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IGNORED

Vereinsaustritt -Zwangsenteignung der Waffen


silberpfeil5063

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Hallo, habe mich, bevor ich dieses schrieb umgesehen aber leider auf Anhieb nichts passendes gefunden, stelle hier für einen Vereinskameraden die Frage da dieser leider nicht über einen Internetzugang verfügt.

Der Kamerad ist seit über 20 Jahren Mitglied in einem Schießverein, seine Frau nicht ganz solange, da seine Frau aus gesundheitlichen Gründen verschiedene Kaliber nicht mehr schießen kann hat es sie beim Verein abgemeldet. Der Verein ist seiner Verpflichtung nachgekommen und hat den Austritt der örtlichen Behörde (hier: Polizei Essen, NRW) mitgeteilt. Von denen hat er eine Art Anhörungsbogen zugeschickt bekommen wo indirekt etwas von Zwangsenteignung (Abgabe der Waffen)drinsteht.

Kann vielleicht jemand kurz Stellung nehmen und vielleicht auf den entsprechenden § hinweisen, besteht die gesetzliche Möglichkeit mehr oder weniger regelmäßig auf einem angemietetem Stand zu schießen (als Nachweis) oder ist es möglich die Waffen seiner Frau auf seine WBK einzutragen, hat die Behörde die Macht die Waffen einzuziehen?

Vielen Dank im voraus.

Dirk

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In der BRD bedarf es zum legalen Besitz von erwerbsberechtigungspflichtigen Waffen eines Bedürfnisses. :kotz:

Wenn das Bedürfnis bisher "Sport" war, nimmt die waffenrechtlich zuständige Behörde bei einem gemeldeten Vereinsaustritt an, dass das Bedürfnis weggefallen ist. Wenn kein Bedürfnis besteht, verliehrt man in Deutschland grundsätzlich das Recht die Waffen weiter zu besitzen. :016:

Die sonstigen Eigentumsrechte bleiben hiervon unberührt. (ein Schelm, der hier etwas böses denkt!)

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In der BRD bedarf es zum legalen Besitz von erwerbsberechtigungspflichtigen Waffen eines Bedürfnisses. :kotz:

Wenn das Bedürfnis bisher "Sport" war, nimmt die waffenrechtlich zuständige Behörde bei einem gemeldeten Vereinsaustritt an, dass das Bedürfnis weggefallen ist. Wenn kein Bedürfnis besteht, verliehrt man in Deutschland grundsätzlich das Recht die Waffen weiter zu besitzen. :016:

Die sonstigen Eigentumsrechte bleiben hiervon unberührt. (ein Schelm, der hier etwas böses denkt!)

Schlag mich jetzt, aber irgendwo habe ich in den Weiten der Kommentare und Erläuterungen zum Gesetz gelesen, das dies eben NICHT so ist. Unter zugrundelegung einer langen Zugehörigkeit als Sportschütze, bzw. langen Zeit als Jäger, soll dem/den Sportschützen/innen das Recht auf Waffenbesitz der zuvor erworbenen Waffen erhalten bleiben, auch wenn sie den Schießsport/Jagd nicht mehr aktiv ausüben (können).

Hab aber heute keine Zeit dies nachzusehen....aber stehen tuts schon irgendwo.Allerdings nicht, was als "lange Zeit" definiert wird/ist. Da ist man wohl auf Gedeih und Verderb den Amtsbütteln ausgeliefert.

Allerdings dürften 15-20 Jahre schon als "lange "gelten.....

GF

Muni

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§ 45 Rücknahme und Widerruf

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen,

wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis

hätte versagt werden müssen.

(2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen,

wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung

hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz

kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen

nicht beachtet werden.

(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2

Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses,

aus besonderen Gründen auch in Fällen des

endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf

abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um

eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.

(4) Verweigert ein Betroffener im Fall der Überprüfung

des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in

einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung

vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen,

bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder

zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung

gegeben wäre, seine Mitwirkung, so kann die Behörde

deren Wegfall vermuten. Der Betroffene ist hierauf hinzuweisen.

Nach Absatz 3 ist das eine Kannbestimmung, folglich "KANNST" Du das in NRW vergessen...

