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IGNORED

Keine Ausnahmegenehmigung für kurze Pumpen


therealsilencer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus,

ja, das hat meine Überzeugung hinsichtlich unserer Regierung wieder voll bestätigt ...

Mein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zweier vorhandener kurzer Vorderschaftrepetierer wurde mit dem Hinweis auf den repressiven Charakter des neuen WaffG und der inneren Sicherheit abgelehnt. Bis Oktober ausführen oder schrotten ...

Interessant insofern, als die eine eine hochgefährliche 410/76 Bantam ist, die ich als Referenzwaffe und als Machbarkeitsstudie (Flintenschalldämpfer) für meine öffentlich bestellte Gutachtertätigkeit brauche.

Na ja, da wird D wieder viiiiel sicherer.

Statt einer kurzen Pumpe führ ich in Zukunft halt dann einen kurzen Schrot-Halbautomaten mit Wechselmagazin als Treiberschütze, und der Schalldämpfer kommt von der zu kurzen Bantam auf die gleich kurze Halbautomatische Flinte 410/70 von Schumacher.

Und das ganze setz ich dann auch noch doppelt von der Steuer ab.

Geschrieben
Mein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zweier vorhandener kurzer Vorderschaftrepetierer wurde mit dem Hinweis auf den repressiven Charakter des neuen WaffG und der inneren Sicherheit abgelehnt. Bis Oktober ausführen oder schrotten ...

Das heisst also, auch BKA-Ausnahmegenehmigungen für WBK rot-Besitzer wie Dich wird es kaum geben!

Tröstet es Dich wirklich dass Du Deine Enteignung wenigstens von der Steuer absetzen kannst? Kannst Du dabei den Wert VOR dem schädigenden Ergeignis (=neues WaffG) dabei absetzen oder nur den Zeitwert nach WaffG neu?

Grüße

Schwarzwälder

Gast We are Borg
Geschrieben

Möchtest Du nicht gegen dieses Unrecht klagen?

Setze Dich doch mal mit Dr. Schiller in Verbindung. Ggf. kann E.L.F. da was machen!

Gast We are Borg
Geschrieben
... zu den Waffen .....

Ein wahres Wort!!!

HURRAAAAAAA............... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Servus,

ja, das hat meine Überzeugung hinsichtlich unserer Regierung wieder voll bestätigt ...

Mein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zweier vorhandener kurzer Vorderschaftrepetierer wurde mit dem Hinweis auf den repressiven Charakter des neuen WaffG und der inneren Sicherheit abgelehnt. Bis Oktober ausführen oder schrotten ...

Interessant insofern, als die eine eine hochgefährliche 410/76 Bantam ist, die ich als Referenzwaffe und als Machbarkeitsstudie (Flintenschalldämpfer) für meine öffentlich bestellte Gutachtertätigkeit brauche.

Na ja, da wird D wieder viiiiel sicherer.

Statt einer kurzen Pumpe führ ich in Zukunft halt dann einen kurzen Schrot-Halbautomaten mit Wechselmagazin als Treiberschütze, und der Schalldämpfer kommt von der zu kurzen Bantam auf die gleich kurze Halbautomatische Flinte 410/70 von Schumacher.

Und das ganze setz ich dann auch noch doppelt von der Steuer ab.

Willkommen im Club der Formbriefempfänger :peinlich:

man setzt vermutlich auf Einsicht und freiwillige Aufgabe...Bedürfnisbegründungen und sachliche Fakten scheinen die derzeit nicht zu lesen oder zumindest solange nicht bis jemand auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid besteht.

mfg

Geschrieben
mit dem Hinweis auf den repressiven Charakter des neuen WaffG und der inneren Sicherheit abgelehnt

Ich stimme meinem Vorposter zu.

Dies (s.o.) ist keine inhaltliche Begründung, sondern - mit Verlaub - Gelabere auf amtlichem Papier.

