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IGNORED

Reform des Waffenrechts


uwewittenburg

Empfohlene Beiträge

Das Waffengesetz wurde in den vergangenen Jahren ständig überarbeitet und wird für Jäger und Sportschützen immer undurchschaubarer, auch für Polizeibeamte.

Ich persönlich wäre für eine Reform des Waffengesetz:

1. Freier Waffen- und Munitionserwerb für Personen, die erfolgreich eine Waffensachkundeprüfung abgelegt und eine

Waffenbesitzgenehmigung der Waffenbehörde erhalten haben. Der Waffenerwerb durch einen Berechtigten erlaubt auch

das gleichzeitige Führen.

2. Die Waffenbehörde prüft in Abständen die Zuverlässigkeit.

3. Die Waffenhändler registrieren bei Waffen An-/Verkauf die Waffennummern und teilen den Erwerb/Verkauf der

Waffenbehörde zwecks Registrierung mit.

4. Die Waffenhändler erheben dafür eine Gebühr, die sie mit der Waffenbehörde hälftig teilen, so dass weitere Wege

erspart bleiben.

5. Polizeibeamte dürfen ihre persönliche Waffe selbst kaufen und nutzen lediglich die dienstlich gelieferte Munition.

6. Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis hat, soll auch Hieb- und Stoßwaffen führen können.

7. Kleiner Waffenschein für SRS, Soft-Air (u. a.) und für Hieb- und Stoßwaffen.

8. Verbote von mir aus nur für Butterflymesser, alle Spring- und Fallmesser, Schlagringe und Totschläger und bestimmte

Munitionssorten und Kriegswaffen.

Nur schade, dass dies nicht so eintreten wird, obwohl alles was in Amerika passiert hier fast ausnahmslos so übernommen wird!

P.S.: Ich habe mich nicht "bekehren" lassen, ich vertrete diese Meinung tatsächlich.

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...

Nur schade, dass dies nicht so eintreten wird, obwohl alles was in Amerika passiert hier fast ausnahmslos so übernommen wird!

P.S.: Ich habe mich nicht "bekehren" lassen, ich vertrete diese Meinung tatsächlich.

Täusche Dich nicht! :peinlich:

So mancher Ami schaut neidisch auf unser "freiheitlicheres" WaffG. In den USA variert das Waffenrecht von Ort zu Ort.

OK, die Bewohner von Washington D.C. werden wohl bald nicht mehr auf uns neidisch sein müssen. :00000733: , dass wenigstens dort mal noch etwas liberalisiert wird/werden muss. ;)

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5. Polizeibeamte dürfen ihre persönliche Waffe selbst kaufen und nutzen lediglich die dienstlich gelieferte Munition.

Polizeibeamte dürfen auch nicht mehr als normale Bürger.

Keine WBK, keine (priv.) Waffe

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5. Polizeibeamte dürfen ihre persönliche Waffe selbst kaufen und nutzen lediglich die dienstlich gelieferte Munition.

Polizeibeamte dürfen auch nicht mehr als normale Bürger.

Keine WBK, keine (priv.) Waffe

Lese Punkt EINS von Uwe genau!! Außerdem ging es ihm wohl auch um die zu verwendende Dienstwaffe.

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5. Polizeibeamte dürfen ihre persönliche Waffe selbst kaufen und nutzen lediglich die dienstlich gelieferte Munition.

Polizeibeamte dürfen auch nicht mehr als normale Bürger.

Keine WBK, keine (priv.) Waffe

:gaga: Ein Bekannter von mir ist Polizist. Bei der letzten Jagd zeigte er mir seine blaue WBK. So ein Teil sah ich zum ersten Mal. Sinngemäß stand da drauf:

"Berechtigt zu FÜHREN der eingetragenen Waffen außer in dienstlichen Angelegenheiten. Gültig solange Berechtigung zum Führen einer Dienstwaffe besteht."

Er erklärte mir, dass jeder Polizist zu einer blauen WBK und damit zum Erwerb einer privaten Kurzwaffe berechtigt wäre. Ich nehme an, hier gibt es genug Polizisten, die zum hierzu was beitragen können.

Gruß Wenemar

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er meint einen Waffenschein und die sind blau, keine WBK.

Sorry.

Dass die Presse- und Medienfuzzies bis heute den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht auseinander halten können, daran habe ich mich zwischenzeitlich gewöhnt.

