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IGNORED

Transport von Waffen u. Munetion in RangeBag


shortyderechte

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Schön, dass Du das nun einsiehst :rolleyes:

Denn hier schriebst Du noch was anderes:

Aber schön, dass Du es nun einsiehst <_<

Nichts anderes, denn der PKW in seiner Gesamtheit ist natürlich kein Behältnis.

Denn der Fahrer-/Fahrgastinnenraum Deines PKW ist nunmal einfach kein Behältnis.

Folglich wird auch aus dem Gesamtkonstrukt PKW nie und nimmer ein Behältnis.

Dass Teile des PKW (und auch nur diese, das ganze KFZ aber niemals insgesamt), wie räumlich abgetrennter Kofferaum, Handschuhfach oder sogar Motorraum Behältnisse sind, hat damit nämlich nichts zu schaffen und bleibt völlig unberührt.

Aber schön, dass wir drüber gesprochen haben. :rolleyes:

Was macht es für einen Unterschied, ob Du das verschlossene Behältnis auf dem Buckel oder vor dem Bauch trägst? Das Ding muss verschlossen sein, wo Du es zu tragen hast steht nirgends........

So ist es.

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Da darfst Du mir auch widersprechen, denn der (räumlich vom Fahrgastraum getrennte) Kofferaum ist freilich ein Behältnis.

Ich bezog mich auf den Fahrzeug-/Fahrgastinnenraum.

Das Handschuhfach ist übrigens auch ein Behältnis.

Der Kofferaum ist ge-, aber nicht verschlossen! Ich wäre da vorsichtig.

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Genau!

... und ich stehe immer an der Roten Ampel zu unserem Schützenhaus und klaue den Schützen heimlich die Waffen aus dem geschlossenen Kofferraum während meine Komplizin oben ohne die Scheiben putzt...

... aber bitte nicht weitersagen!

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Genau!

... und ich stehe immer an der Roten Ampel zu unserem Schützenhaus und klaue den Schützen heimlich die Waffen aus dem geschlossenen Kofferraum während meine Komplizin oben ohne die Scheiben putzt...

... aber bitte nicht weitersagen!

Wo macht Ihr das denn?

Ich komme mit leerem Kofferraum vorbei :eclipsee_gold_cup:

Womit putzt sie denn die Scheiben....?

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Also, mein Pkw ist auf der Fahrt zum Schießstand - mit dem Range Bag im Kofferraum - immer so, dass es selbst Oben-ohne-Putzerinnen und ihre Freunde an der Ampel klautechnisch schwer haben. Mein 1999 vom Band gerolltes Fahrzeug hat bereits eine revolutionäre Einrichtung namens "Zentralverriegelung". Sagenhaft, was? Einsteigen, ein Knopfdruck, und rundum (also auch Heck-/Kofferraumklappe) ist VERschlossen.

Gruß,

karlyman

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Trotzdem interessant......

Ich fahre einen Wagen, der nach dem Anfahren die Türen und den Kofferraum verriegelt.

Das bleibt auch so, selbst wenn ich anhalte.

Somit befinden sich meine Waffen in einem abgeschlossenen Behältnis.

Wenn ich dann aber die Fahrertür öffne, entriegelt alles - auch der Kofferraum.

Ich öffne dann gegebenenfalls einen - inzwischen - nicht mehr verschlossenen Kofferraum.

Da könnte doch bei einer eventuellen Kontrolle ein grünes Männchen - und vor allem ich - auf ein Problem stoßen.

"Herr Wachtmeister / Schöne Wachtmeisterin.....eben war er noch zu.......

Gruß Habakuk

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Im Magazin in der Hosentasche? Oder lose in der Hosentasche?

Das ist egal. Transportvorschriften für Munition im engeren Sinne gibt es nicht, sie muß nur GETRENNT von den Waffen transportiert werden, und das ist im weiteren Sinne immer gegeben, wenn die Mumpeln nicht in der Kanone sind, dann sind sie nun mal räumlich getrennt von der Waffe und relativ weit weg von ihrem eigentlichen Ort der Nutzung, dem Patronenlager oder der Trommel.

mfg

Ralf

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Ich fahre einen Wagen, der nach dem Anfahren die Türen und den Kofferraum verriegelt.

Das bleibt auch so, selbst wenn ich anhalte.

Somit befinden sich meine Waffen in einem abgeschlossenen Behältnis.

Wenn ich dann aber die Fahrertür öffne, entriegelt alles - auch der Kofferraum.

Ich öffne dann gegebenenfalls einen - inzwischen - nicht mehr verschlossenen Kofferraum.