Aber mal konstruktiv: Der Munitionserwerb wird definitiv gestrichen und aus einer gelber WBK muss eine grüne gemacht werden.

Die Übernahme der Waffen durch den Gatten dürfte am Erwerbsstreckungsgebot scheitern: Maximal zwei Waffen pro Halbjahr... Das ginge sowieso nur einfach bei auf die gelbe WBK eintragbare, bei den anderen muss jeweils ein Bedürfnisnachweis erfolgen.

Gruß, Ronald

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..., besteht die gesetzliche Möglichkeit mehr oder weniger regelmäßig auf einem angemietetem Stand zu schießen (als Nachweis)

ja

oder ist es möglich die Waffen seiner Frau auf seine WBK einzutragen,

Ja, jedoch wie o.g. 2/6-Regel und weil in NRW wird da auch 'ne Ausnahme nicht sicher sein. :kotz:

hat die Behörde die Macht die Waffen einzuziehen?
Nur bei Gefahr. Nach einem rechtskräftigem Urteil oder Bescheid übernähme das dann zwangsweise ein Gerichtsvollzieher ggf. mit Unterstützung durch die Polizei. Nach dem Ruf den NRW in Waffenrechtssachen hat, würde da wahrscheinlich aber vorher eine "Gefahr" daraus gemacht. :sad:
Vielen Dank im voraus.

Dirk

Bütte! :)

ps: wie wäre es mit einer "billigen" Vereinsmitgliedschaft? Der VdRBw. e.V. kostet nur 30 Ois p.a. und nimmt auch Ungediente auf. OK, sie müßte es ertragen, monatlich das LLoyal :P zu bekommen. :huh:

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Weil ich das hier gerade gelesen habe: Ist es rein vom WaffG her egal bei WELCHEM Verein ich Mitglied bin? Sprich, kann zB ein Münchner in einem Berliner Verein Mitglied sein und damit (egal wie häufiger er schießt) legal seine Waffen behalten?

Wenn dem so ist, findet sich dann wirklich in ganz Deutschland kein Verein, der sich gegen diesen Vereinszwangwahnsinn stellt und für eine Placebogebühr von einem Euro p.a. Mitgliedschaften bescheinigt?!

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.... Wenn dem so ist, findet sich dann wirklich in ganz Deutschland kein Verein, der sich gegen diesen Vereinszwangwahnsinn stellt und für eine Placebogebühr von einem Euro p.a. Mitgliedschaften bescheinigt?!

1 € geht nicht. Wir sind mir unseren 24 € schon so weit unten, dass wir gerade die Kosten decken. (Verbandsabgaben, Versicherungen, Einladungen, Aufwand...).

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Es geht ja nicht darum Kosten zu decken, das machen die Leute die auch wirklich schießen. Es geht rein um eine Alibimitgliedschaft. Muss man seine Mitglieder irgendwo versichern? Müssen die bei einem Verband Mitglied sein?

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Wenn es so kommt ists bedauerlich! Muß aber an die Beiträge über den Wegfall des Erbenprivilegs denken. Dort haben sich einige für den Wegfall ausgesprochen. Nach einem Vereinsaustritt besteht auch kein Bedürfnis mehr! Denoch bin ich für den Erhalt des Eigentums, hier wie dort! Rechtmäßig erworbenes Gut sollte nicht einfach von Staat eingezogen werden können.

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Es geht ja nicht darum Kosten zu decken,

Das sage mal den anderen, den aktiven Schützen. Sollen diese dann die Kosten der "Alibimitglieder" tragen? nein - eine Wohlfahrtsgemeinschaft sind wir nun doch nicht.

Muss man seine Mitglieder irgendwo versichern? Müssen die bei einem Verband Mitglied sein?

Ja - zumindest wir als mittelbares Mitglied im DSB (also hier oft als "DSB-Verein" benannt) müssen alle unsere Mitglieder an den Landesverband melden.

Der Landesverband erhebt für jedes Mitglied eine Pauschale.

