelikt in 25 Fällen verurteilt wurde, zeigt damit, dass ihn Gesetze ziemlich wenig interessieren. Folglich muss ich davon ausgehen, dass ihn auch die Vorschriften des WaffG wenig interessieren.

Harlekin

Befass dich mal mit dem Problem der induktion... :rolleyes:

Geschrieben
Befass dich mal mit dem Problem der induktion... :rolleyes:

Betrugsstraftatbestände, Konkursverschleppung, vorsätzlicher Bankrott haben NICHTS mit der Unzuverlässigkeit im Sinne des WaffG zu tun, aber die Induktion! Soso?!

Langsam kommen mir Zweifel, ob nicht auch noch Teile des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 WaffG in Betracht zu ziehen sind...

Geschrieben

Hallo golong,

habe die Sache hier nur kurz überflogen und auch nicht alle Beitäge gelesen, daher möchte ich mich auch etwas kürzer fassen.

1. Privater Waffenbesitz ist in Deutschland ein Privileg, das man leicht verlieren kann.

2. Dein verhalten halte ich für gelinde gesagt naiv, Prozessakte zu posten und wie daraus hervorgeht sich noch selbst zu verteidigen, mit sehr fraglichen Argumenten. Da wäre ein Fachanwalt angemessen gewesen.

3. Das das Waffengesetz nicht an allen Seiten schlüssig ist, ist unstrittig aber ich schließe mich der Meinung anderer an, dass du nicht unbedingt zuverlassig im Sinne des WaffGes. bist. Das mag auch der Umstand nicht ändern dass du 3 mio € Steuern bezahlt haben magst oder das Vorderlader frei erwerbbar sind.

4. Überdenke mal dein Verhalten und fass dir an deine eigene Nase bevor du die Fehler bei Anderen suchst.

Grüße jäger81

Gast We are Borg
Geschrieben
Befass dich mal mit dem Problem der induktion...

Welche Induktion? :confused:

Die elektromagnetische Induktion, die magnetische Induktion, die biologische Induktion, induktives Denken, strukturelle Induktion oder transfinite Induktion?

Geschrieben
Da wäre ein Fachanwalt angemessen gewesen.

Der hätte aber außer über den Fachanwaltstitel über Zauberkräfte verfügen müssen. :diablo:

Wenn im Gesetz steht:

"Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, die rechtskräftig verurteilt worden sind (...)wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr"

dann konnte das Verwaltungsgericht Sigmaringen (dem im übrigen eine gewisse Kreativität bei der Auslegung von Gesetzen zu Ungunsten des Bürgers gar nicht abzusprechen ist) nicht anders entscheiden.

Geschrieben
Betrugsstraftatbestände, Konkursverschleppung, vorsätzlicher Bankrott haben NICHTS mit der Unzuverlässigkeit im Sinne des WaffG zu tun, aber die Induktion! Soso?!

Langsam kommen mir Zweifel, ob nicht auch noch Teile des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 WaffG in Betracht zu ziehen sind...

Es ist wie überall..alles was in den Akten steht ist wahr..und zwar für denjenigen..der noch nie mit dem gesetz in konflikt gekommen ist..aber brauchste nicht mehr zu antworten..bei manchgen hier im board..habe ich auch so meine bedenken zwecks zuverlässigkeit.. :confused:

Geschrieben

@ Col. Hathi

da muss ich dir beipflichten. Habe auch nicht gemeint dass dieser Wunder bewirken kann. Nur aus meiner Sicht der Dinge würde ich bei derartigen Sachlagen als Nichtjurist prinzipiell einen Anwalt konsultieren.

Gruß jäger81

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