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IGNORED

EWB gelb voll , aber nur noch 4 Waffen im " Bestand "


wjasma

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

weder in §34(2) WaffG noch in 34.2 WaffVwV ( Entwurf) wird zwischen gelb, grün oder rot unterschieden, müsste folglich für alle gleichermaßen gelten.

gruß alzi

Geschrieben

:00000733: hola amigos,

habe schon mehrere Waffen über egon gekauft, und per Versand bekommen...das läuft bei mir so ab: der Verkäufer bekommt eine Kopie der WBK (grün mit Voreintrag, gelb ohne)

und eine Kopie meines Personalausweises

und eine Kopie der dienstlichen Visitenkarte meiner SBrin

mit diesen Unterlagen versehen ruft der Verkäufer (nach überprüfung der Tel.Nr. durch`s www.)bei der Genehmigungsbeh. an und lässt sich die Daten bestätigen

ich überweise die Knete

er versendet mein Schätzchen

und nach 3 bis 4 Tage sind wir alle glücklich

ich gehe zu meiner SBrin und lass den Eintrag machen

feliz Navidad y un buen an~o 2009. saludos de pancho lobo :santa::hi::drinks:

Geschrieben
Zu teuer.

Das ist zwar immer noch reichlich, aber damit kann man leben.

Heinrich

:icon13: hola amigos,

´ne zweit Ausferigung der Gelben kostet NIX, nur der Eintrag der darauf erworbenen Waffe!! Dein RA soll mal das WaffG und die WaffVwV genauer studieren.

Und deine Genehmigungsbeh. hat auch Nachschulungsbedarf, da Sie im unrecht ist muss sie auch deine RAkosten übernehmen.

Meine 2. Gelbe ist 2 Monate alt.

feliz Navidad y un buen an~o 2009, saludos de pancho :santa::hi::drinks:

Geschrieben

Nun war ich bei meinem Sachbearbeiter, voller Elan :yahoo: und mit den ausgedruckten Antworten unter dem Arm, voller Überzeugung die Sache schnell zu beenden, doch interessierte das meinen SB nicht die Bohne :mega_shok: !! „Ohne Unterlagen von Verein und Verband gibt es keine neue EWB! Eine weitere Mitarbeiterin war derselben Meinung :rtfm: , mein Einspruch, dass doch nach §§ 14…. dies eine unbeschränkte Erlaubnis sei und ich mich im Forum erkundigt hätte, wurde mit der lapidaren Antwort „ die im Waffenforum hätten auch nicht immer recht „ vom Tisch gewischt. Nun gut, die beiden hatten diesen Tag schein bar was zu tun und waren über mich als Besucher nicht so begeistert, so dass ich das einsah und zu ihren Vorgesetzen ging :hi: , welcher mir erst mal klar machte das die Sache unmöglich gleich (Feiertage) und wenn dann erst nach Rücksprache mit seinen Mitarbeitern bearbeitet wird. Des Weiteren sagte er mir, dass die Ausstellung selbstverständlich Gebühren kosten werde, da dies ja ein Verwaltungsakt sei ( Regierungsamtsrat ). Ich war ja froh dass er mich nicht auch wegen Zeitmangels :beach: aus seinem Zimmer komplimentierte und meinte, dass ich das wohl übernehmen würde.

Um die Sache abzukürzen und die Mitarbeiter zu entlasten schrieb ich ihnen einen Brief, in dem ich die Paragraphen, die mir wichtig schienen, ausdruckte und auch noch einige Antworten aus dem Forum.

Fortsetzung folgt.

