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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da es sich um eine Verschärfung des WaffG handelt, wird vermutlich die Definition des Führens die folgende sein:

.. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,...

Damit ist das Problem doch gelöst. Alle vorhandenen Messer bleiben in der Wohnung / auf dem eigenen Grundstück und neue Messer gibt's nicht mehr, da es keinen 'voim Bedürfnis umfassten Zweck' beim Transport gibt. Brot kann man bereits geschnitten erwerben, Fleisch gibt es geschnitten in der Kühltruhe, der Durchmesser von Äpfeln wird per EU-Erlaß auf 4cm beschränkt und Döner werden komplett verboten (Gyros leider auch :( )

Noch eine Warnung an Gürtelträger: Da jemand seine Freundin gerade mit einem Gürtel erwürgt hat, solltet Ihr Euch vor dem, für die innere Sicherheit und Ordnung erforderlichen, Verbot einen Vorrat an Gürteln zulegen. Dann könnt Ihr zumindest in der eigenen Wohnung, den Geschäftsräumen und auf dem eigenen Besitztum herumlaufen ohne die Hose festzuhalten. In der Öffentlichkeit könnte dies allerdings zu einer Verlangsamung der Fußgänger führen.

Geschrieben
Das hier hingegen darfst Du problemlos führen, was für ein wirklich sinnvolles und durchdachtes Gesetz ...

Und du hast immer noch nicht recht. Ein Karambit ist eine Waffe und kein Werkzeug, somit fällt es unabhängig von der Klingenlänge unter das Führverbot.

Übrigens, hat jemand schon mal darüber nachgedacht, inwieweit das Führverbot für Anscheinswaffen auf SRS-Waffen anzuwenden sein könnte?

Geschrieben
Da es sich um eine Verschärfung des WaffG handelt, wird vermutlich die Definition des Führens die folgende sein:

.. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,...

Ja. Wobei das eben ausschließlich für die Messer gilt, die als Waffe i.S.d. WaffG einzustufen sind.

Für die anderen Messer wurde bekanntlich

- soweit sie die Kritierien Einhand bzw. feststehend über 12 cm erfüllen, eine speziellere, eingeschränkte "Führens-Regelung" geschaffen, deren Grenzen und Ränder bislang z.T. unklar sind

- soweit sie nicht unter die Kategorie Einhandmesser fallen bzw. als feststehende Messer eine Klingenlänge unter 12 cm aufweisen, keine Einschränkung beim Führen/Mitführen vorgenommen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Die Waffeneigenschaft eines Messers begründet sich ausschließlich in seiner Zweckbestimmung. OB es einseitig oder zweiseitig geschliffen ist hat dabei keinerlei Bedeutung. Ein zweiseitig geschliffener Hirschfänger ist z. B. keine Waffe, ein einseitig geschliffenes Bajonett dagegen schon.

Quelle Waffengesetz Anlage 1:

1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Hmmm - ich stimme Dir hier grundsätzlich zu, aber wo ich das gerade so schön zusammen lese: Ist ein Hirschfänger nicht gerade dazu gedacht

unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen?
Die Tatsache, dass diese Verletzungen dem Zweck des Hirschfängers nach nicht Menschen sondern Tieren zugefügt werden, dürfte es aus der Sicht vieler Grüner noch viel verwerflicher machen...

Edit: Schreibfehler

Geschrieben
Und du hast immer noch nicht recht. Ein Karambit ist eine Waffe und kein Werkzeug, somit fällt es unabhängig von der Klingenlänge unter das Führverbot.

So ist es.

Übrigens, hat jemand schon mal darüber nachgedacht, inwieweit das Führverbot für Anscheinswaffen auf SRS-Waffen anzuwenden sein könnte?

Feuerwaffen können nach der letzten definitorischen Änderung keine Anscheinswaffen sein.

Da aber SRS-Waffen (zumindest bisher und wohl auch in Zukunft) nach Anlage 1 / Abschnitt 1 / Unterabschnitt 1, Ziffern 2.7, 2.8 und 2.9 zu den Feuerwaffen zählen, wird es hier (aller Voraussicht nach, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken) zu keinerlei Änderung kommen. Das Führen mit dem KWS sollte also auch in Zukunft problemlos möglich sein.

