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IGNORED

Waffe ohne Lauf?


Hubertus63

Empfohlene Beiträge

Es wäre gut, wenn es eine offizielle Aussage gäbe, ob der kurze Lauf alleine ein verbotener Gegenstand ist.

Kann ich mir nicht vorstellen - aber eine Absicherung wäre nützlich.

Denn dann könnte ich meinen zu kurzen Lauf beim Büchsenmacher o.ä. deponieren.

Dem Gesetz wäre genüge getan und ich werde nicht enteignet.

Andere Möglichkeit: Ich deponiere/verleihe meine zu kurze Flinte bei/an einem Bekanntem im Ausland (oder nur den kurzen Lauf).

Es bleibt mein Eigentum, ist aber nicht im Geltungsbereich des Gesetzes.

Funktioniert das ?

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Das wird wahrscheinlich ähnlich gehandhabt werden wie bei den phösen Waffenleuchten. Lampe alleine ist kein Problem, Waffe alleine ist kein Problem, Befestigungsring ist kein Problem... aber Waffe und Taschenlampe und Befestigungsring sind ein Problem, selbst wenn sie nicht montiert sind, weil man unterstellt daß sich nur derjenige diese Kombination zulegen wird, der auch vorhat sie zusammen zu setzen.

Also analog hieße das: Waffe ohne Lauf ist OK, kurzer Lauf ist OK (könnte ja auch an eine viel ungefährlichere halbautomatische Flinte passen...) aber Lauf neben Waffengehäuse im Stahlschrank ist gleichwertig mit zusammengesetzter Waffe.

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aber Lauf neben Waffengehäuse im Stahlschrank ist gleichwertig mit zusammengesetzter Waffe.

Wo steht das????

Für Lampensets musste auch erst ein BKA Bescheid her um sie als verbotene Gegenstände zu klassifizieren.

So etwas gibt es bei VRF nicht und wir haben es in der Hand es erst gar nicht so weit kommen zu lassen!!

Schwanz einziehen ist die falsche Reaktion auf staatlich verordneten Schwachsinn!

---

Tom

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An alle, die jetzt brav ihre zu kurzen Läufe verschrotten: Ihr akzeptiert damit die entschädigungslose Enteignung! Wer sich jetzt den Lauf wegnehmen lässt, lässt sich bei der nächsten Verbotsrunde genauso brav die Gesamtwaffe wegnehmen - das ist doch die Kalkulation! Ich würde dringend Sammelklagen anstreben, DAS ist jetzt der Präzedenzfall.

Alles schön und gut...... aber zum einen wird es keine Sammelklage geben..... dies wäre nur sinnvoll wenn sie von Fachleuten gesteuert würde, dazu müsste man die Sache geziehlt organisieren.... z.B. durch einen Verband oder eine Zeitschrift......allerdings ist da keinerlei Aktivität zu erwarten.....die 3 Hansel bei WO kann man da vergessen.... die Klage eines Einzelnen bis zum Bundesverfassungsgericht ist nur von den wenigsten finanzierbar..... auf die Rechtschutzversicherung braucht keiner hoffen!

Es redet immer jeder von der Klage bis zum bitteren Ende.......aber wenn es dann so weit ist klagt keiner..... das ganze ist wie immer Gerede von nicht Betroffenen die sowieso nicht klagen brauchen..

Ich empfehle jeden mal zu klären was so eine Aktion kostet..... dann reden wir weiter :lol: da können schnell mal 5 Stellig Summen zusammen kommen..... mit einem Scheidungsanwalt aus dem Hinterhof brauchst nicht antreten!

Gruß

Hunter

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Alles schön und gut...... aber zum einen wird es keine Sammelklage geben..... dies wäre nur sinnvoll wenn sie von Fachleuten gesteuert würde, dazu müsste man die Sache geziehlt organisieren.... z.B. durch einen Verband oder eine Zeitschrift......allerdings ist da keinerlei Aktivität zu erwarten.....die 3 Hansel bei WO kann man da vergessen.... die Klage eines Einzelnen bis zum Bundesverfassungsgericht ist nur von den wenigsten finanzierbar..... auf die Rechtschutzversicherung braucht keiner hoffen!

Es redet immer jeder von der Klage bis zum bitteren Ende.......aber wenn es dann so weit ist klagt keiner..... das ganze ist wie immer Gerede von nicht Betroffenen die sowieso nicht klagen brauchen..

Ich empfehle jeden mal zu klären was so eine Aktion kostet..... dann reden wir weiter :lol: da können schnell mal 5 Stellig Summen zusammen kommen..... mit einem Scheidungsanwalt aus dem Hinterhof brauchst nicht antreten!

Gruß

Hunter

Das heisst also, unsere Politclowns können mit uns machen was sie wollen?

Wehren ist zwecklos, da sich keiner den erforderlichen Anwalt leisten kann.

Die Staatsmacht wird es freuen, müssen sie doch nur dafür sorgen, dass der Klageweg nur den Reichen offen steht.

---

Tom

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Das heisst also, unsere Politclowns können mit uns machen was sie wollen?

