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IGNORED

Geschlossen / Verschlossen / Abgeschlossen...


Volco

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Geschrieben

:blush: Öh, danke für die Blumen.

So soll es ja auch sein.

Sinn der ganzen Sache ist ja das man die Waffe transportiert und nicht "schnell mal" jemanden in eine Mündung schauen lassen könnte.

Und ansonsten hat man ja schließlich alles legal. So what?

Also, stell Dir doch einfach diese Frage: Könnte ich so wie die Waffen dabei habe, oder könnte ich nicht..?

Genau das wird letzendlich auch die Frage sein die kontrollierende Beamte und/oder am Schluß der Richter auch stellen müssen."Hätte der gekonnt?"

Im übrigen schadet das Schloß nicht. Wer sich damit mehr auf der sicheren Seite fühlt - bitte.

Ich habe auch meine Steinschloß-Rifle im Futteral, obwohl da das Führen kein Thema wäre. :rolleyes:

Geschrieben
Sbine hat´s ja bereits geschrieben.

Abwarten. Und ein Schloß kann nicht schaden.

Entscheidend ist "nicht schußbereit + nicht zugriffsbereit". Oder anders gesagt, wie von Dir schon so schön formuliert: Anständig verpackt.

Hierzu ist die "Gesamtsituation" zu sehen.

Habe ich tatsächlich mal einen Waffenbesitzer in einer Kontrolle, wäre mir z. B. Pistole/Revolver im Reißverschlußtäschchen auf dem Beifahrersitz ein bisserl zu zugriffsbereit - ohne Schloß.

Das Gewehr auf´m Rücksitz im Segeltuchfutteral ist für mich OK. Könnte aber durchaus den einen oder anderen Kollegen zum Grübeln bringen. Der möge mir aber dann bitte zeigen wie das dann im Auto funktioniert. Auch hier macht´s die Gesamtsituation. AR15 im Van oder langer Schwede im Polo...

Es sollte also jeder für sich, seine Waffen + sein Fahrzeug, drüber nachdenken. Immerhin kann ich mit´m Smart auch zum Schießen fahren oder mit dem Moped. Der VW-Bulli mit Trennwand hinter Fahrer-/Beifahrersitz ist nicht vorgeschrieben... :rolleyes:

Sollte es Unstimmigkeiten mit dem kontrollierenden Kollegen geben würde ich darauf bestehen dass die Situation so wie sie vorgefunden wurde mit Kamera dokumentiert wird. Ein Bericht mit Angabe der Waffe und Art des Behältnisses sowie dem Vermerk "kein Schloß" reicht nicht.

Meine Waffen werden übrigens alle ohne Schlösser an den Taschen transportiert.

da kann ich dir und karlyman nur zustimmen. :icon14:

jetzt stellt sich mir aber eine Frage.

nach folgendem Sachverhalt.

... ich komme in eine Verkehrskontrolle.

Ich habe die Waffe(n) Gesetz konform sicher Verwart und sicher Transportiert.

Der nette Polizeibeamte ist aber der Meinung, das das nicht so ist.

Beschlagnahmt die Waffe und schreibt eine Anzeige.

Darauf hin werden auch all meine anderen Waffen beschlagnahmt.

.... es kommt nach 1 Jahr zur Verhandlung ....

Der Richter fällt ein Urteil zu meinen Gunsten.

Ich konnte durch diese beschlagnahme nicht an Wettkämpfen, Meisterschaften, Training, usw. teilnehmen.

Weiter ist mir eine oder mehrere Waffe(n) die ich günstig hätte erwerben können durch

das 1 Jahr durch die Lappen gegangen.

Ich hätte auch in dieser Zeit meine Erlaubnis nach § 27 verlängern lassen müssen.

( was aber alles nicht möglich war, durch das schwebende Verfahren )

wie wird mir entstandene Schaden ersetz ??

bzw.

wer ersetzt mir den Schaden ??

auf Antworten gespannt.

lg

Peter :s75:

Geschrieben
Sinn der ganzen Sache ist ja das man die Waffe transportiert und nicht "schnell mal" jemanden in eine Mündung schauen lassen könnte.

