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IGNORED

Erwerbsberechtigung für Einsteckläufe


rwlturtle

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

hatte darüber nachgedacht, einen alten Drilling von meinem Opa mit einem Einstecklauf (.22 mag) zu versehen, um die Waffe komplett zu machen.

(Ich bin Jäger, Waffe steht auf WBK-bevor hier einer fragt)

Nun musste ich bei der Suche nach einem solchen E-lauf im Internet feststellen, das Händler!!! dafür eine EWB wollen und das Ding müsse eingetragen werden.

Hab ich jetzt was verschlafen, ich dachte nach WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (3.1-3.7) und Anlage 2 Anschnitt 2 Unterabschnitt 2 (2.-2.3) wäre so was frei??

Demzufolge müssten dann auch die alten Lothar Walter Einsteckläufchen für KW so gekennzeichnet sein, dachte ich mir und so war es bei den Händlern auch. (sind wohl keine Wechselläufe bzw. Systeme)

Ratlose Grüße,

Rolf

P.S.

Morgen lasse ich noch die Wechselgriffschalen für meinen 649 eintragen, daher bin ich erst ab Samstag wieder erreichbar.

Geschrieben
Hallo zusammen,

wie sieht es aus, kann mir keiner aus meiner Ratlosigkeit heraushelfen?

Müssen Einsteckläufe nun eingetragen werden oder nicht?

Gruß Rolf

Nein, begründet im ersten Posting.

Gruß

Erik

Geschrieben
Müssen Einsteckläufe nun eingetragen werden oder nicht?

Hatte das gleiche Problem, und noch viel schlimmer:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=353025

Die Rechtslage ist eindeutig: siehe deine Quelle, dort Punkt 2 a:

"Erlaubnisfreier Erwerb und _BESITZ_ durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

_Einsteckläufe_ und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie _Einsätze_,

die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung..."

Trotz entspr. schriftlicher Bestätigung des VdW Düsseldorf (Dr. Scholzen) hat mein SB darauf bestanden, die E-Läufe in 4mm M20 (!) einzutragen.

Ich habe ihn unter Protest gewähren lassen, da kostenneutral (neue WBK 40,90 mit anderen WS).

Und um mir die Sympathie des Mannes nicht zu verscherzen...

Geschrieben
Die Rechtslage ist eindeutig: siehe deine Quelle, dort Punkt 2 a:

"Erlaubnisfreier Erwerb und _BESITZ_ durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

_Einsteckläufe_ und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie _Einsätze_,

die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung..."

Hallo Horst,

Danke für Deine Antwort, ich weiss jetzt sicher auch aus dem Kölner Blaulichmileau, das sich nichts geändert hat,

Aber man hat mir geraten, den Einstecklauf für den Drilling trotzdem freiwillig auf WBK und Feuerwaffenpass eintragen zu lassen.

Begründung (die ich nachvollziehen kann) ist, das in Nachbarländern wie Holland oder Belgien ein solcher Einstecklauf nicht frei wäre und man mit einem zu dem Drilling eingetragenen Einstecklauf nicht in Erklärungsnöte bei einer Auslandsjagd kommt.

Also wird jetzt so ein Ding gebraucht angeschafft, eingetragen und fertig!

Gruß aus Köln,

Rolf

Geschrieben
Aber man hat mir geraten, den Einstecklauf für den Drilling trotzdem freiwillig auf WBK und Feuerwaffenpass eintragen zu lassen.

Begründung (die ich nachvollziehen kann) ist, das in Nachbarländern wie Holland oder Belgien ein solcher Einstecklauf nicht frei wäre und man mit einem zu dem Drilling eingetragenen Einstecklauf nicht in Erklärungsnöte bei einer Auslandsjagd kommt.

Das ist auch wohl der einzige vernünftige Grund, sich einen Einstecklauf für seine Grundwaffe in die WBK eintragen zu lassen. Wurde zwischen April 2003 und März 2008 auch oftmals bei Wechselläufen so gemacht.

Im Prinzip würde es in diesen Fällen aber ausreichen, die Teile in den Europäischen Feuerwaffenpass einzutragen, denn nur den interessiert das Ausland bei der dortigen Einreise. Rechtlich kein Problem, da in den EFP alles eingetragen werden kann, zu dessen Besitz der Deutsche Jäger bzw. Sportschütze berechtigt ist.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich muss den Fred nochmals hochholen:

Also wenn ich kein Jäger bin und einen Einstecklauf - eben auch einen in 22 mag oder 5,6 x 50 in meine auf der gelben WBK eingetragenen Schrotflinte haben möchte - geht das ?

