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IGNORED

Schuss auf eigenes Auto(Reifen), um Diebstahl zu verhindern


Schwarzwälder

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Geschrieben

Nachdem der "grenzenlose" Schengen-Raum zum 1. Januar bis an die ukrainische Grenze erweitert wurde, stiegen die Autodiebstähle iin Ostdeutschland teilweise um ein Vielfaches an. Zur Zeit sind T4 gesucht, gestern war auch mein Auto dran: Geklaut in der Nacht, nur ca. 10m vor dem Schlafzimmerfenster geparkt. Maximal ärgerlich, da das Auto Bj.2002 für Norwegen ausgerüstet (Spikereifen, Standheizung, Motorheizung, 2 starke Batterien usw.) und absolut scheckheftgepflegt war, aber von der Polizei nur mit 6000 EUR veranschlagt wurde.

Jetzt die Frage: Angenommen mein Ersatzwagen wird mit einer Alarmanlage ausgerüstet, oder mein Hund bemerkt, dass da was läuft, dürfte ich dann z.B. mit der Glock aus dem Schlafzimmerfenster heraus auf meinen Autoreifen schiessen, um eine Wegfahrt/Diebstahl zu verhindern? Dabei verlasse ich mein Grundstück ja nicht und die gegenüberliegende Strassenseite ist absolut unbewohnt (keine Wohngebäude/Fabrik etc.), sodass Fremdgefährdung ausgeschlossen ist. Auf die Diebe würde ich natürlich nicht zielen!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

mein beileid zum geklauten auto!

a) trost: fc grün-weiß hat gar keinen wert anzugeben. das obliegt einzig und allein einem gutachter. die können max. irgendwas schätzen. also mit versicherung reden.

b) ich würde in keinstem falle die waffe nutzen, um auf mein fzg. zu schießen. in diesem unsrem schönen lande isses doch eher so, daß rechtstreue opfer beim versuch, ihr eigentum zu schützen, meist die gearschten sind. beispiel gefällig? ein kollege den ich seit viiiielen jahren gut kenne, autohändler, hat einen stellplatz für seine lagerwagen, umzäuntes grundstück, hoher drahtzaun. da is ein hund drin (gewesen), zugegeben, nicht der liebste von allen. wochenende, tor zu, hund freilauf. osteuropäischer mitbürger über´n zaun geklettert, hund am arsch hängen gehabt. erfolg: anzeige wg. körperverletzung mit allem, was dazugehört. der mann wollte nämlich nur die autos angucken. hatte zwar nix deutsches pass... aber die jungens vom fc grün-weiß, die ob der lautstärke von nachbarn gerufen wurden, sahen das nicht als einbruchsversuch an... nu stell Dir mal vor, Du triffst Dein auto, querschläger, osteuropäischer mitbürger verletzt....

außerdem wenn ich mich recht entsinne nur für notwehr. und da glaubt Dir kein richter, daß hier selbige vorlag. nicht in deutschland.

c) das ist gar nicht wahr, daß jetzt bei uns viel mehr autos geklaut würden! hab letztens erst in der zeitung gelesen (überflogen), daß es keinen signifikanten anstieg der kriminalität seit grenzöffnung gäbe. sagt schäuble. oder irgendsoeiner. das ominöse verschwinden der fahrzeuge, fahrräder, wohungsinhalte usw. kann nämlich auch auf die schlagartig gestiegene anzahl diverser wurmlöcher im raum-zeit-kontinuum zurückgeführt werden. wer douglas adams gelesen hat, weiß was ich meine!

Geschrieben

Vorab: Ich bin juristischer Laie.

Nein.

Es ist ein reines Eigentumsdelikt. Nichts anderes als wenn Dir jemand aus dem Garten ein altes Fahrrad klaut....

Wenn Du in der Wüste stehst und ohne dieses Auto nicht überleben könntest. Dann ja.

Davon abgesehen: den Reifen treffen ? Im Dunkeln unter Stress in Bewegung ?