Hallo

hier wird darüber diskutiert, wie ich meine legalen Waffe gesetzeskonform zum Schießstand transportiere. Keiner bemerkt mehr die perversion dieser Unterhaltung. Es ist doch schon verboten, jemanden mit der Waffe zu bedrohen. Wie oft soll das gleiche Delikt noch verbotsmäßig sanktioniert werden?

Es gab mal Zeiten, da konnte ich meine Waffe am Mann transportieren, es durfte lediglich keine Munition in der Waffe sein. Deutschland hat es ohne Probleme überlebt. Ich konnte mit meiner täuschend echten Winchester als 12jähriger voller Stolz durch mein Dorf laufen und meine Freunde mit einem lauten Pengruf bekämpfen. Deutschland hat es überlebt. Heute haben sich die Bürokraten ein solches Netzwerk von überflüssigen Verboten geschaffen, das Satiere dagegen real wirkt. Wir dürfen nicht resignieren sondern müssen diese Bürokratiemonster legal bekämpfen. Von sich aus werden die zuständigen Staatsdiener diese Verbotsorgie nicht zurückfahren.

Steven

Geschrieben
... ich komme in eine Verkehrskontrolle.

Ich habe die Waffe(n) Gesetz konform sicher Verwart und sicher Transportiert.

Der nette Polizeibeamte ist aber der Meinung, das das nicht so ist.

Beschlagnahmt die Waffe und schreibt eine Anzeige.

Darauf hin werden auch all meine anderen Waffen beschlagnahmt.

.... es kommt nach 1 Jahr zur Verhandlung ....

Der Richter fällt ein Urteil zu meinen Gunsten.

Ich konnte durch diese beschlagnahme nicht an Wettkämpfen, Meisterschaften, Training, usw. teilnehmen.

Weiter ist mir eine oder mehrere Waffe(n) die ich günstig hätte erwerben können durch

das 1 Jahr durch die Lappen gegangen.

Ich hätte auch in dieser Zeit meine Erlaubnis nach § 27 verlängern lassen müssen.

( was aber alles nicht möglich war, durch das schwebende Verfahren )

wie wird mir entstandene Schaden ersetz ??

bzw.

wer ersetzt mir den Schaden ??

Öh, halt. Immer langsam mit den jungen Pferden.

Fangen wir mit dem Begriff an. "Beschlagnahme" würde bedeuten "weg für immer".

Das meinst Du aber wohl nicht. Was Du meinst wird eher "Sicherstellen" sein.

Für diese Maßnahme (Sicherstellung der Waffen die Du bei der Kontrolle dabei hast) braucht es einen Grund.

Ich gehe davon aus dass schon legal besessene Waffen meinst, also ist schon mal nix mit Sicherstellen zwecks Unterbindung illegalen Besitzes und/oder zur Sicherung fremden Eigentums.

Weiter. Sicherstellung um irgendwas beweisen zu können bzw. zu verhindern dass Du Beweise verändern könntest. - Vielleicht, wobei ich das für dünnes Eis halte. Aber auch da gilt Einzelfall und Begründung sind entscheidend.

Aber: Lässt man Dich weiterfahren, dann lässt man ja quasi den Gesetzesbruch weitergehen - wir nehmen ja an Du würdest unerlaubt Führen.

Das kann´s ja dann auch nicht sein.

Also, stellen wir mal sicher und schon ist das unerlaubte Führen beendet.

Wie lange die Sicherstellung dann andauern muss/soll würde ich sagen ist dann schon mehr eine Entscheidung eines Staatsanwalts und evtl. auch abhängig davon was Dein Anwalt drauf hat.

Dass ein Staatsanwalt die Sache nicht genauso dramatisch sieht wie wenn man Dich mit geholstertem Revolver in der Fußgängerzone aufgegriffen hätte ist immerhin denkbar.

Next one.

Daraufhin werden Dir alle anderen Waffen weggenommen? Vor Deiner rechtskräftigen Verurteilung?

Vielleicht könnte uns Sbine da ein wenig erhellen...?

Also, langsam reiten. Zu schreiben "dann geb ich erst mal alles ab" ist eine schnell gemachte Behauptung.

Bezüglich des evtl. Schadens teile ich die Meinung der Anderen.