Ist 5,6 x 50 kleiner als 12/70 ?

Wenn ich jetzt Mun Erwerbsberechtigung für 8 x 57 und 22 lfb habe, dann kännte ich zwar einen Einstecklauf kaufen und besitzen, aber keine Mun dafür kaufen ... sehe ich das richtig oder falsch ?

Helft mal in meine Verwirrung Klarheit zu bringen.

Danke Euch

Geschrieben
Ich muss den Fred nochmals hochholen:

Also wenn ich kein Jäger bin und einen Einstecklauf - eben auch einen in 22 mag oder 5,6 x 50 in meine auf der gelben WBK eingetragenen Schrotflinte haben möchte - geht das ?

Ist 5,6 x 50 kleiner als 12/70 ?

Wenn ich jetzt Mun Erwerbsberechtigung für 8 x 57 und 22 lfb habe, dann kännte ich zwar einen Einstecklauf kaufen und besitzen, aber keine Mun dafür kaufen ... sehe ich das richtig oder falsch ?

Hallo,

mir hat man gesagt, die eingetragene Grundwaffe reicht zum Erwerb des Einstecklaufes, dieser müsste auch nicht eingetragen werden, wie das bei Dir als reiner Sportschütze mit der Munition zum Einstecklauf aussieht, weiss ich nicht sicher, schätze aber, das Du auf Deine gelbe Karte die Mun nicht kaufen kannst, da der Lauf nicht eingetragen ist.

Aber, den SB fragen kostet nichts, wenn er den Lauf einträgt, hättest Du auch die EWB für die Munition.

Gruß aus Köln,

Rolf

Geschrieben
Hallo,

mir hat man gesagt, die eingetragene Grundwaffe reicht zum Erwerb des Einstecklaufes, dieser müsste auch nicht eingetragen werden, wie das bei Dir als reiner Sportschütze mit der Munition zum Einstecklauf aussieht, weiss ich nicht sicher, schätze aber, das Du auf Deine gelbe Karte die Mun nicht kaufen kannst, da der Lauf nicht eingetragen ist.

Aber, den SB fragen kostet nichts, wenn er den Lauf einträgt, hättest Du auch die EWB für die Munition.

Gruß aus Köln,

Rolf

Ich würde hier den bequemsten Weg gehen: Einstecklauf in WBK eintragen und mit Munitionserweb versehen lasse.

Geschrieben

Also danke erstmal. Ich wollte mich erstmal kundig machen - grundsätzlich - bevor ich meine Sabine frage. Die sind nämlich manchmal überfragt.

Auf der anderen Seite: Einstecklauf kann ich ja grundsätzlich erwerben, Munition muss ich mir dann halt im Verein kaufen - macht ja nix - sollte dann halt auch da sein.

Aber trotzdem - ist eine Patrone 5,6 x 50 gleich oder kleiner als Schrot 12/70 ? Ist das überhaupt vergleichbar ?

Geschrieben
Also danke erstmal. Ich wollte mich erstmal kundig machen - grundsätzlich - bevor ich meine Sabine frage. Die sind nämlich manchmal überfragt.

Auf der anderen Seite: Einstecklauf kann ich ja grundsätzlich erwerben, Munition muss ich mir dann halt im Verein kaufen - macht ja nix - sollte dann halt auch da sein.

Aber trotzdem - ist eine Patrone 5,6 x 50 gleich oder kleiner als Schrot 12/70 ? Ist das überhaupt vergleichbar ?

ist kleiner

Geschrieben
Und zwar bedeutend kleiner.

Er meint nicht die mm sondern waffenrechtlich. Werden da Schrot- und Kugelkaliber in einen Pott geworfen?

Will sagen: Er darf sich einen Einstecklauf in .410 für seine 12er Flinte kaufen. Aber auch einen in 5,6 x 50 R für die Flinte?

Geschrieben
Er meint nicht die mm sondern waffenrechtlich. Werden da Schrot- und Kugelkaliber in einen Pott geworfen?

Will sagen: Er darf sich einen Einstecklauf in .410 für seine 12er Flinte kaufen. Aber auch einen in 5,6 x 50 R für die Flinte?

Danke OldHand, genau das wollte ich wissen - vielleicht hatte ich mich missverständlich ausgedrückt.

- Darf ich mir einen Einstecklauf für die Flinte in 5,6 x 50 kaufen und bekomme ich dann auch eine Munberechtigung eingetragen

- ach, und wird ein Einstecklauf für eine Flinte (also gelbe WBK) dann auch auf die gelbe WBK eingetragen ?

