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IGNORED

Stellungnahmen der Sachverstaendigen online!


Gast

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Geschrieben

Der Mensch vom BKA schreibt aber echten Käse . (Gruß an den beamteten Mitleser hier : kannste Deinem Kumpel ausrichten !)

Wieso soll ein Sachkundiger und WBK Besitzer mit Waffen , die er erbt , nicht schießen dürfen , wenn er mit seinen anderen Waffen jederzeit schießen kann ?

Was gibt es dafür auch nur einen logischen Grund ? Was hat denn das mit "innerer Sicherheit" oder sonst einem der immer wieder vorgeschobenen Gründe zu tun ?

Der Sachkundige WBK Besitzer als Erbe soll damit also eine ererbte Waffe unblockiert besitzen und lagern , aber nicht benutzen dürfen ?

So einen Quatsch hab ich schon ewig nicht mehr gelesen !

Genau für solche Fälle ist doch die 2/6 Regelung mit dem Zusatz "sollen in der Regel usw.usw" versehen worden .

Man stelle sich die Praxis vor : Mein Vater vererbt mir (beide sind wir Sportschützen und WBK Besitzer) 10 Waffen .

Diese 10 Waffen werden mir in meine vorliegende WBK als Erbwaffen eingetragen .

Will ich aber damit auch schießen , gehe ich dann alle 6 Monate zum Amt und sage : "Bitte lieber Herr Sachbearbeiter ich übernehme nun 2 von meinen geerbten und in meiner WBK als Erbwaffen eingetragenen Waffen als Waffen zum Schießen" ?

Was für bildungsmäßige Grundlagen braucht man eigentlich , um auf solche Ideen zu kommen ?

GSG

Geschrieben
Der Mensch vom BKA schreibt aber echten Käse . (Gruß an den beamteten Mitleser hier : kannste Deinem Kumpel ausrichten !)

Wieso soll ein Sachkundiger und WBK Besitzer mit Waffen , die er erbt , nicht schießen dürfen , wenn er mit seinen anderen Waffen jederzeit schießen kann ?

Was gibt es dafür auch nur einen logischen Grund ? Was hat denn das mit "innerer Sicherheit" oder sonst einem der immer wieder vorgeschobenen Gründe zu tun ?

Der Sachkundige WBK Besitzer als Erbe soll damit also eine ererbte Waffe unblockiert besitzen und lagern , aber nicht benutzen dürfen ?

So einen Quatsch hab ich schon ewig nicht mehr gelesen !

Genau für solche Fälle ist doch die 2/6 Regelung mit dem Zusatz "sollen in der Regel usw.usw" versehen worden .

Man stelle sich die Praxis vor : Mein Vater vererbt mir (beide sind wir Sportschützen und WBK Besitzer) 10 Waffen .

Diese 10 Waffen werden mir in meine vorliegende WBK als Erbwaffen eingetragen .

Will ich aber damit auch schießen , gehe ich dann alle 6 Monate zum Amt und sage : "Bitte lieber Herr Sachbearbeiter ich übernehme nun 2 von meinen geerbten und in meiner WBK als Erbwaffen eingetragenen Waffen als Waffen zum Schießen" ?

Was für bildungsmäßige Grundlagen braucht man eigentlich , um auf solche Ideen zu kommen ?

GSG

Genau dieser Meinung bin ich auch. Warum soll ein Legaler Waffenbesitzer mit ererbten Waffen nicht auch schießen können?

Aber warum ich mit einer Erbwaffe nicht auf dem Stand schießen darf ist für mich absolut unverständlich.

Währe ja genau so, wenn ich einen Führerschein habe und ein Auto erbe und dürfte es nicht fahren, nur weil ich vielleicht schon 2 habe und das 3. eben geerbt habe. Ist für mein Verständnis totaler Quatsch

Geschrieben
Vom Gefühl her sind die Argumente und Statistik gut gegliedert und stichhaltig. Ich habe mir jedoch etwas mehr von unserer Sportlichen Seite her erhofft.

Die Tendenz jedoch ist positiv mal schauen wie die Politik reagiert …

Ja, gefällt mir auch gut.

Eigentlich sind alle Sachverständigen (außer natürlich einer... <_< ) gegen die überflüssige Regelungswut, die unsere Politiker mal wieder an den Tag legen.

