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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Begründung für diese Maßnahme zeigt wieder einmal die Absurdität der neuesten Waffenrechtsänderung. Die Messer müssen verboten werden, weil Jugendliche sie als Statussysmbol mit sich herumtragen würden, sagt dei Polizei. Dies wäre so, seitdem die Butterfly-Messer verboten sind. Und um denen die Messer wegnehmen zu können, muß nun das schwere Geschütz Waffenrecht aufgefahren werden.

....dann würde es ja genügen Jugendlichen solche Messer zu verbieten :rolleyes:

Zum Steuerzahlen bin ich gut genug, den Dienst an der Waffe habe ich getan.......

Was glauben denn manche mit wem Sie es zu tun haben :confused::peinlich:

Eine Verschärfung wird nie wieder rückgängig gemacht, eher weiter verschärft....

Ich kann das nicht mehr nachvollziehen, es wäre echt mal an der Zeit zu manchen Themen

Volksabstimmungen zu machen, den wir - das Volk, sind die Mehrheit.

Aber der Bürger wird regiert und gegängelt und hat letztendlich nichts zu sagen.

Schade!

Geschrieben
Eine Verschärfung wird nie wieder rückgängig gemacht, eher weiter verschärft....

Einspruch :rolleyes: soll nicht etwa die Energie von Spielzeugwaffen von 0,08 J wieder auf 0,5 J angehoben werden??? :s73:

Übrigens vielen herzlichen Dank an unsere Anscheinspolitiker für diese noble Geste... :s2: jaja, wäre nicht das EU- Waffenprotokoll gewesen... :D

Ich kann das nicht mehr nachvollziehen, es wäre echt mal an der Zeit zu manchen Themen

Volksabstimmungen zu machen

Diesem kann ich nur voll und ganz zustimmen

Geschrieben
....dann würde es ja genügen Jugendlichen solche Messer zu verbieten :rolleyes:

:icon14:sowie Angehörigen gewisser Kulturkreise, in denen das Messer traditionsgemäß "dazugehört - Stichwort "Machismo". Hier auf Wikipedia kurz aber treffend beschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Macho

...

Eine Verschärfung wird nie wieder rückgängig gemacht, eher weiter verschärft....

Besonders frustrierend manifestiert sich die Ignoranz unseres Gesetzgebers vor dem Hintergrund daß m.W. gerade in der benachbarten Schweiz das Verbot von Einhandmessern zum 01.01.2008 wg. erwiesener Unsinnigkeit wieder aufgehoben worden ist.

Geschrieben
Eine Verschärfung wird nie wieder rückgängig gemacht, eher weiter verschärft....

Definitiv falsch!

Hier mal ein paar Beispiele für Erleichterungen aus den letzten Jahren:

- Wegfall des Anscheinsparagraphen

- Wegfall des Verbotes von Hohlspitzmunition

- Repetierbüchsen auf gelbe WBK

- Jäger dürfen Waffen im Revier einschießen

- Erleichterter Erwerb von Wechselsystemen

Geschrieben
Definitiv falsch!

Hier mal ein paar Beispiele für Erleichterungen aus den letzten Jahren:

- Wegfall des Anscheinsparagraphen

- Wegfall des Verbotes von Hohlspitzmunition

- Repetierbüchsen auf gelbe WBK

- Jäger dürfen Waffen im Revier einschießen

- Erleichterter Erwerb von Wechselsystemen

Da hast du vollkommen recht!

Es gibt auch noch erfreuliches, eigentlich erstaunlich!

Das hatte mich auch gewundert :rolleyes:

...und natürlich auch Perkussionsrevolver auf gelb

Aber bei den Messern glaub ich nicht an ne Rücknahme des Verbots.

Geschrieben

Auch ganz lustig nebenbei....