Geschrieben

Eintragungspflichtig sind nur Wechselläufe und Wechselsysteme.

Einsteckläufe und Reduzierhülsen nicht!

Lediglich einem Sportschützen, der sonst keine Waffe im Kaliber des gekauften Einstecklaufes hat,

empfehle ich, wegen des Munitionserwerbes, diesen freiwillig eintragen zu lassen.

- Darf ich mir einen Einstecklauf für die Flinte in 5,6 x 50 kaufen und bekomme ich dann auch eine Munberechtigung eingetragen

Ja. Die Mun.-EWB wird auf der gelben nicht eingetragen. Die ist bei der gelben schon dabei.

- ach, und wird ein Einstecklauf für eine Flinte (also gelbe WBK) dann auch auf die gelbe WBK eingetragen ?

Ja. Wenn der Händler es nicht machen will, macht es der SB nach Vorlage der Rechnung.

Geschrieben

Danke Rainer, genau das wollte ich wissen. Damit gilt für einen Einstecklauf auch keine 2/6 Monate Regelung denke ich doch ?

Noch eine Frage - sorry: Gibts einen link für die Klärung folgender Frage,

Mein Lauf der Flinte hat 71 cm glaube ich. Jetzt gibt es zwei verschieden Einstecklaufsysteme:

z.B. Krieghoff 44 mit nur 44 cm

oder auch

Lauflange Systeme.

Gibts da was - Unterschiede, Vor-Nachteile, Einbau usw. ? Wie wirkt sich ein kürzerer Einstecklauf in einem längeren Flintenlauf aus

Geschrieben
Aber trotzdem - ist eine Patrone 5,6 x 50 gleich oder kleiner als Schrot 12/70 ? Ist das überhaupt vergleichbar ?

Es kommt ein bischen auf die Flinte an, aus der das Kaliber 5,6x50 (oder was anderes) verschossen werden soll. Wenn nämlich

die Verschlußbelastung auf über max. steigt, lohnt sich für einen Schuß die Anschaffung eines Einstecklaufes nicht.

Ein Schuß deshalb, weil die Flinte unter Umständen dann unbrauchbar ist.

Die Kaliber .338 Lapua Mag. oder 30-06 Springfield sind ja auch kleiner als 12/76. Zumindest würde die komplette Patrone

durch den Lauf der Flinte durchpurzeln. Ob aber jede Flinte einen Schuß (vorausgesetzt es gäbe einen Einstecklauf)

überleben würde ist mehr als fraglich.

Geschrieben

ist es denn wirklich 5,6x50 oder ist es 5,6x50R Mag.?

beim ersteren brauchst du dir keine sorgen machen, beim zweiten sollte das vielleicht ein büma entscheiden ob deine flinte damit zurecht kommt!

das mit den einstecklauf-längen ist so:

der "kurze" muss zum einstellen der treffpunktlage immerwieder herausgenommen werden bis es passt! ist sehr zeitaufwendig und gegebenenfalls recht teuer!

die "mündungslangen" können im eingebauten zustand vorne an der mündung leicht durch schrauben verstellt werden, geht schnell und kann man einfach selber machen!

ansonsten hat die länge der einsteckläufe keine besondere auswirkung, die kurzen sind gegebenenfalls nicht so präziese auf größere distanzen wie die langen!

Geschrieben
ist es denn wirklich 5,6x50 oder ist es 5,6x50R Mag.?

beim ersteren brauchst du dir keine sorgen machen, beim zweiten sollte das vielleicht ein büma entscheiden ob deine flinte damit zurecht kommt!

das mit den einstecklauf-längen ist so:

der "kurze" muss zum einstellen der treffpunktlage immerwieder herausgenommen werden bis es passt! ist sehr zeitaufwendig und gegebenenfalls recht teuer!

die "mündungslangen" können im eingebauten zustand vorne an der mündung leicht durch schrauben verstellt werden, geht schnell und kann man einfach selber machen!

ansonsten hat die länge der einsteckläufe keine besondere auswirkung, die kurzen sind gegebenenfalls nicht so präziese auf größere distanzen wie die langen!

Das ist ne Ansage - werde mal schaue obs einer der bei uns im SV mitschießenden Jäger so einen Lauf hat. Ich muss mich da schon noch ein bisschen mit beschäftigen. Also nix mit "rein und peng". Gut. Danke Euch für Eure Mühe.

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