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IGNORED

Vorderschaft Repetierflinte...2008 reloaded


Doom

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Geschrieben
PS: Wer mich jetzt wieder der Panikmache beschuldigt: Dies ist nicht meine Absicht. Leider hat das FWR diese fiesen Formulierungen in der Novelle übersehen.......

Das kann im Eifer des Gefechts schon mal passieren.Die zwei vom FWR hatten wahrscheinlich zu viel um die Ohren und waren zu sehr mit Geheimdiplomatie,Analfix und Geldverdienen beschäftigt.

Geschrieben

Seht es mir bitte nach wenn die Frage banal ist aber was mach ich denn nun mit meiner (zu kurzen) Mossberg? Ausnahmegenehmigung beantragen oder was? Vielen Dank!

Geschrieben
Seht es mir bitte nach wenn die Frage banal ist aber was mach ich denn nun mit meiner (zu kurzen) Mossberg? Ausnahmegenehmigung beantragen oder was? Vielen Dank!

Nix......einfach mal abwarten! Es wird schon eine Lösung geben..... ich habe den zuständigen Sachbearbeiter bei meiner Waffen-Behörde darauf angesprochen, der sagt auch abwarten!

Die Herschaften werden uns schon mitteilen was zu tun ist!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Die Herschaften werden uns schon mitteilen was zu tun ist!

Da habe ich allerdings doch meine Zweifel... Wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt, sollte man sich imho lieber selber kümmern.

Geschrieben
Da habe ich allerdings doch meine Zweifel... Wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt, sollte man sich imho lieber selber kümmern.

Ja.... aber dazu muss man erst mal wissen was die wollen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Ja.... aber dazu muss man erst mal wissen was die wollen!

Recht hast Du ja - hoffentlich wird das aus dem Gesetzestext deutlich! (Was zumindest voraussetzen würde, das "die"

1.) Wissen was sie wollen und

2.) Merken was sie tun.)

Bei der Passage über "Einhandmesser" habe ich das Gefühl, dass sich keiner wirklich Gedanken darüber gemacht hat, wie weitgehend der Eingriff ist - insbesondere was den Einsatz von Rettungsmessern angeht, der ja nur möglich ist, wenn das Werkzeug im Auto griffbereit ist.

Geschrieben
Nix......einfach mal abwarten! ...Die Herschaften werden uns schon mitteilen was zu tun ist!

Abwarten ist im Falle der ab 01.04.2008 verbotenen Waffen (zu kurze Pumpen, best. Kurzwaffen < 6,3mm) wahrscheinlich die schlechteste Möglichkeit!

Das führt ganz automatisch dazu, dass man ab 01. April eine verbotene Waffe hat. Daran ändert die 6-monatige Karenzzeit´gar nichts, die sichert bloß Straffreiheit fuer den Besitz der neu verbotenen Waffen. Diese dann NACH dem 1. April umzubauen verunmöglicht dann das neue WaffG, indem es umgebaute Schusswaffen erlaubnisrechtlich dem Zustand vor Umbau gleichstellt. Wer also am 2. April 2008 seinen Vorderschaftrepetierer "verlängert", braucht dann trotzdem eine BKA-Ausnahmegenehmigung, weil die Pumpe ja unmittelbar vor Umbau am 1. April schon verbotene Waffe war!

Ich würde da nix anbrennen lassen. Noch 27 Tage bis zum neuen WaffG. Die Uhr tickt.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Bei der Passage über "Einhandmesser" habe ich das Gefühl, dass sich keiner wirklich Gedanken darüber gemacht hat, wie weitgehend der Eingriff ist - insbesondere was den Einsatz von Rettungsmessern angeht, der ja nur möglich ist, wenn das Werkzeug im Auto griffbereit ist.

Ich denke, dieses Gefühl trügt dich nicht. Diese Regelung ist derart unausgegoren, schlecht formuliert

und ebenso schlecht durchdacht - man weiß nicht recht, ob man lachen, weinen, oder sie schlicht ignorieren soll.

Geschrieben

Soll man in vorauseilendem Gehorsam die Pumpe nicht noch schnell zum einschmelzen bringen?