Da könnte doch bei einer eventuellen Kontrolle ein grünes Männchen - und vor allem ich - auf ein Problem stoßen.

"Herr Wachtmeister / Schöne Wachtmeisterin.....eben war er noch zu.......

Fahrertür öffnen, aussteigen, sofort ein Druck aufs Knöpfchen, und in einer halben Sekunde ist alles wieder verschlossen.

Weist der Pol.vollzugsbeamte dann an, dass der Kofferraum bzw. das Fahrzeug wieder aufgeschlossen und geöffnet wird, so hat ja er die Entriegelung und Öffnung veranlasst (dieses Thema hatten wir aber schon).

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....Fahrertür öffnen, aussteigen, sofort ein Druck aufs Knöpfchen, und in einer halben Sekunde ist alles wieder verschlossen......

...und der Zündschlüssel steckt im Zündschloss...... :rolleyes:

Sorry, wenn das schon durchgekaut wurde...

Gruß Habakuk

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Ich meinte es so (wie wenn ich das Fahrzeug auch sonst auf einem Parkplatz abstelle und verschließe):

Zündschlüssel abziehen - Auto verlassen und Tür "zuklatschen" - Druck auf "Fern-Verriegelungs-Knöpfchen" auf dem Schlüssel - Auto verschlossen.

Das müsste Standard bei den meisten ab den 90ern gebauten Pkw sein.

Gruß,

karlyman

P.S.: mit meiner Anmerkung "das hatten wir schon" meinte ich nicht das Thema an sich,

sondern nur die Diskussion um die Öffnung des Kofferraums nach Anweisung durch einen Pol.beamten;

ganz Übervorsichtige meldeten da ja ebenfalls schon Bedenken an, weil dann das Fahrzeug/verschlossene Behältnis

auch aufgeschlossen werde...

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Die guten alten Mercedes PKW so zwischen 1990-2000 hatten ein Schloss am Kofferraum, welches man, bei Bedarf(!), getrennt von der ZV schließen konnte! Somit wurde zwar der Fahrgastinnenraum per ZV geöffnet und geschlossen, der Kofferaum jedoch blieb geschlossen! Gibts sowas nicht mehr?

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... und ich bin mal mit einem Kumpel zum Schießstand gefahren, im zusätzlich verschlossenen Kofferraum lagen (in ebenfalls verschlossenen Koffern) drei .223er Selbstlader, eine halbautomatische Zivil-MP 5 und jede Menge (= richtig viel !!!) Munition.

Wir wollten uns einen vergnüglichen Nachmittag machen.

Dann hat das Kofferraumschloß geklemmt.

Nach 45 Minuten (und zwischenzeitigem ölen) war das Schloß immer noch nicht offen. Vom Innenraum gab es keinen Zugang zu den Waffenkoffern.

Ziemlich schlecht gelaunt sind wir wieder abgerückt.

Nachdem ich ihn zuhause abgesetzt habe, fuhr ich das Auto in meine Garage und habe mir schon Gedanken über die zukünftige "Aufbewahrung" gemacht.

Und siehe da ... kaum zuhause angekommen, ging das Schloß wieder auf.

:huh:

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OK, um noch mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen.

Worum geht es ?

Röschtich ! Transport von Waffe und Munition zum Schießstand.

Was muß der brave Schütze tun ?

Röschtich ! Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportieren.

Wie geht das ?

Jetzt wird's diffizil:

- Die Waffe wird als nicht zugriffsbereit erachtet, wenn sie nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann.

- Seit dem Aprilscherz sagt jetzt das Gesetz! auch, wo definitiv "Freio" ist. nämlich wenn man die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert. Es mag aber auch andere Maßnahmen geben, die sicherstellen, daß die Waffe nicht zugriffsbereit ist. (BTW, bei den führverbotenen Messerchen gibt's keine Alternative zum verschlossenen Behältnis!(nach Ausrede §42a3.2), bei den Schusswaffen hat's noch etwas Spielraum)

- Daraus ergibt sich die von Pesti so geliebte Frage, was denn zum Geier eigentlich ein verschlossenes Behältnis ist. Weil man mit dem Ding ja denn definitiv sicher ist, eben. Und das hat NIX! mit Übererfüllung zu tun. Jetzt geb' ich mal wieder, wie's mir der Kundige erläutert hat: Behälter: Zur Aufbewahrung von Sachen gedachte Raumhülle, die nicht von Menschen betreten wird. ~ ist verschlossen wenn eine Einrichtung dran ist, deren Zweck einzig und allein darin besteht, daß man nicht ohne weiteres öffnen kann.