Geschrieben

mal ne kleine frage nebenbei

hab seid 1 jahr ne grüne wbk,habe jetzt die gelbe beantragt..

wie handhabt es sich mit der 2/6 regelung

gild die jetzt für beide dh insges. nur 2 pro halbes jahr egal auf welcher wbk oder

pro wbk 2 stk dh 4 pro halbjahr?

ich bin verwirrt :)

danke

und frohes fest

dülmer

Geschrieben

2/6 gilt nur für Sportschützen, die Waffen entsprechend ihrem Sportschützenbedürfnis erwerben. für Jäger, Sammler und Erben z.B. gilt 2/6 nicht.

gruß alzi

Geschrieben
Des Weiteren sagte er mir, dass die Ausstellung selbstverständlich Gebühren kosten werde, da dies ja ein Verwaltungsakt sei ( Regierungsamtsrat ).

Hallo wjasma

wenn du dir eine Waffe kaufst, die auf die Gelbe gehört, ist der Eintrag gebührenpflichtig. 12 Euro noch was kostet das. Wer mehr zahlt, hat sich über den Tisch ziehen lassen. Auch wenn die Felder der Gelben WBK voll sind, ist es keine Neuausstellung sondern ein Eintrag. Deine Waffenrechtssachbearbeiter sollten mal zum Nachsitzen verdonnert werden. Sollen ein Gesetz anwenden und kennen es nicht. Die Erlaubnis hast du mit der Ausstellung der gelben WBK erhalten. Sie gilt und nicht der begrenzte Platz auf der WBK. Theoretisch könnte man eine Klopapierrolle an die WBK kleben und die nächsten hundert Jahre vollschreiben.

Kauf dir eine Waffe, füll das Formular aus und gib es mit der WBK zum Eintragen bei deinem Sachbearbeiter ab. Damit hast du dem Gesetz genüge getan. Falls der SB die Eintragung ablehnt, sollte er eine Begründung haben. Die ist vom Gesetz aber nicht gedeckt. Also, du kannst der Zukunft ruhig entgegensehen.

Steven

Geschrieben
Interessante These... :o

Zun meiner Bundeswehrzeit war das so: Irgendwelche Ordnungswidrigkeiten sind als Befehl auszufuehren, wenn was passiert, ist der Befehlsgeber dran.

Befehle, die Straftaten darstellen, sind zu verweigern, sonst ist auch der Ausfuehrende dran.

Inwiefern sich das auch auf Zivillbeamte bezieht, weiss ich nicht.

Und inwieweit uns das im Waffenrecht weiterhelfen kann, auch nicht.

Geschrieben

Wenn der Beamte innerdienstlich von einem Vorgesetzten Weisungen erhält, die er als klar rechtswidrig einstuft, so hat er eine sogenannte "Remonstrationspflicht". Das hat nichts mit Demo oder Remoulade zu tun, sondern "remonstrieren" heißt schlicht und ergreifend, dass er dem nächsthöheren Vorgesetzten über die aus seiner Sicht bestehende Rechtswidrigkeit berichtet und um Prüfung und Entscheidung darüber bittet.

Geschrieben
Auch wenn die Felder der Gelben WBK voll sind, ist es keine Neuausstellung sondern ein Eintrag.

Vor eben diesem Hintergrund habe ich schon paarmal überlegt, ob es dann nicht angebracht wäre, das neue WBK-Dokument nicht wie üblich mit neuer WBK-Nummer zu versehen, sondern als das, was es offensichtlich ist: Eine Erweiterung der vorhandenen Erlaubnis. Wäre z.B. über einen Buchstabensuffix möglich. Original-WBK z.B. Nr. 25/2004 und dann die nächste WBK Nr. "25a/2004" oder meinetwegen "Anlage zur WBK 25/2004". Die Erlaubnis wird ja nicht neu erteilt.

Mit einer solchen Vorgehensweise wären dann Diskussionen wie hier im Thread beschrieben vermutlich erledigt, weil die Sache an sich bereits verdeutlicht, daß kein Neuantrag mit allen Schikanan läuft.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Bei mir war die WBK ebenfalls voll, hab jetzt gerade per Einschreiben meine alte und meine neue WBK per Einschreiben zurückerhalten; mit dem Posten "gelbe Waffenbesitzkarte 56,24€.