Jetzt fahrt mal einen Gang runter. Hier wirds ja richtig hysterisch.Es wird schon nicht so sein, das am 2.4. allen Pumpenbesitzern vom SEK die Tür eingetreten wird.

Ich denke abwarten ist die beste Lösung. Keiner wird ab dem 2.4. zum Kriminellen, dem die Zuverlässigkeit entzogen wird. Also so weit sind wir in unseren Staate aber auch noch nicht.

Geschrieben
Abwarten ist im Falle der ab 01.04.2008 verbotenen Waffen (zu kurze Pumpen, best. Kurzwaffen < 6,3mm) wahrscheinlich die schlechteste Möglichkeit!

Das führt ganz automatisch dazu, dass man ab 01. April eine verbotene Waffe hat. Daran ändert die 6-monatige Karenzzeit´gar nichts, die sichert bloß Straffreiheit fuer den Besitz der neu verbotenen Waffen. Diese dann NACH dem 1. April umzubauen verunmöglicht dann das neue WaffG, indem es umgebaute Schusswaffen erlaubnisrechtlich dem Zustand vor Umbau gleichstellt. Wer also am 2. April 2008 seinen Vorderschaftrepetierer "verlängert", braucht dann trotzdem eine BKA-Ausnahmegenehmigung, weil die Pumpe ja unmittelbar vor Umbau am 1. April schon verbotene Waffe war!

Ich würde da nix anbrennen lassen. Noch 27 Tage bis zum neuen WaffG. Die Uhr tickt.

Grüße,

Schwarzwälder

"Ruhe ist die erste Bürgerplicht!"

Rein rechtlich hast du natürlich recht Schwarzwälder. Der Gesetzgeber will offensichtlich sicherstellen, dass nur noch VRF in Bürgerhand sind, die halt mind. 95 cm lang sind. Anscheinend hat er gemerkt, dass es VRFs gibt, die auch ohne Pistolengriff, z.B. mit 14 Zoll-Lauf u. Schiebeschaft, so kurz sind wie andere mit Pistolengriff. Und die sollen halt wegen dem möglichen leichteren verdeckten Führen nicht mehr sein. Das heist für mich, dass eine VFR legal ist, wenn sie in der vorliegenden Form die Maße nicht unterschreitet. Man würde Stein u. Bein schwören, dass diese VFR schon immer einen verlängerten Lauf (Mündungsfeuerdämpfer o.ä.) hatte. Aus dem WBK-Eintrag "Repetierflinte" ergeben sich keinerlei Informationen über Lauf- o. Gesamtlänge der Waffe. Woher soll das neue WaffG wissen, wann die Änderung vorgenommen wurde? Solange die zu kurze VFR nicht im konkreten Einzelfall in eine Überprüfungsmaßnahme kommt u. der Verbotsstatus amtlich festgestellt wird, kann sie in gesetzeskonformen Zustand gebracht werden. Dann ist dem Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen u. sie ist so legal wie vorher auch. Fragt sich nur, ob die entsprechenden Fachbetriebe das nach dem 1.4.08 auch so sehen o. sich weigern, an einem dann rechtlich verbotenen Gegenstand noch Änderungen vorzunehmen. Sicher ist das vor den 1.4.08 besser. Schaun wir mal, was geht.

Gruß Bundtschu

Geschrieben
Aus dem WBK-Eintrag "Repetierflinte" ergeben sich keinerlei Informationen über Lauf- o. Gesamtlänge der Waffe. Woher soll das neue WaffG wissen, wann die Änderung vorgenommen wurde? Solange die zu kurze VFR nicht im konkreten Einzelfall in eine Überprüfungsmaßnahme kommt u. der Verbotsstatus amtlich festgestellt wird, kann sie in gesetzeskonformen Zustand gebracht werden. Dann ist dem Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen u. sie ist so legal wie vorher auch. Fragt sich nur, ob die entsprechenden Fachbetriebe das nach dem 1.4.08 auch so sehen o. sich weigern, an einem dann rechtlich verbotenen Gegenstand noch Änderungen vorzunehmen.