Ich habe mich heute mit meinem Sachbearbeiter der Waffenrechtsbehörde in Verbindung gesetzt, um eine Ausnahmegenehmigung für ASP und Einhandmesser zu bekommen....wird vermutlich kein Problem sein - nur hat die Behörde/der Sachbearbeiter vom neuen WaffG bisher lediglich aus den Medien erfahren....er ist sich nicht sicher, ob er auch rechtzeitig vor dem 01.04. schon etwas handfestes vorliegen hat, an dem er sich ausrichten kann.... :mrgreen: ..

Geschrieben

1.3 Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

das trifft doch wohl auch für dieses teil hier zu:

link

es ist mit einer hand zu öffnen und die klinge ist feststellbar.

was, wenn der brave handwerker das ding im auto oder in seiner jackentasche vergisst

und abends damit in der fussgängerzone angetroffen wird??

Geschrieben

Ich hab auch noch 'ne Meteoriteneinschlagsversicherung abzuschließen...

So mal rein hypothetisch:

Gesetzt den Fall Du wärst Ordnungshüter. Und als Mensch passt Dir die Nase des braven Handwerkers nicht. Und Dein Missfallen ist so groß, daß Du Dich auch nicht vor Papierkrieg und Deinen Vorgesetzten fürchtest. Und Du siehst das als Verstoß gegen das Führverbot des 42a WaffG an, daß der Mann das Teppichmesser dabeihat. Du Beschlagnahmst Das Messer und drohst mit dem OWi-Geld von 10.000 Euro. Und den allgemein anerkannten Zweck des Handwerkers erkennst Du nicht als Ausnahme an.

Dann würde ich jetzt mal ganz hypothetisch vermuten:

- Jeder (atmende) Rechtsanwalt ist in der Lage, die OWi zu entkräften und die Dienststelle zur Rücknahme zu bewegen (Wie heißt das richtig ?)

- Jeder (denkende) Vorgesetzte stimmt zu

- Jeder solchermaßen agierende Beamte sollte um seinen Platz und Pension bangen

- Jemand, der dem braven Handwerker mit solch einer Lappalie eins auswischen will, der macht auch Anzeigen wegen Umweltverschmutzung durch Atmen.

Mach Dir lieber Sorgen um andere Dinge.

Geschrieben
...wäre ich mir nicht allzu sicher, ob nicht einfach alle "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge" zu Einhandmessern definiert werden...

DIE Wahrscheinlichkeit ist eher gering. Denn wäre dies die Intention des Gesetzgebers, so hätte er sich von der Formulierung her das Gedöns mit "einhändig.." und "Einhandmesser" sparen können. Dann hätte er einfach "Feststellbar" geschrieben

(ein Verbot/Führverbot feststellbarer Klappmesser wäre schon alleine aus Unfallverhütungs-/Sicherheitsbelangen heraus unvertretbar. Dann könnte sich dieser Staat den ganzen umfangreichen Rest an UVV-Vorschriften sparen).

Die Absicht (zu entnehmen aus den dazu abgegebenen "Begründungen"..) war bzw. ist, Klappmesser, die von ihrer Konstruktion her für das schnelle Öffnen und Verriegeln (Klack!) mit einer Hand (auch ohne Artistik bzw. Gummifinger) gebaut sind, vom Führen auszuschließen. Da fallen insbesondere die Modelle mit "Flipper"bedienungen - wie mein liebgewonnenes CRKT M16 - sowie günstig platzierten Öffnungsknöpfen oder Daumenlöchern an der Klinge hinein.

Die Relevanz der Vorschrift für "Schweizer" mit kleiner Fingernagelabbrechrille bzw. die zäh öffnenden, umständlich mit Drehring festzustellenden Opinel ist in keiner Weise irgendwo ableitbar (vgl. oben) - und man muss diese auch nicht mit Gewalt herbeidiskutieren...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Der Runnerpok selbsternannter Gesetzesapostel ha,ha du hättest es in der DDR bis zum Staatsrat bringen können... :00000733:

Oder irgendwas in Mielkes Verein würde mir ein Schild mit der Aufschrift "Das muss ich melden" um den Hals hängen.