Geschrieben

Das finde ich übrigens dumm !

Es gibt Paintball-Kügelchen mit OC-Füllung von Nonlethal zur Tierabwehr. Statt nun den sehr teuren und nur einmal zu verwendenen Zerstäuber für Pfeffer (mit "kleiner" Ladung) zu verwenden, könnte man seine (meinetwegen orange oder neongelb angestrichene) Paintball-Knifte nehmen. Und damit auch halbwegs trainieren. (Wer hat eine Gaswaffe schon mal Probe-Geschossen ?)

Problem: Geschosse werden durch Lauf getrieben, Antrieb durch kalte Gase, daher sind Paintball-Markierer den Schusswaffen beidefiniert. Die Waffen dürfen nur mit einem (großen) Waffenschein geführt werden. Sie sind kein Spielzeug, selbst angestrichen nicht, E0 ist <~7,5 J. Sie dürfen also nur auf dem eigenen Grundstück verschossen werden, wenn sicher ist, daß sie nicht "entkommen" können.

Ach ja: Die Kügelchen gibt's momentan auch nur in Kaliber .68, die Paintball und RAM Geräte haben meist .43. Und wir reden hier nur über Tierabwehr. Ich bin leider schon mal von einem Hund gebissen worden, deshalb beschäftige ich mich mit dem Thema ein bisschen.

Geschrieben
Es gibt Paintball-Kügelchen mit OC-Füllung von Nonlethal zur Tierabwehr. Statt nun den sehr teuren und nur einmal zu verwendenen Zerstäuber für Pfeffer (mit "kleiner" Ladung) zu verwenden, könnte man seine (meinetwegen orange oder neongelb angestrichene) Paintball-Knifte nehmen.

Naja, für die Pepperballs braucht man etwas mehr Energie, als die in .de erlaubten 7,5J bei F-Waffen. Die in .de erhältlichen .68er-Markierer nutzen zwar in der Regel die 7,5J voll aus (wobei sie zu wesentlich mehr fähig sind), aber für die Pepperballs braucht man etwa 16J. In den USA ist das alles kein Problem, in .de hingegen schon.

Und damit auch halbwegs trainieren.

Mit einer .68er PB-Spritze kann man nicht für GK/KK trainieren – das ist Fakt. Hast Du so ein Ding schon einmal geschossen? Der riesige Hopper (Schüttelmagazin) oben drauf, der noch größere Gastank (Pressluft od. Co2). Das kannst Du vergessen. Die Konstruktionen sind riesig und Zielen, Bedienung etc. sind ganz anders als bei einer Feuerwaffe.

Ich bin selbst ein freier Mitarbeiter bei zwei Projekten „Trainingswaffen für Behörden“ (man möchte vereinzelt weg vom Simunition-Trallala). Hier setzt man auf hochwertige Airsofts. Ebensolche kann man auch als IPSC-Schütze für das Trockentraining bzw. das Trainieren von schneller Zielaufnahme und Schussabgabe verwenden.

Ach ja: Die Kügelchen gibt's momentan auch nur in Kaliber .68, die Paintball und RAM Geräte haben meist .43.

Das originäre Standardpaintballkaliber IST Kaliber .68.

Ein Wort von jemandem, der es wissen muss: Vergiss die RAMs, nach gegenwärtigem technischen Stand ist das nicht mehr als Spielzeug. Allein die Geschossenergie: über 1,8J kommst Du da nicht hinaus (und das, bei den immer noch vergleichsweise schweren .43er Balls).

Auch wenn ein (relativ bekannter und genauso ominöser) Versandhändler die RAM-Kniften als „Heimverteidigungswaffen“ anpreist, so ist das nichts weiter als ein geradezu lächerlicher Marketinggag.

Geschrieben

@SeinePestilenz

Danke für die Infos. Ging mir beim "Trainieren" nicht um GK-Training, sondern um die Benutzung der Waffe selbst. Und da kann man dann eben mit Paintballs üben statt mit OC-Kugel.