Schreib jetzt mal nen Brief und werd nur den Betrag bezahlen, der für die Eintragung fällig wäre.

und deshalb bräucht ich jetzt ma für "Die Erlaubnis hast du mit der Ausstellung der gelben WBK erhalten. Sie gilt und nicht der begrenzte Platz auf der WBK" die rechtliche Grundlage - Wo steht das!

In den WaffkostV, die ich im Internet finde sind die Gebühren ja noch in DM angegeben...

Geschrieben

Sehr geehrtexxxxxxxxxxxxxxx,

zunächst einmal vielen Dank für die zeitnahe Rücksendung meiner WBK.

Leider ist bei der Gebührenrechnung offenbar ein Fehler passiert, da die Eintragung einer neu erworbenen Waffe mit 56,24€ berechnet wurde.

Dies wäre korrekt bei der Erstausstellung einer gelben WBK.

Jedoch auch wenn die Felder der ursprünglichen gelben WBK voll sind, ist es keine Neuaustellung sondern ein Eintrag.

Die waffenrechtliche Erlaubnis habe ich mit Ausstellung der WBK Nr. xxxx erhalten; sie ist maßgeblich und nicht der begrenzte Platz auf der WBK.

Ich werde die angefallenen Gebühren deshalb korrigieren und wie folgt anweisen:

Eintragung einer Waffe 12,78€

Austragung einer Waffe 12,78€

Auslagen 2,95€

SUMME 28,51€

Sollte ich mit meiner Gesetzesauslegung hier falsch liegen, möchte ich Sie bitten, die mir entgangene Rechtsgrundlage zu zitieren.

-Da fehlt jetzt einfach noch ein Hammer-Paragraph!!-

Geschrieben

Interessante Idee, aber die Grundfrage ist und bleibt, ob unter "Ausstellung" einer Waffenbesitzkarte zwigend die erstmalige Neuausstellung oder auch die Ausstellung eines Folgedokumentes bzw. einer Ersatzausfertigung nach Verlust der Ursprungs-WBK zu verstehen ist. Dass es rein waffenrechtlich gesehen einen Unterschied macht, ist eine andere Geschichte. Aber rein verwaltungsmäßig als Amtshandlung gesehen wird in allen Fällen eine WBK ausgestellt.

So wie es im Gebührenverzeichnis zur WaffKostV (und wohl auch in den eigenen Gebührenverzeichnissen der meisten Waffenbehörden) steht, wird man das deshalb meines Erachtens nicht differenzieren können.

Der Argumentation entgegenhalten könnte man z.B. Ziffer 10a des 2. Abschnitts der Anlage zum Gebührenverzeichnis (Eintragung einer Erwerbserlaubnis in eine vorhandene WBK). Dort steht als Gebühr: "Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte", also gleiche Höhe obwohl kein neues Dokument ausgestellt wird !

Als Gebührenschuldner kann man aber darauf hinweisen, dass der Verwaltungsaufwand bei der erstmaligen Ausstellung höher ist, weil dort auch Sachkunde, Bedürfnis und Zuverlässigkeit geprüft werden und das sollte zumindest bei der Kalkulation der Gebühr nach eigenen Gebührenverzeichnissen auch fairerweise berücksichtigt bzw. gewürdigt werden.

Geschrieben
..... Aber rein verwaltungsmäßig als Amtshandlung gesehen wird in allen Fällen eine WBK ausgestellt.

....

nö, rein verwaltungstechnisch sind das einmal: der VA Ausstellung einer neuen Erlaubnis und andererseits als VA der einfache Eintrag in eine Urkunde (deren Vordrucke grob fehlerhaft, nur viel zu wenig Zeilen beinhalten :heuldoch: ) Erzatzausvertigung ist wieder ein anderer VA - auch wenn es Handwerklich immer das gleiche ist - es sind verschiedene (Gebühren-)tatbestände.