Hallo Bundtschu,

Dein Tipp könnte funktionieren, wenn man keine Änderungen am Lauf, sondern nur am Schaft machen muss, um auf 95 cm Gesamtlänge zu kommen.

Sobald aber der Lauf verlängert, getauscht oder ein Komp. o.ä. aufgeschweisst wird, gibt es mindestens 2 Probleme:

1. Die meisten Büchsenmacher haben keine Sondergenehmigung für den Umbau von verbotenen Waffen. Siehe BWT3-Problematik: Beitler durfte nicht selbst umbauen, nur JSS, der eben diese Sondergenehmigung hat. Ab 01.04. ist aber jede Vorderschaftrepetierflinte mit Lauflänge unter 45 cm oder Gesamtlänge unter 95 cm ohne Wenn und Aber eine verbotene Waffe und damit Hände-weg für die allermeisten Büxer.

2. Selbst wenn du ab 01.04. noch einen Büxer findest, der es nicht so genau nimmt, muss die Waffe aber danach zum Neubeschuss (auch wenn nur ein Komp. angebracht wurde, denn dieser darf ja nicht geschraubt, sondern muss in diesem Fall fest angeschweisst werden). Spätestens da wird der illegale Umbau dann auffallen ....

In eindeutigen Fällen kann man daher nur raten, den Umbau und ggf. Neubeschuss jetzt sofort VOR dem 01.04. durchführen zu lassen. Ich bin überrascht, dass Fachpresse und Verbände da nicht die Schützen darauf hinweisen und durch Verpassen der Frist am Ende viele ihre Waffen ganz verlieren.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Spätestens da wird der illegale Umbau dann auffallen ....

Naja,

der Büchsenmacher muß dem Beschußamt ja nicht angeben,

wie lange der umgebaute Waffe bei sich liegen hatte.... ;)

Geschrieben
... Ich bin überrascht, dass Fachpresse und Verbände da nicht die Schützen darauf hinweisen und durch Verpassen der Frist am Ende viele ihre Waffen ganz verlieren ...

Grüße

Schwarzwälder

Vielleicht kann man dann ja wieder viele Seiten mit Gemeckere über das "neue" Waffengesetz und die Folgen füllen und mehr Zeitungen verkaufen ... oder als "Lobbyverband" kann man sich auf die so erfolgreiche "Geheimdiplomatie" zurückziehen ?!

... oder ... die haben selbst noch nicht richtig durchgeblickt und halten sich an die bereits herbeirufene "Erste Bürgerpflicht" und halten auch Ruhe bis alles VORBEI ist ...

Vielleicht wollen die einfach nicht voreilig rechtliche Ratschläge geben - auch wenn sie richtig sein könnten. Wer später schreibt und informiert, der ist wenigstens auf der "sicheren" Seite :rolleyes:

Geschrieben

Ach übrigens: In einem Land in dem zukünftige Ministerpräsidentinnen zuerst nicht mit der Linken kooperieren wollen und dann doch umfallen, in dem sind auch bestimmt zukünftig die Legalwaffen sicher ... ganz bestimmt ... :rotfl2:

Gast We are Borg
Geschrieben

Roten kann man grundsätzlich nicht trauen!

Das reicht von "Niemand hat die Absischt, eine Mauer zu bauen" über "Mit UNS wird es keine Mehrwertsteuererhöhung geben" bis hin zu Frau Yps mit ihrer Aussage "Es wird keine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit den Linken geben"!

Wenn die Fleischtöpfe der Macht locken, ist bei denen ein Versprechen weniger wert als eine italienische Lira vor der €-Umstellung!