Geschrieben
... Kannst Du dabei den Wert VOR dem schädigenden Ereignis (=neues WaffG) dabei absetzen oder nur den Zeitwert nach WaffG neu?...

Ich tippe mal auf den verbliebenen Restwert, wenn es kein GWG ist oder besser war. Btw., welche Abschreibungszeiträume gelten denn für Betriebswaffen?

Geschrieben

Ich habe eine Mossberg 590 A1 und werde in den nächsten Tagen einen Antrag auf Sondergenehmigung beantragen. Wenn dann das Ablehnungsschreiben kommt, werde ich klagen.

Zeit und Kosten sind ersteinmal wurscht. Eine staatliche "Enteignung" mit einer fadenscheinigen Begründung, die von den "Entscheidern" nur noch kopiert und verschickt wird, lass ich mir nicht gefallen.

Geschrieben
Ich habe eine Mossberg 590 A1 und werde in den nächsten Tagen einen Antrag auf Sondergenehmigung beantragen. Wenn dann das Ablehnungsschreiben kommt, werde ich klagen.

Zeit und Kosten sind ersteinmal wurscht. Eine staatliche "Enteignung" mit einer fadenscheinigen Begründung, die von den "Entscheidern" nur noch kopiert und verschickt wird, lass ich mir nicht gefallen.

Bei der 590A1 kommt noch hinzu, dass bis zum 30.09. keine Läufe zu bekommen sind! Es ist also gar nicht möglich eine Umrüstung in der vorgeschriebenen Zeit zu machen.

Gruß

uztr

Geschrieben
Ich habe eine Mossberg 590 A1 und werde in den nächsten Tagen einen Antrag auf Sondergenehmigung beantragen.

Hast Du das Model mit dem 14" Lauf?

Meine hat einen 18,5" Lauf und ist 98 cm lang.

Also lang genug! :eclipsee_gold_cup:

---

Tom

Geschrieben
Hast Du das Model mit dem 14" Lauf?

Meine hat einen 18,5" Lauf und ist 98 cm lang.

Also lang genug! :eclipsee_gold_cup:

---

Tom

Ja, inzwischen muss ich sagen LEIDER! Eigentlich ist das eine schöne Waffe, aber sie ist halt sooo gefährlich..... :traurig_16:

Geschrieben
Hast Du das Model mit dem 14" Lauf?

Meine hat einen 18,5" Lauf und ist 98 cm lang.

Also lang genug! :eclipsee_gold_cup:

---

Tom

Ich habe das compact Model. An dem Vorderschaft war der Riemen als Repetierhilfe. Super führige Jagdwaffe.

Es wurde hier auch bereits geschrieben. Umbau nicht möglich...also Enteignung.

Das sollte selbst in diesem Land nicht möglich sein.

Geschrieben
Willkommen im Club der Formbriefempfänger :peinlich:

man setzt vermutlich auf Einsicht und freiwillige Aufgabe...Bedürfnisbegründungen und sachliche Fakten scheinen die derzeit nicht zu lesen oder zumindest solange nicht bis jemand auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid besteht.

mfg

Bedürfnisbegründung und sachliche Fakten interessiert anscheind keinen..... und vor Rechtsmittelfähigen Bescheiden haben die Herrschaften auch keine Angst....die haben schlieslich Rückendeckung.....leider!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Könntest Du mal die Begründung posten? Würde wohl nicht nur mich interessieren!

Die wird in etwa so lauten.......

Eine Ausnahmegenehmigung würde eine Anhäufung verbotener Gegenstände bedeuten und dem Regelzweck des Gesetzes zuwiederlaufen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Ich probiers trotz aller Zweifel. Ich werde mich erkundigen, inwieweit die Klage aufschiebende Wirkung hat (ansonsten wirds eng ab dem 01.10) und lagere sie bei einem Händler zwischen.