Geschrieben

Ich vermute auch ganz stark, daß es einem Polizisten ausreicht, das der "bemängelte" Zustand abgestellt wird. Die gesamte Transport/Führen Regelung ist für mich eher als ein Pack-An zu verstehen, jemanden dranzukriegen, der sich tatsächlich nicht konform verhalten hat, also z.B. mit der Waffe einer Forderung Nachdruck verliehen, im Wald beim Schießen gewesen usw., also wirklich "geführt".

Das was mit dieser Regelung geschieht, nämlich Gängelung von gesetzestreuen Bürgern, mit dem Hintergrund der Verdächtigung ist schon schlimm genug. Man braucht das jetzt nicht noch durch was-wäre-wenn Szenarien zu verschärfen. Die Verunsicherung ist groß genug. Schon bisher galt: "nicht Zugriffsbereit und nicht Schussbereit". Jetzt heißt es im Prinzip: "nicht Zugriffsbereit (weil in verschlossener Verpackung) und nicht Schussbereit" Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix.

Geschrieben
Hallo

hier wird darüber diskutiert, wie ich meine legalen Waffe gesetzeskonform zum Schießstand transportiere.

Richtig erkannt. Hier wird darüber diskutiert wie die uns aktuell betreffende Gesetzelage zu sehen ist.

Der Rest:

Keiner bemerkt mehr die perversion dieser Unterhaltung. Es ist doch schon verboten, jemanden mit der Waffe zu bedrohen. Wie oft soll das gleiche Delikt noch verbotsmäßig sanktioniert werden?

Es gab mal Zeiten, da konnte ich meine Waffe am Mann transportieren, es durfte lediglich keine Munition in der Waffe sein. Deutschland hat es ohne Probleme überlebt. Ich konnte mit meiner täuschend echten Winchester als 12jähriger voller Stolz durch mein Dorf laufen und meine Freunde mit einem lauten Pengruf bekämpfen. Deutschland hat es überlebt. Heute haben sich die Bürokraten ein solches Netzwerk von überflüssigen Verboten geschaffen, das Satiere dagegen real wirkt. Wir dürfen nicht resignieren sondern müssen diese Bürokratiemonster legal bekämpfen. Von sich aus werden die zuständigen Staatsdiener diese Verbotsorgie nicht zurückfahren.

mag zwar stimmen, wir leben aber nicht früher - sondern jetzt.

Mir fallen einen Haufen Sachen ein die unter, um es mal mit Bully Herbig zu sagen, "früher war alles besser" fallen würden.

Wir können uns ja den Zehnten auch gleich wieder zurückwünschen, bliebe mir mehr wenn ich nur noch zehn Prozent abgeben müsste...

Die Leute die es zu ändern vermögen werden von uns gewählt. Und nach der Wahl ist vor der Wahl.

Aber es werden sich genügend Waffenbesitzer und auch WO-Member finden die bei künftig wieder brav bei den Parteien das Kreuzchen machen denen schon so manche WaffG-Segnung zu verdanken ist. Wetten?

Macht´s Dir viel aus wenn wir beim Sachthema bleiben würden? Transportieren/Führen nach WaffG heute.

Geschrieben

Grundsätzlich könnt ihr mal sicher sein, dass diese Regel in der Praxis zu nicht anderem als zum Gängeln von gesetzestreuen Bürgern genutzt wird, die man sonst weiterziehen lassen müsste. So wird es mit Sicherheit bei 99% der Verurteilungen sein. Schließlich lebt man ja in Deutschland und da ist man bekanntlich bei Kleinigkeiten (eigentlich reden wir hier nicht mal über eine Kleinigkeit, wir reden über garnichts, was aber durch die Politker aufgeblasen wird) ganz groß!

In Frankreich gibt es eine ähnliche Regel für Waffen im Militärkalibern und Kurzwaffen. Die müssen entweder so transportiert werden, dass ein wesentliches Waffenteil aus der Waffe genommen wird, oder man nimmt ein Abzugsschloss. Diese Regel wird aber alleine so gut wie nie von einem Polizisten beanstandet, wenn man sie nicht einhält. Sie dient nur dazu im Falle eines Falles was in der Hand zu haben, falls das Opfer sonst wie zusätzlich auffällt. In Deutschland zeigt aber leider die tägliche Praxis, dass man von der Exekutive gerade auf solche leicht zu bearbeitende Fälle abzielt um schnelle Resultate zu bekommen. Über den Sinn macht sich in D kaum ein Beamter wirklich große Gedanken, denn dazu wurde er ja auch nicht ausgebildet. Typisches Beispiel ist z.B. das KWKG. Kleinigkeiten werden dort extrem geahndet, für den Export von Atommaterial für Bomben gibt es kaum mal was.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Typisches Beispiel ist z.B. das KWKG. Kleinigkeiten werden dort extrem geahndet, für den Export von Atommaterial für Bomben gibt es kaum mal was.