Insofern enthält (fast) jede Stellungnahme eine andere Ohrfeige :rolleyes:

Geschrieben
Der Mensch vom BKA schreibt aber echten Käse . (Gruß an den beamteten Mitleser hier : kannste Deinem Kumpel ausrichten !)

Wieso soll ein Sachkundiger und WBK Besitzer mit Waffen , die er erbt , nicht schießen dürfen , wenn er mit seinen anderen Waffen jederzeit schießen kann ?

ich habe von beamten schon viel mist gehört, aber das ist die krönung der inkompetenz. nur ein beispiel: ein jungjäger besitzt eine flinte und eine büchse, sein verstorbener vater vererbt ihm einen drilling. nun soll er damit nicht auf die jagd gehen dürfen, nur weil es eine erbwaffe ist. :crazy:

Geschrieben

Allein der DSB-Mann scheint ziemlich gute Ohrenschützer zu besitzen - anders ist diese Stellungnahme nicht zu erklären. Oh oh, diese Kleinkaliber-Kleingärtner ;-)

Aber es ist deutlich geworden, daß Anscheinswaffen nach neuer Lesart (nicht vor 2003) nur "anscheinende Waffen" sind - somit ist doch alles in Butter. Gebrauchtwaffen kommen bald zu günstigen Preisen auf den Markt *lach*

Im Ernst, auch die Argumentation des BKA zu den Erbwaffen ist iO - schließlich kann doch der Erbe das Bedürfnis nach und nach geltend machen. Und solange muß Opas Bärentöter eben nur bei Trockenübungen herhalten.

Summa summarum: Mögen sich die Politiker diese Stellungnahmen (mit Ausnahme der Sportschützen-Nase) zu Herzen nehmen!

Geschrieben
Der Mensch vom BKA schreibt aber echten Käse . (Gruß an den beamteten Mitleser hier : kannste Deinem Kumpel ausrichten !)

Wieso soll ein Sachkundiger und WBK Besitzer mit Waffen , die er erbt , nicht schießen dürfen , wenn er mit seinen anderen Waffen jederzeit schießen kann ?

Was gibt es dafür auch nur einen logischen Grund ? Was hat denn das mit "innerer Sicherheit" oder sonst einem der immer wieder vorgeschobenen Gründe zu tun ?

Der Sachkundige WBK Besitzer als Erbe soll damit also eine ererbte Waffe unblockiert besitzen und lagern , aber nicht benutzen dürfen ?

So einen Quatsch hab ich schon ewig nicht mehr gelesen !

GSG

Dem kann ich nur zustimmen, wo liegt die Gefahr für die innere Sicherheit, wenn ich aus dem alten Walterchen vom Opa mal ein paar Schuß ( 7,65 Browning) mache, statt andauernd nur mit meinen .45ern zu schießen??? :00000733:

Damals noch ist es mir sogar so gegangen (damals!), dass der freundliche Sachbearbeiter mich fragte, ob ich für die ererbten Waffen den Munitionserwerb mit gestempelt haben wollte!

Gruß Rolf

Geschrieben
Allein der DSB-Mann scheint ziemlich gute Ohrenschützer zu besitzen - anders ist diese Stellungnahme nicht zu erklären. Oh oh, diese Kleinkaliber-Kleingärtner ;-)

....(mit Ausnahme der Sportschützen-Nase) ....

Was hat Herr Kohlheim denn so seltsames geschrieben? Als ich seine Stellungsnahme durchgelesen habe war das durchweg sehr vernünftig.

Zitate aus der Stellungnahme von Herrn Kohlheim:

Ein noch „schärferes Waffengesetz“, wie es der Antrag Drucksache 16/6961 fordert, ist daher weder sinnvoll noch erforderlich.

Auch die EU-Waffenrichtlinie fordert die Kennzeichnung auf nur einem wesentlichen Teil der Schusswaffe. Die weitergehenden deutschen Regelungen werden zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutschen Waffenhersteller führen.

Im Übrigen wird durch den EU-Verhaltenskodex vom 8.6.1998 eine Harmonisierung der Exportkontrollpoli-tik geschaffen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen soll. Diese würden durch eine einseitige deutsche Regelung jedoch ausgehebelt.