Und je nach Geschoss wird der Reifen gar nicht schnell genug platt.

Du würdest möglicherweise Dein Auto behalten - verlierst aber dabei deine WBK ... Dumm gelaufen.

Ich würde mir was anderes überllegen.

Radau (>>120 dB), Licht, Feuer, Rauch, CS-Gas (große Flasche mit Funkfernbedienung).

Geschrieben
Vorab: Ich bin juristischer Laie.

Imho: Nein.

Es ist ein reines Eigentumsdelikt. Nichts anderes als wenn Dir jemand aus dem Garten ein altes Fahrrad klaut....

Wenn Du in der Wüste stehst und ohne dieses Auto nicht überleben könntest. Dann ja.

Davon abgesehen: den Reifen treffen ? Im Dunkeln unter Stress in Bewegung ?

Und je nach Geschoss wird der nicht schnell genug platt.

Ich würde mir was anderes überllegen.

Radau (>>120 dB), Licht, Feuer, Rauch (wer klaut ein brennendes Auto ?)

@Titus&Sindbad:

Danke für die Tipps. Die Versicherung wartet erstmal ab - obwohl der Polizeibeamte meiner Frau schon klargemacht hat: "Den sehen sie nie wieder..."

Vielleicht hatte der Autohändler kein Schild "Vorsicht bissiger Hund?" - aber ansonsten ist das ja übelst!

Was das Zielen anbelangt: Es sind wirklich nur so 10m, freie Sicht+Strassenlaterne in der Nähe, angelegt auf dem Fenstersims - das sollte für jeden geübten Sportschützen machbar sein.

Können nicht auch Eigentumsdelikte einen rechtfertigenden Notstand begründen? Der Juwelier bekommt seinen Waffenschein ja auch zum Schutz seines Eigentums - und wie gesagt: Schiessen würde ich NUR auf den Reifen (auf diese kurze Distanz machbar ohne Gefährdung der Diebe).

Was meinst Du mit "Feuer, Rauch"? Gaspistolen mit entsprechender Ladung? Wäre das denn erlaubt zur Verscheuchung der Diebe?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

das mit dem juweiler dürfte nicht ziehen, weil, wenn der überfallen, hat er die klunker am mann oder so. da ist schaden für eigentum UND gesundheit zu befürchten.

ja, der mann hatte schilder (achtung, mehrzahl) am zaun angebracht.

das mit der cs-flasche hab ich doch irgendwo in der visier gelesen.

Geschrieben
Es sind wirklich nur so 10m, freie Sicht+Strassenlaterne in der Nähe, angelegt auf dem Fenstersims - das sollte für jeden geübten Sportschützen machbar sein.

..auf dem stand vielleicht, aber in so einer situation?

Geschrieben

Es gibt genügend legale, und teils auch ausreichend wirksame Mittel ein Auto abzusichern (vernünftige Alarmanlage, Lenkrad- und Pedalkralle, Hofhund, usw.). Ich würde mir eher Gedanken machen wie ich ein Auto in einer Diebstahlsgefährdeten Umgebung im Vorfeld absichern kann. Auch Autodiebe gehen den Weg des geringsten Widerstandes und suchen sich Objekte wo der Aufwand und die eigene Exposition gering sind.

Darüber zu sinnieren mittels legalem Sport- oder Jagdgerät illegal selbst einzugreifen ist ganz schön daneben, auch wenn man das hier immer wieder liest (Einbruch, SV und jetzt Diebstahl). Zumal die Zuverlässigkeit, die WBKs und die Waffen dann mit Sicherheit auf Dauer weg sind, abgesehen von der Steilvorlage für den Gesetzgeber und dem folgenden Kollateralschaden für andere Sportschützen, Jäger, ....

Geschrieben

Übungshandgranate unter den Fahersitz, Angelschnur in die Fahrertür einhängen.......... und nie vergessen diese auszuhängen beim Einsteigen :lol:

Wenns dann Nachts nen großen Bummmm macht muß die Polizei nur noch die verwirrt umher laufenden Osteuropäer (Verlust des Trommelfels und damit einhergehend des Gleichgewichtssinns) einsammeln.