Dabei wären zwei Gramm Plutonium äquivalent zu min. 5000 unverschlossenen Rangebags zu werten.......

Geschrieben

In der Anl. 1 Abs. 2 Pkt. 13 WaffG steht eindeutig verschlossen.

Zweifelsfrei ist ein verschlossenes Behältnis gefordert und wenn es nur die Segeltuchtasche mit einem Kofferschloß ist um den leichten Zugriff zu verhindern.

Dass man die Tasche auch mit einem Messer aufschneiden könnte wurde ja mit § 42 a Abs. 1 Ziff 3 WaffG unterbunden, da das Führen von derartigen Messern verboten wurde. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
In der Anl. 1 Abs. 2 Pkt. 13 WaffG steht eindeutig verschlossen.

Ja.

Zweifelsfrei ist ein verschlossenes Behältnis gefordert und wenn es nur die Segeltuchtasche mit einem Kofferschloß ist um den leichten Zugriff zu verhindern.

Nö.

Darum geht´s:

"

bbb) Nach Nummer 11 werden folgende Nummern 12 und 13 angefügt:

„12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird."

"

Transportieren = NICHT schussbereit + NICHT zugriffsbereit.

Und nu aufgepasst.

Die Waffe ist zugriffsbereit wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann. Kann sie das NICHT, dann ist sie NICHT zugriffsbereit.

Explizit wird darauf hingewiesen dass die Verwendung eines verschlossenen Behältnisses ein Fall von "nicht zugriffsbereit" ist.

Es wird hier das aufgeschrieben was wir schon zigmal hier hatten und zwar schon vor dem Erscheinen dieses Textes: Benutzt Du ein verschlossenes Behältnis, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Hier steht nicht: "NUR DANN nicht zugriffsbereit wenn in verschlossenem Behältnis."

Kleiner, feiner Unterschied.

Wie Tyr es schon so schön formulierte: Raider heißt jetzt Twix...

Geschrieben
Und damit meine ich nicht die Dollars in Deinen Augen, wenn du in Deinem Geschaft nun eine unbestimmte Menge an Schlössern verkaufen willst... :peinlich:

Lassie,

habe ich etwa gesagt, daß Du die Schlösser bei mir kaufen sollst?

Ich habe lediglich den Großhändler genannt, der die jetzt auf den Markt bringt.

Kann sich jeder selbst bei seinem Händler informieren, ob der von AKAH beliefert wird.

Und die Preise zu wissen ist doch wohl besser, als bei einem Händler, der den ersten Run ausnutzen will das doppelte zu bezahlen?!!!

Finde ich also nicht so gut, Deine Bemerkung.

"Geschlossen" bedeutet: Es muß ein Schließmechanismus vorhanden und geschlossen sein.

Jenne, wäre wünschenswert, wenn Du recht hättest. Ich würde mir das auch lieber ersparen.

Deine Argumentation ist sicher richtig und nachvollziehbar.

Letztendlich ist aber der Begriff Ver- oder Ge- schlossen eine Auslegungssache.

Vielleicht landet das ja mal vor Gericht.

Viele Schützen hatten in der Vergangenheit schon mit Polizisten zu tun,

die auch das Ge-schlossen mit einem Schloß verbunden haben.

Sicher kannst Du denen bei einer Verkehrskontrolle Deine Auslegung klar machen.

Ich glaube aber nicht, daß Dir die Gesetzeshüter spontan recht geben.

Ordnungswidrigkeit heißt das in der Amtssprache.

Und bei zwei oder drei Ordnungswidrigkeiten können die Dir sogar die Zuverlässigkeit anzweifeln.

Sicher, Du kannst dagegen vor Gericht gehen.