Wär doch nicht das erste Mal, dass erst Verwaltungsgerichte Fehler aufdecken müßen. Ich habe unter Waffenrecht ein anderes Problem bzgl. des Munierwerbs für Jäger gepostet....

Auch da klage ich...bin halt klagefreudig. Und wenns klappt, freuen sich auch andere, die hier nur negativ sind und sich permanent anpassen wollen. Bloß irgendwann wirds nicht mehr ertragbar. Ich bin noch ziemlich weit davon entfernt aufzugeben und mein schönes Hobby an den Nagel zu hängen...

Geschrieben
und lagere sie bei einem Händler zwischen.

...der wird sie aber auch nicht lagern dürfen!

(Es sei denn, er hat eine BKA Ausnahmegenehmigung)

Gruß,

frogger

Gast We are Borg
Geschrieben

Vielleicht findet sich der eine oder andere Schweizer Schützenbruder, der so eine Waffe bis zum Ende eines entsprechenden Rechtsstreits einlagern würde?

Und was ist mit Entschädiung?

Die gibt es nicht, außer man erkämpft sie sich vor den Gerichten!

So ist das in unserem "Rechts"staat! :peinlich:

Geschrieben

Anhäufung verbotener Gegenstände?

Früher gabs auch Ausnahmen für SKS, M14 etc., von den Ausnahmen für Springmesser gar nicht zu reden. Also das dürfte keine Ausrede sein. Ich glaube, das hat es bisher noch nie gegeben, das keine Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. So wird mal eben das Grundgesetz außer Kraft gesetzt.

Geschrieben
Ich habe eine Mossberg 590 A1 und werde in den nächsten Tagen einen Antrag auf Sondergenehmigung beantragen. Wenn dann das Ablehnungsschreiben kommt, werde ich klagen.

Zeit und Kosten sind ersteinmal wurscht. Eine staatliche "Enteignung" mit einer fadenscheinigen Begründung, die von den "Entscheidern" nur noch kopiert und verschickt wird, lass ich mir nicht gefallen.

Genau so, und nur so ist es richtig !!! :icon14:

Merkt eigentlich noch immer keiner, daß die kurzen Pumpen und die PSM usw. nur ein "Testlauf" einer beispiellosen und bisher nie dagewesenen Sauerei seitens dieses "Rechtsstaates" sind ?

Wenn die Herrschaften hier keinen Gegenwind vom extremer Härte ins Gesicht bekommen, was wird dieses System uns gesetzestreuen Bürgern dann als nächstes rauben (nach dem Motto "hat ja mit den Pumpen auch problemlos geklappt..") ?

SL-Büchsen unter 95cm Gesamt- oder unter 45cm Lauflänge ? SL-Büchsen, die "zu militärisch" aussehen ober zu militärische Kaliber haben ?

"When they come for your guns... "

Geschrieben

hi

ich habe auch eine moosber a1 compact

und werde demnächst ausnahmegenehmigung stellen hab eigentlich gedacht bka hätte sich auf seiner seite mit ausnahmeregelung für vorderschaftsrepetierflinten verschrieben

aber scheint ja net so zu sein

würde man einen anderen längeren lauf einbauen wäre das verbotskriterium nicht mehr gegeben und das ganze wäre hinfällig

man dürfte den kurzen lauf sogar behalten da es rechtlich keinen grund gibt den zu verbieten

ebenso sind zb wechselsysteme für selbstlader für sportschüten frei verkäuflich die auch weniger als 42cm lauflänge haben

ich muss schon sagen bringt ganz schön viel für die innere sicherheit !!!!!

ich will ja net schümpfen aber verstehen kann ich diese herrschaften wirklich net bzw ich sehe sie als

völlig realitätsfremd und ahnung scheinens auch net zu haben

ich werde jedenfalls klagen weil ich es gar net einsehe mir nen längeren lauf zu kaufen sollens mich doch enteignen

und auch entschädigung zahlen wir werden sehen

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