Wehren ist zwecklos, da sich keiner den erforderlichen Anwalt leisten kann.

Die Staatsmacht wird es freuen, müssen sie doch nur dafür sorgen, dass der Klageweg nur den Reichen offen steht.

---

Tom

Genau so ist es ...... leider :traurig_16:

Gruß

Hunter

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Das heisst also, unsere Politclowns können mit uns machen was sie wollen?

Wehren ist zwecklos, da sich keiner den erforderlichen Anwalt leisten kann.

Die Staatsmacht wird es freuen, müssen sie doch nur dafür sorgen, dass der Klageweg nur den Reichen offen steht.

---

Tom

Das Ganze nennt sich dann demokratischer Rechtsstaat....

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Hallo,

wäre eine solche Klage durch die Rechtschutzversicherung vom FWR gedeckt? Hat schon mal jemand diese Versicherung in Anspruch genommen?

Gruß

uztr

Das beste ist wohl beim FWR anfragen ....... aber ich denke das FWR ist die schlechteste zur Zeit verfügbare Interessenvertretung für Waffen-Besitzer..... die anderen (Verbände) bringen zwar auch nichts.... aber nennen sich auch nicht Forum Waffenrecht ....... eigentlich sollte man vom FWR genau in solchen Fällen (Verbot von kurzen Repetierflinten usw.) eine Unterstützung erwarten ..... war das nicht mal Sinn und Zweck dieser Erfindung :confused: aber die Gelder der zahlungswilligen Mitglieder wurden anscheinend für Geheim-Diplomatie und Sperrelement-Fantasien verwendet :rotfl2: .... aber mal im Ernst, war nicht anders zu erwarten!

Gruß

Hunter

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Ich bin auch betroffen, Sdass short, gekauft für 160 euro. Da lohnt keine große Investition zumal ich das Gefühl nicht loswerde, das in ein paar Jahren alle Pumpen verboten werden, da eben das Merkmal "Länge" einer legalen Pumpe für die Kriminalitätsrate überhaupt gar keine Bedeutung hat.

Kann man so ein Ding als Salutwaffe umbauen lassen? Was kostet sowas wohl ?

...wieviele "legalen" (also mit WBK) Pumpen finden sich denn in der Kriminalitätsrate (Statistik) wieder....?

DAS war sicher nicht der Grund für diesen "Längenschwachsinn)

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Das beste ist wohl beim FWR anfragen ....... aber ich denke das FWR ist die schlechteste zur Zeit verfügbare Interessenvertretung für Waffen-Besitzer..... die anderen (Verbände) bringen zwar auch nichts.... aber nennen sich auch nicht Forum Waffenrecht ....... eigentlich sollte man vom FWR genau in solchen Fällen (Verbot von kurzen Repetierflinten usw.) eine Unterstützung erwarten ..... war das nicht mal Sinn und Zweck dieser Erfindung :confused: aber die Gelder der zahlungswilligen Mitglieder wurden anscheinend für Geheim-Diplomatie und Sperrelement-Fantasien verwendet :rotfl2: .... aber mal im Ernst, war nicht anders zu erwarten!

Gruß

Hunter

Ich habe eine Anfrage an das FWR gestellt. Bin mal gespannt auf die Antwort...

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...wieviele "legalen" (also mit WBK) Pumpen finden sich denn in der Kriminalitätsrate (Statistik) wieder....?

Längenschwachsinn

praktisch garnicht würde ich sagen...

den Grund dafür kennen warscheinlich nur die Macher des Textes...

Ein Beispiel:

Imperator Kurzversion

Lauf 360mm

gesamtlänge 960mm

somit verboten!

kannst jetzt theoretisch 90mm Lauf dazuklatschen lassen und 99mm vom schaft kürzen lassen(gibt ja auch kleine leute)

ergebnis...

Flinte mit 951mm und 45mm Lauf

wir konnten also noch 9mm kürzen :eclipsee_gold_cup:

warum jetzt ein derartiger Umbau zugemutet wird...die Sicherheit verbessert oder irgendwas positives hat enzieht sich meiner LOGIK :confused:

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warum jetzt ein derartiger Umbau zugemutet wird...die Sicherheit verbessert oder irgendwas positives hat enzieht sich meiner LOGIK

Die LOGIK dabei ist:

wenn damit die Zahl der Waffen im Volk nicht nennenswert reduziert werden kann, dann müssen weitere Typen verboten werden, LOGISCH!

als da wären in der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit der Ereignisse

- alle VRF

- alle SLF

- alle Repetierflinten

- alle (Bock) Doppelflinten

- alle Flinten und Drillinge

- alle mehrschüssigen GK Kurzwaffen

- alle GK Kurzwaffen

- alle mehrschüssigen KK Kurzwaffen

- alle Kurzwaffen

- alle SL Büchsen

- alle GK Repetierbüchsen

- alle GK Büchsen

- alle KK- Mehrlader

- alle Büchsen

- alle Schusswaffen

- alle Gedanken an Schusswaffen.

