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IGNORED

Neue gelbe WBK


Gast

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Geschrieben

Hallo liebe Kenner des Waffenrechts,

ich habe eine funkelnagelneue gelbe WBK.

In absehbarer Zeit (vor Ablauf der 12-Monatsfrist) möchte ich mir darauf etwas holen.

Momentan geht´s nicht wegen meiner grünen WBK und der 2/6-Regelung ^_^ .

Ein Freund von mir, ansonsten ein echter Crack, meinte ich müsste für die erste Waffe auf der gelben WBK einen Voreintrag haben - identisch zur grünen.

Stimmt das ?

Ich habe die gelbe ohne Voreintrag bekommen, kann das sein ?

Ich bitte um Eure Hilfe,

jayman

Geschrieben
Ein Freund von mir, ansonsten ein echter Crack, meinte ich müsste für die erste Waffe auf der gelben WBK einen Voreintrag haben - identisch zur grünen.

Hallo,

mit der Gelben kannst du beliebige Repetierlangwaffen ohne Voreintrag und ohne Befristung kaufen.

Die Behörde besteht nur darauf, dass 2 Wochen nach dem Kauf die Waffe dort eingetragen gelassen wird.

Geschrieben

Stimmt nicht, wenn du die gelbe hast wurde schon ein Bedürfniss als Sportschütze nachgewiesen........ sonst hättes du sie nicht. (Konforme) Waffe kaufen, innerhalb der Frist eintragen lassen, fertig.

Gruß,

Thomas

P.S.

2/6 Regelung natürlich beachten.

Geschrieben

Hallo

Ich kann bei meiner neuen Gelben nur Einzellader mit gezogenen Läufen Erwerben und natülich die Munition,wenn ich also einen Repetierer oder eine Flinte haben möchte muss die erst beantragen bzw Voreintragen. Der rest ist auf der wbk gestrichen. Vielleicht hat er das gemeint.

Geschrieben

Ach Leute,

5 Antworten – aber keine zur Frage! :peinlich:

Lest doch mal, was Jayman geschrieben und gefragt hat!

Jayman hat geschrieben, dass er eine funkelniegelnagelneue Gelbe WBK hat.

Um eine neue Gelbe zu bekommen, muss man derzeit den volle Bedürnisgang über den Verband usw. durchlaufen – wie wenn man eine Waffe auf Grüne möchte (die weiteren Waffen auf Gelb gehen derzeit dann ohne weiteren Bedürfnisantrag).

Dies hat er wohl gemacht.

Ich kenne es auch so, dass der SB dann diese vom Verband bescheinigte erste Waffe schon quasi als "Voreintrag" in die Gelbe einträgt.

So, die Frage war nun: Ist dieser "Voreintrag" nun Pflicht? Antwort: nein.´

Er hat die Gelbe ohne diesen "Voreintrag" bekommen, Frage: kann dies sein? Antwort: Ja, mache SBs machen diesen "Voreintrag" nicht, manche machen ihn, weil sie davon ausgehen, dass das Bedürfnis nicht getürkt ist und der Sportschütze die Waffe ohnehin bald kauft.

Das Fragezeichen von IMI kann ich auch verstehen.

Dazu sei gesagt, dass es SBs gibt, die die Gelbe nach einem Jahr ohne dass eine Waffe darauf gekauft wurde widerrufen.

Sie gehen dann davon aus, dass das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist (ähnlich wie bei einem Voreintrag auf der Grünen).

@Anfänger: Was du hast ist wieder ganz was anderes...

@Jay – ob du einen "Voreintrag" auf der Gelben hast, spielt keine Rolle. Du solltest aber Deinen SB fragen, ob er die Gelbe ohne Waffenkauf zeitlich unbegrenzt gelten lässt.

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Geschrieben
Ach Leute,

5 Antworten – aber keine zur Frage! :peinlich:

Lest doch mal, was Jayman geschrieben und gefragt hat!

Jayman hat geschrieben, dass er eine funkelniegelnagelneue Gelbe WBK hat.