Da ich auch davon ausgehe das du auch noch zu der "Ich habe nichts zu verbergen" (ich übrigens auch nicht) Fraktion

gehörst würde ich dir diesen Tipp dringend empfehlen- vielleicht kommste dadurch auch noch in die BILD oder sie bringens

in den 20:00 Uhr Nachrichten :gutidee:

Was soll denn der Schwachsinn? Der Mann hat Ahnung und sehr viel Erfahrung, in Gegensatz zu manch anderem hier.

Und zu sochen Aüßerungen fällt mir wieder nur Dieter Nuhr ein, allerdings ohne den einleitenden Halbsatz!

Ach ja, ich KANN es beurteilen!

Geschrieben
Was soll denn der Schwachsinn? Der Mann hat Ahnung und sehr viel Erfahrung, in Gegensatz zu manch anderem hier.

Und zu sochen Aüßerungen fällt mir wieder nur Dieter Nuhr ein, allerdings ohne den einleitenden Halbsatz!

Ach ja, ich KANN es beurteilen!

Ahnung und Erfahrung sind das Eine, die bestreitet wohl auch keiner - Einstellung bzw. Gesinnung sind jedoch etwas völlig Anderes.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Iggy,

welche EInstellung bzw Gesinnung wirfst du denn runnerpok vor?

Ich bin mit ihm sicher nicht immer einer Meinung, aber eine fragwürdige Gesinnung konnte zumindest ICH bei ihm bisher noch nicht feststellen.

Geschrieben
Ahnung und Erfahrung sind das Eine, die bestreitet wohl auch keiner - Einstellung bzw. Gesinnung sind jedoch etwas völlig Anderes.

Grüße

Iggy

Stimmt !

Wofür steht eigentlich POK ? Polizeioberkommisar ?

In NRW wird man das kurz nach der Ausbildung... und sitzt dann z.B. im Streifenwagen...

Das geht jetzt nicht gegen die Grünen im Allgemeinen...

jaeger7-de

Geschrieben
DIE Wahrscheinlichkeit ist eher gering. Denn wäre dies die Intention des Gesetzgebers, so hätte er sich von der Formulierung her das Gedöns mit "einhändig.." und "Einhandmesser" sparen können. Dann hätte er einfach "Feststellbar" geschrieben

(ein Verbot/Führverbot feststellbarer Klappmesser wäre schon alleine aus Unfallverhütungs-/Sicherheitsbelangen heraus unvertretbar. Dann könnte sich dieser Staat den ganzen umfangreichen Rest an UVV-Vorschriften sparen).

Ich sehen nicht, wie Deine "Wahrscheinlichkeit" mit dem Gesetztesentwurf in Einklang zu bringen ist. Der Wortlaut "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)" ist m.E. eindeutig. Jedes Messer, dessen Klinge einhändig feststellbar ist (ergo jedes feststehende Klappmesser sowie z.B. auch Cutter/Teppichmesser) und eben nicht nur jedes Messer das einhändig geöffnet werden kann, darf nicht geführt werden! Bei welchem feststehendem Klappmesser die Owi ausgesprochen wird entscheidet einzig und allein die Willkür des Gesetzgebers! Auf der sicheren Seite ist man (momentan) nur noch bei den nicht feststellbaren Klappmessern!

Geschrieben
die Willkür des Gesetzgebers!

Moment, mal. Der Gesetzgeber hat das Unheil bereits willkürlich angerichtet. Wie es in der Praxis in Grenzfällen angewendet wird, bleibt leider auf den Schultern der Beamten liegen. Und die Gummi-Formulierung des Absatz 3 vom gesunden Volksempfinden allgemein anerkannten Zweck, die ist da bestimmt keine Erleichterung.