Bei einem Legal-Waffenbesitzer mit behördlich anerkannter Waffensachkunde setze ich dies aber voraus und erwarte, dass er dies auch korrekt ausdrückt.

Vielleicht erwarte ich da aber bereits zuviel.

CM :traurig_16:

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Servus CM,

er meint einen Waffenschein und die sind blau, keine WBK.

Gruß

Manne

Hellblau, ziemlich hellblau um genau zu sein..................aber daran störe ich mich nicht.... :00000733:

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Sorry.

Dass die Presse- und Medienfuzzies bis heute den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht auseinander halten können, daran habe ich mich zwischenzeitlich gewöhnt.

Bei einem Legal-Waffenbesitzer mit behördlich anerkannter Waffensachkunde setze ich dies aber voraus und erwarte, dass er dies auch korrekt ausdrückt.

Vielleicht erwarte ich da aber bereits zuviel.

CM :traurig_16:

ganz schön bissig heute unser cartridgemaster

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ich brauch dazu keinen waffenschein - bei mir steht die berechtigung zum außerdienstlichen führen sowohl dienstlicher als auch privater schusswaffen im dienstausweis.

die variante mit dem waffenschein kenn ich aus bayrischer vorzeit.

ansonsten teile ich die abschließende befürchtung des te hinsichtlich seinervorstellungen: wunschträume, durchführbarkeit unter den derzeitigen bedingungen wenig realistisch!

grüße

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ganz schön bissig heute ....

ach weißt du - dafür, dass bestimmte wo´ler jeglichen fachlichen lapsus redaktioneller herkunft hämisch kommentieren und permanent die unfähigkeit der schreibenden zunft anprangern, aber im umkehrschluss auch hier fehlwissen dokumentieret wird, war die aussage von cm noch recht harmlos.

meine ich jedenfalls!

grüße

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Sorry.

Dass die Presse- und Medienfuzzies bis heute den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht auseinander halten können, daran habe ich mich zwischenzeitlich gewöhnt.

Bei einem Legal-Waffenbesitzer mit behördlich anerkannter Waffensachkunde setze ich dies aber voraus und erwarte, dass er dies auch korrekt ausdrückt.

Vielleicht erwarte ich da aber bereits zuviel.

CM :traurig_16:

O.k., o.k., ich wusste nicht, wie ein Waffenschein aussieht bzw. dass ich einen in der Hand hielt, habe weder vorher noch danach jemals einen gesehen. In meinem Leben hat es bisher keinen Unterschied gemacht. Ich hoffe, ich darf trotzdem in Zukunft hier weiter mitlesen.

Gruß Wenemar

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O.k., o.k., ich wusste nicht, wie ein Waffenschein aussieht bzw. dass ich einen in der Hand hielt, habe weder vorher noch danach jemals einen gesehen. In meinem Leben hat es bisher keinen Unterschied gemacht. Ich hoffe, ich darf trotzdem in Zukunft hier weiter mitlesen.

Gruß Wenemar

Wünsch Dir das nicht ;-))

Im Ernst - das Aufregen über Kleinigkeiten ist schon grotesk. Aber auch WO ist nur ein Spiegel der Bevölkerung...

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Ich persönlich wäre für eine Reform des Waffengesetz:

Ich befürchte so eine Reform wie vom Eingangsposter geschrieben ist ohne einscheidende politische Veränderungen in Deutschland kaum möglich bzw. denkbar. Anders ausgedrückt, es müsste schon fast eine "Palastrevolution" stattfinden um jemals auch nur den Hauch für eine solche Reform als Chance Raum zu geben. Ich befürchte und das glaube ich mittlerweile persönlich, mittel bis längerfristig dürfte das Ziel von Deutschland politischer Kaste, allenfalls auch in der gesamten EU das totale Verbot vom privaten Schusswaffenbesitz und Gebrauch sein. Vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, könnte dies in den nächsten Jahren bis Jahrzehnten leider Wahrheit werden.

Fragt euch doch mal, wieso wird immer am Waffengesetz "nah dis nah" also Stück für Stück weiter herumgedoktert und verschärft obwohl man sicherlich längst weiss, der normalen Bürger bzw. Waffenbesitzer/Benützer ist kaum dafür verantwortlich für illegalen Waffenmissbrauch, geschweige für irgendeine Erhöhung der Kriminalitätsrate. Das ganze hat doch System, steter Tropfen höhlt den Stein sage ich da nur.