Um eine neue Gelbe zu bekommen, muss man derzeit den volle Bedürnisgang über den Verband usw. durchlaufen – wie wenn man eine Waffe auf Grüne möchte (die weiteren Waffen auf Gelb gehen derzeit dann ohne weiteren Bedürfnisantrag).

Dies hat er wohl gemacht.

Ich kenne es auch so, dass der SB dann diese vom Verband bescheinigte erste Waffe schon quasi als "Voreintrag" in die Gelbe einträgt.

So, die Frage war nun: Ist dieser "Voreintrag" nun Pflicht? Antwort: nein.´

Er hat die Gelbe ohne diesen "Voreintrag" bekommen, Frage: kann dies sein? Antwort: Ja, mache SBs machen diesen "Voreintrag" nicht, manche machen ihn, weil sie davon ausgehen, dass das Bedürfnis nicht getürkt ist und der Sportschütze die Waffe ohnehin bald kauft.

Das Fragezeichen von IMI kann ich auch verstehen.

Dazu sei gesagt, dass es SBs gibt, die die Gelbe nach einem Jahr ohne dass eine Waffe darauf gekauft wurde widerrufen.

Sie gehen dann davon aus, dass das Bedürfnis nicht mehr gegeben ist (ähnlich wie bei einem Voreintrag auf der Grünen).

@Anfänger: Was du hast ist wieder ganz was anderes...

@Jay – ob du einen "Voreintrag" auf der Gelben hast, spielt keine Rolle. Du solltest aber Deinen SB fragen, ob er die Gelbe ohne Waffenkauf zeitlich unbegrenzt gelten lässt.

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Vielen Dank für die exakte Antwort.

Du hast recht mit Deiner Annahme mit den 12 Monaten.

Genauso hab ich es gemeint und handhabt es auch unser SB. Wenn Du nicht innerhalb der 12 Monate den Ersteintrag machst zieht er die gelbe WBK als erloschen wieder ein.

In der Regel, so wurde mir gesagt, ist auch eine erste Waffe voreingetragen - zur Bedürfnissberechtigung - und genau darauf - liebe Lassie - bezog sich meine Frage.

Da Du ja angeführt hast, dass dies von SB zu SB differiert (dank dem eindeutigen Gesestzestext) werde ich nun als nächstes meinen SB anrufen und fragen.

Ich spiele mit dem Gedanken, nach Ablauf der Halbjahresfrist (2/6), mir einen Perkussionsrevoler zu kaufen.

Danke an Alle,

jayman

Geschrieben

Hallo,

im downloadbaren Formular des BDS ist beim Beantragen der Gelben WBK tatsächlich ein Waffentyp / Kaliber zu benennen. Zumindest hier in Berlin / Brandenburg. Ob man das jetzt "Voreintrag" nennt... .

Geschrieben
Hallo,

im downloadbaren Formular des BDS ist beim Beantragen der Gelben WBK tatsächlich ein Waffentyp / Kaliber zu benennen. Zumindest hier in Berlin / Brandenburg. Ob man das jetzt "Voreintrag" nennt... .

Um eine gelbe WBK überhaupt einmal zu erhalten benötigst Du ein Bedürfniss.

Dieses Bedürfniss ist immer - wie auch bei der grünen - an eine bestimmte Disziplin gekoppelt.

Denke mal, ohne konkretes Bedürfniss - keine gelbe WBK.

Geschrieben
Hallo

Ich kann bei meiner neuen Gelben nur Einzellader mit gezogenen Läufen Erwerben und natülich die Munition,wenn ich also einen Repetierer oder eine Flinte haben möchte muss die erst beantragen bzw Voreintragen. Der rest ist auf der wbk gestrichen. Vielleicht hat er das gemeint.

Könnte es sein, dass Du unter 18, unter 21 oder unter 25 Jahre alt bist? In diesen Fällen hast Du eine eingeschränkte gelbe WBK erhalten. Je nachdem, worauf sich die Einschränkungen begründen, sollte sich das aber mit steigendem Alter durch den SB lockern lassen.

Gruß, Ronald

P.S. Sorry, wenn das nicht die ursprüngliche Frage betraf, aber die wurde ja von Lassie vollständig beantwortet.

