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IGNORED

Machete auf dem Balkon


MichaelR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

da ich mich nur mit dem Waffenrecht bezüglich Lang- und Kurzwaffen auseinandersetze(n muss) habe ich einmal eine Frage zu Blankwaffen.

Ein Bekannter versucht seit einiger Zeit mit einer Machete Sektflaschen zu öffen. Mir ist auch bekannt, dass dies einfacher geht - aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich :-)

Da er dies noch nicht beherrscht gibt es immer eine gehörige Sauerei.

Nun hat er sein "Versuchsgelände" auf den Balkon verlagert.

Jetzt ist seine Frau beunruhigt - wegen der Nachbarn.

Darf er mit einer Machete auf dem Balkon (Mietswohnung) herumfuchteln?

Danke für euere Hilfe.

Gruß

Michael

Geschrieben

Ich schließe mich mit meiner Meinung Commerzgandalf (ich bekrümel mich immer bei dem Namen... egal ^__^) an. Balkon gehört zur Wohnung ähnlich wie der Garten, und da darfst du angefangen vom Holzhacken übers Sektflaschen köpfen bis hin zum Rasenmähen (gut, auf dem Balkon wird *das* schwierig sein) tun und lassen was du willst, solange du deine Nachbarn nicht geräuschemäßig (dafür gibts Lärmschutzvorschriften) oder sonstwie (unter "sonstwie" fallen auch umherfliegende Geschosse, daher kein Geballer bzw. nur mit Luftdruckwaffen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können) belästigst.

Geschrieben

Ein Problem (im tatsächlichen und rechtlichen Sinn) wird es nur, wenn

- ihm die Machete aus der Hand rutscht

- die abgeschlagenen Sektflaschenköpfe und -splitter durch die Gegend fliegen

und dadurch jemand nebendran bzw. darunter gefährdet wird. Ich wäre als Nachbar nicht

so scharf darauf, mir eine "entfleuchte" Machete aus dem Arm zu ziehen oder Flaschensplitter

aus dem Erdbeerkuchen zu klauben.

Was die Machete selbst und das "Gefummle" damit angeht, siehe oben.

Solange keine Gefährdung, nicht relevant.

Geschrieben

Bei einer ähnlichen Aktion (ich will nicht drüber reden) ist die komplette Flasche zerplatzt und hat mir fast den kompletten Daumen der linken Hand abgetrennt....

Das war ne blutige Angelegenheit, die ich heute noch spüre... :17:

Geschrieben
Ist die Mallorca Variante...

...genau, dann trinkt man das aus Eimern mitm Strohhalm :rolleyes:

In Zukunft öffne ich meine Bierflaschen mit nem Karabiner, wie stilvoll

Geschrieben
Darf er mit einer Machete auf dem Balkon (Mietswohnung) herumfuchteln?

Er darf.

Er darf auch hoffen dass niemand auf die Idee kommt es handle sich um eine behandlungswürdige Geisteskrankheit. :17:

Geschrieben
Hallo Zusammen,

da ich mich nur mit dem Waffenrecht bezüglich Lang- und Kurzwaffen auseinandersetze(n muss) habe ich einmal eine Frage zu Blankwaffen.

Ein Bekannter versucht seit einiger Zeit mit einer Machete Sektflaschen zu öffen. Mir ist auch bekannt, dass dies einfacher geht - aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich :-)

Da er dies noch nicht beherrscht gibt es immer eine gehörige Sauerei.

Nun hat er sein "Versuchsgelände" auf den Balkon verlagert.

Jetzt ist seine Frau beunruhigt - wegen der Nachbarn.

Darf er mit einer Machete auf dem Balkon (Mietswohnung) herumfuchteln?

Danke für euere Hilfe.

Gruß

Michael

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben ...

... wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Geschrieben
Jetzt ist seine Frau beunruhigt - wegen der Nachbarn.

Nun denn- die Frau sollte nicht wegen der Nachbarn, sondern wegen ihres Angetrauten beunruhigt sein-

und diesen zukünftig genauer analysierend beobachten.

Es fängt immer "klein" an!

Geschrieben

Wer redet denn hier von der Machete?

Hat denn die Sektflasche ein F im Fünfeck?

Falls nein, ist sie älter als Baujahr 76?

Ist sichergestellt, dass der Sektkorken unter 7,5J liegt?

Falls eine der Fragen mit Nein beantwortet wurde, den Mann sofort verhaften! Das wäre ja sonst gemeingefährlich!

Handelt es sich vielleicht sogar um einen Kovertiten? Dann ist die innere Sicherheit in Gefahr und ich würde direkt das BKA einschalten. :rolleyes:

Geschrieben

Bei einer Bierflasche den Kronkorken abzuschießen, ohne den Flaschenhals zu beschädigen sollte möglich sein:

Die Mündung mittig und rechwinklig an den Flascheboden ge- und dann abgedrückt. Dieses Procedere sollte den Korken raushämmern und den Hals in Ruhe lassen.

Bis denne!

Frank

Geschrieben

Es gibt zum Köpfen von Champagner spezielle Champagnersäbel. Diese sind stumpf - also keine Waffen. Bei korrekter Handhabung sollte auch keine Gefahr für die eigenen Finger bestehen - die Hersteller weisen in ihren Bedienungsanleitungen sogar auf den notwendigen Abstand zu anderen Personen hin. Die Sitte, Champagnerflaschen derart zu öffnen, soll übrigens auf Napoleon zurückgehen...

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