Rein theoretisch kannst das auch auf ein weißes DIN A4 Blatt meisseln und anheften.

§352 StGB könnte da interessant werden. :o

Geschrieben

wenn man die 4 reihen mit den verkauften waffen wieder frei bekommen will kann man auch einfach sagen die wbk ist auf dem postweg verloren gegangen und dann bekommt man eine neue für gut 50 euro und da sind dann die 4 reihen mit den bereits verkauften waffen wieder frei

Geschrieben

Die diskutierte Rechtsfrage stellt sich bei mir auch bald. Meine erste "Neue Gelbe" WBK ist

nach Eintragung meiner bestellten, demnächst beim Händler eintreffenden Büchse dann "voll".

Eingeplant ist als nächstes ein Wechsellauf für eine der auf dieser "Gelben" eingetragenen Waffen.

Den Lauf werde ich unter Vorlage der WBK (mit eingetragener Grundwaffe) beim Händler erwerben.

Der Lauf muss (bekanntlich seit der vorletzten WaffG-Novelle) dann ja wieder in eine WBK eingetragen werden.

Dann muss ja, auch wenn es nicht um den Erwerb einer ganzen Waffe geht, zwangsläufig ein Folge-Dokument

her, in welches die Behörde dann einträgt.

Zu welchen "Konditionen" wohl? Wird vielleicht (vergleiche oben) spannend....

Gruß, karlyman

Geschrieben
2/6 gilt für alle Waffen die du als Sportschütze erwirbst. Also nicht für Jagdwaffen, oder bedürfnissfreie (4mmM20) Waffen.

Bei uns besteht die SBine darauf, das die 4mmM20 ebenso unter die 2/6 Regel fällt.

Erik

Geschrieben
Bei uns besteht die SBine darauf, das die 4mmM20 ebenso unter die 2/6 Regel fällt.

Erik

die werden bedürfnisfrei, also nicht als sportschütze, erworben. dann gilt auch kein §14 und somit auch kein 2/6!

das gegenteil sollte die dame mal mit dem/den entsprechenden paragraphen untermauern......wird se aber nicht können....

gruß alzi

Geschrieben
wenn man die 4 reihen mit den verkauften waffen wieder frei bekommen will kann man auch einfach sagen die wbk ist auf dem postweg verloren gegangen und dann bekommt man eine neue für gut 50 euro und da sind dann die 4 reihen mit den bereits verkauften waffen wieder frei

Äh, nein. Das wird nicht funktionieren, weil in der Ersatz-WBK nach den Vorgaben der VwV alle Ein- und Austragungen haarklein wie im Original übernommen werden und diese sogar mit dem Datum der Erstausfertigung auszustellen ist. :rolleyes:

Geschrieben
Äh, nein. Das wird nicht funktionieren, weil in der Ersatz-WBK nach den Vorgaben der VwV alle Ein- und Austragungen haarklein wie im Original übernommen werden und diese sogar mit dem Datum der Erstausfertigung auszustellen ist. :rolleyes:

auch wafen die man nicht mehr hat und die schon ausgetragen ist?????

Geschrieben
auch wafen die man nicht mehr hat und die schon ausgetragen ist?????

ja, die wird ( in der regel) genau so ausgestellt, wie die verlorengegangene, d.h. hier ist von wegen "platz auf der WBK" nix gewonnen, ausser einer gebührenrechnung für ersatzausstellung.

gruß alzi

Geschrieben

Zumindest in Bayern gilt: Ist die gelbe WBK voll und ein neues Dokument wird ausgestellt, dann kostet das nicht extra. 12,78 Euro für den Eintrag, fertig. Mußte auch zuerst den vollen Betrag berappen, habe dann aber mit Hilfe des Forums Waffenrecht reklamiert. Das zuviel bezahlte Geld hab ich dann wieder abgeholt, war insgesamt keine große Affäre.

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