Ach ja: die FDP in Hessen ist NICHT umgefallen! :icon14:

Geschrieben
Vielleicht wollen die einfach nicht voreilig rechtliche Ratschläge geben - auch wenn sie richtig sein könnten. Wer später schreibt und informiert, der ist wenigstens auf der "sicheren" Seite :rolleyes:

Also sowohl die Verbände wie auch die Fachpresse, insbesondere aber das Forum Waffenrecht haben doch alle kundige Juristen zur Hand, die das jetzt vorliegende und im BT verabschiedete Gesetz interpretieren könnten und sehr wohl - da wo es geboten ist - rechtliche Ratschläge erteilen könnten. Stattdessen hüllen sich alle in Schweigen:

1. Das Forum Waffenrecht gibt sich selbstgefällig, rechtliche Ratschläge zum neuen WaffG gibt es da nicht OT Keusgen:

Ich denke, dass es uns gelungen ist, eine ganze Reihe von Vorschriften wieder in vernünftige Bahnen zu lenken

2. BDMP und BDS erwähnen auf ihrer Homepage gar nichts - obwohl deren Mitglieder vom Pumpflintenverbot ja am meisten betroffen sind.

3. Der DSB ist mit dem Zählen von Medallien beschäftigt.

4. Der DJV ist mit dem Zählen von Wildschweinen (in Städten) beschäftigt.

5. Fachpresse: DWJ will erst ausfuehrlich nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger berichten, Caliber ist nicht mehr ganz up-to-date und einzig Visier verspricht:

Was das neue Waffenrecht im Detail für Schützen, Jäger und Waffensammler bedeutet, darüber werden VISIER und VISIER-online Sie in den nächsten Tagen und Wochen informieren.

Hoffentlich ist es dann nicht schon zu spät für viele Besitzer von Vorderschaftrepetierflinten, Kurzwaffen <6,3mm, etc.

Die Uhr tickt. Noch 26 Tage bis zu den Verboten.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Wie siehts denn aus, wenn ich meine Imperator short mit einem längeren Wechsellauf ausstatte, den ich ja problemlos erwerben kann. Der ist dann 50 cm lang und die komplette Waffe ist über 95 cm. Das müßte doch in Ordnung sein, oder ?

Geschrieben
Wie siehts denn aus, wenn ich meine Imperator short mit einem längeren Wechsellauf ausstatte, den ich ja problemlos erwerben kann. Der ist dann 50 cm lang und die komplette Waffe ist über 95 cm. Das müßte doch in Ordnung sein, oder ?

Würde ich schon meinen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Mein BÜMA und ein SB den ich kenne sehen es GENAU SO WIE SCHWARZWÄLDER in den letzten 3 Posts!

Es wird so enden wie er es meint, entweder Wechsellauf und alten vernichten, Lauf VOR APRIL anschweissen und Neubeschuss, dann kann man sie behalten, anderenfalls eben nicht. Mein Büchser hat sich GENAU mit einem vom BKA den er persönlich kennt unterhalten, er hat nämlich noch n kleines Problem, und das wären knapp 10 neue Imperator SDASS mit dem ca 36cm Lauf im Lager. Wer will die nun noch? Der hat mich angerufen und mirs erzählt, denke dem ist auf j fall zu glauben.

Grüsse Defender

Geschrieben

Also bevor ich den ganzen Kram mit Anschweißen, Neubeschuß etc mache, kauf ich mir den Wechsellauf für 99 Euro, leg das Ding dann bei meinem SB vor ( mußte ich mit meinem Landmann auch ) und gut ists. Der Besitz des kurzen Laufes ist ja nicht verboten, genau wie der Besitz eines Handgriffs. Davon sind doch auch zig im Umlauf und keinen stört es.

Davon abgesehen, können pöse Puben aus jeder schwulen Doppelflinte mir einer Säge im Handumdrehen einen MAD MAX Scum Blaster machen. Somit dürfte das Argument was man alles machen KÖNNTE nicht ziehen.

Davon ab, woher kommt der Hass auf die kurzen Pumpen eigentlich?

Mir ist kein Vorfall bekannt, wo eine legale Pumpe für ein Verbrechen benutzt worden ist, das derartigen Handlungsbedarf im Waffengesetz erfordert.

Geschrieben
Mir ist kein Vorfall bekannt...

Du schaust kein Fernsehen, oder ?

Weiß man doch, daß die bösen immer die Pumpgun unterm Mantel haben. So eine gefährliche Waffe, und vor allem muss man die nie nachladen.

grün war alle...

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