Und dann geht es weiter:

- alle Armbruste

- alle Bogen und Pfeile

- alle Messer

- alle Beile über 500g

- alle Äxte über 2 kg

- alle Hämmer über 500g

- alle Motorsägen über 1,5 PS

usw, usw.

---

Tom

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Die LOGIK dabei ist:

wenn damit die Zahl der Waffen im Volk nicht nennenswert reduziert werden kann, dann müssen weitere Typen verboten werden, LOGISCH!

:eclipsee_gold_cup: Richtig erkannt! Und du wirst sehen..... es werden weitere folgen, vermutlich nicht so krass wie von dir aufgelistet.... aber Selbstlader (Flinten und Büchesn) unter einer bestimmten Mindestlänge werden nicht mehr lange auf sich warten lassen....

Die jetzt schreien.... Klagen, Klagen....... bisher ist jedes Verbot ohne erfolgreiche oder besser formuliert nennenswerte Gegenwehr durch gewunken worden... die Macher dieser Verbote sind nich so blöd wie manche meinen.... die wissen genau was sie wollen und sind sich in dieser Hinsicht absolut einig.... und da sind uns unsere Gegner Haushoch überlegen!

Wir haben keine Vertretung die uns unterstützt.... die Verbände untereinander sehen sich als lästige Konkurenz und die Waffenbesitzer selbst lachen sich jedes mal einen ab wenn es wieder andere erwischt..... war beim BWT3 so und ist jetzt bei den Flinten nicht anders... die Händler und Hersteller interessiert es auch nicht.. das sind unsere Probleme..... nicht die bösen Waffengegner!

Gruß

Hunter

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Nur so am Rande.....die SDASS ist ca. 86 cm lang.....also 9cm zu kurz :rolleyes:

Gruß

Hunter

Für eine "out of box" zutreffend

ich gebe zu das meine sarkastische Bemerkung "gibt ja auch kleine Leute" nicht eindeutig genug war;)

hätte vieleicht besser sagen sollen "kommt auf die Schäftung an"

was ich eigendlich damit sagen wollte...egal ob Schütze Groß oder Klein es interessiert kein Schwein

mfg

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  • 2 Monate später...

Hallo und einen herzlichen Gruß hier an das Forum.

Nach dem ich gestern Post von meinem SB bekommen habe, habe ich gleich meine IMPERATOR nachgemessen. 89cm länge war das Ergebnis. :-(

Nun habe ich den ganzen Nachmittag damit zugebracht und hier verschiedene Beiträge zum "Enteignungs-"Gesetz durchgelesen.

Ich bin empört, dass die Regelung keine Entschädigung vorsieht und wäre bereit mich bei einer Klage zu beteiligen. Aber wer hat schon etwas in Angriff genommen, bzw. wo finde ich noch Hinweise?

Ciao

haribo99

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Ich bin empört, dass die Regelung keine Entschädigung vorsieht und wäre bereit mich bei einer Klage zu beteiligen. Aber wer hat schon etwas in Angriff genommen, bzw. wo finde ich noch Hinweise?

Ciao

haribo99

Ich wuerde mich an den Anwalt carcano (so heisst er hier im Forum) wenden. Er hat schon mindestens 5 Mandanten in dieser Sache (u.a. auch einen mit zu kurzer Pumpflinte), ist sehr erfahren in diesem Metier und rechnet fair ab.

Schoene Gruesse und v.a. VIEL ERFOLG, ich freue mich ueber jeden, der den Kopf nicht in den Sand steckt, denn er kaempft fuer uns alle! Halte uns auf dem Laufenden!!

Schoene Gruesse,

Schwarzwaelder

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  • 1 Monat später...

Kleiner Nachtrag:

Ich habe Ende September meinen kurzen Lauf abgegeben, die nette SB sagte mir dabei treuherzig, warum lassen sie sich den keine Ausnahmegenehmigung geben oder lassen den einfach beim Büma ein Stück verlängern?.

Ich war so sprachlos, das ich scheinbar in einer Stadt mit ca. 600000 Einwohnern der erste gewesen bin,der mit diesem Problem zum Amt geht. Jedenfalls nach kurze Überlegung ob ich den ganzen Zirkus mit BKA doch noch anfangen soll hab ich dann gesagt, ich schenk ihnen diesen Lauf. Rest war kein Problem, jetzt steht erstmal der Rest der Fabram ohne Lauf im Schrank.

Wenn mir jetzt einer sagt, er hätte doch den Lauf verlängern dürfen oder hat eine Ausnahmegenehmigung erhalten ist aber Schluß mit lustig!

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Kleiner Nachtrag:

Ich habe Ende September meinen kurzen Lauf abgegeben, die nette SB sagte mir dabei treuherzig, warum lassen sie sich den keine Ausnahmegenehmigung geben oder lassen den einfach beim Büma ein Stück verlängern?.

:rotfl2: Na dann ran an die Ausnahmegenehmigung.... und das eine Laufverlängerung (MFD usw.) nicht geht sollte sich auch schon rum gesprochen haben!

Gruß

Hunter

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