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IGNORED

Beglaubigte Kopie eines Jagdscheines / WBK


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Vor ein paar Wochen ging ich zum Einwohnermeldeamt, um eine Kopie meines Jagdscheines beglaubigen zu lassen.

Als ich von der SBine gefragt wurde, für wen die beglaubigte Kopie denn sein solle, antwortete ich wahrheitsgemäß "Für den Händler XY in ABC-Stadt."

Antwort der SBine: "Dann können wird das nicht machen, wir beglaubigen nur Dokumente für Behörden."

Ich: "OK, der Händler hat die Kopie bei seiner Behörde vorzulegen, von daher also kein Problem."

SBine: "Nein, die Dokumente müssen dann direkt an die Behörde gehen, nicht über einen Dritten."

Ich bin dann gegangen bevor ich mich aufrege.

(Bei dem Passus "dann können WIR das nicht machen" lag's mir schon auf der Zunge zu fragen, wer denn "WIR" sei, schliesslich würde ich mir IHR sprechen, oder ob sie denn adelig wäre...)

Die Sache mit dem Händler habe ich dann anders gelöst, nur mir stellt sich jetzt natürlich die Frage, was ich bitteschön machen soll, wenn ich mal im Rahmen einer Bewerbung ein Zeugnis beglaubigen lassen möchte.

Originale verschicke ich nicht.

Frage: Ist das wirklich so, dass nur noch Dokumente für Behörden beglaubigt werden, oder war das jetzt wieder ein typischer Fall von Willkür?

Gruß,

Peter

Geschrieben

Kopien mache ich selber (in der KV bei uns nehmen sie das billigste Umweltpapier für Kopien), dann geht's zur KV, Originaldokument wird mit vorgelegt, können vergleichen und den Stempel draufdrücken und zahlen. Fertig.

Für wen diese beglaubigte Kopie ist, kann denen recht schnurz sein bzw. geht sie genaugenommen gar nichts an. Notfalls kann man ja mal eine Stufe höher nachfragen, wie sich das verhält...

Geschrieben

tja, manchmal stelle sich die SBs ein wenig an.

Bei mir hieß es bei Ordnungsamt auch: "eigentlich machen wir sowas nicht", aber wo sie schonmal hier sind...

Hatte dann auch sofort geklappt: Original und Kopie vorgelegt, Stempel und Unterschrift kassiert und wieder raus.

Also in dem Fall, eine nette und schnell erledigte Angelegenheit. :icon14:

Geschrieben
tja, manchmal stelle sich die SBs ein wenig an.

Bei mir hieß es bei Ordnungsamt auch: "eigentlich machen wir sowas nicht", aber wo sie schonmal hier sind...

Hatte dann auch sofort geklappt: Original und Kopie vorgelegt, Stempel und Unterschrift kassiert und wieder raus.

Also in dem Fall, eine nette und schnell erledigte Angelegenheit. :icon14:

Jeder Notar kann dir eine Urkunde beglaubigen, egal welche. Er bestätigt ja nur das übereinstimmen der Originalurkunde mit der Kopie. Was zu da zu löhnen hast kann ich dir aber nicht sagen.

Geschrieben
Jeder Notar kann dir eine Urkunde beglaubigen, egal welche. Er bestätigt ja nur das übereinstimmen der Originalurkunde mit der Kopie. Was zu da zu löhnen hast kann ich dir aber nicht sagen.

Früher war es auch möglich, eine Beglaubigung vom Pfarrer zu bekommen. Der hat nämlich auch ein Dienstsiegel. Ob dies heute noch möglich ist, weiß ich leider nicht.

BBF

Geschrieben
Moin!

Vor ein paar Wochen ging ich zum Einwohnermeldeamt, um eine Kopie meines Jagdscheines beglaubigen zu lassen.

Als ich von der SBine gefragt wurde, für wen die beglaubigte Kopie denn sein solle, antwortete ich wahrheitsgemäß "Für den Händler XY in ABC-Stadt."

Antwort der SBine: "Dann können wird das nicht machen, wir beglaubigen nur Dokumente für Behörden."

Ich: "OK, der Händler hat die Kopie bei seiner Behörde vorzulegen, von daher also kein Problem."

SBine: "Nein, die Dokumente müssen dann direkt an die Behörde gehen, nicht über einen Dritten."

Ich bin dann gegangen bevor ich mich aufrege.

(Bei dem Passus "dann können WIR das nicht machen" lag's mir schon auf der Zunge zu fragen, wer denn "WIR" sei, schliesslich würde ich mir IHR sprechen, oder ob sie denn adelig wäre...)

Die Sache mit dem Händler habe ich dann anders gelöst, nur mir stellt sich jetzt natürlich die Frage, was ich bitteschön machen soll, wenn ich mal im Rahmen einer Bewerbung ein Zeugnis beglaubigen lassen möchte.

Originale verschicke ich nicht.

Frage: Ist das wirklich so, dass nur noch Dokumente für Behörden beglaubigt werden, oder war das jetzt wieder ein typischer Fall von Willkür?