Kannte mal jemanden der hat das tatsächlich so gehandhabt ...... :blink:

Gruß,

Thomas

Alternativ könnte man natürlich auch eine Tränengaskartusche nehmen, imho wirkungsvoller als jede Alarmanlage nach der heutzutage sowieso kein Hahn mehr kräht.

EDIT: Nur als Negativbeispiel und nicht als Anleitung zu verstehen :rtfm:

Geschrieben

§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand

Wer in einer Gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich und anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Das gilt jedoch nur, wenn die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Also da wirst Du der Dumme sein und u.U deine Zuverlässigkeit

Außerdem würde ich hier von FMJ Geschoßen abraten, da hier nur ein sehr kleines Loch ím Reifen bleibt. Die ACTION 4 vom RUAG ist da besser geeignet.

Geschrieben

Hallo Schwarzwälder,

ich war mal mit meinem Wagen ( 7er BMW ) 1997 in der Tchechei.

Dort hatte ich natürlich einen riesen Bammel, das der 7er über Nacht "verdunsten" würde.

( da leider kein parken am/im Hotel Bereich möglich )

Ich schraubte daher Abends die Verteilerkappe ab, denn die 1.6 Tonnen würden meiner Meinung nach wohl schwer weg zu schieben sein.

Ich hatte extra die guten Alu's zu Hause gelassen und die Serienstahlfelgen montiert .

Merke: sei schlauer als der Klauer!

Fazit:

Der Wagen wurde nicht geklaut.

( die Felgen/Radio auch nicht )

Ich würde es vermeiden, mit der eigenene Waffe den Dieb aufzuhalten, denn vielleicht durchlöcherts du nicht nur den guten Bus, sondern auch den Dieb.

Gruß

Michael

Geschrieben
... Können nicht auch Eigentumsdelikte einen rechtfertigenden Notstand begründen? ...

Grüße,

Schwarzwälder

Guten Morgen,

echt schei... mit dem Bulli!

Der Notstand gem. § 904 BGB zielt auf die Beschädigung einer fremden Sache ab. Der Bulli gehört aber Dir. Da greift der § 903 BGB, nach dem Du mit dem Bulli erstmal machen kannst was Du willst, auch beschädigen oder zerstören.

Gem. § 859 BGB steht Dir Selbsthilfe zur Eigentumssicherung zu. Danach ist man berechtigt, die weggenommene Sache mit Gewalt wieder zu erlangen, wenn man den Täter auf frischer Tat antrifft oder unmittelbar verfolgt.

Wenn Du Deine Waffe dazu "benutzt" (Führen oder Schiessen) liegen ja erstmal weiter Tatbestände nach WaffG und evtl. StGB vor. Dafür bedarf es eines Rechtfertigungsgrundes, welcher evtl. im § 859 gegeben ist. § 230 BGB definiert aber die Grenzen der Selbsthilfe. Darüber kommt man wieder zur Notwehr (§ 227), wonach die Verteidigung "erforderlich" sein muss. Da ist ja wie bekannt, eine Art von Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Nimmt man jetzt eine Güterabwegung zwischen dem Schutz Deines Eigentums und dem Leben und der Gesundheit des Täters und von evtl. unbeteiligten Dritten vor, tippe ich, dass man vor einem deutschen Gericht nicht damit durchdringt, dass der Einsatz der Schusswaffe geboten war.

Ein direkter Angriff auf Dein Leben oder Deine körperl. Unversehrtheit lag ja nicht vor.

Vielleicht hätte man noch Glück, wenn es nur ums Führen (ohne Schiessen) bei einer unmittelbaren Verfolgung geht.

Emotional gesehen ist klar, das man den Typen am liebsten stellen will und unsanft aus dem Auto zieht. Wenn man aber das Risko betrachtet, dass man dabei eingeht, würde ich den lieber fahren lassen... klingt blöd, ist aber wahrscheinlich gesünder.

