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IGNORED

keine Unbedenklichkeitsbescheinigung


blinchriss

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Zu Deiner Information,

es war kein Rolls Ausserdem war die Motorhaube, Kotflügel, Windschutzscheibe und die Stossstange hin. Zweitens ist auf dem Landgericht Anwaltszwang.

Wenn Du keine Ahnung hast, dann schreibe nicht so einen Blödsinn. :peinlich:

Dann kuck doch einfach mal in § 117 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. a050.gif

Geschrieben
Dann kuck doch einfach mal in § 117 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz. a050.gif

Was nützt das, wenn er Junge keine Versicherung hat?

Ich verstehe Deine Posts nicht. Sein Kennzeichen war abgelaufen und ein neues hatte er nicht gekauft. Demnach keine BE. Also muss die Versicherung nicht zahlen, oder ?????

Geschrieben
Was nützt das, wenn er Junge keine Versicherung hat?

Ich verstehe Deine Posts nicht. Sein Kennzeichen war abgelaufen und ein neues hatte er nicht gekauft. Demnach keine BE. Also muss die Versicherung nicht zahlen, oder ?????

Davonn habe ich zumindest bisher in den Beiträgen (kein gültiges Kennzeichen) nichts gelesen. Aber seis drum. Auch, wenn alle sonst i.O ist und der Schlingel"nur" eine andere, die Geschwindigkeit erhöhende Übersetzung oder Vario-Rollen einbaut, besteht das Problem. Anderes Getriebe ist dazu, insbesondere bei den heutigen Automatik-Rollern, nicht erforderlich. Die Änderungen kann auch ein Volldepp vornehmen. Noch.

Geschrieben
Sein Kennzeichen war abgelaufen und ein neues hatte er nicht gekauft. Demnach keine BE.

Dein anderes Posting las sich halt anders. Da schrubst du: " Ein Mofa Freak (16 Jahre) hat seine Mofo getuned....... Seine Versicherng verweigerte die Zahlung weil die BE erloschen war."

Das liest sich so als ob das Fahrzeug versichert war, die Versicherung aber wegen der durch Tuning erloschenen Betriebserlaubnis nicht gezahlt hätte.

Edit= Lobo war schneller

Geschrieben

irgendwie hab ich das gefühl das hier zwei sachen durcheinander gewürfelt werden:

die be erlischt nicht wenn man kein gültigen kennzeichen dran hat und damit auf öffentl. straßen fährt! nur der versicherungsschutz erlischt!

nur durch das "tunen" erlischt die be, bei gültigem kennzeichen aber nicht der versicherungsschutz! die haftpflicht muss ersteinmal für verursachte schäden aufkommen, ob sie sich das geld später vom verursacher zurück holt steht auf einem anderen blatt!

ich frag mich warum du gegen das urteil nicht in berufung gegangen bist?

Geschrieben

Ich dachte bislang immer, die Versicherung reguliert erstmal, so dass der Geschädigte dann heraus ist. Dann holt sich die Versicherung das Geld vom Verursacher zurück.

Geschrieben

Lesen... Floppyk, lesen!

Er hatte keine Versicherung, da diese abgelaufen war und nicht verlängert wurde (bei Mofas geht dies jährlich.)

Dass das Teil getunt war ist eine andere Geschichte - hat aber nichts damit zu tun, dass das Fahrzeug nicht versichert war.

Geschrieben
Kurzum auf die 15.000DM warte ich noch heute. Er hat aufgrund seiner jetzt steifen Schulter keine Arbeit und bekommt Harz IV.

auch wenn der nur harz4 kassiert kann man einen "gerichtlichen titel" gegen den erwirken, und wenn er die schulden per 50€ pro monat "abstottern" muss!

Geschrieben

Was mich bei dem Thema schon wieder auf die Palme bringt, ist die pauschale prozentuale Schadensbeteiligung für das Unfallopfer, nur weil es statt eines Mofas ein Auto gefahren ist.

Wenn bei Auto vs Mofa mit 25/75% gewertet wird, wie sieht denn die Schadensbeteiligung im Fall Auto vs Fahrrad aus? Angenommen, einer dieser verrückten Radfahrer brettert wie bekloppt aus einer Nebenstraße in die Vorfahrtstraße, nimmt einem Autofahrer die Vorfahrt, der nietet den Hammel um, weil er den Unfall nicht mehr verhindern kann. Zahlt der Autofahrer dann etwa 50% seines Schadens, den er wohlgemerkt weder selbst, noch fahrlässig verursacht hat, selbst? weil ja das Kräfteverhältnis Auto vs Fahrrad noch mehr zu Gunsten des Autos ausfallen dürfte wie das bei Auto vs Mofa.

Das ist doch stupid, wer den Schaden verursacht hat, hat ihn auch zu bezahlen und das in voller Höhe. Punkt

Geschrieben
Das ist doch stupid, wer den Schaden verursacht hat, hat ihn auch zu bezahlen und das in voller Höhe. Punkt

Vergiss nicht:

Die bei Gericht waren alle nicht dabei. Jeder darf sie im Eigenen Interesse anlügen, das wissen die Richter auch. Also geht es für den Autofahrer einfach schlechter aus. Das Prinzip lautet dann eben: "Der Stärkere muss mehr aufpassen" Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht...