Gruß,

Peter

Unsere Gemeindeverwaltung macht da keine Probleme, bei der Waffenbehörde (Landratsamt) habe ich das noch nicht probiert.

Geschrieben
Früher war es auch möglich, eine Beglaubigung vom Pfarrer zu bekommen. Der hat nämlich auch ein Dienstsiegel. Ob dies heute noch möglich ist, weiß ich leider nicht.

BBF

Ja, geht noch.

Oder im Schulsekretariat.

Geschrieben
Als ich von der SBine gefragt wurde, für wen die beglaubigte Kopie denn sein solle, antwortete ich wahrheitsgemäß "Für den Händler XY in ABC-Stadt."

Antwort der SBine: "Dann können wird das nicht machen, wir beglaubigen nur Dokumente für Behörden."

Ich: "OK, der Händler hat die Kopie bei seiner Behörde vorzulegen, von daher also kein Problem."

SBine: "Nein, die Dokumente müssen dann direkt an die Behörde gehen, nicht über einen Dritten."

unser amt in IN beglaubigt kopien waffenrechtlicher erlaubnisse überhaupt nicht.

begründung: die erlaubnis (z. b. die wbk) könnte ja bis zur letztendlichen nutzung der kopie widerrufen worden sein ... <_<

Geschrieben
unser amt in IN beglaubigt kopien waffenrechtlicher erlaubnisse überhaupt nicht.

begründung: die erlaubnis (z. b. die wbk) könnte ja bis zur letztendlichen nutzung der kopie widerrufen worden sein ... <_<

Mit der Begründung könnte das Amt sie aber trotzdem beglaubigen,

denn es wird ja nur bestätigt, daß zum Zeitpunkt der Beglaubigung

die Kopie mit dem Original übereinstimmte - nicht mehr und nicht weniger...

Geschrieben

Na ja, die sollen ja auch nicht die derzeitige Gültigkeit des Dokuments bestätigen, sondern lediglich dass die beglaubigte Kopie mit dem dort vorgelegten Original übereinstimmt. Und wenn sich der Antragsteller mit der beglaubigten Kopie von einem so nicht im Rechtsverkehr gültigen Dokument irgendwo einen Vorteil verschaffen will, kommt das schnell raus und er macht sich strafbar. Würde ihm also gar nix bringen.

Allgemein läuft die amtliche Beglaubigung so ab:

http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__33.html

http://bundesrecht.juris.de/vwvfg/__34.html (bei Unterschriften)

Edit: Olt war schneller :huh:

Geschrieben

Kostenlos ist eher ungewöhnlich, weil das in der Regel im Gebührenverzeichnis der Gemeinde als Gebührentatbestand aufgeführt ist. So um die 2 bis 3 Euro pro Kopie sind üblich, hab aber auch schon von wesentlich mehr gehört.

So manche Waffenbehörde drückt vielleicht ein Auge zu und macht den "Service" kostenfrei (vielleicht in der Absicht, dann wieder einen Fehler gutzuhaben :rolleyes: )

Geschrieben

Bei uns auf dem Ordnungsamt werden waffenrechtliche Beglaubigungen, besonders für den Erwerb, kostenfrei gemacht. Begründung: So muss das original Dokument nicht in der Gegend herumgeschickt werden.

Gruß Bill

Geschrieben

Naja, hinzu kommt: Mein SB sitzt ca. 13 km weit weg in einem Ort, in dem ich vielleicht einmal in 2 Monaten bin .

Das Einwohnermeldeamt 3 km in dem Ort wo ich sowieso jeden zweiten Tag bin.

Die Fahrtkosten + die Zeit die eine Fahrt zum SB in Anspruch nimmt spare ich mir natürlich lieber.

SBine: aus deinem Link geht folgendes hervor "Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen."

Meine WBK habe ich von der Kreispolizeibehörde bzw. dem "Landrat als Kreispolizeibhörde."

Mein Jagdschein kommt vom "Landrat" selber.

Was ist das Einwohnermeldeamt jetzt genau?

Dem zufolge könnte das Meldeamt evtl. sogar recht haben? :confused:

Geschrieben
Allgemein läuft die amtliche Beglaubigung so ab:

machen sie trotzdem nicht ... :mad:

gibt´s denn nen rechtsanspruch auf die (natürlich gebührenpflichtige) beglaubigung eines dokuments?

Geschrieben

Vielleicht hängt es damit zusammen:

Ich wollte mal eine Sterbeurkunde beglaubigen lassen. Man sagte mir, dass amtliche Urkunden (!) generell nicht beglaubigt werden. Ich könne als Angehöriger gegen Gebühr beliebig viele Sterbeurkunden nachbestellen. Das tat ich dann auch.

Geschrieben
Vielleicht hängt es damit zusammen:

Ich wollte mal eine Sterbeurkunde beglaubigen lassen. Man sagte mir, dass amtliche Urkunden (!) generell nicht beglaubigt werden. Ich könne als Angehöriger gegen Gebühr beliebig viele Sterbeurkunden nachbestellen. Das tat ich dann auch.