Alle drei Regelungen zu a), B) und c) werden erhebliche Kosten für die in der Regel klei-nen mittelständischen Herstellerbetriebe nach sich ziehen. Diese Kosten werden an den Endverbraucher, die Sportschützen und Jäger, weiter gegeben werden müssen und zu einer zusätzliche Belastung bei der Ausübung des Schießsports und der Jagd führen. Ein Gewinn für die innere Sicherheit ist indes durch die Regelungen nicht erkennbar.

Der weitergehende Vorschlag des Bundesrates (Stellungnahme Nr. 10 a)) ist nicht praxis-gerecht und bringt keinen Sicherheitsgewinn.

Zunächst ist hervorzuheben, dass das Vererben bzw. Erben von Waffen kein „Privileg“ ist.

Eine mit einer Einschränkung des Vererbens von Waffen verbundene Eigentumsbindung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten;...

Allerdings bleibt unklar, aus welchen Gründen – abweichend vom Entwurf vom 9.8.2007 – nach Abs. 3 nunmehr für Inhaber einer Waffenbesitzkarte, die – mit staatlicher Überprü-fung alle 3 Jahre – zuverlässig, persönlich geeignet und auch sachkundig sind, der Nach-weis eines Bedürfnisses erforderlich sein soll. Die Regelung in Nr. 10 des Entwurfs vom 9.8.2007 zu Abs. 3 ist prägnanter und klarer; zu ihr sollte zurückgekehrt werden.

Das geltende Waffengesetz enthält bereits ausreichende Regelungen zu Messern, von denen die gefährlichsten schon jetzt verboten sind. Der Gesetzesantrag des Landes Berlin (BR-Drucksache 701/07) versucht, ein gesellschaftspolitisches Versagen in gesetzliche Regelungen zu fassen; er zeichnet sich dadurch aus, dass pauschale Behauptungen zum „Missbrauch im öffentlichen Raum“ aufgestellt werden, jedoch die notwendigen rechtstat-sächlichen Grundlagen weder dargelegt noch diskutiert werden.

Der Gesetzesantrag geht daher weit über das Ziel, die innere Sicherheit zu verbessern, hinaus.

Eine Herabsetzung dieser Altersgrenze für das sportliche Schießen ist erforderlich, um eine frühe sportliche Ausbildung im Schießen auf Schießstätten unter zweifacher quali-fizierter Aufsicht (Schießstandaufsicht und zusätzlich eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson, vgl. § 27 Abs. 3 WaffG) zu ermöglichen.

Nach § 4 Abs. 3 WaffG hat die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtli-chen Erlaubnissen, also auch Sportschützen mit einer Waffenbesitzkarte nach § 14 WaffG, in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 3 Jahre, erneut auf ihre Zuverlässig-keit zu überprüfen. Aufgrund der nicht klaren Formulierung der Vorschrift ist rechtlich in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob diese Überprüfung im aus-schließlichen öffentlichen Interesse oder – zumindest auch – im privaten Interesse des einzelnen Erlaubnisinhabers erfolgt, was Konsequenzen für die Erhebung von Gebühren hat.

Die Überprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG erfolgt jedoch nach Sinn und Zweck der gesetzli-chen Regelung ausschließlich im öffentlichen Interesse. Überprüfungen dienen allein der Bestätigung eines vom Bürger bereits erbrachten Nachweises seiner Zuverlässigkeit. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung wird allein aus dem Sicherheitsinteresse des Staates, nur zuverlässigen Bürgern den Umgang mit Schusswaffen zu gestatten, durchgeführt; damit ist es ein ausschließlich öffentliches Interesse, denn die Überprüfung dient letztlich der Vorbereitung eines gegebenenfalls erforderlichen Widerrufsverfahrens. Vorbereitende Maßnahmen für einen – gebührenpflichtigen – Verwaltungsakt können ihrerseits jedoch keine isolierte Gebührenpflicht auslösen. Dieses rechtliche Ergebnis wird zutreffend auch von Bundesinnenminister Dr. Schäuble, MdB, vertreten. Die gegenteilige Auffassung hätte eine erhebliche finanzielle Belastung der legalen Waffenbesitzer zur Folge, die pro Jahr mit mindestens 30 Millionen Euro zu veranschlagen wäre. § 4 Abs. 3 WaffG sollte daher nach dem Wort „Erlaubnissen“ klarstellend ergänzt werden um die Worte: „im öffentli-chen Interesse“.