Sicherlich - wenn solche Mitglieder ausdrücklich verzichten würden, zu den Festen, Versammlungen usw. eingeladen zu werden, die Kontoverbindungen nie ändern würden und das Konto immer gedeckt wäre, nie rücklastschriften kämen usw. könnte man ein paar Kosten, wie die Portokosten, senken - würde aber den Verwaltungsaufwand der Ehrenamtlichen erhöhen.

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Nochmal, es geht mir einzig darum, dass für Personen wie etwa die im Urpost Betroffene eine Möglichkeit zu schaffen um den Vereinszwang herumzukommen. Vergiss Einladungen, Partys, Versammlungen, Gratiszeitschriften,... vergiss sogar diesen Alibieuro. Diese Mitglieder sollen KEINERLEI Rechte haben, lediglich eine Bestätigung, dass sie bei einem Schützenverein sind, so will es doch der Gesetzgeber.

Vgl. z.B. Russland, da braucht man für ein Visum eine "Einladung", also haben sich verschiedenste Firmen darauf spezialisiert Alibieinladungen auszustellen.

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Das mit Sicherheit nicht. Sein Eigentum an den Waffen kann die Behörde nicht angreifen.

:icon14: genau so sieht's aus !

In meinem Bekanntenkreis gibt es einige Jäger, welche seit Jahren keinen Jagdschein mehr gelöst haben - selbstverständlich besitzen diese Ihre WBK's und Waffen noch !

Natürlich ohne Munitionserwerb, weil kein Bedürfnis (wie bereits im Thread erwähnt)

Bei uns argumetiert die zuständige Behörde (Landratsamt) richtigerweise so:

Solange die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gegeben ist - sieht der SB keinen Grund die WBK einzuziehen !

Denn: Fällt dem Jäger nach 15 Jahren plötzlich wieder ein, einen Jagdschein (und wenn es nur ein Tagesjagdschein ist) zu lösen: ..... Schwupps, ist das Bedürfnis urplötzlich wieder gegeben ! :man_in_love:

-> Dann wäre es wahnsinnig Sinvoll, die zuvor "enteigneten" bzw. "zwangsverkauften" Waffen wieder erwerben zu müssen.... :17::rotfl2:

Synchron dazu sähe es bei Sportschützen aus: Wer sagt denn, daß jemand bei durchgehender Zuverlässigkeit nicht nach einem Jahr wieder in einen anderen Verein Eintritt bzw. regelmässiges Schiessen auf zugelassenen Ständen nachweisst ?

Gruß

.338 Lapua

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Ungeachtet von der Schwachsinnigkeit solcher Zwangsverkäufe nach 20 Jahren Sport. Warum bleibt man nicht im Verein, diese Machenschaften sind doch bekannt? Viele DSB Vereine haben geringe Mitgliedsbeiträge und nach so langer Mitgliedschaft lässt es sich doch sicherlich noch etwas "handeln".

Gerade ein Verein profitiert doch auch von Beitragszahlern, die nicht mehr aktiv sind.

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Nochmal, es geht mir einzig darum, dass für Personen wie etwa die im Urpost Betroffene eine Möglichkeit zu schaffen um den Vereinszwang herumzukommen. Vergiss Einladungen, Partys, Versammlungen, Gratiszeitschriften,... vergiss sogar diesen Alibieuro. Diese Mitglieder sollen KEINERLEI Rechte haben, lediglich eine Bestätigung, dass sie bei einem Schützenverein sind, so will es doch der Gesetzgeber.

Vgl. z.B. Russland, da braucht man für ein Visum eine "Einladung", also haben sich verschiedenste Firmen darauf spezialisiert Alibieinladungen auszustellen.

Du könntest ihnen ja einen Alibiwohnsitz in Tirol vermitteln. Da können sie dann vom gesparten Vereinsbeitrag noch Waffen ohne Ende kaufen.

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Nochmal, es geht mir einzig darum, dass ...

Schon klar, ich weiß um was es dir geht.

Aber der Verein muss schon einem anerkannten Verband angehören und muss eine anerkannte Beitrags- und Gebührenordnung haben.

Ich kenne kein Verband, der keine Mitgliedsbeiträge erhebt. Und die müssen nunmal kostendeckend sein.

(Hatte nicht schon mal jemand die Idee aus WO einen anerkannten Verband zu machen... 10.000 Mitglieder...)

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