Das kenne ich leider auch so, als ich den Nachlass von meinem Vater aufarbeiten musste.

Habe bei uns auch mal im Vorbeigehen mal meinen SB gefragt, doch der meinte: Das ist nicht seine Aufgabe, geh doch zur Gemeinde.

2 Kopien und satte 14 €, beim Einwohnermeldeamt bezahlt.

Na seitdem habe ich meine ersteigerten Sachen selbst abgeholt, und noch die Versandkosten gespart.

Habe von den verschieden Gebühren auch vor ein paar Monaten, erst gehört, als ich beruflich (nicht das hier eine falsche Meinung aufkommt) in Gerichtsgebäude zu arbeiten hatte. Da redet man halt mal so mit dem Hausmeister, über Gebühren und co., und plötzlich sagt er nebenbei, das können wir auch. Also gleich mal mehrere Kopien von meinen WBK´s gemacht, und auf die nächste Störung vom Gerichtgebäude gewartet. Als ich dann wieder einen Grund fand, ging ich gleich dann zum Hausmeister, und meinte, wer beglaubigt mir die jetzt. Ging mit ihm ins Büro zu einem Richter, der sah sich die Wbks an, fragte wozu, ich erklärte ihm das ganze. Der Richter stempelte diese ab, und als ich die Kosten wissen wollte: 0 €. Ich dann total glücklich, und ging mit dem Hausmeister erst mal einen Kaffeetrinken, und dann kam auch noch der Richter vorbei (dem gab ich dann auch noch einen Kaffee aus, Kosten insgesamt 1,50 €).

So kann man sich auch freuen, nur hab ich jetzt meinen Arbeitgeber gewechselt, und damit ist es jetzt auch vorbei (habe aber noch einen Vorrat an Kopien).

Geschrieben
Vielleicht hängt es damit zusammen:

Ich wollte mal eine Sterbeurkunde beglaubigen lassen. Man sagte mir, dass amtliche Urkunden (!) generell nicht beglaubigt werden. Ich könne als Angehöriger gegen Gebühr beliebig viele Sterbeurkunden nachbestellen. Das tat ich dann auch.

na vielleicht bestell´ ich das nächste mal einfach ein paar originale meiner wbks nach ... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Früher war es auch möglich, eine Beglaubigung vom Pfarrer zu bekommen. Der hat nämlich auch ein Dienstsiegel. Ob dies heute noch möglich ist, weiß ich leider nicht.

BBF

... Geht meiner Meinung nach immernoch, ich musste auch vor gut 1 1/2 Jahren ein Dokument beglaubigen lassen und bin auch zum Pfarrer gegangen. Oder eine andere Mgl. mir noch bekannt ist, man geht zum Bürgermeister. Ich weiss aber nicht wie das in größeren Ortschaften aussieht. Bei uns geht es jedenfalls.

Grüße

Johnny

Geschrieben
Dem zufolge könnte das Meldeamt evtl. sogar recht haben? :confused:

Nur wenn im Gesetz explizit drinsteht, dass nur bestimmte Stellen beglaubigen dürfen (z.B. bei Geburts,- Heirats- oder Sterbeurkunden nur die Standesämter, bei Katasterbüchern und Katasterkarten nur die Vermessungsämter, Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen für Besuchsreisen von Ausländern nur die Ausländerbehörden) darf eine andere Stelle nicht beglaubigen.

Im WaffG ist mir so ein Passus nicht geläufig. Deshalb muss es nicht unbedingt die Waffenbehörde sein, die eine WBK beglaubigt.

gibt´s denn nen rechtsanspruch auf die (natürlich gebührenpflichtige) beglaubigung eines dokuments?

Ja. Siehe weiter oben... :)

Geschrieben
Ja. Siehe weiter oben... :)

na ja, das steht z. b. "Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen." - aber MUSS die behörde es auch??

Geschrieben

Wenn Du in Hessen wohnst ist das mit dem beglaubigen ziemlich easy.

In Hessen gibts nämlich noch ein sog. Ortsgericht. Da sitzt ein oder

zweimal in der Woche ehrenamtlich jemand, der genau für sowas

da ist. Kostet zwei Euro und das wars. Kopien natürlich vorher machen

und mitbringen....

Perönlich hab ich da Glück, da einer meiner Arbeitskollegen genau

dieser Ortsgerichtsvorsteher ist und ich ihm den Krempel einfach

auf dem Schreibtisch lege. Mit 2 Euros natürlich.....

Geschrieben
unser amt in IN beglaubigt kopien waffenrechtlicher erlaubnisse überhaupt nicht.

begründung: die erlaubnis (z. b. die wbk) könnte ja bis zur letztendlichen nutzung der kopie widerrufen worden sein ... <_<

mit der begründung wurde mir eine beglaubigte kopie von meinem sb auch abgelehnt. bin dann einfach zur nächsten kirche...

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