Geschrieben
Ich kann bei meiner neuen Gelben nur Einzellader mit gezogenen Läufen Erwerben und natülich die Munition,wenn ich also einen Repetierer oder eine Flinte haben möchte muss die erst beantragen bzw Voreintragen.

Da fehlt ja mehr als die Hälfte von dem was das Gesetz (§14(4), WaffG) zulässt! Das sind zur Zeit:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
  • einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

Geschrieben

Was mich jetzt noch interessieren würde: Muß dann auch die dort beantragte Waffe im entsprechenden Kaliber (als erstes) gekauft und in die frische Gelbe WBK eingetragen werden? :rolleyes:

Ach ja, ist bei schon vorhandener Grünen WBK trotzdem mit einer Wartezeit zur Ausstellung zu rechnen oder wird das Ding seitens der Behörde sofort ausgestellt?

Geschrieben
...

...

Denke mal, ohne konkretes Bedürfniss - keine gelbe WBK.

Stimmt, Bedürfnis muß sein.

Aber die Neue Gelbe wird nunmal ohne Voreintrag ausgegeben.

Bei allem anderen -->Widerspruch.

Heinrich

Geschrieben

warum widerspruch? mich juckt der voreintrag auf der gelben nicht.

ein widerspruch würde mir nur unnötige arbeit machen, zeit vernichten und geld kosten.

Geschrieben

Kömmt auf's Bundesland an.

In einigen muß man ja jetzt gleich vors VG.

Damals hab ich gleich nach Erhalt direkt beim SB meinen Widerspruch zu Protokoll gegeben.

Hat fast keine Zeit benötigt, hat nix gekostet und ihm wurde nach 4 Wochen stattgegeben.

Heinrich

Geschrieben
Um eine gelbe WBK überhaupt einmal zu erhalten benötigst Du ein Bedürfniss.

Dieses Bedürfniss ist immer - wie auch bei der grünen - an eine bestimmte Disziplin gekoppelt.

Denke mal, ohne konkretes Bedürfniss - keine gelbe WBK.

ALso ich musste auch Waffe und Disziplin angeben, der Sachbearbeiter hat keinen Voreintrag gemacht.

Will sagen, ich habe einen Voreintrag für einen UHR beim Amt abgegeben und als erste Waffe eine Schrotflinte eingetragen.

mephisto0815

Geschrieben

Es gab mal von einigen Ämtern die Geschichte, dass diese einen Voreintrag in der Gelben gemacht hätten und verlangten. Ich habe aber noch nie gehört, dass diese Regelung irgendwo rechtlich Bestand gehabt hätte, wenn sich der Sportschütze dagegen wehrte.

Geschrieben

Hallo

Wieso die Aufregung?

Wenn jemand die Waffe die er im Antrag angegeben hat nun als "Voreintrag" in der WBK hat, wieso kaufst er sie dann nicht auch?

Meiner Meinung nach nur viel Rauch um nichts

so long

Elsa

P.S. Howdy Leusel

Wie´s mit dem "abgespecktem Bedürfnisnachweis" aussieht , ich werd mal Morgen bei meinem SB nachfragen wie´s zumindest bei uns aussieht

Geschrieben

Da hätte ich auch mal ne Frage zu.

Ich hab auch die Gelbe nach §14 ABs.4 und auch bei meiner steht nur auf dem Deckblatt daß ich Einzellader mit min.60cm Lauflänge und die dazugehörende Mun. kaufen darf.

Da ich die Absicht habe mir ein 300m Gewehr (supermatch) zu kaufen und diese Waffe ein Einzellader ist, sollte ich doch keine Probleme bekommen können - oder?

Ich hatte vor nem halben Jahr schon mal mit meiner SBiene oder besser gesagt SBist nen riesen Trabbel beim Kauf einer Trapflinte.

Sie bestand darauf daß der Schützenverband bestätigt daß ich diese Waffe schießsportlich einsetzen kann (quasi daß der Schützenverband Saar eine Disziplin anbietet bei der die Waffe eingesetzt werden kann)

Dabei handelte es sich um eine ganz normale Trapflinte, kein Selbstlader oder sowas.