Da das kein normaler Mensch verstehen kann, braucht man Beispiele.

Zu Behältnis

1) PKW-Innenraum: gehen Menschen rein, ist kein Behältnis

2) PKW-Kofferraum: Behältnis

3) Briefumschlag: kein Behältnis, dient zum Ver(s)enden, nicht aufbewahren

4) Hosentasche: Kein Behältnis, kann man auch Hände drin wärmen

zu verschlossen

1) Aldi-Tüte mit Kabelbinder: Jau, ist ver~

2) Futteral mit RV: Nöh, der RV dient zur Ladungssicherung, nicht als Zugriffsschutz

3) 2) mit Siegellack verklebt: Jau

4) Hasenstall mit Riegel und Schloss: mit riegel allein nicht verschlossen, hindert nur Hasen an Flucht. Mit Schloss: OK

Nachdem wir jetzt ellenlang und ~breit die nicht zugriffsbereit Regelung durchhaben, zum Teil 2 nicht schussbereit Das ist ziemlich einfach :rolleyes: Jeder Ladezustand außer "entladen"! Also teil~, unter~, voll~, fertig~ Gildet nicht !

Damit ergibt es sich, wie Munition zu transportieren ist: getrennt von der Waffe. Ob durch Kondom oder Panzerschrank ist faktisch egal. "Lose liegend neben der Kanone" ist blöd. Aber erlaubt.

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Damit ergibt es sich, wie Munition zu transportieren ist: getrennt von der Waffe. Ob durch Kondom oder Panzerschrank ist faktisch egal. "Lose liegend neben der Kanone" ist blöd. Aber erlaubt.

Wenn ich es richtig lese gehst du mit meiner Meinung konform. Demnach meint der Gesetzgeber mit "Munition getrennt von der Waffe" nichts anderes als das keine Muni in der Waffe sein darf. Richtig?

So versteh ich das jedenfalls........ :s75:

Edit: Doppelpost.

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... Demnach meint der Gesetzgeber mit "Munition getrennt von der Waffe" nichts anderes als das keine Muni in der Waffe sein darf. Richtig?

Der Gesetzgeber meint "Munition getrennt von der Waffe" aber nirgends. Es steht weder im Gesetz noch in der WaffG-Verordnung drin, dass Waffe und Munition getrennt zu transportieren sind.

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:s84::traurig_16::s84:

Soziale Thermodynamik

0. Satz

Es gibt so etwas wie Wissen. Unterhalten sich zwei Leute, die äquivalent viel wissen, steigt die Verwirrung nicht an.

1. Satz

Die Verwirrung in der Gesellschaft steigt stetig und unaufhaltsam an

2. Satz

Durch harte und lange Arbeit lässt sich Verwirrung für einen kleinen Teilbereich vermindern. Dabei steigt jedoch die Gesamtverwirrung.

WO ist in diesem Zusammenhang ein offenes System.

@El Marinero:

Doch: das "getrennt von der Waffe" findet sich bei den Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition. :sla: Meine Formulierung hat an dieser Stelle keinen juristischen Hintergrund. Das markier ich immer kursiv. Wenn ich dran denke.

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@El Marinero:

Doch: das "getrennt von der Waffe" findet sich bei den Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition. :sla:

Es geht nicht um den Gesetzestext zur Aufbewahrung der Waffen und Munition, sondern um den Weg von meinem Haus zum Schießstand. Soll ich jetzt etwa den B-Schrank in den Kofferraum packen ?

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  • 3 Wochen später...

Wir haben beim Sachkundelehrgang damals (mitte/ende der 90er) gelernt, dass Waffe und Munition getrennt und verschlossen zu transportieren sind.

Im neuen Waffengesetz ist das verschlossen gegen ein abgeschlossen ausgetauscht worden.

Bedeutet z.B. ein Waffendoppelkoffer, auf der einen Seite die Waffe und auf der anderen die Munition. Der Koffer musste aber nicht zwingend abgeschlossen sein.

Heute gleiches Szenario, aber der Waffenseite des Koffers muss abgeschlossen sein.

Für mich stellt sich aber eher die Frage, ob das ganze nicht makulatur ist. Mannimmt doch eh soviel Kram mit auf den Stand, dass man a) die Waffe verschlossen in einem Koffer oder einer RangeBag (mit Vorhängeschloss) transportiert und in einem anderen Koffer oder einer Tasche Spektiv, Gehörschutz und Co. Da packe ich meine Mun immer in den zweiten Koffer.

Und die Munition muß nicht abgeschlossen sein für den Transport.

Gruß

kdog

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