Einerseits wird der Polizei mehr Handwerkszeug gegeben, andererseits werden für die Durchführung breite Schultern "im Feld" verlangt, die Sicherheitsexperten und -Politiker haben damit nix zu tun. Ich tät mich als Polizist innerlich bei Herrn Körting höchst unfreundlich bedanken. Der macht da seinen kostenlosen Wahlkampf.

Schlampig gemachtes Gesetz ! Papier kostet nix, Polizisten schon. HMMPFMFPFPPFF.....

Ich bin ja schon still....

Geschrieben

Man sollte auch mal sehen, wie das evtl. in der AWaffV definiert wird. Klar, man kann vorab sehr gut spekulieren, ob man das aber richtig oder falsch sieht, werden wir erst später wissen.

Aber ansonsten schließe ich mich eher der Meinung von @Karlyman@ an.

Wenn ein Schweizer Taschenmesser ein Einhandmesser wäre, hätte es keine "Fingernagelabreißrille". Es ist nicht dafür gedacht, mit einer Hand geöffnet zu werden. Ein genauerer Blick ins aktuelle Online-Messermagazin bzgl. Definitionen bzgl. Messer hilft da evtl. weiter.

Geschrieben
.... Wofür steht eigentlich POK ? Polizeioberkommisar ?

wofür steht jaeger7? sieben schuss für ein stück?

sieben stücke gesehen, keins getroffen?

In NRW wird man das kurz nach der Ausbildung...

kurz nach der ausbildung a10? kommt ganz drauf an, was du unter "kurz" verstehst...

ansonsten entfachte sich ja auf der vorherigen seite ein kurzer, aber heftiger seitenhieb, meine person betreffend - natürlich initiiert von meiner lieblingsulknudel tschorsch. sehr interessant! mein lieber mann, der junge raucht aber grässlich hässliches zeug ...

danke an meine unterstützer - und was meine gesinnung angeht: jawohl, auch ich hab eine!

grüße

Geschrieben
Iggy,

welche EInstellung bzw Gesinnung wirfst du denn runnerpok vor?

Ich bin mit ihm sicher nicht immer einer Meinung, aber eine fragwürdige Gesinnung konnte zumindest ICH bei ihm bisher noch nicht feststellen.

:icon14: Absolut einer Meinung!!

Geschrieben
Wofür steht eigentlich POK ? Polizeioberkommisar ?

In NRW wird man das kurz nach der Ausbildung...

In diesem Fall ist "kurz" als "ca. ein Jahrzehnt" zu definieren. In Niedersachsen siehts auch nicht viel anders aus. Im übrigen... ich bin auch "nur" PK. Ein Dienstgrad läßt keinerlei Rückschlüsse auf den Umfang und die Qualität meiner Fachkenntnisse zu.

Geschrieben

Hallo und sorry,

nochmal zum einhändigem Öffnen von Messern. Jedes normale Buck - und artverwandte Messer - lassen sich mittels Daumen und Mittelfinger "voröffnen" und dann durch eine Drehung aus dem Handgelenk heraus vollends aufklappen und sind dann automatisch arretiertl

Verboten oder nicht?

Viele Grüße, Reinhard.

Geschrieben

Verboten sowieso nicht, es geht (bei den Nicht-Waffen-Messern) um die Frage zugriffsbereites Führen oder nicht.

Nochmal (auch auf die Gefahr, mich zum wiederholten Mal zu wiederholen...):

Wir schießen uns selbst ins Knie (passender: ...schneiden uns ins eigene Fleisch), wenn wir hier fleißig noch vor Verabschiedung und Inkrafttreten der neuen Regelungen Beispiele ausbreiten, in welchen schön erklärt wird, wie sich auch "klassische" Klappmesser (die, anders als CRKT M 16, Spyderco & Co., nicht für einen einhändigen Öffnungs- und Arretierungsvorgang konstruiert wurden) auf irgendeine geschickte Weise doch einhändig aufschlenkern lassen.

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