Und solange es keine Gerechtigkeit gibt, musst Du mit der Justiz vorliebnehmen. In Deinem Beispiel des wild Deine Motorhaube attackierenden Fahradkuriers musst Du also froh sein, um 50% des Schadens herumgekommen zu sein. Hättest Du auch noch Schuld gehabt, wäre es 100% gewesen. Außerdem sagt Dir der 68er Richter: "Sie sind doch versichert..." Außer natürlich, sein Hund ist mal von 'nem Fahradkurier überfahren worden. Dann kriegst DU wieder Recht.

Geschrieben
Vergiss nicht:

Die bei Gericht waren alle nicht dabei. Jeder darf sie im Eigenen Interesse anlügen, das wissen die Richter auch. Also geht es für den Autofahrer einfach schlechter aus. Das Prinzip lautet dann eben: "Der Stärkere muss mehr aufpassen" Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht...

Und solange es keine Gerechtigkeit gibt, musst Du mit der Justiz vorliebnehmen. In Deinem Beispiel des wild Deine Motorhaube attackierenden Fahradkuriers musst Du also froh sein, um 50% des Schadens herumgekommen zu sein. Hättest Du auch noch Schuld gehabt, wäre es 100% gewesen. Außerdem sagt Dir der 68er Richter: "Sie sind doch versichert..." Außer natürlich, sein Hund ist mal von 'nem Fahradkurier überfahren worden. Dann kriegst DU wieder Recht.

Genau so sieht es leider aus. Das selbe hätte auch passieren können, wenn seine Mofa nicht getuned währe, aber das Hauptproblem war, dass er sich seinen geilen Auspuff ansehen wollte. Ich ging davon aus, dass er versichert ist. Das es nicht so war, merkte ich erst als ich die Werkstattrechnung selber tragen durfte. Er konnte mir vor Ort nicht mehr seine Versicherung nennen, da er nicht ansprechbar war. Seine Eltern nannten mir die Abgelaufe.

Meiner Meinung nach war der Unfall unabwendbar. Ich habe sogar noch gehupt und verzögert.

Einen Titel habe ich, aber es sieht so aus, als ob er wohl nie wieder zu Geld kommen wird. Die ganze Nummer ist ja schon über 10 Jahre her.

Geschrieben
Aba isch abe noch nie eine beantragt... (bin kein Wiederlader oder Schwarzpulverschütze).

Wirst Du wahrscheinlich sowieso nicht brauchen, wer sich mit 14 besoffen mit dem frisierten Mofa und ohne Führerschein einfangen läßt, ist danach nicht zwangsläufig vorbestraft.

mfg

Ralf

Geschrieben

Naja... ohne "Prüfbescheinigung" (gab es erst mit 15) und ohne Helm... dafür zufällig nüchtern :rotfl2:

- und da das Mofa von meinem Spießer-Freund war, war es auch nicht frisiert... :lol:

Geschrieben
Naja... ohne "Prüfbescheinigung" (gab es erst mit 15) und ohne Helm... dafür zufällig nüchtern :rotfl2:

...

Da sieht man wieder mal, was übertriebene pc alles anrichten kann, Helm brauchten wir damals nicht und der Lappen hieß immer noch kurz und bündig "Führerschein".

War bei mir 1980, nicht etwa 1940. :D

Und ganz nebenbei, jedesmal, wenn ich heute meine KFZ-Versicherungsverträge online bearbeiten oder ändern will, mäkeln diese sch...Programme, daß ich bei meinem Alter den FS noch keine 29 Jahre haben könne.

Ist aber so, FS mit 15 war gang und gäbe, und nicht nur Mopped, auch Traktor war möglich und wurde gern und viel genutzt.

mfg

Ralf

Geschrieben

Jo... Prüfbescheinigung. Damals beim ADAC einen Bogen mit ein ein paar Fragen beantwortet (lautes Anfahren ist pfui, nicht frisieren, Pflichtversicherung...) und fertig.

Und Helm musste ich auch schon (1984) überstülpen.

Geschrieben
Für Mofa (also die echten mit 25km/h) gibt es keinen Führerschein, da heißt die Erlaubnis wirklich Prüfbescheinigung.

...und das seit es sie gibt (die Genehmigung, Mofas zu fahren, nachweisen zu müssen)

Geschrieben
Längst verjährt und außerdem keine Straftat, wie auch keine Sache, die eine Regelunzuverlässigkeit begründen würden.

Mach Dir keine Sorgen.

Verjährt nicht unbedingt, aber obwohl vorsätzliche Straftat - sofern keine weiteren Sachen vorliegen - wohl kein Hinderungsgrund für die UB.

Geschrieben
ersicherungsverträge online bearbeiten oder ändern will, mäkeln diese sch...Programme, daß ich bei meinem Alter den FS noch keine 29 Jahre haben könne.

Ist aber so, FS mit 15 war gang und gäbe, und nicht nur Mopped, auch Traktor war möglich und wurde gern und viel genutzt.

n offiziellen FÜHRERSCHEIN wirst du nie mit 15 gehabt haben. Das waren dann immer nur Prüfbescheinigungen.

Von daher haben diese "sch... Programme" Recht.

Geschrieben
n offiziellen FÜHRERSCHEIN wirst du nie mit 15 gehabt haben. Das waren dann immer nur Prüfbescheinigungen.

Von daher haben diese "sch... Programme" Recht.

Eintrag im Führerschein: Fsch d.KL4 v. 2.4.1974 gem.§10!1 StVZO eingezogen, könnte es sein, das da jemand sein Alter 15/16 verwechselt hat.... :rolleyes:

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