Lohnt sich das???

Das ist jetzt kein vorauseilender Gehorsam! Das Ver-schlossen steht im Gesetz.

Visier z.B. sieht es ebenso.

FWR natürlich auch.

Die entwickeln vielleicht schon für Armatix einen elektronischen Nachrüstsatz. :)

Und glaubst Du wirklich, daß die Industrie diese Schlösser jetzt im großen Stil auf den Markt schmeißen würde,

wenn es möglich wäre, daß Deine Auslegung (ev. auch gerichtlich) bestätigt würde?

So wie Du es schreibst, kann es durchaus ausgelegt werden!

Aber glaubst Du wirklich, daß es die Behörden so auslegen wollen?

Gruß

Rainer

Geschrieben

Macht ja nix Lassie, soll er/sie doch aufstehen.

Wer sich sooo unsicher ist, der kann immer noch meinen Tip befolgen den ich schon lange vorher mal gepostet habe: Dachbox! Abschließbar.

Mit Schlüssel (endlich ein Schlüssel!) abschließbares Behältnis, garantiert nicht von innerhalb des Fahrzeugs erreichbar - da sind dann auch die Unkenrufe haltlos, man könne ja blitzartig über drei Sitzreihen hinweg an die Waffe im Kofferraum... usw.

Es ist halt einfach deutsch.

Eine Formulierung die Mitdenken (mein Gott wie schrecklich) für den Einzelfall nötig macht ist schauderhaft, völlig unzureichend und lässt nur die schlimmst-denkbare Auslegung zu.

Jetzt hat man schon einen Lösungsbeispiel explizit aufgenommen um dieses seltsame deutsche Bedürfnis zu befriedigen und nu ist das Gedöns erst recht wieder da.

Geschrieben
Öh, halt. Immer langsam mit den jungen Pferden.

Fangen wir mit dem Begriff an. "Beschlagnahme" würde bedeuten "weg für immer".

Das meinst Du aber wohl nicht. Was Du meinst wird eher "Sicherstellen" sein.

...

Ich bin mir da nicht so sicher.

ich dachte immer:

Sicherstellen = mit meiner Erlaubnis

Beschlagnahmen = ohne meine Erlaubnis

bei Beschlagnahmen muss imho auch ein Richter "unverzüglich" darüber entscheiden, ob dies richtig ist....

Denke ich ...

Gruss

B

Geschrieben
Da Messer mit einer Klingelänge > 12cm, ab 1.4.2008 nur noch in einem verschlossene Behältnis transportiert werden dürfen, lieferst Du jetzt auch eine abschliessbare Kiste mit?

---

Tom

Tom,

da hast Du schon absolut Recht.

Im Gesetz steht das Ver-schlossen auch für die ach so gefährlichen Messer.

Aber dann dürfte ich ja auch keine Waffen mehr verschicken.

Jedenfalls nicht mehr in einem nur zugeklebten Karton.

Und den Schlüssel dann per Briefpost hinterher???

Aber weißt Du was?

Da verstoße ich jetzt mal einfach gegen das Gesetz, und gebe der Oma ihr

Brotmesser in einem nur Ge-schlossenen Karton mit. :unsure:

Die Wahrscheinlichkeit, daß die Oma von einer Polizeistreife kontrolliert wird,

ist wesentlich geringer, als daß ein Schütze in eine Verkehrskontrolle kommt.

Aber prinzipiell hast Du Recht.

Das WaffG war, und ist nicht immer logisch zu erklären.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Die Wahrscheinlichkeit, daß die Oma von einer Polizeistreife kontrolliert wird,

ist wesentlich geringer, als daß ein Schütze in eine Verkehrskontrolle kommt.

Hoffentlich läuft die Oma auf dem Heimweg nicht Amok mit dem zugriffsbereiten Obstmesser. :rotfl2:

Geschrieben
.....Hoffentlich läuft die Oma auf dem Heimweg nicht Amok mit dem zugriffsbereiten Obstmesser.....

...und wenn's 'ne Anscheinsoma ist?

Gruß Habakuk

Geschrieben

Wenn es eine richtige Oma ist, und ein richtiges Obstmesser... es ist aber nur anscheinsverschlossen... was dann?

Ich bin zerwirrt...

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