Und jetzt erkläre mir bitte was davon Beschimpfungen wie "Kleinkaliber-Kleingärtner" oder "Sportschützen-Nase" rechtfertigt. :gaga:

Geschrieben

Bis auf den Polithansel alles sehr vernünftig.

Also keine Aussicht auf Erfolg im Bundestag.

Gruß aus D nach A an Herrn Dr. Császár.

Bei der Gelegenheit möchte ich nochmals anregen, daß die IWÖ sich zu einer IWEU (Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Europa) erweitert.

Gruß,

André

Geschrieben

Ich frag mich warum ausgerechnet ein österreichischer Legalwaffeninteressensvertreter uns deutschen Legalwaffeninteressenten hier den Hintern retten soll obwohl wir doch den FWR haben, der hier seltsamerweise überhaupt nicht vertreten ist.

... kann man gar nicht genug der IWÖ und dem Herrn Dr. Császár danken, dass er sich auch ausserhalb Österreichs für uns einsetzt.

Geschrieben
Was hat Herr Kohlheim denn so seltsames geschrieben? Als ich seine Stellungsnahme durchgelesen habe war das durchweg sehr vernünftig.

...

Und jetzt erkläre mir bitte was davon Beschimpfungen wie "Kleinkaliber-Kleingärtner" oder "Sportschützen-Nase" rechtfertigt. :gaga:

Die eigene Vergeßlichkeit offenbar. Am 13.12. schrieb geradejener Beschimpfer "zum zweiten" selbst (eins von mehreren Beispielen):

Es ist sehr vernünftig, die Anscheinswaffen-Affäre auch auf Pistolen etc. zu erweitern. Mir wird regelmäßig blümerant, wenn ich einen halbwüchsigen Angehörigen des Prekariats beobachte, der im Waffengeschäft unseres Vertrauens von seiner volljährigen (und geistig sicherlich nicht höher anzusetzenden Schwester) die Taler für die neue "SSSoft-Wumme" auf den Tisch des Hauses zählen läßt, um mit dem Ding im Hosenbund in die Fußgängerzone zu marschieren. Insofern: Sehr schön!...

Keine Frage, die Durchsetzung des Verbots wird herkulianisch sein in diesem Bereich.(...)

Auch die Frage "ver- oder ge-schlossen" ist für mich gut gelöst - es ist doch nicht zuviel verlangt, ein Vorhängeschloß ans Futteral zu basteln.

Dann lese ich doch lieber das in zig Punkten den Entwurf ohrfeigende Gutachten von Jürgen Kohlheim, bis 2007 übrigens Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln - und damit hat diese Kritik an den unfertigen Gesetzespunkten durchaus eine Menge Gewicht. Kohlheim ist im übrigen der einzige, der sowohl auf die wirtschaftliche Folgen für Hersteller und Händler auf der einen und Endverbraucher auf der anderen Seite eingeht, er ist auch der einzige, der klar auf fehlende Rechtsgrundlagen hinweist (Eigentum bei Erbwaffen, die noch gar nicht verabschiedete EU-Richtlinie u.a.).

Geschrieben
Gruß aus D nach A an Herrn Dr. Császár.

Eigentlich hatte ich mich spontan gefragt , "was brauchen wir einen Österreicher in der Anhörung für ein deutsches Gesetz " ,

bis mir dann auf einmal klar wurde , wie gut das ist :eclipsee_gold_cup: .

Jede Menge fachlich kompetenter Leute der deutschen Verbände stehen automatisch im Generalverdacht des Lobbyismus für ihre Klientel .

Ein ausländischer , anerkannter Fachmann , einer durchaus zivilisierten und demokratischen Nation , ebenfalls EU Mitglied , ist als

Fachmann und als Neutraler (!!) Kenner der Materie viel besser geeignet , hat mit seiner Ansicht viel mehr Anspruch auf Unabhängigkeit , die nur von

Sachargumenten geprägt ist .

Somit absolut gute Sache finde ich :icon14:

Und wer als Politiker nicht ganz ideologisch verbohrt ist , kommt um seine glasklare Kernaussage nicht herum :

(3) Aus diesen Befunden ist kein grundsätzlicher Bedarf für eine Verschärfung des Waffenrechts abzuleiten

An der Akzeptanz dieser Feststellung eines ausländischen , also neutralen Sachverständigen , könnte man mal die Meßlatte festmachen , wer von den Politikern bereit ist , fachliche Tatsachen anzuerkennen und wer ideologisch verbohrt VÖLLIG beratungsresistent ist !