Letztendlich bekam ich die Beschränkung daß ich für meine Blaser F3 im Kaliber 12/76 nur Mun. im Kaliber 12/70 erwerben darf, da nur dieses Kaliber zum Trap schießen zulässig sei (nach Landesverband)

Ich denke daß dies nicht rechtmäßig war, aber es war mir eigentlich egal da ich ja tatsächlich nur mit 12/70 schieße.

Nun hab ich die Befürchtung daß mir diese Dame wenn ich mit dem Erwerb einer Einzelladerbüchse in z.B. 6PPC ankomme, wieder versuchen wird mir einen Strich durch die Rechnung zu machen indem sie verlangt, daß ich nachweisen soll wo ich mit der Waffe schießen will und an welcher Disziplin ich teilnehmen möchte.

Als Disziplin wäre da das 300m Großkaliberschießen des DSB aber wir haben im Saarland keinen 300m Stand, sodaß sie auf die Idee kommen könnte daß ich durch ein Schießbuch nachweisen muß daß ich min.18 Mal in einem Jahr auf einer 300m Bahn geschossen habe (hat sie schon einmal gemacht, obwohl ich ja noch garkeine Waffe habe mit der ich schießen könnte)

Ist dies rechtens oder ist es so einfach daß ich die Waffe kaufe (ist ja schließlich wie auf der Gelben draufsteht ein Einzellader) und zum Abstempeln zu diesem Schätzchen hinfahre und fertig isses?

Ich habe die Rechtsauffassung daß mir durch die Gelbe nach §14 Abs.4 schon die Erlaubnis erteilt ist eine Einzellader Langwaffe mit dazugehörender Mun. zu kaufen, sodaß ich nicht nochmal in Frage gestellt werden darf.

Wie seht Ihr das, oder weiss es Jemand genau?

Gruß Dieter

Geschrieben
...Wenn jemand die Waffe die er im Antrag angegeben hat nun als "Voreintrag" in der WBK hat, wieso kaufst er sie dann nicht auch?...

Warum sollte er??

Die Gründe gehen weder Dich noch den SB etwas an.

Die Neue Gelbe wird ohne Voreintrag ausgegeben und Schluß.

Klar mußte ich auf meinem ANTRAG angeben, was ich kaufen möchte (Bedürfnis).

Da hab ich K98k angegeben, das kennt der SB und gut.

Gekauft hab ich mir dann einen R&S weil es so günstig wohl nie wieder einen geben wird.

Geht es irgendjemand etwas an, warum ich meine Kaufabsicht ändere?

NÖ!!

Heinrich

Geschrieben

Hallo,

Klar mußte ich auf meinem ANTRAG angeben, was ich kaufen möchte (Bedürfnis).

Da hab ich K98k angegeben, das kennt der SB und gut.

Nicht mal das.

Auf den Antrag in Bayern habe ich eine 45er beantragt und unten einen Haken bei der Neuen Gelben gemacht. Trainingsnachweise hinzugefügt und gut wars.

Darum konnte auch meine Sblerin keine Waffe eintragen, was sie aber sowieso nicht gemacht hätte.

@DieterK:

Rechtlich eindeutig verstösst deine Dame gegen das Gesetz.

Kauf deine Waffe und lasse Sie in der 2Wochenfrist eintragen.

Du hast mit einer Neuen Gelben das Bedürfniss schon nachgewiesen und kannst kaufen.

Gruss

voyager

Geschrieben

Leutz, es ist doch ganz einfach.

Im Gegensatz zur grünen WBK ist die gelbe WBK an sich bereits ein riesengroßer "Voreintrag", der zum Erwerb der in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten und sogar der dazugehörigen Munition berechtigt.

Sie wird leer ausgestellt und dann ist - unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebotes - jeweils innerhalb von zwei Wochen neuer Waffenerwerb anzuzeigen.

Jegliche anderweitige Ausstellung oder Beschränkung (Mindestalter vorausgesetzt) ist rechtswidrig.

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