Nochwas: Reformen zu Gunsten vom Waffenbesitzer und Benützer als OttO-Normalbürger kann es meines Erachtens nur dann geben wenn der Staat dem Bürger im allgemeinen vertraut und solange er dies nicht nicht oder nur mangelhaft tut, wird es eine solche Reform wie vorgeschlagen wohl nicht geben. Ein bekannter Werbespruch hiess mal; Vertrauen ist der Anfang von allem. Wahrscheinlich steckt in dem Spruch doch mehr als Korn von Wahrheit drin als man dies auf den ersten Blick sieht.

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ich brauch dazu keinen waffenschein - bei mir steht die berechtigung zum außerdienstlichen führen sowohl dienstlicher als auch privater schusswaffen im dienstausweis.

Uh... nach meinem Kenntnisstand und Verständnis stellt ein Eintrag im Dienstausweis keine eigenständige Erlaubnis dar, sondern hat lediglich deklaratorische Bedeutung und bezieht sich auf den Ausnahmetatbestand des § 55 Abs 1 WaffG. Mich würde mal interessieren, wie du davon auf die Konstruktion des erlaubten Führens von privat besessenen Schußwaffen kommst ;)

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Zutreffend! Und meines Wissens ist auch bei den Bay. PVB`s jeweils nur das eine oder das andere möglich, da sie für beides getrennte Erlaubnisse haben/hatten. Einmal DA für Dienstwaffe im Dienst und den WS für die private Waffe a.D. Hier war das Führen der privaten Waffe im Dienst explizit untersagt.

Aber vielleicht hat es sich geändert, mein Kenntnisstand ist einige Jahre alt.

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ich brauch dazu keinen waffenschein - bei mir steht die berechtigung zum außerdienstlichen führen sowohl dienstlicher als auch privater schusswaffen im dienstausweis.

die variante mit dem waffenschein kenn ich aus bayrischer vorzeit.

Ist das bei der thüringischen Polizei problemlos möglich oder hattest Du großen Aufwand damit? Die Variante mit WS kenne ich von einem guten Freund bei der bay.Polizei.

Frage nur aus Interesse, da in einem früheren Thread mal darüber geschrieben wurde dass das ausserdienstliche Führen einer Privatwaffe nur noch in Bayern möglich sein soll (für Polizisten).

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ich brauch dazu keinen waffenschein - bei mir steht die berechtigung zum außerdienstlichen führen sowohl dienstlicher als auch privater schusswaffen im dienstausweis.

die variante mit dem waffenschein kenn ich aus bayrischer vorzeit.

grüße

Kenn ich nun gar nicht. Im Dienstausweis steht "Zum Führen der Schußwaffe berechtigt", das heißt aber nicht dass damit das Führen einer privaten Schußwaffe möglich ist.

Natürlich gibt es auch gem. § 55 WaffG gesonderte Ausnahmen, bei besonders gefährdeten Personen, u.a., oder auch Spezialeinheiten.

Aber der normalsterbliche Polizist darf nunmal -nur- seine dienstliche gelieferte Waffe führen.

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:gaga:

"Berechtigt zu FÜHREN der eingetragenen Waffen außer in dienstlichen Angelegenheiten. Gültig solange Berechtigung zum Führen einer Dienstwaffe besteht."

Er erklärte mir, dass jeder Polizist zu einer blauen WBK und damit zum Erwerb einer privaten Kurzwaffe berechtigt wäre. Ich nehme an, hier gibt es genug Polizisten, die zum hierzu was beitragen können.

Gruß Wenemar

Ich dachte, dass WaffG gilt einheitlich für Deutschland.

Solche Eintragungen kenne ich nicht und meine Waffenbehörde auch nicht.

Es sei denn, es handelt sich um einen Polizeibeamten im besonderen Dienstverhältnis oder mit einem besonderen Schutzbedürfnis.

Ich kenne hier kaum jemanden der die blaue WBK erhalten würde, weil enge Maßstäbe gestellt werden.

Die blaue WBK wird hier auch umgestempelt als kleiner WS für SRS Waffen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das WaffG in Bayern anders geregelt sein soll, auch wenn die Essensportionen in Lokalen dort größer sind als hier.

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