GSG

Geschrieben

Lustig.

Die Analysen der beiden Professoren lassen hoffen - die FDP hats in einer kleinen Anfrage an den Bundestag schon angedeutet: "wieviele illegale Taten werden mit legalen Waffen verübt?" - und die Herren haben es wunderbar beantwortet: Vernachlässigbar viele. Ich denke, wenn es um die Fakten ginge, spricht gegen legalen Waffenbesitz wie bisher mal gar nichts.

Also bleiben noch die Messer und die Anscheinswaffen.

Messer:

Störend bleibt das Gebrabbel von Herrn Marhofer. In Analogie zu Godwin's law schlage ich vor, dass Leute, die den Rentner-in-der-U-Bahn-gegen-Nichtraucher-Vergleich ziehen, einfach raus sind. Aber stellen wir eine einfache Frage: Mit einer Erfassung von feststehenden Messern ab 12cm und allen Einhandmessern ab 8,5cm verspricht Marhofer also, dass es nicht mehr passieren wird, das ein Rentner von zwei unbewaffneten Jugendlichen zusammengetreten wird, weil er sich über deren Nichteinhaltung des Rauchverbots beschwert?!

Mehr Worte braucht man da nicht zu verlieren, was die Realitätsferne und die Undurchführbarkeit angeht, haben die Herren Császár und Heubrok ja schon genug gesagt.

Anscheinwaffen:

Thorsten Führing macht nach meiner Lesart den Traum aller erwachsenen Airsofter wahr: Mit dem Vorschlag, das "Führen" nur mit kleinem Waffenschein zu gestatten, gestattet er das Führen mit kleinem Waffenschein. Ein großer Schritt nach vorne, denn vorher war das Führen von Waffen zwischen 0,5 und 7,5 Joule zumindest nach Mehrheitsmeinung vollends verboten (weshalb Airsoftspiele im Ausland stattfanden). Ich bin mir nicht sicher, ob er es so gemeint hat, aber: Imho eine gute Sache. So kommt nach und nach heraus, was alles völlig ungefährlich ist (*räusper* Pumpguns *räusper* Butterflies *räusper), auch wenn die Bild-Leserschaft das nicht glaubt.

*träum* Und vielleicht ergibt sich so ja eine Gesetzgebung, die mal nicht Anlassgesetzgebung ist, sondern sich dem Thema rational nähert. Einige der Vorschläge wirken sehr vernünftig.

MfG,

Tierlieb

Geschrieben
Allein der DSB-Mann scheint ziemlich gute Ohrenschützer zu besitzen - anders ist diese Stellungnahme nicht zu erklären. Oh oh, diese Kleinkaliber-Kleingärtner ;-)

...

Summa summarum: Mögen sich die Politiker diese Stellungnahmen (mit Ausnahme der Sportschützen-Nase) zu Herzen nehmen!

Ich finde in der Stellungnahme nichts was eine derartige Aussage rechtfertigen könnte.

Könntest du das erklären?

Geschrieben
Ich finde in der Stellungnahme nichts was eine derartige Aussage rechtfertigen könnte.

Könntest du das erklären?

Vermutlich das übliche Vorurteil gegen einen absolut kompetenten Mann , nur weil der beim DSB ist .

Wer ihn der "Kleinkaliber-Kleingärtnerei" zurechnet , der hat völlig vergessen oder niemals kapiert ,

daß es Kohlheims vorurteilsfreie und engagierte Stellungnahme im Namen des DSB PRO IPSC war , die vermutlich mitentscheidend

dazu beitrug , daß man beim BDS diesen Sport heute überhaupt ausüben kann :icon14:

Es ist eine Schande , was manche Leute für Scheuklappen tragen um ja ihre Vorurteile nicht berichtigen zu müssen :peinlich:

Gruß

Gottfried

Geschrieben
Vom Gefühl her sind die Argumente und Statistik gut gegliedert und stichhaltig....

Sicherlich auch die Stellungnahme der Uni Bremen, aber mal ehrlich: Wer hat die bis zum Ende gelesen?

Bis auf den Polithansel alles sehr vernünftig.

Also keine Aussicht auf Erfolg im Bundestag...