Ich hab' nur einen "Pumpgun"-Nachbau im Kaliber .68 gefunden (Was sonst.... :rolleyes: ) Bin jetzt da in der Szene nicht drin. Und die Geräte mit Hopper-Befüllung und anschraubbaren Alu-Tanks hatte ich mir jetzt nicht vorgestellt. :00000733:

Hab' mal nen Bericht über die Border-Patrol gesehen, die so einen Pepperball-Werfer getestet hat. Allerdings als Vollernter...

Geschrieben
... Ich hab' nur einen "Pumpgun"-Nachbau im Kaliber .68 gefunden (Was sonst.... :rolleyes: )...

Was Du gefunden hast, war wahrscheinlich dies hier:

http://atacs.files.wordpress.com/2007/11/ram68-14.jpg

(Walther SG68 / RAM68-14; bisher erste RAM-Waffe im „Traditionskaliber“ .68)

Modellmäßig alles kalter Kaffe – Pumpen bevölkerten die Urzeit der PB-Markierer, bevor die ersten Halbautomaten kamen.

In den 80er Jahren war das schon präsent (auch damals wie heute wieder mit CO2-Kapseln – im Gegensatz zu den heute üblichen großen Druckbehältern):

http://walkerz.org/images/pball/Pix/Sheridan/old2.jpg

(die legendäre Sheridan PGP)

Oder auch, geringfügig später, mit Anschluss für eine dicke Buddel und Stutzen für den Hopper:

http://www.mcarterbrown.com/collection3.0/...0Thunderpig.jpg

(CMI Thunderpig PI-2 - „Tusker“-, fast schon ein Kultobjekt, von ca. 1988.)

http://walkerz.org/images/pball/Pix/PMI/trracer.jpg

(PMI Trracer)

Bis hin zum (auch heute noch gebauten) „VW-Käfer“, der allerdings ein HA ist aber noch an die typische Grundform der PB-Pumpen erinnert:

http://www.sportwaffen-schneider.com/images/TippmannG.jpg

(Tippmann 98)

Das ist ein ganz stark verkürzter/verstümmelter Abriss, der Kenner möge mir verzeihen (Kultobjekte wie die „Splatmaster“ habe ich hier ganz weggelassen).

Geschrieben
...Darf ich nach dem neuen AffG meinen Teleskopschlagstock noch führen?...

Wenn er nicht beidseitig scharf geschliffen ist und die Klingenlänge 12cm nicht überschreitet. :rolleyes:

Geschrieben
Darf ich nach dem neuen AffG meinen Teleskopschlagstock noch führen?

Gruß @ddi

Nein, darfst du grundsätzlich nicht. Ausnahmen dürften womöglich für die Security-Branche (wg. beruflicher Tätigkeit) möglich sein.

Geschrieben

Hallo,

aber SRW mit kleinem Waffenschein, müßte doch weiterhin gehen ??? Oder ???

Und vom Einhandmesser, den Pin zum öffnen abmachen und gut ist ??? Oder ???

Was ist denn, wenn das (umgebaute) Einhandmesser, geöffnet mit dann feststehender Klinge länger wie 12 cm ist ???

Dann wäre ein Führen, verboten ????? Also wieder zusammenklappen, dann kann ich weitergehen ????

Total Bescheuert :peinlich:

Gruss

Blue

Geschrieben
Nein, darfst du grundsätzlich nicht. Ausnahmen dürften womöglich für die Security-Branche (wg. beruflicher Tätigkeit) möglich sein.

Wo steht das ? Im Waffg steht doch nur Stahlruten, Todschläger und Schlagringe!

Geschrieben

Deine "Systematik" stimmt nicht.

Stahlruten, Totschläger und Schlagringe waren bereits nach bisherigem WaffG verbotene Gegenstände.

Für die gilt weit mehr als nur ein Führverbot...

Das novellierte WaffG verbietet nun hingegen in "schlichter Eleganz" das Führen sämtlicher als Waffen eingestufter Gegenstände (seht ihr, hier haben wir ein einfaches übersichtliches Waffenrecht; aber anders als erhofft... :s76: ).

Bisher durften bekanntlich viele Waffen (darunter auch die Hiebwaffen a la ASP-, Bonowi- o. Monadnock- Teleskopstöcke) noch geführt werden. Jetzt nicht mehr.