Gruß

Geschrieben

Nur für diejenigen, die auf einen Reifen schiessen wollen. Mit normaler VM munition, kann man problemlos noch viele KM fahren mit einem angeschosssenen Reifen, die stanzt nicht ein Loch in den Reifen sondern punktiert ihn.

Also entweder Munition verwenden die man nicht haben kann oder Schrotflinte, aber man muss treffen, demoliert wahrscheinlich sein Auto und hat es hinterher mit der Justiz zu tun, weil es keine Notwehr ist.

Joker

Geschrieben

ja, der mann hatte schilder (achtung, mehrzahl) am zaun angebracht.

... aber vielleicht waren die schilder nur auf deutsch beschriftet, so was geht heutezutage ja nimmer !!

da würde ich schon fast vorsatz erkennen.

grüße und gut schuß bernd

Geschrieben

Ein Auto stellt schon einen enormen Wert dar, im Gegensatz zu ein paar Äpfeln von Opas Gartenlaube. Ein Angriff darauf, hier Diebstahl, darf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Schusswaffeneinsatz auf den Dieb, nicht blos auf den Reifen abgewehrt werden.

1. Angriff liegt vor (Diebstahl)

2. Angriff ist gegenwärtig ( Dieb will gerade mit dem Kfz wegfahren)

3. Angriff ist rechtswidrig § 242 , § 248b StGB

4. Abwehr ist erforderlich, da sonst mein schöner T4 weg vom Fenster ist

Die Schusswaffe ist ein geeignetes Abwehrmittel, und er hat kein mit Gewissheit wirksameres Mittel zur Verfügung

Ob der Schusswaffeneinsatz gegen den Dieb gegen das Übermaßverbot verstößt lässt sich streiten, meiner Meinung nach nicht!

Gruß @ddi

Geschrieben
Können nicht auch Eigentumsdelikte einen rechtfertigenden Notstand begründen?

Ich habe mal im Fragekatalog der Sachkunde nachgeschaut, weil ich dort eine ähnliche Fragestellung mal gelesen hatte - dort steht folgende

Frage: "Eine Person bricht Ihren PKW auf. Sie sehen das vom Fenster Ihres Hauses aus und schießen. Die Person wird dabei verletzt. Wie ist die Situation zu beurteilen?"

Richtige Antworten: B) "Die Notwehr wurde überschritten." und c) "Das war Notwehrexzess." (Sachkundefragebogen Seite 116)

Auch wenn Du nur auf den Reifen zielen und schießen würdest - würde die Antwort eines Gerichtes auch auf Notwehrüberschreitung lauten - ziemlich sicher!

Der Juwelier bekommt seinen Waffenschein ja auch zum Schutz seines Eigentums -

Sicher? Ich glaube, er bekommt ihn nicht wegen des Eigentums, sondern wegen der Gefahr für sein Leib und Leben.

Tut mir leid um Deinen Bus - aber ich glaube nicht, daß der Schuß aus einer Waffe angebracht wäre...

Geschrieben

Mir gefällt die Idee mit der "automatisierten Pfefferkartusche" sehr gut.

Wenn der Kollege beim Kurzschliessen des Fahrzeugs eine Ladung "Spice" verabreicht bekommt, fühlt er sich erst einmal recht mies. :gutidee:

Geschrieben
Ein Auto stellt schon einen enormen Wert dar, im Gegensatz zu ein paar Äpfeln von Opas Gartenlaube. Ein Angriff darauf, hier Diebstahl, darf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Schusswaffeneinsatz auf den Dieb, nicht blos auf den Reifen abgewehrt werden.