Traurig aber wahr, es erhebt sich dabei nur die Frage warum die Gutachter überhaupt noch etwas abliefern sollten wenn Vernunft und Bundestag nicht zusammengehen.

Geschrieben

Die Befürchtung hab ich auch!

Grundsätzlich schätze ich diese Stellungnahmen positiv ein. :icon14:

Allerdings kann es vorkommen, dass die Politik - wie so oft - entgegen aller Fakten eine zweite Wahrheit schafft und dementsprechend entscheidet! :peinlich:

Grüße aus Franken

SID

Geschrieben

Hallo Leute,

schaut Euch mal die absoluten Zahlen im Heubrock-Gutachten an!

Mord/Raubmord: 5 von 59 Taten mit legalen Waffen

Totschlag: 7 von 82 Taten mit legalen Waffen

Gefährl./Schwere Körperverletzung: 3 von 287 Taten mit legalen Waffen

Ich trau' mich wetten, daß, bei Betrachtung der absoluten Zahlen, über die Hälfte davon mit Dienstwaffen verübt wurde.

Denn: Es gibt pro Jahr IMMER ein paar Fälle, wo ein Polizist Nebenbuhler, Ex oder sonstwen umnietet (erst heut' war übrigens wieder ein Bericht in der Zeitung von der Gerichtsverhandlung gg. den Polizisten, der letztes Jahr seine (Ex-?) Frau beim täglichen Entspannungsbad in der Wanne mit seiner Dienstwaffe erschossen hat).

Zieht man all' diese Fälle mit Dienstwaffen ab, so bleibt in der Tat für "die anderen Legalwaffenbesitzer" kaum mehr was an Verbrechen übrig.

[Der informierte Zeitgenosse weiß ja, daß Verbrechen mit Polizeiwaffen durch Polizisten und anderen Dienstwaffen durch deren legitime Träger perfiderweise unter "Verbrechen mit legal besessenen Waffen" in den Statistiken geführt wird.]

Ansonsten: Wow, hätte ich nicht erwartet, daß das Heubrock-Gutachten mit einer derartigen Neutralität an die Sache herangehen würde (DAS ist leider auch bei Menschen, die eigentlich nur streng wissenschaftlich, also auf Basis nachprüfbarer Daten, arbeiten sollten nicht immer der Fall).

Grüße

Iggy

p.s. Ich hab' schon wieder vergessen, wo, irgendwann gab's mal eine Statistik, muß schon etwas älter sein, wo auch die Verbrechen mit Polizeiwaffen separat aufgeführt waren.

Hat jemand vielleicht einen Link?!?

Geschrieben
Wer ihn der "Kleinkaliber-Kleingärtnerei" zurechnet , der hat völlig vergessen oder niemals kapiert ,

daß es Kohlheims vorurteilsfreie und engagierte Stellungnahme im Namen des DSB PRO IPSC war , die vermutlich mitentscheidend

dazu beitrug , daß man beim BDS diesen Sport heute überhaupt ausüben kann :icon14:

Das ist halt der Unterschied zwischen einem Interessenvertreter wie Herrn Kohlheim und Eigeninteressenvertretern wie den Herrn Keusgen und Streitberger.

Geschrieben
[Der informierte Zeitgenosse weiß ja, daß Verbrechen mit Polizeiwaffen durch Polizisten und anderen Dienstwaffen durch deren legitime Träger perfiderweise unter "Verbrechen mit legal besessenen Waffen" in den Statistiken geführt wird.]

Das ist nicht perfide sondern durchaus korrekt. Dienstwaffen sind nunmal legal besessen. Gemessen an der Zahl der Dienstwaffenträger sind die auch nicht auffälliger als Jäger oder Sportschützen.

Wesentlich wichtiger ist der Umstand das Raub- Überfall- und Erpressungsdelikte fast nie mit Legalwaffen begangen werden. Die tauchen eher bei typischen Beziehungstaten auf, welche sich nach allgemeiner Erkenntnis ohnehin nicht verhindern lassen.

Geschrieben

Aber wenn erst einmal "Polizeiwaffen" zu "Anscheinswaffen" werden, senkt sich dann die Kriminalitätsrate auch bei Polizisten? :confused::rolleyes:

(Bevor nun alle Polizisten über mich herfallen: dort gibt es natürlich genauso viele oder wenige Straftäter wie im Rest der Bevölkerung oder in anderen Berufen auch)

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