Und für Messer, die nicht die Waffeneigenschaft haben (und deren Führen somit nach der Systematik noch erlaubt wäre), hat man nochmals einen draufgesetzt und spezielle Merkmale und Führvorschriften geschaffen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Veröffentlicht hier:

DIP 21

Hoffentlich funkt der Link...

Das Gesetz ist verabschiedet. Was genau drinsteht, ist im Bundesanzeiger nachzulesen, demnächst. Tritt in Kraft ab 1.4.08.

Aus den Drucksachen kann man den Stand eruieren. Ist aber mühselig.

Geschrieben
...

Was ist denn, wenn das (umgebaute) Einhandmesser, geöffnet mit dann feststehender Klinge länger wie 12 cm ist ???

...

Und eine umgebaute Machete die geklappt weniger als 12 cm hat ist auch kein Problem. Wie ist es eingentlich wenn meine Klappmachete mehr als 12cm breit wird?

Ein zukünftiger James Bond Film könnte hier seine kreative Energie beziehen. :rolleyes:

Geschrieben
Soll das jetzt etwa heißen, dass man noch nicht einmal ein Schweizer Taschenmesser mitführen darf, weil die Klinge feststellbar ist??? :gaga:

Jetzt kapier ich bald gar nichts mehr.... da blickt doch kein Schwe.... mehr durch!!!

Ich sehe wahre Verhaftungswellen auf Veranstaltungen zurollen, denn wenn ich mich recht erinnere, ist die Klinge am Leatherman nicht nur mit einer Hand zu bedienen, sondern auch noch feststellend...

Roadies, zieht euch warm an.

Geschrieben
Hmmm - ich stimme Dir hier grundsätzlich zu, aber wo ich das gerade so schön zusammen lese: Ist ein Hirschfänger nicht gerade dazu gedacht Die Tatsache, dass diese Verletzungen dem Zweck des Hirschfängers nach nicht Menschen sondern Tieren zugefügt werden, dürfte es aus der Sicht vieler Grüner noch viel verwerflicher machen...

Edit: Schreibfehler

Selbstverständlich ist ein Hirschfänger eine Waffe, er war es auch schon immer. Der Jäger spricht wohl von "kalten Waffen". Es gab ihn ja auch erst ab 18 Jahren zu kaufen. Und jetzt nach den neuen Vorschriften unterliegen alle Messer, die erst ab 18 Jahren erhältlich sind (denn sie sind als Hieb- und Stoßwaffen eingestuft), dem Führverbot, auch wenn ihre Klinge kürzer als 120 mm ist. Z.B. Sleeve Dagger, Stiefelmesser usw.

Normale feststehende Messer, die unter 18 frei verkäuflich sind, (Fahrten- oder Jagdmesser) dürfen nur dann geführt werden, wenn ihre Klinge kürzer als 120 mm ist.

Einhändig zu öffnende Klappmesser incl. Springmesser dürfen prinzipiell nicht geführt werden, egal wie lang die Klinge ist.

Ob für normale, "zweihändige" Klappmesser jetzt auch 120 mm als maximale Klingenlänge gelten, weiß ich nicht. Sie sind ja auch eher die Ausnahme als die Regel.

Just my 0,02 €, Jake C.

Geschrieben
2) das gilt nicht für Theater, wenn in verschlossenem Behältnis geführt wird, oder für die nicht-Anscheinswaffen aus 1.2 und 1.3 bei berechtigtem Interesse

Sehe ich das richtig: Selbst wenn ich z.B. mein Spyderco Police während der Autofahrt als Rettungsmesser führen darf, kann ich es, wenn ich am Ziel angekommen bin und nicht im Auto liegen lassen möchte, nicht einfach so in meinem Rucksack ganz unten verstauen, sondern der Rucksack braucht auch noch ein Schloss damit er abgeschlossen werden kann?

Gibt es auch modische taktische Einsatzmesser mit Daumennagelöffnung?

Werde wohl demnächst öfters meine Schreckschusswaffe bei mir führen (müssen), da Spyderco und Co ja zu Hause bleiben müssen. Wozu das gut sein soll, ist mir aber nicht klar.

bye knight

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