1. Angriff liegt vor (Diebstahl)

2. Angriff ist gegenwärtig ( Dieb will gerade mit dem Kfz wegfahren)

3. Angriff ist rechtswidrig § 242 , § 248b StGB

4. Abwehr ist erforderlich, da sonst mein schöner T4 weg vom Fenster ist

Die Schusswaffe ist ein geeignetes Abwehrmittel, und er hat kein mit Gewissheit wirksameres Mittel zur Verfügung

Ob der Schusswaffeneinsatz gegen den Dieb gegen das Übermaßverbot verstößt lässt sich streiten, meiner Meinung nach nicht!

Gruß @ddi

Du begibst Dich auf sehr dünnes Eis!

Bist Du sicher, daß ein Gericht den Diebstahl eines Autos als Angriff wertet?

Noch besser ist Punkt 2: "Dieb fährt weg" - ist in Deinen Augen ein gegenwärtiger Angriff?

Schön wärs, wenns in Deutschland so wäre... Und ein Auto stellt in den Augen der Justiz gegenüber der Gesundheit und Unversehrtheit eines Menschen (auch des Täters) eher ein gering lächerlichen Wert dar!

Geschrieben
Bist Du sicher, daß ein Gericht den Diebstahl eines Autos als Angriff wertet?

Noch besser ist Punkt 2: "Dieb fährt weg" - ist in Deinen Augen ein gegenwärtiger Angriff?

Aus Schnell Ebert, "Disziplinarrecht, Strafrecht, Beschwerderecht der Bundeswehr"

Zitat: 1. Der Angriff kann sich z.B. gegen Leib, Leben, Ehre oder Besitz richten. ...

2. ... . Der Angriff dauert so lange, bis er vollständig abgewehrt ist. Flieht z.B. der Dieb mit dem gestohlenen Gut, so dauert der ANgriff noch fort.

Geschrieben
Flieht z.B. der Dieb mit dem gestohlenen Gut, so dauert der ANgriff noch fort.

Dieser Satz steht dort so drin? Oder ist das Deine Interpretation?

Außerdem geht es hier nicht um den Schußwaffengebrauch bei der Bundeswehr! Ich glaube nicht, daß sich die Wachvorschriften auf das Zivilleben übertragen lassen...

Geschrieben

Ein Angriff kann gegen verschiedene Dinge gerichtet sein, auch gegen Rechtsgüter wie Eigentum. So ist das "Dieb fährt mit meinem Auto weg" auch ein Angriff.

Siehe Wikipedia:

Ein Angriff ist in der juristischen Definition jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten, dass sich gegen die Rechtsgüter eines anderen richtet, gleichgültig, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.

Geschrieben

Ich glaub (hoffe ?) jetzt einfach mal daß @ddi den Ironiemodus vergessen hat.

Was ein Angriff ist haben wir alle ja bei der Sachkunde gelernt, und Diebstahl eines Kzf fällt da sicher nicht drunter, zumal ja zusätzlich noch -durch versuchtes Wegfahren des Fahrzeuges- sich der (vermeintliche) Angreifer von einem wegbewegt ...

Man kriegt doch schon Ärger wenn man einen Auto-Antennen-Abbrecher-Buben etwas härter "festhält" um zu warten bis die Polizei vor Ort ist um die Sachbeschädigung aufzunehmen ... und dann auch noch Schusswaffengebrauch ????

Geschrieben

Noch mal Fragekatolog zur Sachkunde (Seite 115 Frage 11.54) zum Thema:

Frage: "Dürfen Sie auch bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände von der Schusswaffe Gebrauch machen?"

Antwort: "Nein. (Bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist Schusswaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung.)"

Ich bin ziemlich sicher, daß die Gerichte den Wert eines 6000,- Busses nicht höher als Leben/Gesundheit eines Menschen stellen werden...

Geschrieben
Ich glaub (hoffe ?) jetzt einfach mal daß @ddi den Ironiemodus vergessen hat.

Das gleiche geht mir hier schon geraume Zeit durch den Kopf... Das sollte eigentlich alles Thema der Sachkunde gewesen sein... Auweia!

Die Schlagzeile in der Bild möcht ich nicht sehen - "Sportschütze ballert auf Autodieb...."

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